51998AR0227

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu: - der "Mitteilung der Kommission 'Erstes Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Kulturförderung (2000-2004)'", und - dem "Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über ein einheitliches Finanzierungs- und Planungsinstrument für die Förderung der kulturellen Zusammenarbeit (Programm Kultur 2000)" CdR 227/98 fin -

Amtsblatt Nr. C 051 vom 22/02/1999 S. 0068


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu:

- der "Mitteilung der Kommission 'Erstes Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Kulturförderung (2000-2004)`", und - dem "Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über ein einheitliches Finanzierungs- und Planungsinstrument für die Förderung der kulturellen Zusammenarbeit (Programm Kultur 2000)" (1999/C 51/12)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf die Mitteilung der Kommission über das Erste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Kulturförderung (2000-2004) und den "Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über ein einheitliches Finanzierungs- und Planungsinstrument für die Förderung der kulturellen Zusammenarbeit (Programm Kultur 2000)" (KOM(98) 226 endg.) (),

aufgrund des Beschlusses des Rates vom 9. Juli 1998, den Ausschuß der Regionen gemäß Artikel 128 und 198 c Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen,

aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 13. Mai 1998, die Fachkommission 7 "Bildung, Berufsbildung, Kultur, Jugend, Sport, Bürgerrechte" mit der Ausarbeitung der Stellungnahme zu beauftragen,

gestützt auf den von der Fachkommission 7 am 1. Oktober 1998 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 227/98 rev.) (Berichterstatter: Herr Munoa Ganuza und Frau Tallberg),

gestützt auf die Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen zu dem Programm KALEIDOSKOP 2000 (künstlerische und kulturelle Aktivitäten) (CdR 145/95) (), dem ARIANE-Programm (Buch und Lesen) (CdR 146/95) (), dem RAPHAEL-Programm (kulturelles Erbe) (CdR 302/95) () und dem "Ersten Bericht über die Berücksichtigung der kulturellen Aspekte in der Tätigkeit der Europäischen Gemeinschaft" (CdR 206/96 fin) (),

in der Erwägung, daß der Maastrichter Vertrag die Gemeinschaft dazu verpflichtet, die kulturelle Vielfalt in Europa zu wahren und zu begünstigen sowie Wissen, Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Individuen, Organisationen und kulturellen Einrichtungen zu fördern,

in der Erwägung, daß im Maastrichter Vertrag verankert ist, daß die EU-Programme die kulturellen Ziele der Gemeinschaft berücksichtigen müssen;

verabschiedete auf seiner 26. Plenartagung am 18. und 19. November 1998 (Sitzung vom 19. November) folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. Die Kommission hat drei Analysen der kulturellen Tätigkeit in Europa vorgenommen. Zunächst hat sie die drei Gemeinschaftsprogramme analysiert, die bisher im Kulturbereich durchgeführt worden sind: KALEIDOSKOP, das sich mit dem künstlerischen und kulturellen Schaffen befaßt, ARIANE, das sich auf Bücher und Lesen konzentriert, und RAPHAEL, das das kulturelle Erbe Europas abdeckt. Zweitens hat die Kommission in ihrem "Ersten Bericht über die Berücksichtigung der kulturellen Aspekte in der Tätigkeit der Europäischen Gemeinschaft" () untersucht, wie die Gemeinschaft kulturelle Aspekte in die allgemeine Gemeinschaftspolitik einbezieht. Drittens hat sie mit den Mitgliedstaaten der EU, den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, Zypern, den assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas und zahlreichen kulturellen Organisationen Europas eine Reihe von Konsultationen durchgeführt.

1.2. Die Analysen der Kommission enthalten nach Ansicht des Ausschusses der Regionen eine Reihe von positiven Aspekten. Der AdR erkennt an, daß die im Rahmen der drei europäischen Kulturprogramme durchgeführten Aktionen eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit gefördert, der europäischen Kulturtätigkeit einen höheren Stellenwert eingeräumt, den Schutz und die Wahrung des Kulturerbes ermöglicht und den Zugang der Bürger zur Kultur erleichtert haben. Ferner haben sie dazu beigetragen, das Ansehen des kulturellen Schaffens zu steigern, da dadurch Innovationen hervorgerufen und soziale Netze geknüpft werden, insbesondere in Form eines Austausches in kulturellen Bereichen, die den Ländern Europas gemein sind.

1.3. Dennoch hat der AdR in den Ausführungen der Kommission einige Mängel festgestellt. Es gibt nach wie vor kein ausreichendes Bewußtsein für einen gemeinsamen, offenen und vielfältigen europäischen Kulturraum. Die Gemeinschaft fördert zwar zahlreiche und vielfältige kulturelle Aktivitäten, doch sind diese weit gestreut und führen nicht zu institutionalisierten und bleibenden Netzen der Zusammenarbeit. Auch quantitativ gesehen ist der Beitrag der Gemeinschaft im kulturellen Bereich im Vergleich zur Gesamtaktivität verschwindend gering. Dies alles führt dazu, daß die europäischen Bürger von den Bemühungen der Gemeinschaft und dem, was zur Wahrung und Förderung ihrer Kultur getan wird, kaum Kenntnis nehmen. Es sind daher nur geringe Fortschritte bei der Schaffung eines multikulturellen und transnationalen europäischen Kulturraums zu verzeichnen.

1.4. Die Verwaltung der europäischen Kulturprogramme wird für überaus bürokratisch gehalten, die Verfahren sind lang und komplex. Darunter leidet die Effizienz, was bedeutet, daß sie für die europäische Öffentlichkeit weitgehend Terra incognita sind.

1.5. Die Kommission vertritt in ihrer Vorlage folgende Ansicht: "Wenngleich beträchtliche Mittel für kulturelle Tätigkeiten oder Tätigkeiten mit kultureller Dimension bereitgestellt werden, so fallen die durchgeführten Maßnahmen nur selten unter eine bestimmte Politik, die der Aufgabenstellung der Gemeinschaft im Kulturbereich gerecht würde." Weiter gibt sie ihrer Entschlossenheit Ausdruck, dafür einzutreten, daß "bei der Festlegung und der Durchführung politischer Unterstützungsmaßnahmen die Ziele und Mittel jedes Instruments mit Auswirkung auf den Kulturbereich mit den Zielen und Mitteln der Kulturpolitik der Gemeinschaft im Einklang stehen".

