51998AP0490(01)

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Kontrollmaßnahmen sowie Maßnahmen im Rahmen des Erstattungssystems und der Verwaltungszusammenarbeit zur Durchführung der Richtlinie 98/.../EG (KOM(98)0377 C4-0475/98 98/0210(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Amtsblatt Nr. C 104 vom 14/04/1999 S. 0126


Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Kontrollmaßnahmen sowie Maßnahmen im Rahmen des Erstattungssystems und der Verwaltungszusammenarbeit zur Durchführung der Richtlinie 98/.../EG (KOM(98)0377 - C4-0475/98 - 98/0210(CNS))

Der Vorschlag wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

(Änderung 11)

Artikel 3 Absatz 1a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

(1a) Kann der geschäftliche Charakter der Ausgaben nicht bestimmt werden, und holen die Steuerbehörden deswegen vom Steuerpflichtigen die Übersetzung der auf der Rechnung ausgewiesenen Angaben ein, so sind die Kosten für externe Übersetzungen von der Behörde zu tragen.

(Änderung 12)

Artikel 6 Absatz 4a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

(4a) Der Mitgliedstaat des Vorsteuerabzugs teilt der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten rechtzeitig alle Änderungen der innerstaatlichen Rechtsvorschriften über die Mehrwertsteuerregelung mit, durch die es dem Mitgliedstaat des Vorsteuerabzugs ermöglicht wird, wirksamer gegen mögliche Versuche der Steuerumgehung oder des Steuerbetrugs vorzugehen.

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über Kontrollmaßnahmen sowie Maßnahmen im Rahmen des Erstattungssystems und der Verwaltungszusammenarbeit zur Durchführung der Richtlinie 98/.../EG (KOM(98)0377 - C4-0475/98 - 98/0210(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat KOM(98)0377 - 98/0210(CNS) ((ABl. C 219 vom 15.7.1998, S. 20.)),

* vom Rat gemäß Artikel 99 des EG-Vertrags konsultiert (C4-0475/98),

* gestützt auf Artikel 58 seiner Geschäftsordnung,

* in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik (A4-0490/98),

1. billigt den Vorschlag der Kommission vorbehaltlich der von ihm vorgenommenen Änderungen;

2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 189 a Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4. verlangt die Eröffnung des Konzertierungsverfahrens, falls der Rat beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

5. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

6. beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission zu übermitteln.