51998AR0301

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Verabschiedung der dritten Phase des Europaweiten Programms zur Zusammenarbeit im Hochschulbereich TEMPUS III (2000-2006)" CdR 301/98 fin -

Amtsblatt Nr. C 051 vom 22/02/1999 S. 0086


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Verabschiedung der dritten Phase des Europaweiten Programms zur Zusammenarbeit im Hochschulbereich TEMPUS III (2000-2006)" (1999/C 51/14)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf den Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Verabschiedung der dritten Phase des Europaweiten Programms zur Zusammenarbeit im Hochschulbereich TEMPUS III (2000-2006) (KOM(98) 454 endg. - 98/0246 CNS) (),

aufgrund des Beschlusses des Rates vom 1. Oktober 1998, den Ausschuß der Regionen gemäß Artikel 198 c Absatz 1 EGV um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen,

aufgrund des Beschlusses des Präsidiums des AdR vom 13. Mai 1998, die Fachkommission 7 "Bildung, Berufsbildung, Kultur, Jugend, Sport, Bürgerrechte" mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen,

gestützt auf den von der Fachkommission 7 am 1. Oktober 1998 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 301/98 rev.) (Berichterstatterin: Frau Morsblech);

verabschiedete auf seiner 26. Plenartagung am 18. und 19. November 1998 (Sitzung vom 19. November) einstimmig folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. Gegenstand der Stellungnahme ist der Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Verabschiedung der dritten Phase des europaweiten Programms zur Zusammenarbeit im Hochschulbereich TEMPUS III (2000-2006). Der Vorschlag beabsichtigt, eine dritte Phase des Hochschulbereichs TEMPUS für die Jahre 2000-2006 einzurichten.

1.2. Das Hochschulprogramm TEMPUS geht zurück auf einen Beschluß des Rates vom 7. Mai 1990 (Beschluß 90/233/EWG des Rates). Mit diesem Beschluß wurde TEMPUS als Programm zur Förderung der Entwicklung und der Umstrukturierung der Hochschulbildung in den im Programm als förderungsberechtigt aufgenommenen Ländern für eine erste Phase von drei Jahren ab dem 1. Juli 1990 verabschiedet. Die erste Phase wurde mit einem späteren Beschluß bis Ende Juni 1994 verlängert (Beschluß 92/240/EWG des Rates).

1.3. Eine zweite Phase des Programms TEMPUS für einen Zeitraum von weiteren vier Jahren ab dem 1. Juli 1994 hat der Rat am 29. April 1993 beschlossen (Beschluß 93/246/EWG des Rates). Diese zweite Phase von TEMPUS wurde mit Beschluß der Rates vom 21. September1996 um zwei Jahre für die Jahre 1998 bis 2000 verlängert (Beschluß 96/663/EG des Rates).

1.4. Der Ausschuß der Regionen hat in der Plenarsitzung vom 19. September 1996 eine Stellungnahme zu dem "Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses 93/246/EWG vom 29. April 1993 über die Verabschiedung der zweiten Phase des europaweiten Programms zur Zusammenarbeit im Hochschulbereich (TEMPUS II) (1994-1998)" beschlossen (). In seiner Stellungnahme bewertete der Ausschuß der Regionen das Hochschulprogramm TEMPUS positiv. Er begrüßte die in dem seiner Stellungnahme zugrundeliegenden Vorschlag für einen Beschluß des Rates zu TEMPUS II neu festgelegten Ziele von TEMPUS II und unterstützte dabei das Vorhaben, einen Synergieeffekt mit den Ausgabenschwerpunkten von TACIS und PHARE sicherzustellen. Der AdR begrüßte die in dem Vorschlag für einen Ratsbeschluß dargelegten allgemeinen Ziele Entwicklung und Überarbeitung von Lehrplänen in prioritären Bereichen, Reform der Hochschulsysteme und -einrichtungen und ihrer Verwaltung sowie Entwicklung berufsbezogener Ausbildungsgänge, insbesondere durch bessere und umfassendere Kontakte zur Industrie, um spezielle, im wirtschaftlichen Reformprozeß auftretende Defizite an Hochschulqualifikationen zu beheben. Der AdR betonte, daß er im großen und ganzen die TEMPUS-Ziele unterstütze. Dies gelte im besonderen dann, wenn sie wirtschaftliche und soziale Reformen betreffen. Der AdR sprach sich dafür aus, den Staaten, die sich im Rahmen einer dem Beitritt vorangehenden Strategie auf die Integration in den Binnenmarkt vorbereiten, im Rahmen von TEMPUS dabei zu helfen, den Schritt von den Hilfsprogrammen hin zu den Kooperationsprogrammen zu vollziehen.