2. Allgemeine Bemerkungen

2.1. Die Bedeutung der Kultur für die zukünftige Entwicklung der Europäischen Union

2.1.1. Wahrung der kulturellen Vielfalt

2.1.1.1. Das grundlegende Prinzip des europäischen Integrationsprozesses ist die Wahrung und Förderung der kulturellen Vielfalt. Kulturelle Vielfalt ist ein Gut, das gewahrt werden muß, und seine Vorzüge müssen als Hauptmerkmale der europäischen Identität herausgestellt werden. Die kulturelle und sprachliche Vielfalt tritt in gleichem Maße auf lokaler, regionaler, nationaler und nachgeordneter Ebene in Erscheinung.

2.1.1.2. Europa setzt sich also aus einer Vielzahl verschiedener Kulturen zusammen, von denen die meisten lokal oder regional verankert sind. Außerdem gilt in Europa ein weitgefaßter Kulturbegriff, der nicht nur Prestigeveranstaltungen und elitäre Kulturevents beinhaltet, sondern auch traditionelle und volkstümliche Kulturformen sowie moderne Massenkultur mit einbezieht.

2.1.1.3. Die aktive Teilnahme an Vereinen und freiwilligen Bildungseinrichtungen stärkt das Engagement der Menschen für soziale Fragen und ihr Verständnis für fremde Kulturen. Die weit verbreiteten Programme zur Zusammenarbeit zwischen Regionen und/oder Kommunen sowie das System der Partnerstädte haben die kulturelle Zusammenarbeit zwischen Städten bereichert und erheblich zur Solidarität sowie zum Wissen über fremde Kulturen beigetragen. Es sollte betont werden, daß der Zweck des Aufbaus eines Europa der Bürger darin liegt, eine engere Zusammenarbeit und ein größeres Verständnis zwischen den europäischen Völkern zu fördern und nicht etwa Unterschiede zu beseitigen und gleichförmige Strukturen zu schaffen. Der AdR hält es für notwendig, die Zusammenarbeit und den Dialog im Kulturbereich zu stärken, um so zu gewährleisten, daß kulturelle Unterschiede keine Konflikte hervorrufen, sondern auf der Grundlage von Solidarität zu einem Instrument der Stärkung und Einigung der Völker in einem multikulturellen Europa werden.

2.1.1.4. Nach Ansicht des AdR sollten daher bei den gemeinsamen Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Stärkung der Rolle der Kultur beim Aufbau Europas auch die Fähigkeiten und Erfahrungen der zahlreichen Akteure der regionalen und lokalen Ebene zum Einsatz kommen. Dauerhafte Merkmale der Kultur lokaler und regionaler Gemeinschaften sind das lokale kulturelle Leben und Erbe; deren Wahrung, Pflege und Umsetzung als Lebensumfeld der Bürger bilden das Fundament einer vielfältigen europäischen Kultur. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften müssen daher durch die Bereitstellung von Finanzmitteln in angemessener Höhe in die Lage versetzt werden, in ihrem Einzugsbereich Kulturinitiativen durchzuführen.

2.1.1.5. Der AdR möchte auf die besondere Herausforderung aufmerksam machen, die in der Wahrung und Förderung der Vielfalt der europäischen Kulturen bei gleichzeitiger Errichtung der Grundpfeiler für eine gemeinsame europäische Identität liegt. Lokale und regionale Initiativen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Anregung weiterer Zusammenarbeit und Solidarität zwischen Kommunen und Regionen sowohl der jetzigen als auch der zukünftigen Mitgliedstaaten. Aufgrund unserer gemeinsamen Vergangenheit weisen die verschiedenen Facetten der kulturellen Identität Europas viele Gemeinsamkeiten auf.

2.1.1.6. Zur Wahrung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt Europas sollte die Gemeinschaft auf kulturelle und sprachliche Minderheiten ausgerichtete Projekte sowohl im Rahmen spezifischer kultureller Aktivitäten als auch im Rahmen der Gemeinschaftsprogramme generell zu ihren Prioritäten zählen.

2.1.1.7. In diesem Zusammenhang fordert der AdR die Gemeinschaft zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit dem Europarat und der UNESCO auf, die über eine reiche Erfahrung bei der Förderung kulturellen Zusammenwirkens und der Wahrung kultureller Vielfalt in ganz Europa verfügen. Was die Erweiterung betrifft, so kann eine solche Zusammenarbeit bei den Beitrittsvorbereitungen von Nutzen sein.

2.1.2. Kultur und Europa der Bürger

2.1.2.1. Die Europäische Union sieht sich der politischen Herausforderung gegenüber, die Wahrung kultureller und sprachlicher Vielfalt mit dem Konzept der Unionsbürgerschaft zu vereinbaren. Es ist davon auszugehen, daß die europäische Unionsbürgerschaft aus einer multikulturellen und vielsprachigen Gesellschaft heraus entstehen wird, was das Zusammenleben mit einer großen Zahl örtlicher, regionaler, nationaler und sonstiger Identitäten bedeutet.

2.1.2.2. Der AdR schlägt daher vor, daß die Gemeinschaft, wenn sie der Herausforderung der europäischen Integration unter Beibehaltung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt gerecht werden will, Möglichkeiten für eine aktivere Teilnahme nachgeordneter politischer Ebenen am europäischen Einigungsprozeß schafft, da diese besser in der Lage sind, den Reichtum der in Europa bestehenden Kultur- und Sprachgemeinschaften zu vermitteln. Genauer gesagt sollte die Gemeinschaft den Kommunen und Regionen, die die volle Verantwortung für die Kultur tragen, die Teilnahme an den europäischen Kulturprogrammen durch in der vorliegenden Stellungnahme beschriebene Mechanismen vereinfachen. Schließlich würde damit lediglich auf europäischer Ebene bestätigt werden, was auf Ebene der Mitgliedstaaten bereits akzeptiert ist.

2.1.3. Kultur und lokale und regionale Entwicklung

2.1.3.1. Die künftige Entwicklung und die Dynamik Europas sind immer enger mit kultureller Kreativität, der Fähigkeit zur Behauptung auf dem Weltmarkt, zukünftigem Wachstum und der Beschäftigungsentwicklung verflochten. Die Kultur stellt bei der Entwicklung einer Region einen wesentlichen Faktor dar. Die Kultur hat einen Eigenwert, spielt aber als ein wichtiger Faktor der Anziehungskraft einer Region für Handel und Industrie auch eine wirtschaftliche Rolle. Ein reges Kulturleben mit einer breiten Palette an kulturellen Einrichtungen fördert daher die Attraktivität der gesamten Region als Standort. Der AdR sieht in der Kultur eine Antriebskraft für den regionalen Zusammenhalt in Europa. Sie ist ein bedeutendes Plus und ruft einen Multiplikatoreffekt für regionale und lokale Entwicklungsprojekte hervor.

