51998AP0455

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Sicherung der internationalen Stellung der Gemeinschaftsforschung" (1998-2002) (KOM(98)0305 C4-0437/98 98/0181(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Amtsblatt Nr. C 098 vom 09/04/1999 S. 0096


A4-0455/98

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Sicherung der internationalen Stellung der Gemeinschaftsforschung" (1998-2002) (KOM(98)0305 - C4-0437/98 - 98/0181(CNS))

Der Vorschlag wird mit folgenden Änderungen gebilligt:

(Änderung 1)

Erwägung 8a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Politik der Gemeinschaft zur Förderung der Chancengleichheit muß bei der Durchführung dieses Programms berücksichtigt werden.

(Änderung 2)

Erwägung 9a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

In Anbetracht der positiven Ergebnisse der Maßnahmen des vorhergehenden Programms, das nach Weltregionen (MÖL, Mittelmeerraum usw.) gegliedert war, erscheint es zweckmässig, künftig soweit wie möglich noch weitere Untergliederungen (Lateinamerika, AKP etc.) vorzunehmen.

(Änderung 3)

Erwägung 9b (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Die in den letzten Jahren nachlassende Beteiligung einiger Länder und einer Gruppe von Ländern an den von der Europäischen Union unternommenen Anstrengungen und an der wissenschaftlichen Dimension lässt eine Intensivierung der Tätigkeiten dieser Länder für angebracht erscheinen.

(Änderung 4)

Erwägung 9c (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Besondere Bedeutung kommt der FTE bei der Verbesserung der Lebensqualität in vielen Entwicklungsländern zu. Ferner sollte den Maßnahmen der Gemeinschaft, mit denen sie zur Erhöhung des Lebensstandards der Bürger der betreffenden Länder, zur Verbesserung des Gesundheitszustandes und der Umweltqualität, zur Steigerung des Wohlstands, zur Verbesserung eines Modells für eine nachhaltige Entwicklung und zur Verwirklichung der Vollbeschäftigung beiträgt, eine besondere Bedeutung zukommen.

(Änderung 5)

Erwägung 9d (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Zu den grossen internationalen Herausforderungen, die durch grössere Kooperationsanstrengungen im Wissenschafts- und Technologiebereich zu einem grösseren Verständnis in der Öffentlichkeit und zu sicheren Fortschritten bei der Entwicklung von Lösungsansätzen führen können, zählen Ernährung, Wasserversorgung, Gesundheit, Wohnung, Bevölkerungsentwicklung, Bildung, Kommunikation, Abrüstung und Umweltschutz.

(Änderung 6)

Erwägung 9e (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Wissenschaft und - unter bestimmten Umständen - ihre technischen Anwendungen sind Teil des gemeinsamen Erbes der Menschheit und müssen folglich entsprechend dem Grundsatz der Gleichheit geteilt werden und für alle Menschen in allen Teilen der Welt zugänglich sein.

(Änderung 7)

Erwägung 9f (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Wissenschaftliche Informationsnetze haben in den jeweils verschiedenen Disziplinen einen besonderen Einfluß auf die weltweite Ausgestaltung der Forschungsprozesse im Hinblick auf ihre konkreten themenspezifischen und methodologischen Anwendungen und auf ihre Anwendungen im Bereich der Bildung und der internationalen Kooperation.

(Änderung 8)

Erwägung 9g (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Ganzen Gesellschaften und sozioökonomischen Lebensformen in weiten Teilen der Entwicklungsländer drohen Gefahren durch falsche, oft schädliche Umsetzung der Rechte auf Patentierbarkeit des Lebens, und zwar in landwirtschaftlicher, gesundheitlicher, anthropologischer Hinsicht.

(Änderung 9)

Erwägung 9h (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Wie unter anderem bei der IV. Konferenz über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen Iberoamerika und der Europäischen Union (IBERÜ), die am 2. Juni 1998 in Madrid stattfand, festgestellt wurde, gibt es im Hinblick auf das vorliegende Programm Schwierigkeiten beim Zugang zu den Informationen und bei der Definition der bei der Europäischen Union zu beantragenden Projekte.

