51998AR0075

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission zum Thema 'Umwelt und Beschäftigung: Die Schaffung nachhaltiger Wirtschaftsstrukturen in Europa'" CdR 75/98 fin -

Amtsblatt Nr. C 051 vom 22/02/1999 S. 0041 - 0047


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission zum Thema 'Umwelt und Beschäftigung: Die Schaffung nachhaltiger Wirtschaftsstrukturen in Europa`" (1999/C 51/07)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf die Mitteilung der Kommission zum Thema "Umwelt und Beschäftigung: Die Schaffung nachhaltiger Wirtschaftsstrukturen in Europa" (KOM(97) 592 endg.),

aufgrund des Beschlusses der Kommission vom 26. November 1997, ihn gemäß Artikel 198 c Absatz 1 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen,

aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 12. März 1998, die Fachkommission 4 "Raumordnung, Städtefragen, Energie und Umwelt" mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen,

gestützt auf den von der Fachkommission 4 am 22. April 1998 angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 75/98 rev. 2) (Berichterstatter: ursprünglich José Ramón García Cañal, dessen Mandat dann Leonardo Verdin übernahm);

verabschiedete auf seiner 26. Plenartagung am 18. und 19. November 1998 (Sitzung vom 19. November) mehrheitlich folgende Stellungnahme.

I. EINLEITUNG

Das Ressourcenproblem

1. Der Ausschuß der Regionen schließt sich der Auffassung an, daß die Arbeitslosigkeit derzeit eine der größten Herausforderungen der europäischen Wirtschaft darstellt, da sie eine Unterbeanspruchung des Arbeitskräftepotentials bedeutet.

2. Nach jahrzehntelangem Wachstum haben Umweltverschmutzung und Überbeanspruchung der natürlichen Ressourcen eine solche Größenordnung erreicht, daß eine Revision des Wirtschaftswachstumsmodells not tut. Die absehbare Erschöpfung der natürlichen Ressourcen kann das künftige Wirtschaftswachstum aufs Spiel setzen. Der Raubbau an der Natur ist eng verknüpft mit den Produktions- und Verbrauchsstrukturen der Industrieländer. Durch ihre Zugehörigkeit zu dieser Gruppe zeichnen die europäischen Staaten mitverantwortlich für diese Entwicklung. In der Praxis tragen die Verarbeitungsindustrie, die Energiewirtschaft, die industrielle Landwirtschaft und der Verkehrsbereich, aber auch die Konsumgewohnheiten der Haushalte, am stärksten zur Umweltzerstörung bei.

Der politische Auftrag

3. Die Mitteilung der Europäischen Kommission zum Thema Umwelt und Beschäftigung, die Gegenstand dieser Stellungnahme ist, stützt sich auf die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Amsterdam (Juni 1997), die in den jüngst unterzeichneten Vertrag von Amsterdam eingegangen sind.

4. Der Ausschuß nimmt zufrieden zur Kenntnis, daß den Umwelt- und Beschäftigungsproblemen der EU im neuen Vertrag eine besondere Bedeutung beigemessen wird.

5. Im Einklang mit den in Amsterdam getroffenen Vereinbarungen stellte die Kommission in ihrer Mitteilung über "Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten 1998" (1. Oktober 1997) verschiedenen Aktionslinien auf, die dem Rat auf dem Sondergipfel über Beschäftigung am 20. und 21. November 1997 in Luxemburg als Diskussionsgrundlage dienten. Der Ausschuß befürwortet eine Ausrichtung der Beschäftigungspolitiken der Mitgliedstaaten nach diesen Aktionslinien. Dadurch soll sichergestellt werden, daß die derzeitige wirtschaftliche Erholung auf nachhaltige Weise von steigenden Beschäftigungszahlen und stabilen makroökonomischen Strukturen begleitet wird.

6. Der Ausschuß begrüßt, daß eine nachhaltige Entwicklung als ausdrückliches Ziel der Union im Vertrag von Amsterdam festgeschrieben und die Gemeinschaftspolitik in diesem Bereich auf ein hohes Schutzniveau ausgerichtet wird, wobei die unterschiedlichen Ausgangslagen der einzelnen Regionen und Kommunen berücksichtigt und das Vorbeugungs- und Vermeidungsprinzip, der Grundsatz, Verschmutzungsursachen möglichst am Ursprung auszuräumen, sowie das Verursacherprinzip angewendet werden.