2.1.3.2. Der Kulturtourismus spielt bei der lokalen und regionalen Entwicklung eine wachsende Rolle. Er fördert Handel und Industrie, Wirtschaft und Beschäftigung sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen und trägt dadurch, daß er der Bevölkerung die Möglichkeit des Lebensunterhalts bietet, zu einer Verminderung der Landflucht bei.

2.1.3.3. Das dem audiovisuellen Kultursektor innewohnende Entwicklungspotential könnte bedeutende wirtschaftliche Chancen eröffnen: Europa könnte als Produktionsort eine Alternative zu den USA und Asien bieten. Um sich im audiovisuellen Bereich behaupten zu können, müssen die Produktionen hochwertig sein, was durch die Förderung der Vielfalt der regionalen und lokalen Kulturen Europas erreicht werden könnte. Der AdR unterstreicht daher, daß die EU die audiovisuelle Produktion stärken sollte, indem sie die Entstehung einer regionalen Medien- und Filmpolitik fördert.

2.1.4. Kultur und Beschäftigung

2.1.4.1. Es besteht ein zunehmendes Bewußtsein für den potentiellen Beitrag der Kultur und der Kulturwirtschaft zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt wie auch für das Entwicklungspotential in diesem Bereich. Der Ausschuß der Regionen ist jedoch der Ansicht, daß sich nur dann neue Beschäftigungschancen ergeben, wenn einige Mängel wirksam behoben werden, und zwar im Rahmen einer umfassenden Strategie, die auch auf lokaler und regionaler Ebene fest verankert ist.

2.1.4.2. Der Ausschuß unterstreicht die Notwendigkeit, die derzeit im Kultursektor Beschäftigten zu unterstützen, und zwar in besonderem Maße die schöpferisch Tätigen. Es müssen Maßnahmen zur Bekämpfung der unsicheren Arbeitsverhältnisse und zur Verbesserung der Beschäftigungsqualität in diesem Sektor ergriffen werden, in dem zum Teil Unterbezahlung, Teilzeitarbeit und unsichere Beschäftigungsverhältnisse die Regel sind.

2.1.4.3. Der Ausschuß der Regionen betont, daß Investitionen in angemessener Höhe erforderlich sind, wenn das Wachstum der vergangenen zehn Jahre aufrechterhalten werden soll. Die Kultur sollte nach Ansicht des Ausschusses in den Strukturfondsverordnungen ausdrücklich erwähnt werden. Ferner sollten die Programme zur finanziellen Unterstützung auf die spezifischen Bedürfnisse der Kultur und der Kulturwirtschaft zugeschnitten sein. Genügend Aufmerksamkeit muß auch den Aktivitäten zur besseren Erschließung und Nutzung von Kulturgütern und dem Kulturtourismus geschenkt werden, insbesondere in kleineren Gemeinwesen. Zur Weiterentwicklung der Kulturwirtschaft ist es erforderlich, die Zusammenführung der in vergleichbaren Bereichen Tätigen zu erleichtern, damit Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten zusammengetragen und gemeinsame Aktionen ausgearbeitet werden können.

2.1.4.4. Der Ausschuß erkennt an, daß mit den auf Gemeinschaftsebene bereits getroffenen Maßnahmen eine positive Wirkung erzielt wurde, und spricht sich für weitere beschäftigungswirksame Aktionen aus, insbesondere durch die Förderung von Innovation und Kreativität sowie des interregionalen Erfahrungsaustausches, die Einführung von Stützungsmechanismen für Unternehmer im Kulturbereich, die Verbreitung bewährter Praktiken, die Förderung experimenteller Arbeitsplatzbeschaffungsprogramme sowie den Ausbau der Zusammenarbeit innerhalb des Kultursektors sowie mit anderen Wirtschaftszweigen.

2.1.4.5. Der Ausschuß unterstreicht die Notwendigkeit zuverlässiger Informationen über den Kultursektor und plädiert für einen umfassenden, gemeinschaftsweiten Ansatz, der eine Gewähr bietet für die einheitliche Erfassung der Beschäftigungszahlen sowie eine regelmäßige Erhebung von Daten, die aufgeschlüsselt werden können und leicht vergleichbar sind. Darüber hinaus muß auch das Expansionspotential einiger Kultursektoren näher untersucht werden.

2.1.4.6. Einige kulturelle Erzeugnisse, die der Wahrung und Förderung kultureller Vielfalt dienen, sollten in den Genuß von Maßnahmen wie steuerlicher Anreize zur Förderung ihrer Vermarktung kommen, da dadurch mit dem Produkt selbst verbundene neue Arbeitsplätze geschaffen werden könnten.

2.1.5. Kulturelle Aktionen zur Förderung der Integration und des sozialen Zusammenhalts

2.1.5.1. Der AdR unterstreicht, daß Kultur zur Verminderung von Ausgrenzung, Isolation und Marginalisierung besonders benachteiligter sozialer Gruppen beitragen kann. In der EU gibt es ca. 18 Millionen Arbeitslose. Kultur und die Teilnahme an kulturellen Aktivitäten kann beschäftigungslosen Menschen neue Möglichkeiten zur Stärkung ihrer Persönlichkeit und ihres Selbstvertrauens bieten und ihnen dabei helfen, erneut einen Platz in der Gesellschaft zu finden. Die Teilnahme an kulturellen Aktivitäten fördert den Dialog und das Verständnis zwischen den verschiedenen Gesellschaftsgruppen und zwischen den zahlreichen verschiedenen Kulturen, die innerhalb der Gemeinschaft existieren, und trägt somit zu Toleranz, einem harmonischen Miteinander und Frieden bei. Einem solchen Dialog kommt große Bedeutung zu, da Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Konflikte immer weiter um sich greifen.

2.1.6. Die Rolle der Kultur in den Außenbeziehungen der EU

2.1.6.1. Der AdR stellt fest, daß die Kultur der europäischen Außenpolitik Prestige verleiht, Kontakte mit Drittstaaten herbeiführt und die Verbindung zu Millionen von europäischen Bürgern aufrechterhält, die im Ausland leben und arbeiten. Die kulturelle Zusammenarbeit mit anderen Ländern fördert insbesondere das Bewußtsein für die der EU eigenen menschlichen Werte wie Wahrung der Menschenrechte, Freiheit und Demokratie sowie Toleranz und Respekt für andere Kulturen. In diesem Zusammenhang kann die Kultur den Dialog auf allen Ebenen fördern und dadurch soziale Spannungen, Gewalt und sogar Konflikte abbauen.

