51998IP0145

Entschließung zur Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen über die Gemeinschaftsstrategie zur Förderung der Kraft-Wärme- Kopplung (KWK) und zum Abbau von Hindernissen, die ihrer Entwicklung im Wege stehen (KOM(97)0514 C4-0596/97)

Amtsblatt Nr. C 167 vom 01/06/1998 S. 0308


A4-0145/98

Entschließung zur Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen über die Gemeinschaftsstrategie zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und zum Abbau von Hindernissen, die ihrer Entwicklung im Wege stehen (KOM(97)0514 - C4-0596/97)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis der Mitteilung der Kommission (KOM(97)0514 - C4-0596/97),

* in Kenntnis der Entschließung des Rates vom 18. Dezember 1997 zu einer Gemeinschaftsstra

tegie zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung ((ABl. C 4 vom 08.01.1998, S. 1.)),

* in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Gasversorgung der Europäischen Gemein

schaft und zukünftige Perspektiven (KOM(95)0478),

* unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. November 1996 zur Mitteilung der Kommission über die Gasversorgung der Europäischen Gemeinschaft und zukünftige Perspektiven ((ABl. C 362 vom 02.12.1996, S. 291.)),

* in Kenntnis des Weißbuchs der Kommission über eine Energiepolitik für die Europäische Union (KOM(95)0682),

* in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die "Globale Sicht der Energiepolitik und des energiepolitischen Handelns" (KOM(97)0167),

* in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Organisation der Zusammenarbeit im Hin

blick auf vereinbarte energiepolitische Ziele der Gemeinschaft (KOM(97)0436),

* in Kenntnis des Vorschlags für eine Entscheidung des Rates zur Festlegung eines Mehrjahres

rahmenprogramms für Maßnahmen im Energiebereich (1998-2002) und damit verbundene Maßnahmen (KOM(97)0550),

* in Kenntnis der Entscheidung 96/737/EG des Rates vom 16. Dezember 1996 über ein Mehr

jahresprogramm zur Förderung der Energieeffizienz in der Gemeinschaft (Save II) ((ABl. L 335 vom 24.12.1996, S. 50.)),

* in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die energiepolitische Dimension der Klimaände

rungen (KOM(97)0196),

* in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über eine Gemeinschaftsstrategie gegen die Versaue

rung (KOM(97)0088),

* in Kenntnis der Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt ((ABl. L 27 vom 30.01.1997, S. 20.)),

* in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates im Hinblick auf den Erlaß einer Richtlinie betreffend gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt (C4-0103/98),

* in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen,

* in Kenntnis der Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses,

* in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energie

träger" (KOM(97)0599),

* in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Ener

gie sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, Volkgesundheit und Verbraucherschutz (A4-0145/98),

A. in der Erwägung, daß die drei Hauptziele der Energiepolitik der Europäischen Union Wettbe

werbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Umweltschutz sind,

B. in der Erwägung, daß die Probleme im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung und atmosphärischen Veränderungen durch die Nutzung und den Verbrauch von Energie hervorgerufen werden,

C. in der Erwägung, daß es unabdingbar und dringend notwendig ist, die natürlichen Ressourcen, und insbesondere die Energiequellen, effizienter zu nutzen,

D. im Bewusstsein, daß der Einsatz neuer Technologien wie kombinierte Kreisprozesse bei der Stromerzeugung und bei der kombinierten Strom- und Dampf- bzw. Wärmeerzeugung, also der Kraft-Wärme-Kopplung, beträchtliche Energieeinsparungen ermöglicht,

E. in der Erwägung, daß die Elektrizitätserzeuger aufgrund der Liberalisierung der Elektrizitäts

märkte wettbewerbsfähig sein müssen,

F. in der Erwägung, daß durch die Anwendung der Kraft-Wärme-Kopplung der Gasverbrauch in Europa ausgeweitet werden kann,

G. in der Erwägung, daß die bestehenden grossen Gasvorkommen in verschiedenen Regionen welt

weit eine Gasversorgung durch verschiedene Anbieter ermöglichen und eine Zunahme des Gasverbrauchs in der EU in den kommenden Jahren absehbar ist,

1. unterstützt den Vorschlag der Kommission zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und zum Abbau von Hindernissen, die ihrer Entwicklung im Wege stehen;

2. tritt jedoch für eine Erhöhung des Anteils der KWK in der Strategie der Kommission von derzeit 18% auf mindestens 25% ein;