1.5. Der Ausschuß der Regionen hat ferner in der Plenarsitzung am 20. September 1995 eine Stellungnahme zum Thema "Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei den Bildungs- und Berufsbildungsprogrammen der Europäischen Union für die Länder Mittel- und Osteuropas" () verabschiedet. In seiner Stellungnahme unterstrich der AdR die Bedeutung dezentralisierter und pluralistischer Strukturen, in deren Rahmen den nach demokratischen Prinzipien funktionierenden lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine einflußreiche Rolle bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Mittel- und Osteuropas zukomme. Er betonte zugleich den großen Wert der lokalen und regionalen Zusammenarbeit zwischen EU und MOEL insbesondere für den Bereich der Bildung und Berufsbildung. Das TEMPUS-Programm bewertete der AdR in der Stellungnahme als offensichtlich sehr erfolgreich, so daß es weiterentwickelt werden sollte, um den mittel- und osteuropäischen Universitäten eine wichtigere Rolle bei den Partnerschaften einzuräumen.

1.6. Die Kommission hat am 29. Mai.1998 ein "Arbeitsdokument der Kommission über die bi- und multilaterale Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit den Ländern Mittel- und Osteuropas im Bereich der Hochschulbildung" ()verabschiedet. In dem Arbeitsdokument stellt die Kommission eine Komplementarität der einzelnen Arten von Aktionen fest, die verstärkt zur Entwicklung von Synergien führen soll. Die Kommission kündigt an, daß sie, im Rahmen von TEMPUS III und der neuen Programmgeneration für die allgemeine und berufliche Bildung, sich bemühen wird, den Bereich der Zusammenarbeit zunächst zu konsolidieren und später auszuweiten, um den Weg für eine echte äußere Dimension zu bereiten, die die volle Entfaltung des europäischen Bildungsraumes ermöglichen soll.

2. Allgemeine Bemerkungen

2.1. Grundlage des Hochschulprogramms TEMPUS war die Aufforderung des europäischen Rates an die Kommission im Jahre 1989, Vorschläge über Maßnahmen im Hochschulbereich vorzulegen, damit der Reformprozeß in den Ländern Mittel- und Osteuropas unterstützt wird. Der AdR sieht diese Zielsetzung immer noch als grundlegend an, wenngleich in einer Reihe der mit Beginn des Programms unterstützungsberechtigten Partnerländer die Zielsetzung der Heranführung an die Europäische Union und der Vorbereitung des Beitritts zur Europäischen Union eine stärkere Bedeutung gewonnen hat.

2.2. Der AdR sieht das Hochschulprogramm TEMPUS als Ausdruck des politischen Engagements der Europäischen Union im Bereich der Zusammenarbeit und des Dialogs mit den Ländern Mittel- und Osteuropas sowie mit den Neuen Unabhängigen Staaten und der Mongolei. Der AdR teilt die Einschätzung der Kommission, daß im Rahmen dieser Zusammenarbeit die Bereiche Bildung und Ausbildung sowie die Entwicklung der Humanresourcen als prioritäre Bereiche anzusehen sind.

2.3. Darüber hinaus bietet sich der Bereich Bildung, Hochschule und Ausbildung hervorragend für eine Zusammenarbeit an, die auf regionaler Ebene realisiert werden kann und zudem geeignet ist, die regionale Ebene zu stärken.

2.4. Insbesondere für den Bereich der Neuen Unabhängigen Staaten und der Mongolei sowie darüber hinaus den der nichtassoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas teilt der AdR die Einschätzung, daß der EU eine Schlüsselrolle bei der Aufgabe zukommt, einen Beitrag zur Stabilität in dieser Region zu leisten. Der AdR betont, daß die Unterstützung im Bereich Bildung, Hochschule und Ausbildung, die das Hochschulprogramm TEMPUS begründet, ausgezeichnet geeignet ist, diese stabilitätsfördernde Wirkung zu entfalten.