II. DIE WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN UMWELT UND BESCHÄFTIGUNG

Wirtschaftswachstum und nachhaltige Entwicklung

7. Nach Auffassung des Ausschusses ist zur Lösung des eingangs erwähnten Ressourcenproblems die Einführung eines neuen Wachstumsmodells erforderlich, das mit den Anliegen des Umweltschutzes und der Schaffung von Arbeitsplätzen vereinbar ist entsprechend der Aussage im Weißbuch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung der Europäischen Kommission, dem zufolge "ein wichtiger Aspekt des neuen Entwicklungsmodells darin bestehen wird, unser künftiges wirtschaftliches Wohlergehen von einer schädlichen Beeinflussung der Umwelt abzukoppeln". Somit soll eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung erreicht werden, bei der Umweltbelange berücksichtigt und die künftige Nutzung der natürlichen Ressourcen gesichert werden.

8. Die Entwicklung neuer, umweltverträglicher Verfahren und Erzeugnisse erfordert die Einführung und Anwendung neuer, saubererer Technologien, die die natürlichen Resourcen effizienter nutzen; dazu müssen neue Investitionen getätigt werden, die wiederum die Schaffung neuer Arbeitsplätze begünstigen. Die beiden Zielvorgaben könnten demnach auf dem gleichen Wege erreicht werden.

Für beschäftigungswirksame und nachhaltige Wirtschaftsstrukturen in Europa

9. Für den Aufbau nachhaltiger Strukturen in Europa müssen nach Auffassung des Ausschusses folgende Ziele zusammen erreicht werden: eine wettbewerbsfähige Wirtschaft, die Verringerung der Umweltverschmutzung, eine effizientere Nutzung der Energie und der Rohstoffe und eine Steigerung der Beschäftigungsrate. Um entsprechende wirksame Maßnahmen auf den Weg bringen zu können, müssen zunächst die Zusammenhänge zwischen Umwelt und Beschäftigung bekannt sein.

10. Eine ausführliche Analyse dieser Beziehungen wurde auf der Konferenz über Umwelt und Beschäftigung erstellt, die die Europäische Kommission und das Europäische Parlament im Mai 1997 veranstalteten. Dieser Analyse zufolge haben Maßnahmen im Umweltbereich sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Beschäftigungslage.

11. Die positiven Auswirkungen schlagen sich in den produktiven Tätigkeiten zur Bereitstellung von Umweltgütern und -dienstleistungen nieder, die unter der Bezeichnung Umweltindustrie bzw. Ökoindustrie zusammengefaßt werden. Dazu kommen die Tätigkeiten im Bereich der sauberen Technologien, der erneuerbaren Energieträger, der Weiter- und Wiederverwertung von Abfällen, dem Natur- und Landschaftsschutz und der Sanierung heruntergekommener Stadtgebiete. Zu diesen unmittelbar beschäftigungswirksamen Folgen kommen die indirekten Auswirkungen auf andere Wirtschaftsbereiche durch den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen des betreffenden Produktionsbereichs seitens der Umweltindustrie sowie durch die höheren Konsumausgaben der Arbeitnehmer dieses Bereichs.

12. Der Ausschuß ist sich im klaren darüber, daß die Anwendung von Umweltnormen negative Auswirkungen auf die Beschäftigungslage in den betroffenen Sektoren haben kann, und zwar in Gestalt von Wettbewerbsnachteilen sowie der Schließung oder Abwanderung von Unternehmen.

13. Jedoch ist zu beachten, daß die entstehenden Wettbewerbsnachteile grundsätzlich von der Art des betroffenen Sektors bzw. Unternehmens abhängen. Die mit der Erfuellung von Umweltauflagen verbundenen Kosten sind in den Sektoren höher, die zur Umweltverschmutzung beitragen und natürliche Ressourcen verwenden. Betroffen sind auch Sektoren bzw. Unternehmen, deren Wettbewerbsfähigkeit bereits geschwächt ist. In diesen Fällen sind die Wettbewerbsprobleme nicht ausschließlich den Umweltauflagen zuzuschreiben.

14. Nach Ansicht des Ausschusses sollte die Schuld für steigende Arbeitslosenzahlen infolge von Unternehmensschließungen oder Produktionsrückgängen nicht ausschließlich der Umweltpolitik in die Schuhe geschoben werden, denn die entsprechenden Entscheidungen werden im allgemeinen infolge einer Häufung zahlreicher negativer Faktoren gefällt.

15. Aus der Untersuchung von Standortentscheidungen von Unternehmen geht hervor, daß Umweltanforderungen offensichtlich kein ausschlaggebendes Kriterium für die Standortentscheidung darstellen, von Einzelfällen einmal abgesehen, bei denen es sich um stark umweltverschmutzende Industrien handelt, die sich ohnehin allgemein im Niedergang befinden.