(Änderung 10)

Erwägung 9i (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Einige Länder haben Schwierigkeiten bei der Kofinanzierung, wenn es darum geht, Kooperationsprojekte mit der Europäischen Union durchzuführen.

(Änderung 11)

Erwägung 9j (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Bemühungen der Kommission zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren zur Einreichung von Bewerbungen sowie der Verfahren zur Auswahl von Projekten und zur Verbesserung der Transparenz sollten fortgesetzt werden, um die Durchführung des Programms zu fördern und die von den Unternehmen, insbesondere von den KMU, den Forschungszentren und den Universitäten zur Teilnahme an einer FTE-Aktion der Gemeinschaft geforderten Formalitäten zu vereinfachen.

(Änderung 12)

Artikel 2 Absätze 1 und 2

>ursprünglicher Text>

(1) Gemäß Anhang III des Fünften Rahmenprogramms belaufen sich die zur Durchführung des spezifischen Programms für notwendig erachteten Mittel (nachstehend "Betrag¨) auf 491 Millionen ECU - einschließlich höchstens 9,50 % für Verwaltungsausgaben der Kommission.

>Text nach EP-Abstimmung>

(1) Gemäß Anhang III des Fünften Rahmenprogramms belaufen sich die zur Durchführung des spezifischen Programms für notwendig erachteten Mittel (nachstehend "Betrag¨) auf

475 Millionen ECU - einschließlich höchstens 9,50 % für Verwaltungsausgaben der Kommission.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

(1a) Die vorläufige Aufteilung dieses Betrags ist Anhang I zu entnehmen.

>ursprünglicher Text>

(2) Von diesem Betrag sind

* 70 Millionen ECU für den Zeitraum 1998-1999 und

* 421 Millionen ECU für den Zeitraum 2000-2002 vorgesehen.

>Text nach EP-Abstimmung>

(2) Von diesem Betrag sind

* 78 Millionen MECU für den Zeitraum 1998-1999 und

* 397 Millionen ECU für den Zeitraum 2000-2002 vorgesehen.

>ursprünglicher Text>

Der letztgenannte Betrag wird bei Bedarf gemäß den Bedingungen von Artikel 3 Absatz 3 des Fünften Rahmenprogramms angepasst.

>Text nach EP-Abstimmung>

Der letztgenannte Betrag wird bei Bedarf gemäß den Bedingungen von Artikel

2 des Fünften Rahmenprogramms angepasst.

(Änderung 13)

Artikel 2 Absatz 3

>ursprünglicher Text>

(3) Die Haushaltsbehörde legt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln im Rahmen der mehrjährigen finanziellen Vorausschauen und in Einklang mit den wissenschaftlichen und technologischen Zielen und den Prioritäten dieser Entscheidung die Mittel für jedes Haushaltsjahr fest.

>Text nach EP-Abstimmung>

(3) Die Haushaltsbehörde legt in Einklang mit den wissenschaftlichen und technologischen Zielen dieser Entscheidung die Mittel für jedes Haushaltsjahr fest.

(Änderung 14)

Artikel 5 Absatz 1

>ursprünglicher Text>

(1) Die Kommission erstellt ein Arbeitsprogramm, das folgende Einzelheiten enthält:

a) den Inhalt von Anhang I,

b) den vorläufigen Zeitplan für die Durchführung des spezifischen Programms,

c) die Koordinierungsmodalitäten gemäß Anhang II,

d) bei Bedarf die Auswahlkriterien und ihre Anwendungsmodalitäten für die einzelnen indirekten FTE-Maßnahmen.

Das Arbeitsprogramm wird bei Bedarf aktualisiert.