2.5. Zugleich kann der Bereich Bildung, Hochschule und Ausbildung im Bereich der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas eine Schlüsselrolle beim System- und Strukturwandel wahrnehmen. Die Bedeutung von TEMPUS hat sich, abhängig vom Grad der Entwicklung der unterstützungsberechtigten Länder sowie von der Dauer der Mitarbeit im TEMPUS-Programm, von der Unterstützung der Umstrukturierung der Hochschulsysteme über die Förderung der Zusammenarbeit im Bildungsbereich hin zur Unterstützung bei der Mitwirkung bei EU-Programmen und letztlich zur Vorbereitung des Beitritts zur Europäischen Union entwickelt. Damit einher ging eine zunehmende Spezifizierung im Hinblick auf die Hochschulsysteme eines jeden Partnerlandes, wie sie etwa bei der Situation bei Lehrplänen, Hochschulstrukturen oder Ausbildungsgängen deutlich geworden ist.

2.6. Die Durchführung des Hochschulprogramms TEMPUS ist schließlich verbunden mit der Festlegung nationaler Prioritäten bei der Förderung in den einzelnen Partnerländern. Dabei sollte diese Festlegung nationaler Prioritäten stets in direkter Verbindung zur Strategie der einzelnen Länder im Vorfeld des EU-Beitritts stehen.

2.7. Schließlich war TEMPUS für die Länder Mittel- und Osteuropas stets auch als Instrument zur regionalen Zusammenarbeit mit den Regionen der EU Staaten geeignet und vorgesehen.

2.8. Das Hochschulprogramm TEMPUS diente in seiner ersten Phase 1990-1994 als einziges Instrument, das die Reform der einzelstaatlichen Hochschulsysteme unterstützte und zugleich den Hochschulen der Länder Mittel- und Osteuropas den Zugang zu internationaler Zusammenarbeit möglich machte.

2.9. In seiner zweiten Phase 1994-1998 wurde TEMPUS ergänzt durch die Möglichkeit für die assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas, Zugang zu den EU-Programmen LEONARDO und SOKRATES zu finden. Zugleich entwickelte TEMPUS ein System der Festlegung nationaler Prioritäten, das, nach den einzelnen Ländern differenziert, deren staatliche Eigenheiten berücksichtigt.

2.10. Insgesamt zeichnete sich diese zweite Phase durch einen Wandel von der Zielsetzung der Unterstützung hin zur Kooperation aus, der verbunden war mit einer zunehmenden Eignung der Partnerländer, im Bereich Bildung und Hochschule mit der EU zusammenarbeiten zu können. Diese Entwicklung war letztlich Voraussetzung dafür, daß der Bereich Schule, Ausbildung und Hochschule zur Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf einen Beitritt zur EU beitragen kann.

2.11. Mit Beginn der zweiten Phase wurde TEMPUS auch auf die Neuen Unabhängigen Staaten und die Mongolei ausgedehnt.

2.12. In der aktuellen Verlängerung der zweiten Phase 1998-2000 hat TEMPUS im Bereich der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas eine zunehmende Ausrichtung im Hinblick auf eine Vorbereitung für einen EU-Beitritt erlangt. Zugleich hat die Unterstützung bei der Beteiligung an EU-Programmen und der Zusammenhang mit EU-Programmen ein zunehmendes Gewicht gewonnen.

2.13. Der AdR teilt die Einschätzung der Kommission, daß die Universitäten in den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas in der Lage sind, einen aktiven Beitrag zur Vorbereitung ihrer Staaten auf eine EU Mitgliedschaft zu leisten. Der AdR weist aber darauf hin, daß nicht nur die Gruppe der assoziierten Staaten selbst, sondern auch deren Hochschuleinrichtungen deutliche Unterschiede in ihrem jeweiligen Entwicklungsstand aufweisen.

2.14. Der AdR nimmt zustimmend zur Kenntnis, daß sich das TEMPUS-Programm auch in der Gruppe der am TACIS-Programm beteiligten Staaten, den Neuen Unabhängigen Staaten und der Mongolei, seit 1994 bewährt hat.

2.15. Der AdR unterstreicht, daß gerade in der Gruppe der TACIS-Länder, die sich nach Auflösung der Sowjetunion vielfach in einer sehr schwierigen Übergangssituation befinden, den Hochschulen eine ganz besondere Bedeutung im Hinblick auf den Aufbau einer internationalen Zusammenarbeit zukommt. Neben der Unterstützung beim Ausbau der Bildungs- und Hochschulsysteme kann innerhalb dieser Staaten, vor dem Hintergrund der weitgehend vergleichbaren Ausgangssituation nach Auflösung der Sowjetunion, dem Erfahrungsaustausch und der Zusammenarbeit der Hochschulen untereinander eine besondere Bedeutung zukommen.