2.1.6.2. Der AdR tritt dafür ein, die Kultur als ein ausschlaggebendes Element der Gemeinschaftspolitik im Bereich der Zusammenarbeit mit Drittstaaten und der Erhaltung des Friedens zu unterstützen und fördern. Daher sind Initiativen zu unterstützen, die das gegenseitige Kennenlernen der verschiedenen, in demselben Gebiet oder aneinander angrenzenden Gebieten lebenden Gemeinschaften anstreben.

2.2. Zugang zur Kultur

2.2.1. Möglichkeiten zum Ausdruck der Kreativität

2.2.1.1. Nach Auffassung des Ausschusses ist es wichtig, die Bürger verstärkt in kulturelle Tätigkeiten einzubinden und ihnen damit Möglichkeiten zum Ausdruck ihrer Kreativität zu verschaffen. Um eine stärkere Beteiligung des einzelnen und eine besser verankerte Demokratie sowohl innerhalb der EU als auch in den neuen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, ist es von ausschlaggebender Bedeutung, solche Möglichkeiten sowohl außerhalb als auch innerhalb der professionellen Kulturkreise zu schaffen.

2.2.2. Kultur und Kinder und Jugendliche

2.2.2.1. Der Kultur kommt in unserer Gesellschaft eine wachsende Bedeutung zu. Hieraus folgt, daß ihr auch in Bildung und Erziehung ein höherer Stellenwert eingeräumt werden muß. Die Förderung der kreativen Talente und der kulturellen Toleranz von Kindern oder Jugendlichen gehört als ein wesentlicher Teil zu ihrer allgemeinen Entwicklung. Wird in der Schule solchen Aktivitäten mehr Platz eingeräumt, wird die Kultur allen Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht. Ferner sollten Kinder schon im frühen Alter mit fremden Kulturen in Kontakt gebracht werden. Die Rolle der Kultur sollte in den Schulcurricula zum Ausdruck kommen.

2.2.3. Kultur und soziale Ausgrenzung

2.2.3.1. Der Ausschuß weist darauf hin, daß die Kultur der Marginalisierung insbesondere benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen entgegenwirken kann und daß es von großer Wichtigkeit ist, den Angehörigen solcher Gruppen den Zugang zu verschiedenen kulturellen Aktivitäten zu ermöglichen.

2.2.4. Kultur für alle

2.2.4.1. Die Kultur muß allen Bürgern zugänglich gemacht werden, wobei insbesondere behinderte Menschen berücksichtigt werden müssen. Daher sollte beispielsweise der Produktion von Hörbüchern, Texten in Blindenschrift und leichtlesbaren Büchern besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Des weiteren müssen informationstechnologische Mittel zur Unterstützung von Behinderten entwickelt und entsprechend angepaßt werden. Um die Kultur allen zugänglich zu machen, sind die jeweiligen Räumlichkeiten in geeigneter Weise zu gestalten. Um eine aktive Teilnahme behinderter Menschen am Kulturschaffen zu ermöglichen, sind beispielsweise Assistenten, Dolmetscher und der Beistand professioneller Kulturanimateure vonnöten. Der AdR weist darauf hin, daß solche Kulturaktivitäten mit zusätzlichen Kosten verbunden sind.

2.2.5. Zugang zur Kultur in der Gesundheitsfürsorge

2.2.5.1. Emotionale Erfahrungen sind für unser Überleben und unsere Lebensqualität unabdingbar, insbesondere im Alter und bei Krankheit. Kultur übt einen positiven Einfluß auf den menschlichen Geist aus und ist daher von großer Bedeutung für die Gesundheit. Die Untersuchung der Auswirkungen kultureller Tätigkeiten in Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge haben ermutigende Resultate gezeitigt.

2.2.5.2. Die Zahl älterer Menschen in der Langzeitpflege steigt fortwährend. Die Kultur als Trägerin humanistischer Werte spielt in der Gesundheitsfürsorge eine wichtige Rolle. Angesichts der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union sollte die Zusammenarbeit mit den neuen Mitgliedsländern daher gefördert werden, um diese Rolle der Kultur weiterzuentwickeln.

2.2.6. Kultur und Chancengleichheit

2.2.6.1. Der AdR betont die Bedeutung von Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit im Kulturbereich. Das Programm sollte auch Projekte umfassen, die insbesondere die Kreativität von Frauen fördern.

2.2.7. Zugang zu Informationen, Büchern und zum Lesen

2.2.7.1. Das umfassende Netz öffentlicher Bibliotheken in der EU geht auf lokales und regionales Engagement zurück und entspricht einem Bedarf. Die Bibliotheken arbeiten auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zusammen und stellen eine der wichtigsten Kulturressourcen dar, indem sie den Bürgern Zugang zur Literatur und zu objektiven Informationen gewähren. Ferner können die Bürger dort neue Technologien beispielsweise in Form von Datenbanken nutzen. Es ist von ausschlaggebender Bedeutung, die Information der Bürger, unabhängig von Wohnort, Kulturzugehörigkeit und Traditionen, sicherzustellen und ihnen die Teilnahme am demokratischen Prozeß zu ermöglichen.

2.2.7.2. Der Ausschuß möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, welch wichtigen Beitrag die Gebietskörperschaften bei der Einrichtung öffentlicher Bibliotheken für die örtliche Bevölkerung bei der Schaffung von Telematiknetzen für die Bereitstellung des jeweiligen Literaturbestandes im städtischen wie im ländlichen Raum bei der Erleichterung und des Austauschs zwischen Bibliotheken leisten. Mithin ist die flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Bibliotheken ein regelrechter Trumpf für die Verbreitung und Förderung der europäischen Kulturen.

2.2.7.3. Der AdR betont die Bedeutung der Veröffentlichung von Literatur in Minderheitssprachen und die Förderung von Übersetzungen.

3. Besondere Bemerkungen

3.1. Erstes Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft zur Kulturförderung (2000-2004)

3.1.1. Ziele und Leitlinien des Programms "Kultur 2000"

3.1.1.1. Der AdR begrüßt den einheitlichen Rahmen des Programms. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß der Vorschlag eine wirksamere, jedoch weiterhin unzureichend finanzierte Kulturpolitik der Gemeinschaft darstellt, und betont, daß die kulturelle Tätigkeit auf lokaler und regionaler Ebene den Grundpfeiler der kulturellen Vielfalt bildet, die die Gemeinschaft mit diesem neuen Programm zu fördern beabsichtigt.

