51998IR0343

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu: - der "Mitteilung der Kommission: Anpassung und Förderung des Sozialen Dialogs auf Gemeinschaftsebene", und - dem "Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Änderung des Beschlusses 70/532/EWG zur Einsetzung eines Ständigen Ausschusses für Beschäftigungsfragen der Europäischen Gemeinschaften" CdR 343/98 fin

Amtsblatt Nr. C 093 vom 06/04/1999 S. 0054


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu:

- der "Mitteilung der Kommission: Anpassung und Förderung des Sozialen Dialogs auf Gemeinschaftsebene", und - dem "Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Änderung des Beschlusses 70/532/EWG zur Einsetzung eines Ständigen Ausschusses für Beschäftigungsfragen der Europäischen Gemeinschaften" (1999/C 93/08)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf die Mitteilung der Kommission "Anpassung und Förderung des Sozialen Dialogs auf Gemeinschaftsebene" und den "Entwurf für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses 70/532/EWG zur Einsetzung eines Ständigen Ausschusses für Beschäftigungsfragen der Europäischen Gemeinschaften" (KOM(1998) 322 endg.),

gestützt auf den Beschluß seines Präsidiums vom 13. Mai 1998, auf der Grundlage von Artikel 198 c Absatz 4 des EG-Vertrags eine Stellungnahme zu diesem Thema zu erarbeiten und die Fachkommission 5 "Sozialpolitik, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Forschung, Fremdenverkehr" mit den Vorarbeiten zu beauftragen,

gestützt auf den von der Fachkommission 5 am 9. November 1998 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 343/98 rev.) (Berichterstatter: Herr Chaves Gonzales);

verabschiedete auf seiner 27. Plenartagung am 13. und 14. Januar 1999 (Sitzung vom 14. Januar) folgende Stellungnahme.

1. Allgemeine Bemerkungen

1.1. Im Nachgang zu ihrer Mitteilung über die Entwicklung des sozialen Dialogs auf Gemeinschaftsebene () setzt sich die Kommission nun mit der Zukunft dieses Dialogs auf Gemeinschaftsebene auseinander und gibt neue Aktionslinien und Initiativen zur Anpassung des sozialen Dialogs und verstärkten Einbeziehung der Sozialpartner in die Konzipierung der Unionspolitiken vor.

1.2. Die Globalisierung der Wirtschaft und die Einführung der einheitlichen Währung müssen das Erreichen eines höheren Beschäftigungsniveaus zur Folge haben, das die Union als ihre vorrangige Priorität deklariert. In diesem Zusammenhang muß dem sozialen Dialog - wie auch auf dem Beschäftigungsgipfel (20. und 21. November 1997) bekräftigt wurde - in Schlüsselfragen wie Modernisierung der Arbeitsorganisation, vorausschauende Berücksichtigung struktureller Veränderungen, Unterstützung von Umstrukturierungen und Anpassung der Beschäftigungsbedingungen eine zentrale Rolle zukommen. So können neue Arbeitsformen entwickelt werden, die Arbeitsplatzschaffung, Effizienz, Solidarität und Lebensqualität miteinander in Einklang bringen.

1.3. Der soziale Dialog ist ein erprobtes Instrument, das im Interesse eines stärkeren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts auf der Grundlage von Fortschritt, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung weiterentwickelt werden muß. Zur Erreichung dieser Zielvorgaben sollten die gegenwärtigen Instrumente des sozialen Dialogs nach Ansicht des Ausschusses der Regionen dahingehend gestärkt und angepaßt werden, daß sie effizienter, transparenter und repräsentativer werden.

1.4. Der AdR begrüßt die Mitteilung der Europäischen Kommission zur Anpassung und Stärkung des sozialen Dialogs. Er soll künftig flexibler gestaltet werden und eine umfassendere Einbeziehung der Sozialpartner bei der Ausarbeitung und Umsetzung der politischen Maßnahmen der EU, insbesondere zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung, ermöglichen.

1.5. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften spielen eine wichtige Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union und haben Erfahrung mit der Förderung des sozialen Dialogs. Dies hat sich in den verschiedenen Beschäftigungsbündnissen gezeigt, die die Regionen und lokalen Gebietskörperschaften entwickelt haben und an denen die Sozialpartner aktiv teilhaben. Vor diesem Hintergrund müssen der AdR und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften - ganz im Sinne seiner früheren Stellungnahmen - an der Umsetzung der Maßnahmen zur Förderung und zum Ausbau des sozialen Dialogs auf Gemeinschaftsebene beteiligt werden.

1.6. Der AdR ist der Ansicht, daß die KMU als wichtige beschäftigungswirksame Größe an den Instrumenten beteiligt werden sollten, die für die Entwicklung des sozialen Dialogs auf Gemeinschaftsebene ins Auge gefaßt werden.