2.16. Der AdR würdigt positiv, daß sich die sogenannten Gemeinsamen Europäischen Projekte (GEP) als Schwerpunkt der TEMPUS-Maßnahmen erwiesen haben. Der AdR sieht in dem Grundgedanken der GEP, der Zusammenarbeit einer Hochschule aus den förderberechtigten Ländern mit zwei Partnern aus EU-Mitgliedsstaaten, eine der Grundlagen für den erfolgreichen Verlauf des Hochschulprogramms TEMPUS.

2.17. Der AdR bewertet zudem das Instrument der Mobilitätsstipendien als ausgesprochen wichtiges und erfolgreiches Element von TEMPUS, das sich in der bisherigen Entwicklung des Programms positiv bewährt hat.

3. Besondere Bemerkungen

3.1. Der AdR teilt die Einschätzung der Kommission, daß sich TEMPUS als wirksames Instrument zur Umstrukturierung und Weiterentwicklung im Bereich der Hochschulbildung bewährt hat.

3.2. Der AdR teilt die Einschätzung, daß die positive Wirkung von TEMPUS auch die allgemeinen Aufgaben der Hochschulen mit umfaßt. Beispiele dafür sieht er im Zusammenhang zwischen der beruflichen und universitären Ausbildung der Menschen und einem Beitrag zur Ermöglichung und Förderung der notwendigen Reformen von Wirtschaft und Staat. Im Ergebnis kann TEMPUS damit sehr wohl einen Beitrag zur Entwicklung des demokratischen Zusammenlebens für sich in Anspruch nehmen.

3.3. Der AdR teilt die Einschätzung, daß TEMPUS wesentlich zu einer Angleichung des Niveaus der Hochschulen und des Studienangebotes zwischen den Staaten der EU einerseits und den Mittel- und Osteuropäischen Staaten andererseits beigetragen hat.

3.4. Der AdR unterstreicht den engen Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung der unterstützungsberechtigten Ländern und den Investitionen im Bildungsbereich. Auch von daher bewertet er die Entscheidung positiv, das Programm TEMPUS im Rahmen des PHARE-Programms und insbesondere auch im Rahmen des TACIS-Programms einzurichten.

3.5. Der AdR betont schließlich, daß TEMPUS dazu beigetragen hat, die Fähigkeit der Hochschulen der MOE-Länder zur Zusammenarbeit mit der EU entscheidend zu stärken. TEMPUS hat damit wesentlich darauf hingewirkt, daß die Hochschulen der MOE-Länder die Möglichkeit der Teilnahme an den Programmen SOKRATES und LEONARDO wahrnehmen können.

3.6. Insbesondere die Öffnung der Programme SOKRATES und LEONARDO für die MOE-Länder sieht der AdR als konsequente Unterstützungsmaßnahme im Vorfeld eines EU Beitritts. Der AdR erwartet, daß die Beteiligung an SOKRATES und LEONARDO zu einer weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit der Hochschulen der MOE-Länder mit der EU führt. Die Zusammenarbeit bietet zugleich die Chance, die mit Hilfe von TEMPUS aufgebauten Strukturen zu bewahren und weiterzuentwickeln.

3.7. Die Aufgabe, zu den erforderlichen Veränderungen in Staat und Gesellschaft beizutragen, sieht der AdR für TEMPUS insbesondere im Bereich der TACIS Länder. Die bisherige Aufgabenstellung von TEMPUS/TACIS, insbesondere die Unterstützung der Entwicklung unabhängiger, dezentralisierter und diversifizierter Hochschulsysteme und die Unterstützung der Hochschulen bei ihrem Beitrag zur Wirtschafts- und Sozialreform in ihrem jeweiligen Land, wird vom AdR positiv bewertet.

3.8. Insbesondere betont der AdR, daß im Bereich der TACIS-Länder die Stärkung der regionalen Komponente der Hochschulbildung und -entwicklung zu den wichtigen Zielsetzungen gehört.

3.9. Vor dem Hintergrund der bisherigen guten Erfahrungen mit TEMPUS begrüßt der AdR nachdrücklich, daß es einen Vorschlag für einen Beschluß des Rates über eine dritte Phase von TEMPUS für die Jahre 2000-2006 gibt.