16. Angesichts der Notwendigkeit, die Umweltpolitik so zu konzipieren, daß positive Auswirkungen verstärkt und negative Auswirkungen abgefedert werden, befürwortet der Ausschuß die von der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung in diesem Zusammenhang betonten drei Aspekte: den Einsatz wirtschaftlicher Instrumente, die Ausrichtung von Investitionen auf die Verbesserung des Umweltschutzes durch den Einsatz neuer und saubererer Technologien, die die bisherigen nachsorgenden Lösungen ersetzen sollen, sowie die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden Unternehmen.

Bewältigung des Übergangs

17. Der Ausschuß hält es für sehr zweckmäßig, der Strategie zur Förderung des Übergangs zu nachhaltigen Entwicklungsstrukturen besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, um die potentiellen nachteiligen Auswirkungen auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Branchen sowie Regionen und Kommunen aufzufangen, denen die Anwendung strengerer Umweltauflagen eher schaden könnte. Die Europäische Kommission schlägt zu Recht vor, die Umsetzung der Strategie schrittweise durchzuführen, eine umfassende internationale Koordinierung sicherzustellen und die Umweltausgaben sowohl im Hinblick auf die einzelnen Regionen als auch auf die verschiedenen Wirtschaftszweige gezielt auszurichten.

III. UNTERSTÜTZENDE POLITISCHE MASSNAHMEN FÜR ARBEITSPLÄTZE UND UMWELT

Dringliche Aufgaben

18. Der Ausschuß teilt die Auffassung der Europäischen Kommission, daß der Aufbau nachhaltiger Entwicklungsstrukturen die Berücksichtigung der bereits genannten Umwelterwägungen und die Durchführung der entsprechenden flankierenden Maßnahmen in denjenigen Branchen erfordert, die am stärksten zur Umweltzerstörung in der EU beitragen. Von einer solchen Strategie stehen nicht nur positive Umweltauswirkungen zu erwarten, sondern auch die Schaffung von Arbeitsplätzen im Zuge eines strukturellen Wandels und einer allgemeinen Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit. Der Ausschuß unterstreicht, daß Investitionen im Umweltschutz nicht mit beschäftigungspolitischen Aspekten begründet werden können, sondern vor allem aus umweltschutzpolitischen Gründen vorzunehmen sind. Desgleichen ist es sinnvoll, eine Änderung des Konsumverhaltens der europäischen Bürger zu unterstützen, was wiederum dem Wandel in den nachfolgend genannten Sektoren förderlich ist.

Fertigungsindustrie

19. Die Anwendung strengerer Rechtsvorschriften, die Einführung sauberer und effizienter Technologien, die Entwicklung umweltverträglicherer Produkte und die Stärkung qualitätsorientierter Unternehmenspolitiken führen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Ausweitung der Absatzmärkte und bergen dadurch ein enormes Wachstumspotential für viele Industriezweige. Desweiteren trägt dies zur Konsolidierung der Sektoren bei, die Umweltgüter und -dienstleistungen herstellen.

20. Der Ausschuß befürwortet den Standpunkt der Europäischen Kommission, daß die erwarteten Umstrukturierungen der Arbeit und der Unternehmen und insbesondere die Auslagerung bestimmter Unternehmenstätigkeiten einen wesentlichen Beschäftigungsschub bei den KMU auslösen werden.

Verkehr

21. Die Hauptprobleme des Verkehrsbereichs beruhen auf der intensiven Nutzung des Straßenverkehrs und den damit einhergehenden negativen Umweltauswirkungen sowie auf den Unzulänglichkeiten im europäischen Schienen- und Wasserstraßenverkehr. In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuß auf die Grundsätze für eine fortschrittliche und dauerhafte Verkehrspolitik, wie sie in seiner Entschließung vom 14. Mai 1998 zur "Europäischen Charta der Regionen und Gemeinden für eine fortschrittliche und dauerhafte Verkehrspolitik" () festgelegt sind. Es sind alle Anstrengungen zu unternehmen, damit die dort festgelegten Ziele erreicht werden.

22. Der Ausschuß befürwortet daher die Maßnahmen, die in der EU auf diesem Gebiet ergriffen werden: die Entwicklung des Schienenverkehrs, der Binnenschiffahrt und des Seeverkehrs, die Förderung der Intermodalität, die Nutzung des städtischen und außerstädtischen ÖPNV, der Einsatz umweltverträglicher Verkehrssysteme, die Einführung intelligenter Verkehrsunterstützungssysteme sowie die Innovation und technologische Entwicklung in der Kfz-Industrie. Durch die Entwicklung nachhaltigerer Verkehrsstrukturen werden diese Initiativen auch zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.

