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Entschließung zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Aufbau eines transeuropäischen Ortungs- und Navigationsnetzes: Eine europäische Strategie für globale Satellitennavigationssysteme (GNSS)" (KOM(98)0029 C4-0188/ 98)

Amtsblatt Nr. C 104 vom 14/04/1999 S. 0073


A4-0413/98

Entschließung zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Aufbau eines transeuropäischen Ortungs- und Navigationsnetzes: Eine europäische Strategie für globale Satellitennavigationssysteme (GNSS)" (KOM(98)0029 - C4-0188/98)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis der Mitteilung der Kommission (KOM(98)0029 - C4-0188/98),

* in Kenntnis der Entschließung des Rates vom 19. Dezember 1994 zum europäischen Beitrag zur Entwicklung eines globalen Navigationssatellitensystems ((ABl. C 379 vom 31.12.1994, S. 2.)),

* unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 1995 zum europäischen Beitrag zur Entwicklung eines globalen Navigationssatellitensystems ((ABl. C 43 vom 20.2.1995, S. 71.)) und seine Stellungnahme vom 3. April 1998 zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates über das Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt über einen europäischen Beitrag zur Entwicklung eines globalen Navigationssatellitensystems ((ABl. C 138 vom 4.5.1998, S. 218.)),

* unter Hinweis auf die Schlußfolgerungen des Rates zu einer europäischen Strategie für globale Satellitennavigationssysteme (GNSS) ((ABl. C 379 vom 31.12.1994, S. 2.)),

* in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie und des Ausschusses für Aussenwirtschaftsbeziehungen (A4-0413/98),

A. unter Hinweis darauf, daß in den letzten Jahrzehnten beim Start und beim Einsatz geostationärer und geosynchroner Satelliten für eine Vielfalt von landgestützten Anwendungen - hauptsächlich in den Bereichen Telekommunikation und Datenübermittlung - beachtliche Erfolge erzielt worden sind,

B. unter Hinweis darauf, daß dieselben Technologien zunehmend für die präzise geographische Ortung jeder Art von Verkehrsmittel überall und zu jeder Zeit eingesetzt werden können,

C. unter Hinweis darauf, daß auf diesem Gebiet mit einer weiteren Expansion gerechnet wird, da verbesserte Technologien eine grössere Präzision bei der Ortung und einen kostengünstigeren Einsatz dieser Möglichkeiten für eine bessere Effizienz und Sicherheit des Land-, See- und Luftverkehrs durch eine bessere Verkehrslenkung ermöglichen,

D. in der Erwägung, daß Satellitennavigationssysteme bei bestimmten Anwendungen einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Gemeinschaftsziels einer für Umwelt und Wirtschaft nachhaltigen Verkehrspolitik leisten können,

E. in Bekräftigung seines Standpunkts, daß weitere Fortschritte auf diesem Gebiet auf der Grundlage internationaler Zusammenarbeit und gemeinsamer Aktivitäten erzielt werden sollten, daß Europa jedoch in eigener Initiative vorangehen sollte, wenn eine Reihe von Bedingungen - in erster Linie Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Systeme sowie Zugang und Beteiligung der europäischen Industrie auf der Basis der Gleichberechtigung - nicht erfuellt werden können,

F. unter nachdrücklichem Hinweis darauf, daß die Europäische Union bei der Entwicklung technischer Kapazitäten und der Beherrschung der einschlägigen Technologien, die für ihr wirtschaftliches Wachstum unerläßlich sind, nicht zurückfallen darf und sie aus strategischen Gründen an der Kontrolle eines GNSS-Systems beteiligt sein muß,

G. seine Auffassung wiederholend, daß eine Beteiligung der Europäischen Union an GNSS notwendig ist aus Gründen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, der Schaffung neuer Arbeitsplätze und um die Unwägbarkeiten hinsichtlich der Verfügbarkeit und Qualität des Satellitensignals ausschließen zu können,

H. unter Hinweis darauf, daß durch eine Beteiligung der Europäischen Union an vorderster Stelle bei der Entwicklung von GNSS in einem Markt, der von den USA beherrscht wird, die europäischen Interessen geschützt werden,

I. unter Hinweis auf das neue Programm EATCHIP, das derzeit von Eurocontrol entwickelt wird und das in absehbarer Zukunft die Effizienz des Flugverkehrs-Managements erhöhen und seine Kosten verringern wird; in der Erwägung, daß sich die Europäische Union uneingeschränkt an den entsprechenden Bemühungen beteiligt,

1. begrüsst den von der Kommission vorgeschlagenen Aktionsplan, der einen konkreten Schritt in Richtung auf die Entwicklung eines zivilen multimodalen Systems darstellt, das voll in die transeuropäischen Verkehrs- und Telekommunikationsnetze integriert ist;

2. begrüsst, daß die dazu notwendigen Forschungsbemühungen bereits Bestandteil des Vierten Rahmenprogramms der Gemeinschaft für die Forschung sind und ausserdem im Zuge des Fünften Forschungs- und Entwicklungsprogramms fortgeführt werden;