>Text nach EP-Abstimmung>

(1) Die Kommission erstellt ein Arbeitsprogramm, das folgende Einzelheiten enthält:

a) den Inhalt von Anhang I,

b) den vorläufigen Zeitplan für die Durchführung des spezifischen Programms,

c) die Koordinierungsmodalitäten gemäß Anhang II,

d) bei Bedarf die Auswahlkriterien und ihre Anwendungsmodalitäten für die einzelnen indirekten FTE-Maßnahmen.

Das Arbeitsprogramm wird bei Bedarf aktualisiert.

Die Kommission veröffentlicht das Arbeitsprogramm und jede Aktualisierung in gedruckter und in elektronischer Form (Internet).

(Änderung 15)

Artikel 5 Absatz 2a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

(2a) Bei allen FTE-Ausschreibungen wird die Politik der Europäischen Union zur Chancengleichheit berücksichtigt.

(Änderung 16)

Artikel 6 Absatz 3 nach dem zweiten Spiegelstrich (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Anpassung der vorläufigen Mittelaufteilung gemäß Anhang I soweit sie mit den von der Haushaltsbehörde jährlich festgelegten Mittelaufteilungen vereinbar ist.

(Änderung 17)

Artikel 7 Absatz 1

>ursprünglicher Text>

(1) Der Programmausschuß gibt seine Stellungnahme zu den Entwürfen der Maßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 3 innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann. Die Stellungnahme wird mit der Mehrheit abgegeben, die in Artikel 148 Absatz 2 EG-Vertrag für die Annahme der vom Rat auf Vorschlag der Kommission zu fassenden Beschlüsse vorgesehen ist. Bei der Abstimmung im Ausschuß werden die Stimmen der Vertreter der Mitgliedstaaten gemäß dem vorgenannten Artikel gewogen. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil.

>Text nach EP-Abstimmung>

(1) Der Programmausschuß gibt

- gegebenenfalls nach Abstimmung - seine Stellungnahme zu den Entwürfen der Maßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 3 innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann.

>ursprünglicher Text>

Die Kommission erlässt die beabsichtigten Maßnahmen, wenn sie mit der Stellungnahme des Ausschusses übereinstimmen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Stellungnahme wird in das Protokoll des Ausschusses aufgenommen; darüber hinaus hat jeder Mitgliedstaat das Recht zu verlangen, daß sein Standpunkt im Protokoll festgehalten wird.

>ursprünglicher Text>

Stimmen die beabsichtigten Maßnahmen mit der Stellungnahme des Ausschusses nicht überein oder liegt keine Stellungnahme vor, so unterbreitet die Kommission dem Rat unverzueglich einen Vorschlag für die zu treffenden Maßnahmen. Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Kommission berücksichtigt so weit wie möglich die Stellungnahme des Ausschusses. Sie unterrichtet den Ausschuß darüber, inwieweit sie seine Stellungnahme berücksichtig hat.

>ursprünglicher Text>

Hat der Rat binnen sechs Wochen nach Befassung keinen Beschluß gefasst, so werden die vorgeschlagenen Maßnahmen von der Kommission erlassen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Vorbehaltlich eines hinreichend begründeten und rechtzeitig bekanntgegebenen anderslautenden Beschlusses finden die Sitzungen des Ausschusses öffentlich statt. Der Ausschuß gibt die Tagesordnungen zwei Wochen vor der Sitzung bekannt (auch im Internet). Die Sitzungsprotokolle werden veröffentlicht (auch im Internet). Der Ausschuß legt ein öffentliches Register für Erklärungen über die Interessen der Mitglieder an.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Diese Bestimmungen werden in Übereinstimmung mit dem Standpunkt des Europäischen Parlaments zu einem neuen Rechtsakt angenommen, der die Grundsätze für die Ausschüsse der Europäischen Union unter dem Vorsitz der Kommission sowie die Durchführungsbefugnisse der Kommission festlegt.

(Änderung 18)

Artikel 7 Absatz 2

>ursprünglicher Text>

(2) Die Kommission unterrichtet den Programmausschuß regelmässig über die Durchführung des spezifischen Programms und geht dabei besonders auf die Ergebnisse der Bewertung und der Auswahl der indirekten FTE-Aktionen ein.

