51998IP0019

Entschließung zu dem Bericht der Kommission über die Kontrolle der Gemeinsamen Fischereipolitik 1995 (KOM(97) 0226 C4-0334/97)

Amtsblatt Nr. C 104 vom 06/04/1998 S. 0276


A4-0019/98

Entschließung zu dem Bericht der Kommission über die Kontrolle der Gemeinsamen Fischereipolitik 1995 (KOM(97)0226 - C4-0334/97)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis des Berichts der Kommission (KOM(97)0226 - C4-0334/97),

* unter Hinweis auf seine Entschließung vom 10. April 1997 mit Bemerkungen als Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung der Kommission zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 1995 ((ABl. L 162 vom 19.06.1997, S. 32.)) und insbesondere deren Ziffer 37 (("beauftragt seine zuständigen Ausschüsse zu untersuchen, ob die erheblichen Mittel, die die Gemeinschaft für eine Verstärkung der Überwachung der Fischereitätigkeit bereitgestellt hat, tatsächlich zu einer Erhöhung der Wirksamkeit der Kontrollen geführt haben;".)),

* in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Fischerei (A4-0019/98),

A. unter Hinweis darauf, daß die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) das wichtigste Instrument der Europäischen Union für den langfristigen Schutz der Fischbestände sein sollte,

B. unter Hinweis darauf, daß in den Fischerei-Industrien der Mitgliedstaaten beträchtliche Besorgnis über das Ausmaß der gleichmässigen Durchführung der Kontrollen der GFP durch die Mitgliedstaaten besteht,

C. unter Hinweis darauf, daß spezifische Abhilfemaßnahmen dringend beschlossen, zeitlich geplant und angewandt werden müssen, sofern Schwächen bei der Überwachungs- und Kontrollregelung der GFP festgestellt werden,

D. mit dem Bedauern, daß die Inspektoren der Kommission auch weiterhin so begrenzte Befugnisse haben und ihre Anzahl so beschränkt ist,

1. stellt mit Besorgnis fest, daß es seit der Veröffentlichung des früheren Berichts keine Ver

besserung der Kontrolle und Überwachung der GFP gegeben hat;

2. bedauert die Tatsache, daß es nur vage Hinweise auf künftige Maßnahmen gibt, und besteht darauf, daß in künftigen Berichten ein zeitlich gestaffelter Aktionsplan enthalten sein soll, um die festgestellten Mängel der Überwachungsverfahren der GFP zu korrigieren;

3. ist der Auffassung, daß die Kommission in der Zwischenzeit einen solchen Aktionsplan dringend aufstellen muß, der ihm und dem Rat baldmöglich vorgelegt werden sollte;

4. ist bestürzt über das anhaltende Fehlen von politischem Willen in bestimmten Mitgliedstaaten, um die GFP in dem Masse durchzuführen, wie es für die erfolgreiche Erhaltung der Bestände erforderlich ist;

5. erkennt an, daß die GFP ohne diesen politischen Willen, Vorschriften nachdrücklich und gleichmässig durchzuführen, nicht das Vertrauen der Fischwirtschaft, der Wissenschaftler oder der Fischfang betreibenden Gemeinden erringen wird;

6. stellt mit tiefer Besorgnis fest, daß der Bericht hauptsächlich aus Tabellen und Daten

verzeichnissen besteht, die keinen umfassenden oder allgemeinen Einblick in die Kontrolle und Überwachung der GFP innerhalb der EU verschaffen und auch nicht leicht zwischen den Mitgliedstaaten zu vergleichen sind; ersucht daher die Kommission, eine neue Methodologie beim Sammeln und Verarbeiten der Daten auszuarbeiten, die den Mitgliedstaaten Mindestverpflichtungen auferlegen soll, möglichst einheitliche, wahrheitsgetreue und transparente Informationen zu übermitteln, einschließlich einer genauen Definition von Konzepten, wie z.B. was ein Inspektor ist und worin eine Inspektion besteht;

7. ersucht die Kommission, ihrer Verpflichtung nachzukommen und einen Leitfaden über Methoden der Kontrolle von Fischereifahrzeugen zu veröffentlichen;

8. bedauert, daß die Kommission es vermieden hat, etwas anderes als nur die allgemeinsten Bemerkungen zu den Leistungen der Mitgliedstaaten insgesamt oder individuell zu machen, und nicht die Gelegenheit ergriffen hat, auf besondere Problembereiche hinzuweisen;

9. fordert die Kommission auf, Mut zu zeigen und, falls erforderlich, individuelle Fischereien, Mitgliedstaaten oder andere Organisationen zu nennen, die ihre Pflicht zur Kontrolle und Überwachung der Durchführung der GFP vernachlässigen;

10. stellt fest, daß der Bericht keine nützlichen Schätzwerte zu solchen Themen wie der Menge der illegal angelandeten Fische und andere derartige statistischen Angaben enthält, die wichtig sind, um das Ausmaß des Problems der Kontrolle und Vollstreckung im Rahmen der GFP insgesamt zu verstehen;

11. stellt mit Bedauern fest, daß die Mitgliedstaaten keine Fortschritte bei der Überwachung der Absatzkanäle gemacht haben, und betrachtet dies als eines der wichtigsten, aber am wenigsten genutzten Instrumente für eine erfolgreiche Durchsetzung;

12. bedauert, daß kein Hinweis und keine Analyse über Geldstrafen und Bussen in dem Bericht enthalten ist, die von den einzelnen Mitgliedstaaten für Verstösse gegen die Regeln der GFP verhängt worden sind, stellt dagegen aber fest, daß diese Geldstrafen ein entscheidender Aspekt der Durchsetzung sind;

13. ist der Auffassung, daß eines der grundlegenden Probleme der Kontrolle der GFP die fehlende Harmonisierung hinsichtlich von Verstössen ist; ist der Auffassung, daß die Kommission Maßnahmen treffen kann, die diese Harmonisierung vorantreiben und beschleunigen sollen, und bedauert, daß der vorliegende Bericht nicht die geringste Absicht dazu erkennen lässt;

14. bedauert, daß keine Rechenschaft über die Arbeit der Inspektoren der EU abgelegt wird, auch keine Rechenschaft über ihre einzigartigen Erkenntnisse über Probleme aus erster Hand, die sie im Aussendienst bekommen;

15. stellt fest, daß sich der Bericht hauptsächlich auf die Kontrolle im Fangsektor konzentriert und keine erschöpfende Analyse von Betrügereien auf dem Markt umfasst; bedauert in diesem Zusammenhang das Fehlen einer wirksamen Kontrolle auf den Märkten, die betrügerische Einfuhren verhindern soll, wie z.B. der Fall der aufgedeckten Unregelmässigkeiten betreffend den Ursprung der Erzeugnisse bei Importen von Thunfischfilets im Schutze des Vorzugssystems APS-Droge oder die betrügerischen Importe von Kabeljau aus anderen Ursprungsländern über die mit Norwegen bestehenden Abkommen;

16. stellt fest, daß sich der vorliegende Bericht mit dem Jahr 1995 befasst, erheblich lange in Vorbereitung war und daher Themen behandelt, die stark veraltet sind;

17. stellt mit Besorgnis fest, daß trotz der entsprechenden Forderung in der einschlägigen Verordnung keine Antworten von Mitgliedstaaten betreffend den Vorjahresbericht in dem Bericht enthalten sind;

18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.