51999AC0451

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem «Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/117/EWG über Maßnahmen zum Schutz gegen bestimmte Zoonosen bzw. ihre Erreger bei Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen und Vergiftungen»

Amtsblatt Nr. C 169 vom 16/06/1999 S. 0017


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/117/EWG über Maßnahmen zum Schutz gegen bestimmte Zoonosen bzw. ihre Erreger bei Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs zur Verhütung lebensmittelbedingter Infektionen und Vergiftungen"

(1999/C 169/08)

Der Rat beschloß am 22. April 1999, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 43 und 198 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 8. April 1999 an. Berichterstatter war Herr Nielsen.

Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 363. Plenartagung (Sitzung vom 28. April 1999) mit 93 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. Durch die Richtlinie 92/117/EWG des Rates werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz gegen Zoonosen und ihre Erreger bei Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs sicherzustellen und so lebensmittelbedingte Infektionen und Vergiftungen zu verhindern. Die Richtlinie sieht ein System zur Meldung der Inzidenz von Zoonosen vor, das es auch ermöglicht, einige invasive Serotypen von Salmonellen in Gefluegelzuchtbeständen zu bekämpfen und zu tilgen. Außerdem ist die Ausarbeitung von Programmen zur Bekämpfung von anderen Zoonoseerregern als Salmonellen vorgesehen. Die Kommission muß die Entwicklung in diesem Bereich verfolgen und u.a. Leitlinien für die Maßnahmen zur Bekämpfung von Zoonosen festlegen.

1.2. Obwohl der Rat die Richtlinie einstimmig angenommen hatte, stellte sich rasch heraus, daß nicht alle Mitgliedstaaten in der Lage waren, deren Bestimmungen auch umzusetzen. Die Verpflichtung, die von Salmonellen (S. enteritidis und S. typhimurium) befallenen Gefluegelbestände zu schlachten, zu vernichten usw. warf besondere Schwierigkeiten auf. Bislang haben erst vier Mitgliedstaaten die Richtlinie in vollem Umfang umgesetzt; von diesen Mitgliedstaaten wurde Schweden und Finnland anläßlich ihres Beitritts zur Europäischen Union im Jahr 1995 das Recht eingeräumt, auf unbestimmte Zeit Sicherheiten für den Handel zu verlangen. Obwohl die Fristen 1997 durch die Richtlinie 97/22/EWG verlängert wurden, haben zahlreiche Mitgliedstaaten immer noch keine nationalen Pläne zur Verwirklichung der in der Richtlinie abgesteckten Ziele und zur Umsetzung der Maßnahmen vorgelegt.

1.3. Die Kommission beabsichtigt nun, die bisherige Politik und die Ziele der künftigen Strategie grundlegend zu revidieren. Dabei geht es insbesondere um die Flexibilität bei der Verwirklichung der Ziele durch die verschiedenen Mitgliedstaaten, die Maßnahmen zur Verhütung der Verbreitung von Zoonoseerregern durch den Handel, die Maßnahmen zur Verhinderung von Handelsstreitigkeiten mit Drittländern, den Grundsatz "vom Feld auf den Tisch" und in diesem Zusammenhang die Einführung von "Kodizes der guten landwirtschaftlichen Praxis".

1.4. Ursprünglich hätte die Kommission bis spätestens 1. Januar 1996 einen Bericht mit Vorschlägen für eine Revision der Richtlinie vor dem Hintergrund der gewonnenen Erfahrungen vorlegen sollen. Diese Frist wurde 1997 verlängert, daraufhin jedoch wieder um anderthalb Jahre überschritten. Die Kommission stellt nun zu ihrem Bedauern fest, daß sie aufgrund der Komplexität des Dossiers nicht in der Lage ist, zum gegenwärtigen Zeitpunkt neue Vorschläge zu unterbreiten, und sie hält eingehendere Untersuchungen für erforderlich. Sie schlägt daher vor, die Frist für die Vorlage des Berichts mit einem Vorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie auf den 31. März 2000 festzulegen. Der Rat sollte die Maßnahmen dann bis spätestens 31. Dezember 2000 annehmen. Für die Drittstaaten wird die Frist für die Umsetzung anläßlich des Beitritts zur Europäischen Union auf ein Jahr nach Inkrafttreten der Maßnahmen festgesetzt.

1.5. Die Kommission hat die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Bekämpfung und Tilgung von Zoonosen bei Tieren sowie für andere Programme zur Zoonoseverhütung vorgesehen. Für 1999 beläuft sich dieser Finanzbeitrag auf 36 Millionen Euro. Unter anderem werden gemeinschaftliche Referenzlaboratorien für Salmonellen und Salmonellen-Epidemiologie eingerichtet, deren Aufgabe es ist, die einzelstaatlichen Laboratorien in bezug auf die Analysemethoden anzuleiten, vergleichende Tests durchzuführen sowie Fortbildungskurse und Workshops zu veranstalten.