>Text nach EP-Abstimmung>

(2) Gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Rahmenprogramms unterrichtet die Kommission den Rat und das Europäische Parlament sowie den Programmausschuß regelmässig über die Durchführung des spezifischen Programms und geht dabei besonders auf die Ergebnisse der Bewertung und der Auswahl der indirekten FTE-Aktionen - einschließlich KMU-Beteiligung - sowie auf die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren ein.

(Änderung 19)

Artikel 7a (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Artikel 7a

(7a) Der Schutz der finanziellen Interessen der Europäschen Gemeinschaften wird gemäß der einschlägigen Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95(*) gewährleistet.

- --------

(*) ABl. L 312 vom 23.12.1995, S.1.

(Änderung 20)

Anhang I Einleitung dritter Spiegelstrich

>ursprünglicher Text>

* Stärkung der Stellung und Bedeutung der Gemeinschaftsforschung innerhalb der internationalen Wissenschafts- und Technologiegemeinschaft und Förderung einer europäischen Wissenschafts- und Technologiekultur;

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Stärkung der Stellung und Bedeutung der Gemeinschaftsforschung innerhalb der internationalen Wissenschafts- und Technologiegemeinschaft und Förderung einer europäischen Wissenschafts- und Technologiekultur unter Beachtung der sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Kooperationsländer;

(Änderung 21)

Anhang I Einleitung Absatz nach dem fünften Spieglestrich (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Gemäß der Gemeinschaftspolitik zur Förderung der Chancengleichheit wird die geschlechtsspezifische Dimension in das gesamte Programm einbezogen, um das Potential von Frauen und Männern für Spitzenleistungen in Forschung und in Wissenschaft voll zu nutzen und ein geschlechtsspezifisches Konzept für die Fragen der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit zu entwickeln.

(Änderung 22)

Anhang I Einleitung Absatz 2

>ursprünglicher Text>

Im Fünften Rahmenprogramm wird die internationale FTE-Zusammenarbeit in zwei Formen gefördert, erstens durch das vorliegende Programm für internationale Zusammenarbeit und zweitens durch die anderen spezifischen Programme.

>Text nach EP-Abstimmung>

Im Fünften Rahmenprogramm wird die internationale FTE-Zusammenarbeit in zwei Formen gefördert, erstens durch das vorliegende Programm für internationale Zusammenarbeit und zweitens durch die anderen spezifischen Programme

und in enger Abstimmung mit diesen.

(Änderung 23)

Anhang I Einleitung sechster Spiegelstrich Aktion 1

>ursprünglicher Text>

* Verfolgung strategischer Maßnahmen für die Beitrittskandidaten, andere mittel- und osteuropäische Länder, die Neuen Unabhängigen Staaten der früheren Sowjetunion (NUS), die Partnerländer im Mittelmeerraum und die Entwicklungsländer. Um die Kooperationsmöglichkeiten voll auszuschöpfen und den Mehrwert auf europäischer Ebene zu optimieren, wird das Programm auch die Zusammenarbeit mit bestimmten Industrie- und Schwellenländern erleichtern.

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Verfolgung strategischer Maßnahmen für die Beitrittskandidaten, andere mittel- und osteuropäische Länder, die Neuen Unabhängigen Staaten der früheren Sowjetunion (NUS), die Partnerländer im Mittelmeerraum, Lateinamerika, die AKP-Staaten und die Entwicklungsländer. Um die Kooperationsmöglichkeiten voll auszuschöpfen und den Mehrwert auf europäischer Ebene zu optimieren, wird das Programm auch die Zusammenarbeit mit bestimmten Industrie- und Schwellenländern erleichtern.

(Änderung 25)

Anhang I Einleitung sechster Spiegelstrich Aktion 2

>ursprünglicher Text>

* Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten für Wissenschaftler

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten für Wissenschaftler und insbesondere Förderung der Ausbildung und der Mobilität von Wissenschaftlerinnen.