Energiegewinnung

23. Der Ausschuß hält es für erforderlich, ein energiewirtschaftliches Modell zu entwickeln, das umweltverträglicher und auf die effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen, auf Energiesparmaßnahmen und auf den Einsatz erneuerbarer Energieträger ausgerichtet ist, und er begrüßt die Tätigkeiten einiger auf diesem Gebiet besonders aktiver Mitgliedstaaten (wie Dänemark und Deutschland), die sich als sehr beschäftigungswirksam erwiesen haben.

Landwirtschaftliche Produktion

24. Seit ihrer Reform im Jahr 1992 werden im Zuge der gemeinsamen Agrarpolitik auch Umweltschutzerwägungen berücksichtigt. Dieses Anliegen bleibt in der Agenda 2000 gewahrt, in der ein neues Gleichgewicht zwischen dem Angebot hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse und dem Schutz der natürlichen Umwelt einschließlich ihrer Ressourcen (Wasser und Boden) eingefordert wird.

25. Der Ausschuß befürwortet die von der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung als besonders wichtig für die Schaffung von Arbeitsplätzen eingestuften vier Bereiche: die Erhaltung und der Schutz von Landschaftsräumen, Naturgebieten mit hohem Wert und Lebensräumen; eine nachhaltige Forstwirtschaft; die Entwicklung und Nutzung neuer landwirtschaftlicher Kulturen, die nicht zur Nahrungsmittelerzeugung dienen; und der organische Landbau.

Haushalte und Verbrauchsstrukturen

26. Bei der Verbrauchernachfrage ist eine Neuorientierung hin zu umweltverträglicheren Produkten festzustellen. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die erwähnten Sektoren, da die Unternehmen ihre Produktion entsprechend anpassen müssen.

27. Jedwede Maßnahme zur Sensibilisierung und Information der Verbraucher und Hersteller in bezug auf die Notwendigkeit, umweltverträgliche Güter und Dienstleistungen zu verwenden bzw. anzubieten und umweltverträgliche Verhaltensmuster anzunehmen, wird die Wirkung der Unterstützungsmaßnahmen in den verschiedenen Sektoren verstärken.

Gebietsspezifische Aspekte

28. Da sich die Umweltzerstörung unmittelbar gebietsspezifisch auswirkt, möchte der Ausschuß vor allem die raumordnungspolitische Dimension dieses Problems hervorheben. Zwar nimmt die Umweltzerstörung in den verschiedenen europäischen Regionen und Kommunen unterschiedliche Ausmaße an, doch sind zwei Aspekte für alle gleichermaßen relevant: die Notwendigkeit, die städtischen Gebiete zu sanieren und neu zu bevölkern, und das Erfordernis, die natürliche Umwelt in den ländlichen Gebieten zu erhalten und die Abwanderung der Bevölkerung zu verhindern. Die damit verbundenen Initiativen eröffnen wiederum zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten.

Bei Maßnahmen gegen die negativen Auswirkungen der Umweltbelastung müssen auch solche Gegebenheiten auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene wie Klima, Boden- und Wasserverhältnisse, Tier- und Pflanzenwelt, Geologie usw. Berücksichtigt werden, und zwar insbesondere in den Regionen, wo sich die physisch-geographischen Verhältnisse wesentlich von denen in den übrigen Teilen der Union unterscheiden.

Stadtentwicklung

29. Die meisten europäischen Städte stehen vor dem Problem, die Folgen einer Politik korrigieren zu müssen, die Wirtschaftswachstum ohne Rücksicht auf die Umwelt förderte. Die Renovierung von Stadtzentren und Gebäuden, der Ausbau und die Verbesserung von Infrastrukturen, die soziale Krise in bestimmten Stadtvierteln, die auf Dauer saniert werden müssen, die notwendige modernisierende Umgestaltung ehemaliger Unternehmensstandorte, die Erhaltung und Wiederherstellung historisch wertvoller Bauwerke sowie das zunehmende Verlangen der städtischen Bevölkerung nach Grünflächen hat in zahlreichen Städten zu einer Umkehr in der Stadtentwicklungspolitik geführt.

30. Es liegt auf der Hand, daß die Maßnahmen zur Sanierung der Städte ein großes Beschäftigungspotential bergen.

Flächeneffizienz

31. Der weiter andauernde Flächenverbrauch, die begrenzt zur Verfügung stehenden Flächen und die Belastung der Böden verlangen zukünftig generell eine höhere Effizienz der Flächennutzung durch Flächenrecycling, Nachnutzung und Konversion. Die Maßnahmen bergen in der Regel ein hohes Beschäftigungspotential.