3. weist darauf hin, daß ein effizienterer Energieverbrauch mittels Kraft-Wärme-Kopplung dazu beitragen wird, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie als grossem Energieabnehmer zu erhöhen;

4. empfiehlt, daß die Kommission und vor allem die Mitgliedstaaten administrative und wirtschaft

liche Maßnahmen treffen, um die Kraft-Wärme-Kopplung für die Warmwasserversorgung und Heizungsanlagen von privaten Abnehmern zu fördern;

5. stellt fest, daß die Kraft-Wärme-Kopplung in der Industrie, kombinierte Kreisprozesse im Elektrizitätssektor, insbesondere in Kombination mit KWK, und die KWK für private Abnehmer einen bedeutenden Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffemissionen in die Atmosphäre leisten, da die Energie effizienter genutzt wird;

6. weist darauf hin, daß die neuen Formen der Erzeugung von Strom und Wärme bzw. Dampf in der Industrie sowie im privaten Bereich einen höheren energetischen Wirkungsgrad erzielen und daher die beste Maßnahme zur Reduzierung des Treibhauseffekts darstellen, insbesondere wenn erneuerbare, CO2-neutrale Biomasse verwendet wird;

7. schlägt vor, daß bei der Festlegung der Ziele für die Länder berücksichtigt wird, welchen Beitrag die Kraft-Wärme-Kopplung zur Erfuellung der in Kyoto in bezug auf die Klimaänderungen eingegangenen Verpflichtungen leisten kann;

8. empfiehlt, daß die Stromversorgungsunternehmen im Hinblick auf einen wirklichen Abbau der Hindernisse, die der Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung im Weg stehen, den Elektrizitätsüberschuß der KWK-Anlagen, wobei es zu einem Wettbewerb der Eigenerzeuger auf dem Markt kommen muß;

9. stellt fest, daß folgende Maßnahmen notwendig sind, um die Hindernisse, die der Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung im Wege stehen, tatsächlich abzubauen:

* Anerkennung der Betreiber von KWK-Anlagen als qualifizierte Elektrizitätserzeuger im Rahmen des Gasbinnenmarkts, und zwar in jedem Fall, unabhängig von ihrem Verbrauch;

* Zugang zu den europäischen Netzen von Gaspipelines;

* Förderung von lokalen Heiz- und Kühlsystemen;

* Ankauf - zu Marktpreisen - der gesamten von einem Eigenerzeuger hergestellten und nicht selbst verbrauchten Energiemenge;

* Internalisierung der Kosten für Umweltschutz bei allen Energiequellen und Stromerzeu

gungsarten, einschließlich der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften über Umweltverschmutzung und erhöhte Verpflichtungen der öffentlichen Verwaltungen im Hinblick auf die Überwachung der Anwendung dieser Rechtsvorschriften;

* Unterstützung von Forschung und technologischer Entwicklung im Bereich der Energieein

sparung und der Energieeffizienz;

10. unterstreicht, daß die Gemeinschaftsmaßnahmen für eine nachhaltige Entwicklung auf die Erhöhung des energetischen Wirkungsgrads von Verfahren und Ausrüstung abzielen müssen, und fordert konkrete Vorschläge von der Kommission;

11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß über die Strukturfonds in Ziel-1-Regionen Hilfen für die Steigerung der Energieeffizienz bezogen werden können, daß dabei KWK-Anlagen und erneuerbaren Energieträgern und insbesondere ihrer Kombination der Vorrang eingeräumt wird, und erwartet dazu konkrete Vorschläge von der Kommission;

12. fordert die Kommission auf, die Mittel für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Energie

bereich vor allem für die Finanzierung von KWK-Anlagen für die Erzeugung von Strom und Wärme sowie für erneuerbare Energieträger und insbesondere erneuerbare KWK-Ressourcen einzusetzen, und fordert diesbezueglich konkrete Vorschläge von der Kommission;

13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, daß die Stromversor

gungsunternehmen jene Energiemengen bevorzugt abnehmen, die in Meerwasser-Entsalzungsanlagen erzeugt werden, die kombinierte Kreisprozesse einsetzen und folglich KWK-Anlagen sind, da sie sowohl Strom als auch Wasserdampf erzeugen; diese Abnahme muß zu Preisen erfolgen, die durch den Wettbewerb auf dem Elektrizitätsmarkt, also in einem normalen Wirtschaftssystem auf den neuen Elektrizitätsmärkten, bestimmt werden;

14. billigt die von der Kommission vorgelegten Schlußfolgerungen;

15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.