(Änderung 24)

Anhang I Einleitung siebter Spiegelstrich

>ursprünglicher Text>

- Die zweite Form der internationalen Zusammenarbeit ist die Beteiligung von Partnern von ausserhalb der Union (ohne Mittel des Programms für internationale Zusammenarbeit) an den Projekten der anderen Programme gemäß den Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung von Ergebnissen.

>Text nach EP-Abstimmung>

-

Die zweite Form der internationalen Zusammenarbeit ist die Beteiligung von Partnern von ausserhalb der Union (ohne Mittel des Programms für internationale Zusammenarbeit - ausser in begründeten Fällen) an den Projekten der anderen Programme gemäß den Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung von Ergebnissen.

(Änderung 26)

Anhang I Teil 1 Einleitung

>ursprünglicher Text>

Im Rahmen dieses Programms werden nur spezifische FTE-Maßnahmen gefördert, die für bestimmte Länder oder Regionen ausserhalb der Union von Bedeutung sind und von den anderen Teilen des Rahmenprogramms nicht abgedeckt werden. Die Forschungsprioritäten werden durch einen vertieften Dialog mit den betreffenden Regionen unter Berücksichtigung der Vielgestaltigkeit ihrer wirtschaftlichen und soziokulturellen Verhältnisse festgelegt. Die Unterstützung ist auf die FTE-Zusammenarbeit und weniger auf die technische Hilfe oder den Technologietransfer konzentriert, da sich diese Ziele besser im Rahmen der aussenpolitischen Programme der Gemeinschaft erreichen lassen. Bei der Umsetzung des Programms werden die Interessen der Industrie und insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen berücksichtigt.

>Text nach EP-Abstimmung>

Im Rahmen dieses Programms werden nur spezifische FTE-Maßnahmen gefördert, die für bestimmte Länder oder Regionen ausserhalb der Union von Bedeutung sind und von den anderen Teilen des Rahmenprogramms nicht abgedeckt werden. Die Forschungsprioritäten werden durch einen vertieften Dialog

und intensivere Zusammenarbeit mit den betreffenden Regionen unter Berücksichtigung der Vielgestaltigkeit der Kooperationsabkommen, ihrer wirtschaftlichen und soziokulturellen Verhältnisse und der Bedürfnisse im sozialen Bereich und in den Bereichen Lebensqualität und Menschenwürde festgelegt. Die Unterstützung ist auf die FTE-Zusammenarbeit und weniger auf die technische Hilfe oder den Technologietransfer konzentriert, da sich diese Ziele besser im Rahmen der aussenpolitischen Programme der Gemeinschaft erreichen lassen. Bei der Umsetzung des Programms werden die Interessen der Industrie und insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen berücksichtigt.

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

Zur Aufnahme wissenschaftlicher Daten und von Veröffentlichungen der verschiedenen kooperierenden Länder (MÖL, NUS, MEDA, LA, AKP) wird eine ihnen offenstehende Datenbank eingerichtet.

(Änderung 27)

Anhang I Teil 1 Abschnitt A.2 "Begründung und Ziele"

>ursprünglicher Text>

Die Vertiefung der Beziehungen zwischen der Union und diesen Ländern im Bereich der Wissenschaft und Technologie wird einen Beitrag zur Festigung und Beschleunigung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung leisten. Einige dieser Länder haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um das vorhan-

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Vertiefung der Beziehungen zwischen der Union und diesen Ländern im Bereich der Wissenschaft und Technologie wird einen Beitrag zur Festigung und Beschleunigung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung leisten. Einige dieser Länder haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um das vorhan-

>ursprünglicher Text>

dene wissenschaftliche Potential zu festigen und neue Verwaltungsstrukturen zu schaffen, die besser auf den Bedarf der Forschung zugeschnitten sind. Die Zielsetzung der Union für den Bereich der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit diesen Ländern besteht darin, Anstrengungen zur Errichtung eines pluralistischen Wissenschafts- und Technologiesystems (einschließlich der grundlegenden wissenschaftlichen Infrastrukturen) zu unterstützen und - auf dem vorhandenen Know-how aufbauend - die hohe Qualität der Forschungsleistungen dieser Länder zu wahren und weiterzuentwickeln und sie so bei der Bewältigung einiger ihrer vordringlichsten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Probleme zu unterstützen.