3.1.1.2. Der AdR befürwortet die Ziele des Programms, spricht sich jedoch dafür aus, dem Ziel der Verbreitung der Kenntnis der jeweiligen Kultur und der Geschichte der europäischen Völker unter Hervorhebung ihrer Eigenheiten Vorrang einzuräumen. Der Ausschuß schlägt ferner vor, die Vielfalt der Kulturen in den Mittelpunkt zu stellen.

3.1.1.3. Der Ausschuß hofft, daß in die endgültige Fassung des Vorschlags ein Ansatz aufgenommen wird, der eine effiziente Umsetzung der gesetzten Ziele gewährleistet. Er stellt auch mit Befriedigung fest, daß das Programm den MOE-Staaten, die Assoziierungsabkommen mit der Gemeinschaft geschlossen haben, sowie Zypern und den Mitgliedern des Europäischen Wirtschaftsraums offensteht. Kulturelle Zusammenarbeit ist besonders für die Bewerberstaaten wichtig, da sie ihnen bereits in einer frühen Phase Gelegenheit zu Kontakten mit EU-Bürgern bietet.

3.1.1.4. Der AdR befürwortet den neuen Ansatz der Kommission für die kulturellen Aktivitäten der Gemeinschaft, namentlich die Vorrangstellung von Projekten mit gemeinschaftlicher Dimension, die zur Entwicklung eines europäischen Kulturraums beitragen, für die europäischen Bürger sichtbar sind, reelle kommunikative Auswirkungen zeigen, die Konzentration von Aktivitäten sowie nachhaltigere Formen der Zusammenarbeit zwischen Akteuren des Kulturbereichs anstreben, Innovation und neue Formen des kulturellen Ausdrucks unterstützen und mit wenig Bürokratie belastet sind.

3.1.2. Maßnahmen zur Umsetzung des Programms

3.1.2.1. Der AdR stellt mit Besorgnis fest, daß bei der Umsetzung des Programms großangelegte Aktionen im Vordergrund stehen. Der Ausschuß teilt zwar die Ansicht der Kommission, daß die Kulturaktivitäten der Gemeinschaft sichtbarer sein sollten, sieht hierin jedoch auch eine Gefahr. Dies könnte nämlich dazu führen, daß Prestigeveranstaltungen und eine elitäre Kultur in den Mittelpunkt gerückt, während volkstümliche, alltägliche Kulturereignisse an den Rand gedrängt würden. Es darf nicht vergessen werden, daß die Bürger sich nicht mit Europa identifizieren können, wenn dieses Europa nicht Teil ihres Alltags ist. Es könnte dazu kommen, daß kulturelle Aktionen nur noch oberflächlich betrachtet und auf ihren Showeffect und fluechtige Eindrücke reduziert werden, was keine langfristigen positiven Auswirkungen erwarten läßt.

3.1.2.2. Die Konzentration der Bemühungen auf eine kleine Zahl von Aktivitäten mit großer Wirkung könnte der Einbeziehung der Regionen hinderlich sein, wie bereits in der Stellungnahme des AdR zum KALEIDOSKOP-Programm deutlich gemacht wurde, in der es heißt: "In seiner gegenwärtigen Fassung läuft das Programm KALEIDOSKOP 2000 auf die Unterstützung bzw. Förderung symbolträchtiger, enggefaßter Prestigeprojekte hinaus, die bereits erhebliche Mittel aus örtlichen oder einzelstaatlichen Quellen erhalten. Damit wiederum wird die Förderung kreativer Menschen aus verschiedenen Regionen Europas beschnitten, die auf weniger vorstrukturierte Weise zusammenkommen wollen." Der AdR möchte noch hinzufügen, daß die Beteiligung der lokalen und regionalen Behörden und Organisationen erschwert werden kann, da die Projekte bedeutende eigene Finanzmittel und Humanressourcen erforderlich machen.

3.1.2.3. Kleinere Projekte auf lokaler Ebene dagegen können fortwährende Impulse mit sich bringen, aus denen lang andauernde Partnerschaften und Multiplikatoreffekte entstehen, die einen bedeutenden Zugewinn für die kulturelle Tätigkeit der Gemeinschaft darstellen. Zu bedenken ist auch, daß innovative und kreative Aktivitäten ihren Ursprung meist auf regionaler und lokaler Ebene haben. Des weiteren stehen auf lokaler und regionaler Ebene angesiedelte Organisationen den Bürgern am nächsten und sind daher in der Lage, durch Kontakte mit Künstlern, gemeinnützigen Organisationen, Bildungseinrichtungen und der Bevölkerung im allgemeinen eine aktivere Teilnahme an kulturellen Aktivitäten zu fördern und "benachteiligte" Gruppen besser zu erreichen. Diese Gremien können daher am besten den Zugang möglichst vieler Bürger zu kulturellen Aktivitäten und einen maximalen Nutzen der verfügbaren Möglichkeiten gewährleisten.

(i) Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit

3.1.2.4. Der AdR begrüßt die vorgeschlagenen Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit, die auf die Schaffung eines Netzes aus Kulturschaffenden, -organisationen und -institutionen in der Gemeinschaft abzielen, stellt jedoch in Frage, ob es zweckmäßig ist, die Genehmigung der Projekte von der Unterzeichnung durch mindestens sieben Staaten abhängig zu machen.

3.1.2.5. Nach Auffassung des AdR sollte das Programm "Kultur 2000" eher kulturübergreifende als zwischenstaatliche Beziehungen fördern. Aufgrund der Tatsache, daß kulturübergreifende Beziehungen sich besser für eine Beteiligung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften eignen, schlägt der Ausschuß vor, diese als vollwertige Partner zu akzeptieren, insbesondere wenn sie ihre Verantwortung im Kulturbereich europäischen Projekten zur kulturellen Zusammenarbeit übertragen haben; dies alles selbstverständlich unter der Voraussetzung, daß sie verschiedene Kulturen innerhalb ihres eigenen Mitgliedstaates repräsentieren und somit kulturübergreifende Interaktionen garantieren können.

