Beschluß über die Ergebnisse der Konzertierung über den Vorschlag für eine Verordnung (EG, EGKS, Euratom) des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (KOM(98)0206 C4-0290/98 98/0130(CNS))
Amtsblatt Nr. C 098 vom 09/04/1999 S. 0152
A4-0499/98 Beschluß über die Ergebnisse der Konzertierung über den Vorschlag für eine Verordnung (EG, EGKS, Euratom) des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (KOM(98)0206 - C4-0290/98 - 98/0130(CNS)) Das Europäische Parlament, * unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission ((ABl. C 149 vom 15.5.1998, S. 21.)), * unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 15. September 1998 zu diesem Vorschlag ((ABl. C 313 vom 12.10.1998, S. 34.)), * in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission (KOM(98)0676), * gestützt auf die Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 4. März 1975 über die Einführung eines Konzertierungsverfahrens, insbesondere die Ziffern 2 und 7, * unter Hinweis auf die Konzertierung über den obengenannten Vorschlag, * gestützt auf Artikel 63 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung, * in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A4-0499/98), 1. billigt die Ergebnisse der Konzertierung, deren Einzelheiten in der Anlage enthalten sind; 2. erkennt an, daß der Rat unverzueglich die Elemente des Kommissionsvorschlags verabschieden muß, die sich auf die Einführung des Euro am 1. Januar 1999 und die Anwendung des Stabilitätspakts beziehen; 3. nimmt Kenntnis von der Verpflichtung des Rates, andere Elemente der Kommissionsvorschläge derzeit nicht zu berücksichtigen, da sich zu einem späteren Zeitpunkt ein Konzertierungsausschuß mit diesen Elementen und den Änderungen des Parlaments befassen soll; 4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. ANLAGE Europäische Union Der Rat Entwurf eines Sitzungsprotokolls des Konzertierungsausschusses vom 24. November 1998 1. Der Konzertierungsausschuß trat am 24. November 1998 zusammen, um die gemeinsame Ausrichtung des Rates vom 23. November 1998 im Hinblick auf die Annahme der Verordnung zur Änderung der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften zu prüfen. 2. Die Sitzung fand unter dem gemeinsamen Vorsitz von Herrn RUTTENSDORFER, Ratspräsident, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium der Republik Österreich, und Herrn SAMLAND, Vorsitzender der Delegation des Europäischen Parlaments, statt. Der Delegation des Europäischen Parlaments gehörten ausserdem die Abgeordneten DÜHRKOP DÜHRKOP, MÜLLER, THEATO, BÖSCH, BOURLANGES, BRINKHORST, COLOM I NAVAL, ELLES, GARRIGA POLLEDO, GIANSILY, MIRANDA, TILLICH, VIOLA und WYNN an. Herr LIIKANEN, Kommissionsmitglied, nahm ebenfalls an der Konzertierung teil. 3. Herr SAMLAND erläuterte den Standpunkt des Europäischen Parlaments zu dem der Konzertierung unterliegenden Text. 4. Nach einer Aussprache fassten die Delegation des Europäischen Parlaments und der Rat einstimmig folgende Beschlüsse: - Die in der gemeinsamen Ausrichtung des Rates enthaltenen Bestimmungen betreffend die Aufstellung und Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften in Euro einerseits und die Schaffung einer Haushaltsstruktur zur Leistung von Einlagen und Zahlung von Geldbussen seitens der Mitgliedstaaten, gegen die ein Beschluß mit der Feststellung eines übermässigen öffentlichen Defizits ergangen ist, andererseits werden in einem ad hoc-Vorschlag zusammengefasst. - Die in den ursprünglichen und geänderten Vorschlägen der Kommission enthaltenen Bestimmungen über den Bürgerbeauftragten sowie die gemeinsame Organisationsstruktur des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen werden in einem zweiten Vorschlag zusammengefasst; dabei wird auch geprüft, ob darin, wie vom Parlament gewünscht, Bestimmungen über die dezentralen Einrichtungen aufgenommen werden. 5. Bezueglich des ersten Vorschlags kamen die Delegation des Europäischen Parlaments und der Rat überein, auf die entsprechenden Bestimmungen des geänderten Vorschlags der Kommission zurückzugreifen, daß nämlich die Tageskurse für die Umrechnung des Euro im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht werden, allen Mitgliedstaaten eine Aufstellung über die zwischen ihren Landeswährungen vorgenommenen Überweisungen übermittelt wird und die Bestimmungen über die Sanktionen in einen neuen Titel XI a der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften aufgenommen werden. 6. Der Ratspräsident und der Delegationsvorsitzende des Europäischen Parlaments stellten anschließend fest, daß die Arbeiten des Konzertierungsausschusses bezueglich dieses ersten Vorschlags eine ausreichende Annäherung der Standpunkte der beiden Organe erlaubten und das Konzertierungsverfahren abgeschlossen werden kann. Die Delegation des Europäischen Parlaments teilte mit, die internen Vorschriften verpflichteten sie, das Organ über das Konzertierungsergebnis zu unterrichten. 7. Bezueglich des unter Punkt 4 genannten zweiten Vorschlags vereinbarten der Rat und die Delegation des Europäischen Parlaments, der Rat werde dessen Prüfung nach Eingang der Stellungnahme des Rechnungshofs fortsetzen.