3.10. Der AdR nimmt zur Kenntnis, daß der Kreis der förderungsberechtigten Teilnehmerländer an TEMPUS auf die Teilnehmerländer des TACIS-Programms, die Neuen Unabhängigen Staaten und die Mongolei, und im Bereich der PHARE-Programms auf die nichtassoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas, festgelegt werden. Der AdR sieht in diesem Vorschlag, bei dem die zum PHARE-Programm gehörenden assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas aus der Förderungsberechtigung von TEMPUS ausscheiden, eine entscheidende Weiterentwicklung der bisherigen Konzeption von TEMPUS.

3.11. Der AdR teilt grundsätzlich die Einschätzung, daß für die Empfängerländer von TEMPUS III die gleichen Ziele und Schwerpunkte in der Bildungs- und Hochschulpolitik gelten wie für die Teilnehmerländer zu Beginn des TEMPUS-Programms. Nach Ansicht des AdR ist es durchaus zulässig, die Ausgangssituation im Bildungs- und Hochschulbereich in den assoziierten Ländern Mittel- und Osteuropas zu Beginn der neunziger Jahre mit der heutigen Situation in den nichtassoziierten Ländern und den Ländern des TACIS-Programms zu vergleichen.

3.12. Der AdR teilt mit Nachdruck die Ansicht der Kommission, daß eine Unterbrechung von TEMPUS zu einer Verlangsamung oder gar einem Stillstand der Anpassung des Hochschulsystems führen würde. Der AdR weist darauf hin, daß bei einer Nichtverlängerung von TEMPUS für den in TEMPUS III festgelegten Kreis der förderungsberechtigten Länder kein EU-Instrument zur Unterstützung der Hochschulentwicklung mehr vorhanden wäre.

3.13. Der AdR sieht in der Öffnung der Programme SOKRATES und LEONARDO für eine Beteiligung der assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas eine gute Maßnahme, die geeignet ist, die Weiterentwicklung des Hochschul- und Bildungswesens in den MOE-Ländern und deren Zusammenarbeit in diesem Bereich mit der EU zu stärken und zu fördern. Der AdR erwartet, daß die bisherige Mitwirkung an den Programmen SOKRATES und LEONARDO aus den mittel- und osteuropäischen Ländern weiter zunehmen wird. Der AdR ist allerdings auch der Auffassung, daß für die assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas, die nach dem Vorschlag TEMPUS III aus der TEMPUS-Hochschulförderung herausgenommen werden, die Einbeziehung in die Programme SOKRATES und LEONARDO die Hochschulförderung durch TEMPUS nicht ersetzen kann.

3.14. Der AdR teilt die Einschätzung der Kommission, daß aus dem Bereich der Teilnehmerländer des PHARE-Programms, die förderungsberechtigt im Rahmen von TEMPUS bleiben, insbesondere Albanien auf beträchtliche Unterstützung weiterhin angewiesen ist. Einen erheblichen Unterstützungsbedarf sieht der AdR ebenso bei den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, Bosnien Herzegowina und Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien. Der AdR hält die Fortführung des Programms TEMPUS für diese Staaten für unbedingt erforderlich. Er erwartet zudem, daß damit auch in diesen europäischen Ländern die erforderliche Entwicklung einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft zusätzliche Impulse erhalten wird.

3.15. Für den Bereich der nichtassoziierten PHARE-Länder Mittel- und Osteuropas begrüßt der AdR die Konzentration im TEMPUS-Programm auf die Zielsetzungen stärkere Betonung der regionalen Dimension, insbesondere in den Staaten des ehemaligen Jugoslawien, Modernisierung der nationalen und lokalen Verwaltungen, Schaffung effizienter Hochschulverwaltungsstrukturen und Nutzung von Ergebnissen der in den assoziierten Ländern durchgeführten TEMPUS-Projekte.