(ii) Breit angelegte Aktionen

3.1.2.6. Der AdR ist vom Sinn mehrerer der vorgeschlagenen Aktionen (Europatag, Festival in dem Land, das den Ratsvorsitz ausübt, usw.) nicht überzeugt. Es besteht die Gefahr, daß solche Aktionen an der allgemeinen Öffentlichkeit vorbeizielen. Die Veranstaltung "Kulturstadt Europas" dagegen zeigt die Möglichkeiten auf, die für eine Schaffung der gewünschten dauerhaften Netze und die Einbeziehung bürgernaher lokaler und regionaler Organisationen bestehen.

3.1.2.7. Nach Auffassung des AdR sollte ein Drittel der für breit angelegte Aktionen vorgesehenen Mittel auf Einzelmaßnahmen übertragen werden.

(iii) Einzelmaßnahmen

3.1.2.8. Der AdR spricht sich dafür aus, Einzelmaßnahmen verstärkt zu unterstützen, da solche Projekte sich für eine Beteiligung der lokalen und regionalen Organisationen und Vereinigungen eignen. Die auf lokaler und regionaler Ebene durchgeführten Projekte wirken sich auch positiv auf die lokale und regionale Entwicklung aus. Projekten, die auf benachteiligte Gruppen oder auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind, sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

3.1.2.9. Der Ausschuß empfiehlt, die auf Drittländer ausgerichteten Tätigkeiten unter den Einzelmaßnahmen einzuordnen und aufgrund des besonderen Charakters und der hohen Kosten dieser Projekte Ad-hoc-Aktionen einzuplanen. Außerdem sollte die Aktionspalette eingeschränkt werden, um die Ziele des Programms deutlich vor Augen zu haben.

3.1.2.10. Der AdR spricht sich gegen die Bestimmung aus, daß Einzelmaßnahmen mit Teilnehmern aus mindestens vier Mitgliedstaaten erarbeitet werden müssen. Zu der bereits dargelegten Begründung einer stärkeren Einbindung der regionalen und lokalen Behörden möchte der AdR in diesem besonderen Fall noch einige zusätzliche Argumente vortragen: Erstens hängt die Einstufung eines Projekts als innovativ vom regionalen Kontext ab, da eine Innovation in einer Region nicht unbedingt auch eine Innovation in einer anderen Region bedeutet. Zweitens befindet sich die lokale und regionale Ebene wesentlich näher am europäischen Bürger und eignet sich daher besser für die Entwicklung von Projekten, die den Zugang benachteiligter Gesellschaftsgruppen zur Kultur ermöglichen.

3.1.2.11. Aus all diesen Gründen schlägt der AdR vor, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch in diesem Fall als vollwertige Mitglieder einzubeziehen, und zwar insbesondere diejenigen, die ihre kulturelle Verantwortung auf Einzelmaßnahmen im Rahmen des Programms "Kultur 2000" übertragen haben; dies alles selbstverständlich unter der Voraussetzung, daß sie verschiedene Kulturen innerhalb ihres eigenen Mitgliedstaates repräsentieren und somit kulturübergreifende Interaktionen garantieren können.

3.1.2.12. Der AdR fordert, im Rahmen der Einzelmaßnahmen in besonderer Weise Projekte zu unterstützen, die darauf ausgerichtet sind, die Zusammenarbeit zwischen den lokalen und regionalen Behörden verschiedener Mitgliedstaaten, die derselben Kultur angehören, zu stärken. Aufgrund des einzigartigen Charakters solcher Projekte spricht sich der AdR für Regelungen mit flexibleren transnationalen Anforderungen aus.

3.1.3. Verwaltung und Antragsverfahren

3.1.3.1. Nach Ansicht des Ausschusses sollte die Verwaltung der europäischen Kulturprogramme effizienter gestaltet werden. Die Antragsformulare sollten vereinfacht, für das Einreichen der Anträge sollte eine ausreichende Frist vorgesehen und die Verfahren sollten beschleunigt werden, so daß die Mittel möglichst schnell zugeteilt werden können.

3.1.3.2. Zu erwähnen sind hier die Probleme, die durch die verspätete Auszahlung von Mitteln an die ausgewählten Projekte entstanden sind, so daß viele Organisationen nicht in der Lage sind, die Unterstützung der EU voll zu nutzen. In der Stellungnahme des AdR "Die Rolle gemeinnütziger Organisationen - ein Beitrag zu einer europäischen Gesellschaft" () hat der AdR ein Modell zur Erleichterung der Teilnahme dieser Organisationen vorgestellt. Dieses Modell ermöglicht Vereinen eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit privaten Stiftungen. Es finden sich in den Mitgliedstaaten zahlreiche Beispiele dafür, daß Stiftungen Vereinen Mittel vorschießen und so zur Partnerschaft mit der Europäischen Kommission beitragen.

3.1.4. Beratender Ausschuß

3.1.4.1. Ausgehend von der lokalen und regionalen Verankerung der Kultur und der von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften getragenen Verantwortung im Kulturbereich sollten dem zur Unterstützung der Kommission bei der Umsetzung des Programms eingesetzten beratenden Ausschuß lokale und regionale Vertreter angehören.

3.1.5. Finanzierung

3.1.5.1. Der AdR schlägt vor, ein Drittel der für breit angelegte Aktionen bestimmten Finanzmittel sowie einen Teil der für die Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit vorgesehenen Mittel auf Einzelmaßnahmen zu übertragen.

3.1.5.2. Der AdR ist der Ansicht, daß die vorgesehenen 167 Millionen ECU für das Programm "Kultur 2000" für den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2004 nicht ausreichen und dieser Betrag aufgrund der Bedeutung der Kultur für Europa merklich angehoben werden sollte.

3.1.6. Kontaktstellen

3.1.6.1. Die Kommission beabsichtigt, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zur Förderung des Programms "Kultur 2000" Informations- und Kontaktstellen einzurichten, die die Fachwelt zur Beteiligung anregen und eine ständige Koordination zwischen den verschiedenen Kulturfördereinrichtungen der Mitgliedstaaten sichern sollen, um die Komplementarität des Programms "Kultur 2000" mit den nationalen Fördermaßnahmen zu gewährleisten. Der AdR stimmt diesen Zielen uneingeschränkt zu, ist jedoch davon überzeugt, daß die Dezentralisierung von Informationsstellen und Unterstützungsmechanismen durch die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wesentlich besser gewährleisten würde, daß die gemeinschaftlichen Kulturprogramme die europäischen Bürger erreichen und die Beziehungen zwischen ortsansässigen Künstlern und der EU ausgebaut werden. Ferner unterstützt der AdR die Nutzung bestehender dezentralisierter Stellen wo immer dies möglich ist.