>Text nach EP-Abstimmung>

dene wissenschaftliche Potential zu festigen und neue Verwaltungsstrukturen zu schaffen, die besser auf den Bedarf der Forschung zugeschnitten sind. Die Zielsetzung der Union für den Bereich der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit diesen Ländern besteht darin, Anstrengungen zur Errichtung eines pluralistischen Wissenschafts- und Technologiesystems (einschließlich der grundlegenden wissenschaftlichen Infrastrukturen) zu unterstützen und - auf dem vorhandenen Know-how aufbauend - die hohe Qualität der Forschungsleistungen dieser Länder zu wahren und weiterzuentwickeln und sie so bei der Bewältigung einiger ihrer vordringlichsten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Probleme zu unterstützen.

In diesem Sinne sollte bei der Schaffung einer wissenschaftlichen Informationsstruktur zusammengearbeitet werden, mit der die Sammlung von Daten und wissenschaftlichen Publikationen aus diesen Ländern und deren Verknüpfung mit der europäischen Struktur "Datenbank und wissenschaftlicher Informationsdienst" ermöglicht wird.

(Änderung 28)

Anhang I Teil 1 Abschnitt A.2 "Maßnahmen" erster Spieglestrich

>ursprünglicher Text>

* Zunächst sollen die strukturellen Probleme des Übergangs auf regionaler Ebene aufgezeigt werden. Hierunter fallen insbesondere Probleme in den Bereichen Umwelt und Gesundheit, z. B. Desertifikation, Flächensanierung an Binnenmeeren und grossen Seen, Altlasten aufgrund früherer Praktiken der Energieerzeugung und -nutzung, Umweltmanagement in arktischen Gebieten, Belastung der Menschen durch Umweltagenzien, Luftverschmutzung und Wasserqualität, Verhütung und Bekämpfung wieder auftretender Krankheiten, Reform des Gesundheitswesens.

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Zunächst sollen die strukturellen Probleme der Auflösung der Strukturen auf regionaler Ebene aufgezeigt werden. Hierunter fallen insbesondere Probleme in den Bereichen Umwelt und Gesundheit, z. B. Desertifikation, Flächensanierung an Binnenmeeren und grossen Seen, Altlasten aufgrund früherer Praktiken der Energieerzeugung und -nutzung, Umweltmanagement in arktischen Gebieten, Belastung der Menschen durch Umweltagenzien, Luftverschmutzung und Wasserqualität, Verhütung und Bekämpfung wieder auftretender Krankheiten, Reform des Gesundheitswesens.

(Änderung 29)

Anhang I Teil 1 Abschnitt A.3 "Begründung und Ziele"

>ursprünglicher Text>

Zusätzlich zur Beteiligung der Mittelmeerländer an den anderen spezifischen Programmen und an der spezifischen Aktion "Forschung im Dienste der Entwicklung" dieses Programms werden bestimmte spezifische Aktionen mit den Partnerländern im Mittelmeerraum durchgeführt, um den Forschungs- und Technologieaspekt der euro-mediterranen Partnerschaft zu stärken und gegebenenfalls das FTE-Potential der Mittelmeerländer zu verbessern und die Innovation zu fördern.

>Text nach EP-Abstimmung>

Zusätzlich zur Beteiligung der Mittelmeerländer an den anderen spezifischen Programmen und an der spezifischen Aktion "Forschung im Dienste der Entwicklung" dieses Programms werden bestimmte spezifische Aktionen mit den Partnerländern im Mittelmeerraum durchgeführt, um den Forschungs- und Technologieaspekt der euro-mediterranen Partnerschaft zu stärken und gegebenenfalls das FTE-Potential der Mittelmeerländer zu verbessern und die Innovation zu fördern.