3.16. Nach dem vorliegenden Vorschlag der Kommission sieht der AdR in den Neuen Unabhängigen Staaten und der Mongolei den zukünftigen Schwerpunkt der TEMPUS-Tätigkeit. Der AdR unterstützt dabei die von der Kommission vorgeschlagenen Schwerpunkte bei der Zielsetzung. Dies gilt insbesondere für die Förderung von Diversifizierung, Dezentralisierung und Autonomie der Hochschulbildung und die Stärkung der regionalen Dimension der Hochschulbildung, ebenso für die Überarbeitung von Studiengängen, Ausbildung von Lehrpersonal, Einführung neuer Lehrmethoden, Modernisierung der Verwaltung der Hochschulen. Zudem erwartet der AdR, daß die Hochschulen dabei unterstützt werden, einen konkreten Beitrag zum Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten.

3.17. Der AdR begrüßt, daß die bisherigen Erfahrungen in den TACIS-Ländern mit TEMPUS allgemein positiv beurteilt werden. Er sieht sich dadurch in der Einschätzung bestärkt, daß die bislang gesetzten Zielsetzungen in der vorgeschlagenen Weise fortgeführt werden sollten.

4. Schlußfolgerungen

4.1. Der AdR betont, daß die aktuelle schwierige politische und finanzielle Situation in verschiedenen Nachfolgestaaten der Sowjetunion, insbesondere der Russischen Föderation als dem größten dieser Länder, eine nachhaltige Unterstützung verlangt, die geeignet ist, den schwierigen Strukturwandel hin zu einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft zu fördern. Der stabilisierende Beitrag der Politik der EU kann darum in seiner Notwendigkeit nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Berechtigung des TACIS-Programms und in diesem Rahmen des Hochschulprogramms TEMPUS bleibt darum für den AdR völlig unbestritten.

4.2. Für den Bereich der Staaten Mittel- und Osteuropas stellt der AdR fest, daß auch nach einer zehnjährigen Unterstützung durch TEMPUS eine Hilfestellung bei der Weiterentwicklung der Hochschulsysteme nach wie vor erforderlich ist, wobei dies für die einzelnen Länder durchaus unterschiedlich gesehen werden muß. Vor diesem Hintergrund hält der AdR den Vorschlag, TEMPUS für die gesamte Gruppe der assoziierten Länder zu beenden, für problematisch.

4.3. Der AdR weist auf nicht unerhebliche Unterschiede im Entwicklungsstand der Staaten Mittel- und Osteuropas und ihrer Bildungs- und Hochschulsysteme hin. Diese Unterschiede werden insbesondere deutlich in der Aufteilung der beitrittswilligen Länder Mittel- und Osteuropas in eine Gruppe, die zu einer ersten Runde der Beitrittsverhandlungen zugelassen ist, und in eine Ländergruppe, die sich frühestens für eine zweite Runde qualifizieren kann.

4.4. In Anbetracht des dem europäischen Entwicklungstand sich annähernden Standards der ersten Runde der beitrittswilligen Länder (Polen, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Estland) erscheint eine Herausnahme dieser Ländergruppe aus der TEMPUS-Förderung als gerechtfertigt. Auch der AdR ist der Auffassung, daß eine Beschränkung der Förderung dieser Länder auf die Teilnahme an den EU-Förderprogrammen vertretbar ist. Der AdR verkennt zwar nicht, daß eine Weiterführung der TEMPUS-Förderung auch für den Bereich der Gruppe der ersten Runde der Beitrittsverhandlungen die Angleichung dieser Länder an das Niveau der EU beschleunigen könnte, er hält jedoch vor dem Hintergrund der Notwendigkeit eines effizienten Einsatzes der Mittel der EU das Auslaufen der Förderung für diese Ländergruppe für vertretbar.

4.5. Für die zweite Gruppe der assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas (Rumänien, Bulgarien, Slowakei, Lettland, Litauen) gibt der AdR jedoch zu bedenken, ob das generelle Auslaufen der TEMPUS-Förderung für diese Ländergruppe nicht verfrüht ist. Nach Auffassung des AdR sollte geprüft werden, ob für einzelne Länder dieser Gruppe die Möglichkeit einer weiteren Beteiligung an TEMPUS oder die Möglichkeit von Übergangshilfen im Rahmen des PHARE-Programms in Frage kommen sollte.