3.1.7. Bewertung

3.1.7.1. Der AdR ist daran interessiert, an der Bewertung des Programms mitzuwirken und seine Erfahrung aus der lokalen und regionalen Ebene, auf der der größte Teil aller kulturellen Arbeit einschließlich der kulturellen Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft stattfindet, beizusteuern.

3.1.7.2. Der Ausschuß hält es für notwendig, vor Ende des Jahres 2002 eine Evaluierung der Auswirkungen des Programms auf die regionalen und lokalen Behörden durchzuführen und deren Ergebnisse nach Maßgabe von Artikel 6 des Kommissionsvorschlags für eventuelle Änderungen des Programms zu nutzen. Ferner fordert der Ausschuß eine Analyse der Vorteile und Verdienste der Projekte unter dem Aspekt ihrer Auswirkungen auf die lokale und regionale Kultur, und zwar sowohl was die Auswahlkriterien als auch die Follow-up-Mechanismen betrifft.

3.1.7.3. Nach Meinung des AdR sollten abgeschlossene Projekte, die von der Gemeinschaft nicht mehr unterstützt werden, ein Follow-up erhalten. Projekten, die zu Netzen und anhaltenden Partnerschaften führen, sollte eine Förderung zukommen. Ebenso sollte man sich mit Hilfe nationaler, regionaler und lokaler Politiken um deren Fortbestand bemühen.

3.2. Bemerkungen zur ausdrücklichen Einbeziehung kultureller Aspekte in die Gemeinschaftspolitiken

3.2.1. Der AdR unterstützt uneingeschränkt den Vorschlag der Kommission für einen Rahmen für den Zeitraum 2000-2004, der gewährleisten soll, daß die Ziele und Mittel der allgemeinen Gemeinschaftspolitiken, die Verbindungen zur Kultur aufweisen, verstärkt mit den Zielen und Mitteln der eigentlichen Kulturpolitik der Gemeinschaft übereinstimmen. Dieser Vorschlag ist deshalb so wichtig, weil einige Gemeinschaftsprogramme sich sogar stärker auf die Kultur auswirken als die eigentliche kulturelle Tätigkeit der Gemeinschaft.

3.2.2. Der AdR begrüßt die von der Kommission ergriffenen Maßnahmen zur Errichtung eines die Kultur fördernden Rechtsrahmens. Für besonders wichtig hält er die Pläne der Kommission zur Verhinderung des illegalen Handels mit Kulturgütern innerhalb des Binnenmarkts, zum Schutz der nationalen Kulturgüter der Mitgliedstaaten, zur freien Entscheidung der Mitgliedstaaten darüber, bestimmten Kulturgütern und kulturellen Leistungen einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz zugrunde zu legen, und zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts. Der Ausschuß möchte die Kommission gleichwohl an die Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahre 1992 erinnern, die die Einführung eines Verleihrechts in den Bibliotheken vorsieht. Nach seiner Auffassung sollten Freistellungen für diejenigen Bibliotheken gelten, die eine Verbesserung der Lesekultur der breiten Öffentlichkeit insbesondere in den benachteiligten Regionen bewirken können, in denen sie ein Ort der sozialen Integration sind.

3.2.3. Der AdR sieht ebenso wie die Kommission einen Bedarf in folgenden Bereichen: a) Anwendung von Buchpreisbindungsvereinbarungen innerhalb homogener Sprachräume, b) Anwendung eines ermäßigten MWSt-Satzes auf Platten, Multimediaträger sowie die Denkmalpflege und -restauration, c) Schaffung günstiger Rahmenbedingungen seitens der Mitgliedstaaten für das Sponsoring von kulturellen Aktivitäten durch Unternehmen und d) Vorlage von Vorschlägen zur Beseitigung der Hemmnisse, die der Freizügigkeit und der Mobilität der Künstler und übrigen Kulturschaffenden über die Grenzen hinweg im Wege stehen.

3.2.4. Der AdR befürwortet ferner die Absicht der Kommission, Gemeinschaftprogramme, die bedeutende Auswirkungen auf den kulturellen Bereich zeitigen, zu ermitteln. Hierbei handelt es sich einerseits um Programme, die mit der Telekommunikation zusammenhängen, wie das Programm "Telematikanwendungen" (TAP), das "Forschungsprogramm über fortgeschrittene Kommunikationstechnologien und Dienste" (ACTS), die Programme "Multilingue" (MLPA und MLIS), TEN-TELECOM und INFO 2000 und andererseits um Programme, die unter das künftige "Fünfte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung" (1998-2002) fallen, wie beispielsweise die beiden Programme "Erhaltung des Ökosystems" und "Die Informationsgesellschaft nach menschlichem Maß". Zum Dritten geht es um die neuen Strukturfonds (2000-2006) und insbesondere um die Operationellen Programme der europäischen Regionen, die Programme der Gemeinschaftsinitiativen und den Europäischen Sozialfonds. Die Zusammenarbeit zwischen den Strukturfonds und dem neuen Rahmenprogramm Kultur ist besonders notwendig. Der Kultur sollte als zentraler Faktor der lokalen und regionalen Entwicklung größeres Gewicht in Projekten beigemessen werden, die Mittel aus den Strukturfonds erhalten. Ein weiterer Bereich ist schließlich noch die Politik der allgemeinen und beruflichen Bildung, die die Gemeinschaft mit Hilfe der zukünftigen Programme SOKRATES II, LEONARDO DA VINCI II und JUGEND FÜR EUROPA IV weiterführen wird.

3.2.5. Da es für die europäischen Institutionen wichtig ist, eine horizontale Politik im Bereich der Kultur zu entwickeln, wie dies beispielsweise im Umweltsektor bereits geschieht, hält der AdR es für notwendig, einen Mechanismus zu schaffen, der eine Berücksichtigung kultureller Aspekte in allen Gemeinschaftsprogrammen gewährleistet. Ein solcher Mechanismus sollte auch den Ausschuß der Regionen mit einbeziehen. Ferner sollte jedes einzelne Gemeinschaftsprogramm operationelle Ziele, einen Haushalt und Mechanismen zur Bewertung der Erreichung kultureller Ziele aufweisen.

3.2.6. Hinsichtlich des dritten Schwerpunkts, d.h. der allgemeinen Kulturpolitik in den Außenbeziehungen der Gemeinschaft, unterstützt der AdR den Vorschlag der Kommission und unterstreicht die Rolle der Kultur in den Außenbeziehungen der Gemeinschaft und im Erweiterungsprozeß. Dies stimmt mit den in der Agenda 2000 abgesteckten Leitlinien überein.