2. Allgemeine Bemerkungen

2.1. Im Rahmen der Debatte über die Verlängerung der Fristen hatte der Wirtschafts- und Sozialausschuß im Februar 1996 festgestellt, daß die Richtlinie 92/117/EWG Lücken aufweist und die mangelhafte Umsetzung der Bestimmungen in einigen Mitgliedstaaten Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Erzeugern der verschiedenen Mitgliedstaaten nach sich zieht(1). Der Ausschuß wies ferner darauf hin, daß sich die Verbraucher des Salmonellenproblems mehr und mehr bewußt werden und die Notwendigkeit besteht, umfangreiche Vorkehrungen zu treffen, um die Verpflichtung aus dem Vertrag, ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen, erfuellen zu können. Der Ausschuß unterstrich in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die Durchführung von Salmonella-Kontrollmaßnahmen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auszubauen und zu beschleunigen. In Anbetracht der spärlichen Fortschritte, die in den letzten drei Jahren erzielt wurden, haben diese Bemerkungen nichts von ihrer Gültigkeit eingebüßt.

2.2. Abgesehen von den Bestimmungen des Artikels 129 des Vertrags wurde in den vergangenen Jahren infolge der BSE-Krise unzählige Male darauf hingewiesen, daß die Europäische Union ein hohes Maß an Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gewährleisten muß. Zoonosen stellen in diesem Zusammenhang das größte Problem dar. Es existiert keine zuverlässige und vergleichbare Bilanz der Krankheits- und Todesfälle, die in der Europäischen Union infolge von Zoonosen aufgetreten sind. Nur ein kleiner Teil der Krankheitsfälle wird statistisch erfaßt. Zoonosen verursachen erhebliche Kosten für das Gesundheitswesen, den Verlust von Arbeitstagen sowie persönliches Leid der betroffenen Personen und sogar vorzeitiges Ableben. Inoffiziellen Schätzungen zufolge beläuft sich die Zahl der Salmonellosen in der Europäischen Union auf über 200 000 jährlich. Es wird davon ausgegangen, daß die tatsächliche Anzahl Krankheitsfälle 10 bis 50 mal höher liegt, was direkte Kosten in Höhe von 2 bis 10 Milliarden Euro pro Jahr verursacht.

2.3. In den meisten Mitgliedstaaten ist der Verzehr von Eiern und Gefluegelfleisch die häufigste Ursache von Salmonellosen beim Menschen. S. enteridis stellte somit auch 1998 in der Mehrzahl der Mitgliedstaaten ein ernstes Problem dar. Vermutlich waren Konsumeier der Auslöser für diese Krankheitsfälle, die hätten vermieden werden können, wenn die ursprünglichen Produktionsleitlinien eingehalten worden wären.

2.4. Trotz der Durchführung einer Reihe privater Programme, ist es nach Ansicht des Ausschusses inakzeptabel, daß so viele Mitgliedstaaten seit 1992 nicht zu einer weitreichenderen Umsetzung der Richtlinie in der Lage waren und die Kommission nicht schon wesentlich früher rechtliche Verfahren eingeleitet bzw. geeignete Änderungsvorschläge unterbreitet hat. Dies ist ein anschauliches Beispiel für die in der Europäischen Union herrschende unannehmbare Praxis, daß weder die Organe noch die Mitgliedstaaten die einmal gesetzten Fristen ernstnehmen. In Zukunft muß dafür Sorge getragen werden, daß wann immer möglich realistische Fristen gesetzt und diese auch eingehalten werden.

2.5. Der Ausschuß fordert die Kommission auf, schnellstmöglich geeignete Vorschläge zu unterbreiten, um die bisherigen Mängel zu beheben, und er ist der Auffassung, daß die Fristen wesentlich kürzer sein sollten als vorgeschlagen. Ein weitere Verzögerung hätte zur Folge, daß mehrere Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2001 eine passive Haltung einnehmen und sich die Situation weiter verschlechtert.