3. begrüsst die Schlußfolgerungen des Rates, in denen die Kommission aufgefordert wird, mit der Ausarbeitung einer Strategie für das GNSS fortzufahren und sie zu Beginn des Jahres 1999 vorzulegen;

4. fordert die Kommission auf, nicht nur - wie in ihrer Mitteilung KOM(98)0029 vorgeschlagen - den Rat, sondern auch das Europäische Parlament regelmässig über die Ergebnisse der bilateralen Gespräche auf höchster Ebene zu unterrichten;

5. weist jedoch darauf hin, daß die entsprechenden Forschungs- und Entwicklungsbemühungen von ihrem Volumen her so beschaffen sind, daß eine umfangreichere Palette von Mitteln für die Forschung sowohl durch die Universitäten als auch von der Industrie zur Verfügung gestellt werden sollte;

6. betont die Notwendigkeit, die Grundlagenforschung sowie die technologischen Demonstrationen zu fördern, die zur Entwicklung angemessener Satelliten, der bodengestützten Infrastrukturen und der Bordanlagen erforderlich sind, um eine grössere Sicherheit und ein besseres Management zunächst des Luftverkehrs, aber auch des See- und Landverkehrs zu gewährleisten, sowie im Hinblick darauf, daß das GNSS für andere potentielle, aktuelle und künftige Anwendungen (Strassenverkehrssicherheit, Telematik-Anwendungen, Geodäsie, Rettungsdienst, Überwachung, Flottenmanagement, usw.) genutzt werden kann;

7. betont die Notwendigkeit, in einem frühzeitigen Stadium im Zuge der engen Zusammenarbeit mit den auf dem Gebiet der Satellitentechnologien aktiven Organisationen und Institutionen alle interessierten Parteien sowie Forschungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten einzubeziehen;

8. ersucht die Mitgliedstaaten der Union, einen Europäischen Raumfahrtrat auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs einzuberufen, um deutliche Entscheidungen über die strategischen, technischen und haushaltstechnischen Leitlinien und den Zeitplan von GNSS-2 im Anschluß an die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten und Rußland zu treffen; ist der Ansicht, daß dieser Rat entscheiden sollte, ob die Einberufung einer einschlägigen internationalen Konferenz angebracht ist;

9. unterstreicht, daß anhand der Satellitennavigation ein effizientes, sicheres, kosteneffektiveres und umweltgerechteres Gesamtverkehrssystem geschaffen werden kann;

10. unterstreicht, daß sich mit dem GNSS aufgrund der unterschiedlichsten Anwendungsbereiche wie beispielsweise im Verkehr, der Fischerei, der Landwirtschaft und der Freizeit ein potentiell grosser Markt öffnet;

11. unterstreicht, daß es aufgrund der Beteiligung der Europäer an der Entwicklung von GNSS und der daraus resultierenden Anwendungen und Dienstleistungen gelingen könnte, viele Arbeitsplätze zu schaffen;

12. weist darauf hin, daß im Mittelpunkt dieser engen Zusammenarbeit nicht nur eine gleichwertige Beteiligung an der Förderung eines europäischen Beitrags zum GNSS, sondern auch ein gleichberechtigter Zugang zu allen Grundlagentechnologien, die das Ergebnis eines solchen gemeinsamen Vorgehens sind, stehen sollte;

13. unterstreicht, daß eine Entwicklungsbeteiligung am GNSS dazu beiträgt, eine allgemeine Kultur beim Umgang mit Weltraumanwendungstechniken zu schaffen;

14. fordert, daß der Standort der Anlagen (Kontrollzentren, Überwachungsstationen und Relaisstationen) deutlich festgelegt wird, um die erforderliche Verflechtung mit den Flughafenanlagen, den Einrichtungen zur Weitergabe von Informationen für den See- und Landverkehr (Schiene und Strasse) und den Ausrüstungen für die übrigen gegenwärtigen und künftigen Anwendungen des GNSS zu gewährleisten;

15. fordert die Kommission auf, intensive Verhandlungen mit den potentiellen internationalen Partnern mit dem Ziel eines gemeinsamen Aufbaus eines transeuropäischen Ortungs- und Navigationsnetzes zu führen;

16. fordert die Kommission auf, sich so schnell wie möglich, spätestens jedoch Anfang 1999, für eine der drei in ihrer Mitteilung erwähnten Optionen für den Aufbau eines transeuropäischen Ortungs- und Navigationsnetzes zu entscheiden und eine kohärente Strategie mit der Definition und der Zielsetzung von GNSS-2 mit allen potentiellen Dienstleistungen sowie einer klaren finanziellen Perspektive, die sowohl die Kosten für die Installierung des Satellitensystems als auch die Gebührenordnung beinhaltet, zu präsentieren;