4.6. Der AdR weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß eines der wichtigen Ziele von TEMPUS die Vorbereitung auf den Beitritt zur EU und die Unterstützung beim Erreichen von zusammenarbeitsfähigem Niveau der Hochschulen der Partnerländer ist. Aus diesem Grund erscheint eine Herausnahme aus der TEMPUS-Förderung dann nicht unproblematisch, wenn die herausgenommen Länder zwar eine Aufnahme in die EU anstreben, der Entwicklungsstand ihrer Schul- und Hochschulsystems jedoch von dem für einen Beitritt erforderlichen Niveau noch unverhältnismäßig weit entfernt ist. Die Gruppe der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas unterscheidet sich insoweit von den Neuen Unabhängigen Staaten sowie von den nichtassoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas, bei denen ein Beitritt zur EU nicht vorgesehen ist und die Vorbereitung darauf insoweit entfällt. Gerade für die Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion bleibt viel mehr die Unterstützung bei der Stabilisierung eine der zentralen Aufgaben der EU. Der AdR gibt zu bedenken, daß bei einer Herausnahme aller assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas aus der TEMPUS-Förderung der Charakter des TEMPUS-Programms sich von der Vorbereitung eines EU-Beitritts völlig zur Stabilisierung des osteuropäischen Raums wandeln würde.

4.7. Für den gesamten Bereich der assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas sollte geprüft werden, ob innerhalb der Programme SOKRATES und LEONARDO Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen werden sollten, die den MOEL eine Beteiligung an den Programmen erleichtern.

4.8. Der AdR spricht sich weiterhin dafür aus, daß die Durchführung des Programms TEMPUS weiterhin schwerpunktmäßig auf dem Instrument des gemeinsamen europäischen Projekts basiert. Der AdR hält diese Form der Förderung, die auf der Durchführung von Projekten basiert, auch deshalb für so wichtig, weil sie die direkte Beteiligung der Hochschulen sicherstellt.

4.9. Nach Überzeugung des AdR sollte verstärkt darauf hingewirkt werden, daß sich an den GEP Hochschulen aus den assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas beteiligen. Die in der ersten Dekade von TEMPUS gestärkten Hochschulen der MOE-Staaten sollten auf diese Weise in das Programm TEMPUS eingebunden werden, um ihre gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen an die Hochschulen der TACIS-Länder und der nichtassoziierten Länder weiterzugeben.

4.10. Nach Auffassung des AdR würde eine Einbindung der Hochschulen der assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas in die GEP und in das Programm TEMPUS auch zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit zwischen den beitrittswilligen MOE-Ländern und ihren östlichen Nachbarstaaten zur Folge haben. Der AdR spricht sich dafür aus, diese Form der regionalen Zusammenarbeit zwischen den assoziierten Länder Mittel- und Osteuropas und den Länder der TACIS-Gruppe bzw. den nichtassoziierten MOE-Ländern verstärkt zu fördern. Nach Ansicht des AdR muß bereits jetzt darauf hingewirkt werden, daß die Entwicklung der Regionen diesseits und jenseits einer späteren Ostaußengrenze der EU durch ein Geflecht regionaler Zusammenarbeit gestärkt wird.

4.11. Der AdR ist der Auffassung, daß im Rahmen der Ziele der Bildungs- und Hochschulpolitik auch die Entwicklung dezentraler und regionaler Strukturen von besonderer Bedeutung ist. Diese Strukturen können nach Überzeugung des AdR jedoch nur bei gleichzeitiger Stärkung der lokalen und insbesondere der regionalen Verwaltungsstruktur entwickelt werden. Die Unterstützung durch TEMPUS muß nach Ansicht des AdR auch dazu führen, daß die Regionen in den Partnerstaaten gestärkt werden. Dies kann sich zum einen dadurch ergeben, daß mit Hilfe des Ausbaus der Hochschulen in den Regionen das Ziel einer strukturpolitischen Stärkung regionaler Zentren unterstützt wird. Darüber hinaus hält der AdR eine Verknüpfung und eine Weiterentwicklung des Schul- und Hochschulwesens mit der Entwicklung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für wichtig.

4.12. Eine besondere Bedeutung hat nach Ansicht des AdR die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und regionaler Administration und der Beitrag der Hochschulen zu Aufbau und Modernisierung regionaler Verwaltungen. Dies muß zugleich der Entwicklung administrativer Strukturen in den regionalen Gebietskörperschaften, deren Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit der EU und der Weiterentwicklung des Schul- und Hochschulwesen selbst zugute kommen.