Entwicklung des ländlichen Raums

32. Die Umweltzerstörung in vielen ländlichen Gebieten Europas beruht auf der Abwanderung der ländlichen Bevölkerung, die zur Stillegung von einstigen Anbauflächen und somit zum Verlust der herkömmlichen landschaftserhaltenden Verfahren führte, sowie auf der zunehmenden Intensivierung der Landwirtschaft über die letzten zwanzig Jahre hinweg, die einen Verlust der Artenvielfalt, Bodenerosion sowie die Nitrat- und Pestizidbelastung des Wassers nach sich zog. Ferner wurde in bestimmten Naturgebieten wie verschiedenen Küsten- und Berggebieten das ökologische Gleichgewicht durch intensiven Fremdenverkehr in Gefahr gebracht.

33. Der Ausschuß befürwortet die Vorschläge der Europäischen Kommission im Rahmen der Agenda 2000, da durch die Förderung arbeitsintensiver Tätigkeiten wie des organischen Landbaus, des Waldbaus, umwelterhaltender Maßnahmen und der Entwicklung neuer Dienstleistungen wie dem grünen Tourismus, Arbeitsplätze in der Landwirtschaft bzw. im ländlichen Raum geschaffen werden.

Unterstützende politische Maßnahmen

34. Im Einklang mit den Leitlinien des fünften Programms für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung schlägt die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung Verfahren zur Gewährleistung einer wirksamen Anwendung der Umweltrechtsvorschriften vor; legt den Schwerpunkt auf die Entwicklung einer Steuerpolitik, die sowohl auf die Umwelt- als auch auf die Beschäftigungsziele ausgerichtet ist; und betont die Notwendigkeit, die Umweltpolitik in andere politische Bereiche zu integrieren (FTE-Politik, öffentliches Beschaffungswesen, Handelspolitik, Beschäftigungs- und Bildungspolitik).

Anwendung des umweltpolitischen Besitzstandes

35. In ihrer Mitteilung über die "Durchführung des Umweltrechts der Gemeinschaft" () hat die Europäische Kommission bereits aufgezeigt, wie die Umsetzung der Umweltvorschriften in den EU-Mitgliedstaaten verbessert werden könnte. Der Ausschuß heißt die Absicht der Kommission gut, einen Schritt weiter zu gehen und Maßnahmen einzuführen, die über die bloße Einhaltung der Rechtsvorschriften ihre wirksame Anwendung in der Praxis sicherstellen sollen. Angesichts der Mittelknappheit in den wirtschaftsschwachen Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen der EU hält der Ausschuß es für angebracht, die notwendigen Investitionen im Hinblick auf die wirksame Anwendung der Umweltvorschriften erheblich durch die Gemeinschaftsfonds zu unterstützen.

Eine beschäftigungs- und umweltfreundlichere Besteuerung

36. In den letzten Jahren hat die steuerliche Belastung des Faktors Arbeit in der EU zugenommen und zu einer Überhöhung der Lohnnebenkosten und damit zur Überteuerung des Faktors Arbeit geführt; der Ausschuß stimmt der Europäischen Kommission zu, daß die Senkung der Abgabenlast beim Faktor Arbeit bei gleichzeitiger Erhöhung anderer Steuern - u.a. von Ökosteuern und Steuern auf Energieerzeugnisse - unter Sicherstellung von Aufkommensneutralität diesen Trend korrigieren kann.

Technologiebewertung und -entwicklung

37. Die Entwicklung einer umweltverträglichen F + E-Politik trägt nicht nur zur Sanierung und zum Schutz der Umwelt bei, sondern verschafft auch denjenigen Ländern, die die notwendigen Forschungsanstrengungen unternehmen, Wettbewerbsvorteile im Umweltbereich, was wiederum Wachstum und Beschäftigung förderlich ist.

38. In ihrer Mitteilung "Die Zukunft gestalten" () trägt die Europäische Kommission als vorrangiges Anliegen u.a. vor, daß im Zuge des Fünften Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung die Aspekte der nachhaltigen Entwicklung der Beschäftigung berücksichtigt werden sollten, was klar den Stellenwert verdeutlicht, der diesen beiden Aspekten im Zuge der europäischen FTE-Politik beigemessen wird.