2.6. Zahlreiche Zoonosen, wie z. B. Salmonellosen, müssen in den Gefluegel- wie auch den Schweine- und Rinderbeständen durch Maßnahmen getilgt werden, die zum einen den Erwerb der Tiere, den Ankauf der Futtermittel, die Desinfektion der Stallungen usw. betreffen, zum anderen aber auch auf eine Verbesserung der Verwaltung abzielen. Ferner müssen Vorkehrungen getroffen werden, um zu vermeiden, daß bei der Schlachtung z. B. Salmonellen aus dem Rachen oder den Gedärmen von infizierten Tieren mit dem Fleisch in Berührung kommt. Schließlich besteht auch in den nachstehend genannten Tätigkeitsbereichen Handlungsbedarf, außerdem ist die Küchenhygiene von großer Bedeutung.

2.7. Im gegenwärtigen Stadium wäre eine Aktion im Bereich der Schlachtung angebracht, um den Hygienestandard wesentlich anzuheben. Daher schlägt der Ausschuß der Kommission vor, dies baldmöglichst in die Wege zu leiten, indem die Mitgliedstaaten, die die Zoonose-Richtlinie noch nicht umgesetzt haben, verpflichtet werden, so schnell wie möglich einen Plan vorzulegen, in dem sie in erster Linie darlegen, welche Maßnahmen sie im Bereich der Schlachtung ergreifen werden. Da es sich um einen komplexeren Aspekt handelt, könnte danach im Bereich der primären Erzeugung eine Aktion geplant und zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Der Ausschuß fürchtet jedoch, daß die Ausarbeitung einer neuen Strategie in diesem Bereich und insbesondere der "Kodizes der guten landwirtschaftlichen Praxis" sehr viel Zeit in Anspruch nehmen wird.

2.8. Der Ausschuß hält es für dringend erforderlich, daß die Kommission die diesbezüglich verfügbaren Statistiken veröffentlicht, damit sich die Öffentlichkeit ein Bild von der Lage machen und die Entwicklungen in den Mitgliedstaaten verfolgen kann. Der Gesamtüberblick, der so entstuende, hätte eine stark stimulierende Wirkung auf die Marktkräfte wie auch die Unternehmen und die Verbraucher, die die Erzeugung und den Vertrieb auf dem gesamten Weg "vom Feld auf den Tisch" beeinflussen.

2.9. Ziel der Europäischen Union ist eine Harmonisierung der veterinärrechtlichen Bestimmungen auf einem hohen Niveau. Die Aktion der Union im Bereich der Zoonosen und die Bemühungen um eine Bekämpfung anderer ansteckender Tierkrankheiten stehen - insbesondere im Hinblick auf das Funktionieren des Binnenmarktes - in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander.

2.10. Es muß rasch eine Lösung für das Problem gefunden werden, daß zwei Erfordernisse gleichzeitig erfuellt werden müssen: Zum einen die Gewährleistung eines ungehinderten Handels innerhalb des Binnenmarktes und zum anderen die Konsolidierung der Situation in den Regionen der Europäischen Union, in denen die Bilanz in bezug auf Zoonosen positiver ausfällt, um zu verhindern, daß sich die Lage in diesen Regionen durch die Einfuhr infizierter Erzeugnisse verschlechtert. So verlangen die Länder, die das Salmonellenvorkommen in tierischen Erzeugnissen auf ein Minimum reduziert haben, selbstverständlich Sicherheiten in bezug auf die Einfuhr sowohl aus anderen Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern - eine Forderung, über die man sich schlecht hinwegsetzen kann. Wird dieser Konflikt nicht gelöst, so könnte sich die Notwendigkeit von Handelssicherheiten ergeben, was zu einer Regionalisierung des Binnenmarktes führen würde.

2.11. Gemäß Artikel 14 der Zoonosen-Richtlinie müssen Drittländer einen Plan aufstellen, aus dem sich die von diesen Ländern auf dem Gebiet der Kontrolle von Zoonosen und Zoonoseerregern angebotenen Garantien ergeben. Dies ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in die gemeinschaftliche Liste (bzw. den Verbleib auf dieser Liste) der Drittländer, aus denen Einfuhren in die Europäische Union zulässig sind. Indes hat noch kein Drittstaat einen Plan vorgelegt, aufgrund dessen die Einfuhren aus diesem Staat untersagt werden mußten. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die sich um eine Verbesserung der Situation bemühen, bringen diese Einfuhren die Gefahr einer Verbreitung von Zoonoseerregern, einer Verunsicherung der Verbraucher und einer ungebührlichen Verzerrung des Wettbewerbs mit sich. Darüber hinaus können die Drittländer von der Europäischen Union Garantien für die von ihr getätigten Ausfuhren verlangen.

2.12. Im übrigen stellt der Vorschlag, die Frist bis mindestens zum Jahr 2002 zu verschieben, die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union gegenüber den Drittländern auf eine harte Probe. Auch die Beitrittskandidaten, die den gemeinschaftlichen Besitzstand übernehmen müssen, können den Rechtsvorschriften der Europäischen Union in diesem so wichtigen Bereich wohl kaum Respekt zollen, was zwangsläufig einen Präzedenzfall schafft und außerdem die künftige Entwicklung belastet.