4.13. Nach Überzeugung des AdR ist gerade im Bereich der Neuen Unabhängigen Staaten die Notwendigkeit gegeben, neue politische, wirtschaftliche und soziale Strukturen zu entwickeln, die für die Weiterentwicklung demokratischer und pluralistischer Strukturen erforderlich sind. Nach Ansicht des AdR kommt der Entwicklung lokaler und regionaler Strukturen in diesem Zusammenhang eine ganz besondere Bedeutung zu. Die Unterstützung durch TEMPUS muß im Ergebnis auch zu einer Stärkung dieser Strukturen führen.

4.14. Der AdR spricht sich dafür aus, daß im Rahmen von TEMPUS verstärkt auf die Einrichtung von Schnittstellen zwischen Hochschulen und Unternehmen hingewirkt wird. Der AdR sieht eine Wechselwirkung zwischen den Ergebnissen der angewandten Forschung und den Bedürfnissen der Wirtschaft und der Unternehmen der Partnerländer als wichtige Voraussetzung für eine breite positive Wirkung der Unterstützung durch TEMPUS.

4.15. Der AdR spricht sich weiter dafür aus, daß im Rahmen von TEMPUS bei den Hochschulen der Partnerstaaten verstärkt darauf hingewirkt wird, daß die Hochschulen die Fachleute ausbilden, die für den Aufbau einer demokratischen und gegliederten Administration und die Entwicklung einer funktionierenden Volkswirtschaft in besonderer Weise erforderlich sind. Dabei muß nach Ansicht des AdR insbesondere auch der Bedarf der sich entwickelnden regionalen Behörden berücksichtigt werden.

4.16. Der AdR regt an, eine Programmvariante einzurichten, bei der der Schwerpunkt auf dem Studium von Osteuropäern in Westeuropa und umgekehrt liegt, um so das gegenseitige Kennenlernen zu erleichtern. Dabei sollte Voraussetzung sein, daß die entsprechenden Studiengänge eine starke interkulturelle Ausprägung aufweisen.

4.17. Nach Ansicht des AdR muß TEMPUS auch dazu genutzt werden, die Möglichkeiten der regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Regionen der EU und Regionen der Staaten Mittel- und Osteuropas und der Neuen Unabhängigen Staaten verstärkt zu realisieren. Nach Überzeugung des AdR kommt den Hochschulen beim Aufbau regionaler und grenzüberschreitender Zusammenarbeit eine besondere Bedeutung zu. Dies kann in den Partnerstaaten der Stärkung regionaler Strukturen ebenso zugute kommen wie einer ausgewogenen Strukturpolitik.

4.18. Besondere Bedeutung kommt nach Ansicht des AdR der Weitergabe und Verbreitung der Erkenntnisse und Ergebnisse der im Rahmen von TEMPUS geförderten Hochschulprojekte innerhalb der Partnerstaaten zu. Nach Ansicht des AdR muß bei den Partnerstaaten verstärkt darauf hingewirkt werden, daß sie die Weitergabe von Erkenntnissen und Ergebnissen an andere, nicht von der TEMPUS-Förderung umfaßte, Hochschulen systematisch fördern und bewirken.

4.19. Der AdR betont schließlich die Aufgabe der Hochschulen, insbesondere im Bereich der Neuen Unabhängigen Staaten, die Entwicklung des Bewußtseins und der Kenntnisse über den Aufbau eines demokratischen und pluralistischen Staates zu fördern. Zu der wichtigen Aufgabe der Hochschulen, den erforderlichen Mentalitätswandel in den Partnerstaaten zu fördern, muß auch TEMPUS unterstützend beitragen.

4.20. Im Ergebnis begrüßt der AdR mit Nachdruck, daß ein Vorschlag für einen Beschluß des Rates über eine dritte Phase von TEMPUS vorliegt. Der AdR unterstützt im wesentlichen die im Vorschlag enthaltenen Zielsetzungen und die Schwerpunktsetzung auf den Bereich der Neuen Unabhängigen Staaten. Der AdR gibt allerdings zu bedenken, daß die Herausnahme der gesamten Gruppe der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas aus der TEMPUS-Förderung den Bedürfnissen eines Teils dieser Staaten und deren Interesse an einer Beitrittsvorbereitung zuwiderlaufen könnte.

Brüssel, den 19. November 1998.

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Manfred DAMMEYER

() ABl. C 270 vom 29.8.1998, S. 9.

() CdR 193/96 fin - ABl. C 34 vom 3.2.1997, S. 49.

() CdR 298/95 - ABl. C 100 vom 2.4.1996, S. 98.

() SEK(98) 909 endg.