39. Der Ausschuß befürwortet die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Einführung eines flexiblen Informationssystems zur Verbreitung innovativer Umwelttechnologien. Über ein solches System könnten sich die Unternehmen sowie die öffentlichen und privaten Einrichtungen über die neuesten und beschäftigungswirksamsten Entwicklungen auf dem laufenden halten.

Verbreitung von Informationen

40. Wie aus der Mitteilung hervorgeht, wurden bereits zahlreiche Initiativen zur Information von Investoren und Verbrauchern in Form von Handbüchern, Datenbanken, Konferenzen, Umweltzeichen usw. über umweltverträglichere Produktionsverfahren, Produkte und Dienstleistungen ergriffen.

41. Der Ausschuß begrüßt, daß die Fortsetzung und der Ausbau dieser Informationstätigkeiten künftig noch als notwendig erachtet wird. Er empfiehlt darüber hinaus einen umfassenderen Informationsaustausch zwischen dem Europäischen Umweltbüro und den einzelnen Regionen und Gemeinden.

Binnen- und Außenmärkte

42. Der Ausschuß erkennt an, daß der europäische Binnenmarkt den europäischen Unternehmen eine historische Chance bietet, ihr Angebot zu verbessern, Größenvorteile zu nutzen und sich allgemein Wettbewerbsvorteile auf dem Weltmarkt zu verschaffen. Auch dem Umweltbereich der EU können diese Vorteile zugute kommen, die noch durch spezifische Maßnahmen zur Verbreitung der Nutzung von umweltverträglichen Verfahren, Gütern und Dienstleistungen verstärkt werden. Eine wirksame Maßnahme in diesem Bereich ist die Einbeziehung umweltpolitischer Überlegungen im öffentlichen Beschaffungswesen. Der Ausschuß bestärkt die Europäische Kommission in ihrer Absicht, eine Mitteilung zu diesem Thema vorzulegen.

43. Überdies ermöglicht die Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens den Behörden aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung dieses Sektors erhebliche Mitteleinsparungen; diese Mittel können dann wieder dazu genutzt werden, die öffentliche Nachfrage nach Umweltvorhaben, -gütern und -dienstleistungen zu fördern.

Überarbeitung bestehender Arbeitsmarktpolitiken

44. Der Ausschuß erachtet es als wesentlich, daß die aktiven Arbeitsmarktpolitiken (Bildung und Berufsbildung) auf den potentiellen Bedarf im Hinblick auf umweltorientierte Tätigkeiten und Technologien ausgerichtet werden.

Finanzielle Unterstützung

45. Der Ausschuß begrüßt, daß sowohl die Europäische Kommission als auch das Europäische Parlament offiziell auf das Erfordernis hinweisen, bei der Verteilung der EU-Haushaltsgelder die Umweltaspekte stärker zu berücksichtigen.

46. Der Ausschuß befürwortet, daß ein Teil der Struktur- und Kohäsionsfondsmitteln Umweltschutzprojekten zugute kommt, weshalb im Falle der Strukturfonds eine Umweltfolgenabschätzung gemäß den Richtlinien 85/337/EWG, 96/61/EG und 97/11/EG () in den Förderregionen und -kommunen als Voraussetzung für die Gewährung der Fördermittel erforderlich ist. Darüber hinaus ist es wichtig, die bereits eingeschlagene Strategie zur Unterstützung von Vorhaben fortzuführen, die dazu beitragen, die Anwendung der Umweltrichtlinien in den begünstigten Staaten zu fördern.

47. Der Ausschuß begrüßt die auf den Umweltschutz ausgerichteten begleitenden Maßnahmen im Rahmen der GAP, die eine nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum sowie die Befriedigung der wachsenden Nachfrage nach Umweltdienstleistungen zum Ziel haben.

48. Der Ausschuß begrüßt nachdrücklich, daß die Europäische Kommission im Rahmen der Agenda 2000 die Notwendigkeit herausgestellt hat, Umwelt- und Beschäftigungsziele in den Vorschlägen für die neuen Struktur- und Kohäsionsfondsverordnungen zu verankern und bei der künftigen Entwicklung der GAP, insbesondere bei der Politik zugunsten des ländlichen Raums, zu berücksichtigen.

49. Der Ausschuß hält den von der Europäischen Kommission in ihrer Mitteilung unterbreiteten Vorschlag für interessant, die von den Nutzern von Umweltdiensten entrichteten Gebühren als alternative Finanzierungsquelle zu erschließen, um die Belastung der öffentlichen - nationalen und regionalen - Kassen durch diese Ausgaben zu senken. Zu diesem Zweck könnten auch die wegen Umweltschutzverstößen verhängten Geldstrafen verwendet werden, die so in das Gebiet, in dem die Verschmutzung verursacht wurde, zurückfließen könnten.