2.13. Der Fortbestand von Zoonosen in den Beständen erfordert einen gesteigerten Einsatz von Antibiotika. Mehrere internationale Gremien sind zu der Schlußfolgerung gelangt, daß der Einsatz von Antibiotika so weit wie möglich begrenzt werden sollte, um das Auftreten resistenter Bakterienstämme zu verhindern(2). Daher wird mit der Bekämpfung der Zoonosen in der tierischen Erzeugung gleichzeitig auch ein Beitrag dazu geleistet, das Auftreten von Bakterien zu verhindern, die gegen die verschiedenen bekannten Antibiotika resistent sind, was sowohl für die tierische Erzeugung als auch für die Behandlung von Krankheiten des Menschen von Bedeutung ist.

3. Besondere Bemerkungen

3.1. Nach Ansicht des Ausschusses bedarf es schnellstmöglich einer wissenschaftlichen Bewertung der von den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen zur Verhütung und Behandlung von Zoonosen vor dem Hintergrund der Entscheidung Nr. 2119/98 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung eines Netzes für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten in der Gemeinschaft(3).

3.2. In seiner Stellungnahme vom Februar 1996 hatte der Ausschuß die Kommission und die übrigen betroffenen Parteien aufgefordert, eine öffentliche Konferenz über die Zoonose-Problematik zu veranstalten. Er möchte an dieser Stelle erneut für die Veranstaltung einer derartigen Konferenz plädierten, die dazu beitragen würde, das Verständnis der Öffentlichkeit in der Europäischen Union für die in diesem Bereich zu treffenden Maßnahmen zu stärken. Eine solche Veranstaltung könnte beispielsweise an die Workshops gekoppelt werden, die in regelmäßigen Abständen beim Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) in Berlin stattfinden.

3.3. Als Vertreter verschiedener Interessengruppen setzt sich der Ausschuß stark für die Bekämpfung von und den Schutz vor Zoonosen ein. Deshalb bittet er darum, rechtzeitig in die weiteren Beratungen einbezogen zu werden, um Verbesserungen bei der Zoonosebekämpfung vorschlagen zu können, die es ermöglichen, ohne Behinderungen des Binnenhandels und ohne eine Verzerrung des Wettbewerbs zwischen den Erzeugern eine hohes Gesundheitsschutzniveau zu erreichen.

3.4. Der Ausschuß fordert die Kommission ferner auf, dafür Sorge zu tragen, daß bei den nächsten WTO-Verhandlungen den Aspekten der Sicherheit der Tierernährung eine prioritäre Stellung eingeräumt wird. Eine notwendige Voraussetzung für die Verhandlungsposition der Europäischen Union auf internationaler Ebene ist in diesem Zusammenhang eine klar definierte Strategie für die Überwachung der Zoonosen.

4. Schlußfolgerung

4.1. In Anbetracht der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Zoonosen bedauert der Ausschuß, daß sich die Kommission und die Mitgliedstaaten nicht schon früher um eine Verwirklichung der Ziele der Richtlinie aus dem Jahr 1992 bemüht haben, und er hält eine weitere Verschiebung der Frist für bedenklich. Angesichts der in den Mitgliedstaaten eingeleiteten Initiativen zur Verhütung einer erneuten Verbreitung der Zoonosen sollte die Kommission so schnell wie möglich eine Bestandsaufnahme machen und alsbald geeignete Vorschläge zur Stabilisierung der Lage unterbreiten. Geschieht dies nicht, sind gravierende Folgen für das Funktionieren des Binnenmarktes zu befürchten. Ferner sollten die verfügbaren Statistiken veröffentlicht und eine wissenschaftliche Konferenz veranstaltet werden. Schließlich ist es für die internationalen Beziehungen von entscheidender Bedeutung, die Politik der Europäischen Union rasch klar zu definieren.

Brüssel, den 28. April 1999.

Die Präsidentin

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Beatrice RANGONI MACHIAVELLI

(1) ABl. C 97 vom 1.4.1996, S. 29.

(2) Vgl. die Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses vom September 1998 zum Thema "Antibiotikaresistenz: Eine Bedrohung der Volksgesundheit" (ABl. C 407 vom 28.12.1998, S. 7) sowie die Schlußfolgerungen der Konferenz der Europäischen Union über die mikrobielle Bedrohung (Kopenhagen, September 1998).

(3) ABl. L 268 vom 3.10.1998.