2. Förderung des Informationsaustauschs

2.1. Im Interesse einer effizienten Mitwirkung der Sozialpartner an der Ausgestaltung und Umsetzung der Unionspolitik müssen diese über die erforderlichen Informationen verfügen. Der AdR begrüßt die verschiedenen von der Europäischen Kommission eingeleiteten Mechanismen und die in ihrer Mitteilung enthaltenen Vorschläge.

2.2. Der Ausschuß ist ferner der Auffassung, daß auch andere Generaldirektionen der Kommission, insbesondere die GD X, stärker einbezogen werden müssen, um die Unionsbürger über die Instrumente des sozialen Dialogs zu informieren.

3. Anpassung der Anhörungsverfahren

3.1. Der AdR begrüßt die von der Kommission geplante Reform der verschiedenen, derzeit bestehenden Verfahren zur Anhörung der Sozialpartner (Anhörung auf sektorübergreifender Ebene, Anhörung auf sektoraler Ebene, Anhörung auf der Grundlage von Artikel 3 des Abkommens über die Sozialpolitik).

3.2. Diese Reform und Vereinfachung des institutionellen Rahmens wird nach Einschätzung des AdR zu einer stärkeren Transparenz der Verfahren, einer stärkeren Repräsentativität der Sozialpartner und einer größeren Effizienz der Konsultationen beitragen.

4. Beschäftigungspartnerschaft

4.1. Der AdR befürwortet die Reform des Ständigen Ausschusses für Beschäftigungsfragen, dessen Arbeitsweise veraltet und dessen Funktionsweise unzulänglich ist.

4.2. Der AdR fordert die Kommission ferner auf, die Möglichkeiten einer Einbindung des Ausschusses der Regionen in die Tätigkeit des Ständigen Ausschusses für Beschäftigungsfragen zu prüfen. Berücksichtigen sollte sie dabei die Befugnisse der Städte und Regionen in Beschäftigungsfragen sowie die politischen Maßnahmen, die sie in diesem Bereich verfolgen. Angesichts der Bedeutung der von den lokalen und regionalen Verwaltungen geschaffenen Arbeitsplätze ist der AdR darüber hinaus der Auffassung, daß für die Koordinierung der Arbeitgeberdelegation im Ständigen Ausschuß für Beschäftigungsfragen nicht ausschließlich Vertreter von Unternehmen des privaten Sektors zuständig sein sollten. In diesem Zusammenhang fordert der AdR eine ausgewogene Vertretung des öffentlichen und des privaten Sektors in dieser Delegation.

5. Betonung gemeinsamer Aktionen und Verhandlungen

5.1. Nach Ansicht des AdR ist die Betonung gemeinsamer Aktionen und Verhandlungen mit den Sozialpartnern, Mitgliedstaaten und den Gemeinschaftsinstitutionen sinnvoll und erforderlich. So kann der soziale Dialog wirksam ausgebaut werden mit dem Ziel, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern und für die Veränderungen gerüstet zu sein, die sich im Produktionssystem vollziehen.

5.2. Der AdR fordert die Kommission auf, ihn in das Verfahren der Information und Anhörung einzubeziehen, damit er seinen Standpunkt zu Fragen vorbringen kann, die für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Städte und Regionen in der Europäischen Union von zentraler Bedeutung sind.

6. Sozialer Dialog und Erweiterung

6.1. Der AdR befürwortet den Vorschlag der Kommission, mit Hilfe konkreter Aktionen die Entwicklung von Strukturen und Aktivitäten des sozialen Dialogs in den beitrittswilligen Ländern zu fördern.

6.2. Er fordert die Kommission auf, mit Blick auf eine Assoziation Europa-Mittelmeer und insbesondere eine Freihandelszone bis zum Jahr 2010 Stützungsmaßnahmen für die Schaffung von Strukturen für den sozialen Dialog in den assoziierten Mittelmeerländern vorzusehen.

7. Grenzüberschreitender sozialer Dialog

7.1. Die europäischen Randregionen praktizieren den sozialen Dialog in zunehmendem Maße. Unternehmen, Gewerkschaftsorganisationen, regionale und lokale Gebietskörperschaften entfalten eine ganze Reihe von grenzüberschreitenden Aktionen, mit denen die Anpassung an den Binnenmarkt und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Partnerländer gefördert werden sollen.

7.2. Der AdR ruft die Europäische Kommission auf, diese Initiativen zu unterstützen sowie neue Aktionen zur Förderung des grenzüberschreitenden sozialen Dialogs einzuleiten.

Brüssel, den 14. Januar 1999.

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Manfred DAMMEYER

() KOM(96) 448 endg.