IV. DER WEG IN DIE ZUKUNFT

50. Zu den in der Mitteilung der Europäischen Kommission vorgeschlagenen fünf Schlüsselaktionen möchte der Ausschuß der Regionen einige Bemerkungen vortragen.

1. Schlüsselaktion (Vergleichende Leistungsprüfung anhand von Umwelt- und sozialen Kriterien)

51. Der Ausschuß verweist die Europäische Kommission auf die Notwendigkeit, die Umweltstatistiken sowohl auf Ebene der EU als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten zu verbessern; in den Branchenstatistiken - Industrie, Energiewirtschaft, Landwirtschaft und Verkehr - ökologische Daten zu berücksichtigen; die Daten betreffend Umweltausgaben in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu harmonisieren; die zur Auswertung und Verbreitung von umweltrelevanten Informationen und Erfahrungen auf dem Gebiet der besten verfügbaren Technologien und des Benchmarking erforderliche Informatik- und Telematikinfrastruktur einzuführen.

52. Die Weitergabe der Informationen an die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sollte gezielt gefördert werden. Der Ausschuß fordert die Europäische Kommission auf, die Entwicklung entsprechender Vorhaben zu unterstützen.

53. Der Ausschuß möchte ferner die Aufmerksamkeit auf die Entwicklung von Steuerindikatoren und die Ausweitung der Konzepte der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung mit Blick auf Umweltsatellitenkonten lenken.

2. Schlüsselaktion (Technologiebewertung und -Entwicklung)

54. Im Zusammenhang mit den Schlüsselaktionen zur Förderung der Entwicklung und Anwendung saubererer und effizienterer Technologien sollten noch zwei weitere Aspekte hervorgehoben werden. Zum einen sollten den Unternehmen wirtschaftliche und steuerliche Anreize geboten werden, um die Innovation und technologische Entwicklung in diesem Bereich voranzutreiben. Zum anderen sollte die Verbreitung und Weitergabe dieser Technologien in die rückständigeren Regionen und Kommunen der EU gefördert werden. Somit könnte eine Verschärfung des Entwicklungsgefälles zwischen diesen rückständigeren Gebieten und den dynamischeren Gebieten, in denen die Forschungstätigkeit seit jeher besser Fuß fassen konnte, vermieden werden.

3. Schlüsselaktion (Ausgangspunkt Agenda 2000)

55. Die Europäische Kommission sollte berücksichtigen, daß die Umweltmaßnahmen zwar allgemein positive Nettoauswirkungen auf die Beschäftigung in der EU insgesamt haben können, sich die Vorteile und die Kosten jedoch in den einzelnen Regionen und Kommunen auf unterschiedliche Weise niederschlagen dürften.

56. Die positiven Auswirkungen werden vor allem in denjenigen Staaten/Regionen zum Tragen kommen, in denen der Umweltschutz traditionell stärker ausgeprägt ist und die daher über eine vorteilhafte Ausgangsposition verfügen.

57. Die negativen Beschäftigungsauswirkungen werden vor allem die stark zur Umweltverschmutzung beitragenden Unternehmen zu spüren bekommen, die im allgemeinen der im Niedergang befindlichen Schwerindustrie zuzuordnen sind. Diejenigen Staaten/Regionen, in denen diese Tätigkeiten am stärksten ausgeprägt sind, werden durch die Umweltauflagen am härtesten getroffen. Wenn es ihnen darüber hinaus nicht gelingt, eine Umweltindustrie aufzubauen, werden sie diesbezüglich zu Nettoimporteuren, was weitere Beschäftigungsprobleme schaffen wird. In ihrem Fall wirken sich die Umweltauflagen nicht nur negativ auf die bestehende Beschäftigungslage aus, sondern darüber hinaus werden die Arbeitsplatzverluste nicht durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze ausgeglichen, da diese außerhalb des Staates/der Region entstehen.

58. Um dies zu vermeiden, sollte die Durchsetzung strengerer Rechtsvorschriften von einer höheren finanziellen Unterstützung seitens der Gemeinschaft über die Struktur- und den Kohäsionsfonds flankiert werden, wobei den derzeitigen Ausgabenbeschränkungen der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen ist. Angesichts der Erweiterung der EU in Richtung Mittel- und Osteuropa und der mehr oder weniger gleichbleibenden Finanzierung des Gemeinschaftshaushalts durch einen bestimmten Anteil des BIP der Mitgliedstaaten könnte sich eine solche finanzielle Unterstützung jedoch als unzureichend erweisen.