17. ermutigt die Kommission, die europäische Industrie bei ihrer Zusammenarbeit mit Rußland dahingehend zu unterstützen, GLONASS-Signale im Rahmen von EGNOS zu verwenden, und sie bei ihren internationalen Förderbestrebungen mit dem Ziel zu unterstützen, die EGNOS-Dienste auch Nachbarländern wie den mittel- und osteuropäischen Ländern und den Drittländern im Mittelmeerraum zur Verfügung zu stellen;

18. begrüsst die vom Rat der ESA (23.-24. Juni 1998) unternommenen Schritte für eine GNSS-Studie im Rahmen des neuen Arbeitsprogramms der ESA und die Beibehaltung der Führungsrolle der ESA bei der Verwaltung der europäischen GNSS-Bestrebungen;

19. fordert die Kommission auf, in den internationalen Foren die Führungsrolle für Europa bei den Verhandlungen über die Vergabe von Satellitenpositionen im Weltraum und von Frequenzen an die Satellitennavigationsdienste zu übernehmen;

20. fordert die Kommission auf, die Notwendigkeit einer Einrichtung auf europäischer Ebene (Europäische Navigationsagentur) zu prüfen, deren Aufgabe es sein soll, EGNOS-Dienste intern mit den Mitgliedstaaten und international mit allen Partnern zu zertifizieren und Regelungen für die Interoperabilität und die Anwendung in einem multimodalen Umfeld zu harmonisieren;

21. unterstützt das Konzept einer zweiten Generation des GNSS zur erheblichen Weiterverbesserung der Verkehrssicherheit gegenüber Systemen wie GPS und GLONASS; ist ferner der Ansicht, daß das neue GNSS-System mit neuen Technologien ausgestattet werden sollte, um Kommunikations- und Verkehrsmanagementfunktionen zusätzlich zu Ortung und Navigation zu ermöglichen;

22. fordert die Kommission in dieser Hinsicht auf, ihre Arbeiten auf eine weitere Prüfung der künftigen Möglichkeiten, die sich mit der zweiten Phase des globalen Satellitennavigationssystems (GNSS-2) bieten, sowie der entsprechenden Kosten und der Mittel auszuweiten, mit deren Hilfe die Kosten entsprechend dem erzielten Nutzen den Anwendern zugewiesen werden können;

23. fordert die Kommission ausserdem auf, einen ordnungspolitischen Rahmen für die europäischen Industrien aufzustellen, der es ihnen ermöglicht, Anwendungsbereiche für die europäischen Raumfahrttechnologien in der Luft-, Land- und Seenavigation sowie in der Telekommunikation, im Umweltschutz, in der Landwirtschaft, der Fischerei, im Bergbau und in der Geodäsie sowie andere Einsatzgebiete zu ermitteln und sich bei solchen Anwendungen die Schaffung eines Binnenmarktes zunutze zu machen;

24. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, den Frequenzbedarf für GNSS zu sichern;

25. unterstreicht, daß der grösste Teil der Kosten für den Aufbau von GNSS nach Möglichkeit privat zu finanzieren ist - letztendlich durch die Beiträge der Benutzer und durch Modelle der privaten/öffentlichen Partnerschaft;

26. unterstreicht, daß eine Gebührenordnung zu finden ist, die dem erzielten Nutzen für alle Nutzergruppen gerecht wird;

27. begrüsst den Vorschlag, daß sich die internationale Zusammenarbeit auf konkret festgelegte Bedingungen stützen sollte, und fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, daß die einschlägigen Interessen der Europäischen Union gewahrt werden;

28. wiederholt seinen Vorschlag, daß die Kommission einen Europäischen Rat für Raumfahrt einsetzen sollte, an dem alle interessierten Parteien und einschlägigen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene mitwirken sollten und der eine Kreuz-Anwendung, den Informationsaustausch sowie ein koordiniertes und in sich schlüssiges Vorgehen bei Raumfahrtprogrammen in der Europäischen Union sicherstellen wird;

29. fordert die Kommission auf, die Weiterentwicklung und den Aufbau der europäischen Raumfahrtindustrie sowie die Förderung der industriellen Anwendungen der jüngsten technologischen Errungenschaften auf diesem Gebiet der Wissenschaft - z.B. die Überschall-Antriebstechnologie und wiederverwendbare Raumschiffe - zu unterstützen;

30. ist der Ansicht, daß für industrielle Konsortien, einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen bzw. Industrien, Anreize geschaffen werden müssen, um die Verwirklichung von leistungsfähigen Bordsystemen zu ermöglichen, die in der Lage sind, alle Kapazitäten des globalen europäischen Navigationssystems zu benutzen, insbesondere die Luftnavigation, für die GNSS die Kapazität des Luftraums verbessern und die Verspätungen reduzieren wird, aber ebenfalls für die Verbesserung der Sicherheit des See- und Landverkehrs und für die anderen bestehenden und künftigen Anwendungen;

31. fordert die Kommission auf, es über ihre Entscheidungen zu unterrichten;

32. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und der ESA zu übermitteln.