3.2.7. Der AdR befürwortet auch den Vorschlag der Kommission zur Aufnahme vergleichbarer Kulturstatistiken auf Gemeinschaftsebene in das Fünfjahresprogramm 1998 -2002 und ist der Auffassung, daß solche Statistiken in Zukunft das Follow-up und die Bewertung von Gemeinschaftsaktionen im Kulturbereich erleichtern werden.

4. Schlußfolgerungen

Der Ausschuß der Regionen:

4.1. begrüßt den Vorschlag für ein einheitliches Rahmenprogramm und stellt erfreut fest, daß die Kommission eine Kulturpolitik der Gemeinschaft ausgearbeitet hat, die kulturelle Fragen aufgreift und verdeutlicht;

4.2. ist der Ansicht, daß das Programm einen wertvollen Beitrag zum Erweiterungsprozeß leisten kann, da es auch den Bewerberstaaten zugänglich ist. Die Teilnahme an Projekten fördert das Verständnis für fremde Kulturen und das Interesse an ihnen schafft Netze und regt die Zusammenarbeit und den Austausch im kulturellen Bereich an und erleichtert so den Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zur EU;

4.3. ist der Auffassung, daß sich im Kultursektor Möglichkeiten zur Schaffung neuer Arbeitsplätze bieten, bittet jedoch darum, die Bemühungen um eine Quantifizierung und Analyse der Auswirkungen dieses Sektors zu intensivieren und die Schwächen und Gefahren anzugehen, die einer Maximierung seines Beschäftigungspotentials im Wege stehen;

4.4. unterstreicht die Notwendigkeit, Mittel für solche Programme bereitzustellen, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind, deren individuelle kreative Talente fördern und ihnen Gelegenheit bieten, fremde Kulturen zu verstehen und zu respektieren;

4.5. weist darauf hin, daß Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit der besonderen Aufmerksamkeit bedürfen und daß das Programm auch Projekte beinhalten sollte, die auf die Förderung der spezifischen Kreativität von Frauen ausgerichtet sind;

4.6. macht auf die zusätzlichen Kosten von Kulturprojekten aufmerksam, die mit Behinderten zu tun haben;

4.7. ist der Meinung, daß die praktischen Arbeitsmethoden des Programms so gestaltet werden sollten, daß es einer großen Anzahl von Menschen möglich ist, aktiv an den Projekten teilzunehmen und Verantwortung dafür zu übernehmen;

4.8. unterstreicht die Notwendigkeit, unnötige Bürokratie und umständliche Formalitäten bei der Antragstellung zu vermeiden;

4.9. fordert die Gemeinschaft auf, der Unterstützung von Projekten, die kulturelle und sprachliche Minderheiten einbeziehen, sowohl in ihren spezifischen kulturellen Aktionen als auch den Gemeinschaftsprogrammen generell Vorrang einzuräumen;

4.10. fordert die Gemeinschaft dazu auf, es den Kommunen und Regionen, insbesondere denen, die im Kulturbereich uneingeschränkte Verantwortung tragen, zu ermöglichen, eine aktivere Rolle in den europäischen Kulturprogrammen zu spielen;

4.11. betont, daß die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Wahrer der lokalen und regionalen Kultur in den beratenden Ausschuß aufgenommen werden sollten, der die Kommission bei der Umsetzung des Programms unterstützen soll;

4.12. unterstreicht, daß die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften als vollwertige Partner bei den europäischen Projekten zur kulturellen Zusammenarbeit und den unter das Programm "Kultur 2000" fallenden Einzelmaßnahmen akzeptiert werden sollten, insbesondere, wenn sie ihre Verantwortung im Kulturbereich ausüben, unter der Voraussetzung, daß sie verschiedene Kulturen innerhalb ihres eigenen Mitgliedstaates repräsentieren und somit kulturübergreifende Interaktionen garantieren können;

4.13. schlägt vor, die Kontaktstellen zur Erteilung von Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung des Programms "Kultur 2000" zu dezentralisieren und den lokalen und regionalen Behörden zu übertragen und nach Möglichkeit bestehende Informationsstellen zu nutzen;

4.14. schlägt vor, einen Bericht zu erstellen, der die Auswirkungen des Programms "Kultur 2000" aus Sicht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften analysiert. Ferner sollten diese Auswirkungen bei der Erstellung der Auswahlkriterien und der Vorbereitung von Follow-up-Maßnahmen für Kulturprojekte berücksichtigt werden;

4.15. vertritt die Auffassung, daß die Außenwirksamkeit nicht das einzige und nicht einmal das wichtigste Kriterium für die kulturelle Tätigkeit der Gemeinschaft sein darf. Der Ausschuß schlägt vor, ein Drittel der für breit angelegte Aktionen bestimmten Finanzmittel sowie einen Teil der für die Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit vorgesehenen Mittel auf Einzelmaßnahmen zu übertragen;

4.16. hält die für das Programm "Kultur 2000" für den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2004 vorgesehenen Mittel (167 Millionen ECU) für völlig unzureichend;

4.17. hält es für notwendig, ein System einzuführen, das eine Berücksichtigung kultureller Aspekte in allen Gemeinschaftsprogrammen gewährleistet. Ein solcher Mechanismus sollte auch den Ausschuß der Regionen mit einbeziehen. Ferner sollte jedes einzelne Gemeinschaftsprogramm operationelle Ziele, einen Haushalt und Mechanismen zur Bewertung der Frage, inwieweit die kulturellen Zielsetzungen erfuellt wurden, aufweisen;

4.18. fordert, die Kultur in der Strukturfondsverordnung ausdrücklich zu erwähnen, damit kulturpolitische Maßnahmen von Regionen und anderen Gebietskörperschaften - insbesondere denjenigen, die zu Raumordnung und Beschäftigungsförderung beitragen - Unterstützung erfahren.

Brüssel, den 19. November 1998.

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Manfred DAMMEYER

() ABl. C 211 vom 7.7.1998, S. 18.

() ABl. C 100 vom 2.4.1996, S. 30.

() ABl. C 100 vom 2.4.1996, S. 35.

() ABl. C 100 vom 2.4.1996, S. 119.

() ABl. C 116 vom 14.4.1997, S. 65.

() KOM(96) 160 endg.

() CdR 306/97 fin - ABl. C 180 vom 11.6.1998, S. 57.