4. Schlüsselaktion (Steuern und Preise)

59. Der Ausschuß hält diese Schlüsselaktion für die allerwichtigste im Hinblick auf die Verwirklichung der beiden übergeordneten Ziele, der Förderung von Beschäftigung und dem Schutz der Umwelt. In diesem Sinne weist der Ausschuß darauf hin, daß die wirksame Anwendung einer Umweltsteuer progressiv und nicht lineal verlaufen muß, so daß die am stärksten zur Umweltzerstörung beitragenden Unternehmen auch am stärksten belastet werden.

60. Ferner sollte die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten diejenigen Marktinstrumente weiterentwickeln, die auf europäischer Ebene zu Umweltzwecken eingesetzt werden könnten. Dabei wäre noch zu klären, welche Instrumente sich am besten eignen würden.

61. Der Ausschuß empfiehlt der Europäischen Kommission, die handelsrechtlichen Vorschriften in bezug auf Drittstaaten im Hinblick darauf zu überprüfen, daß die Lebensmittelqualitäts-, -hygiene- und -sicherheitsanforderungen an Rohstoffe, Natur- und Verarbeitungserzeugnisse auf das Niveau der Umweltauflagen angehoben werden, die für die in der EU gewonnenen, hergestellten oder verarbeiteten Erzeugnisse gelten.

5. Schlüsselaktion (Aus- und Fortbildung im Umweltbereich)

62. Ausbildungsmaßnahmen in bezug auf Umwelt und natürliche Ressourcen sind zwar in der EU insgesamt auf dem Vormarsch, können darüber hinaus aber für die Regionen, die sich im industriellen Niedergang befinden, von besonderem Interesse sein. Diese Regionen weisen nicht nur ein hohes Maß an Umweltzerstörung auf, was Sanierungsmaßnahmen erforderlich macht, sondern auch eine allgemein stark verschmutzende und krisengeschüttelte industrielle Basis mit großen Beschäftigungsverlusten. Die Sanierung der Umwelt, der technologische Wandel der vorhandenen Unternehmen insbesondere in Richtung sauberere Technologien und die Notwendigkeit zur Diversifizierung der Produktionsstruktur lassen die Entwicklung der Umweltindustrie als aussichtsreiche künftige Alternative erscheinen. Die Umweltqualifizierung der Arbeitnehmer ist dafür eine grundlegende Voraussetzung. Es wäre diesbezüglich von Interesse, neue Lehrinhalte im Grundschul- und vor allem im mittleren und höheren Bildungsbereich zu fördern sowie die entsprechende berufliche Weiterbildung und Umschulung der Arbeitnehmer bzw. Arbeitslosen zu unterstützen.

V. SCHLUSSBEMERKUNGEN

63. Der Ausschuß hält es für erforderlich, im Rahmen der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen noch folgende weitere Aspekte zu berücksichtigen:

- Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung des Fremdenverkehrs in vielen Regionen sollte dieser gesondert erwähnt werden. Die Entwicklung des Fremdenverkehrs wird zum einen durch die Umweltauflagen in anderen Branchen und zum anderen durch Raumordnungsmaßnahmen in städtischen Gebieten wie auch im ländlichen Raum beeinflußt. Gleichzeitig sollten im Rahmen der eigentlichen Fremdenverkehrswirtschaft spezifische Maßnahmen zum Schutze der Umwelt aufgelegt werden, um die Verwirklichung eines real nachhaltigen Fremdenverkehrs zu ermöglichen.

- Da die KMU zwar ein großes Beschäftigungspotential aufweisen, es ihnen jedoch schwerfallen dürfte, saubere Technologien einzuführen, wäre das Erfordernis hervorzuheben, Programme zur Förderung und Unterstützung der KMU im Hinblick auf die Überwindung ihrer potentiellen technischen und finanziellen Schwierigkeiten zu entwickeln. Die Durchführung dieser Programme sollte auf EU-Ebene unterstützt werden.

- Schließlich sollten im Hinblick auf die Änderung der Konsumgewohnheiten im Einklang mit den anvisierten Umweltzielen die Kosten der Berücksichtigung der Umwelt in die Marktpreise der Erzeugnisse einfließen.

Brüssel, den 19. November 1998.

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Manfred DAMMEYER

() ABl. C 251 vom 10.8.1998, S. 7.

() KOM(96) 500 endg.

() KOM(96) 332 endg.

() ABl. L 175 vom 5.7.1985, S. 40; ABl. L 257 vom 10.10.1996, S. 26; ABl. L 73 vom 14.3.1997, S. 5.