In naher Zukunft wird die Zusammenarbeit mit den MEDA-Ländern im Wissenschaftsbereich einen ähnlichen Stellenwert erhalten wie jene mit den MÖL.

(Änderung 30)

Anhang I Teil 1 Abschnitt A.3 "Maßnahmen"

>ursprünglicher Text>

Vorbehaltlich der Ergebnisse des Dialogs mit den betreffenden Ländern werden spezifische Maßnahmen in bezug auf regionale Aspekte einiger der folgenden Bereiche durchgeführt: integriertes Küstenmanagement im Mittelmeerraum (einschließlich der Umweltaspekte), Wasserwirtschaft (einschließlich der Wechselwirkungen zwischen Wasser und Energie), Management der natürlichen Ressourcen vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Tourismusentwicklung, Erhalt und Pflege des Kulturerbes, Entwicklung vor dem Hintergrund der sozioökonomischen Modernisierung (einschließlich Innovation, städtische Dimension, Verkehr und Unterstützung bei der Errichtung einer euro-mediterranen Informationsgesellschaft).

>Text nach EP-Abstimmung>

Vorbehaltlich der Ergebnisse des Dialogs mit den betreffenden Ländern werden spezifische Maßnahmen in bezug auf regionale Aspekte einiger der folgenden Bereiche durchgeführt: integriertes Küstenmanagement im Mittelmeerraum (einschließlich der Umweltaspekte), Wasserwirtschaft (einschließlich der Wechselwirkungen zwischen Wasser und Energie), Management der natürlichen Ressourcen vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Tourismusentwicklung, Erhalt und Pflege des Kulturerbes, Entwicklung vor dem Hintergrund der sozioökonomischen Modernisierung (einschließlich Innovation,

Landwirtschaft und Artenvielfalt, städtische Dimension, Verkehr und Unterstützung bei der Errichtung einer euro-mediterranen Informationsgesellschaft), Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung (Strukturen im Gesundheitswesen, Verwaltung der medizinischen Dienstleistungen, Bildung, Forschung und Technologietransfer).

(Änderung 31)

Anhang I Teil 1 Abschnitt A.4 "Begründung und Ziele"

>ursprünglicher Text>

Dieser Teil des Programms ist darauf ausgerichtet, gemeinsam mit Wissenschaftlern aus den Entwicklungsländern zum beiderseitigen langfristigen Nutzen Forschungsprobleme anzugehen, die direkt mit den Herausforderungen der Entwicklung zusammenhängen. Die Auswahl der zu behandelnden Fragen erfolgt auf der Grundlage einer Politik des Dialogs mit Gruppen von Ländern und Regionen über ihren FTE-Bedarf, ihre Prioritäten und ihre speziellen sozioökonomischen Erfordernisse, um eine Konzentration auf die vordringlichsten Themen zu ermöglichen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Dieser Teil des Programms ist darauf ausgerichtet, gemeinsam mit Wissenschaftlern aus den Entwicklungsländern zum beiderseitigen langfristigen Nutzen Forschungsprobleme anzugehen, die direkt mit den Herausforderungen der Entwicklung zusammenhängen. Die Auswahl der zu behandelnden Fragen erfolgt auf der Grundlage

der durch das Vierte Rahmenprogramm in bezug auf die Auswahl von Ländern und FT-Projekten erworbenen Erfahrung und einer Politik des Dialogs mit Gruppen von Ländern und Regionen über ihren FTE-Bedarf, ihre Prioritäten und ihre speziellen sozioökonomischen Erfordernisse und der Kooperation mit ihnen, um eine Konzentration auf die vordringlichsten Themen zu ermöglichen.

(Änderung 32)

Anhang I Teil 1 Abschnitt B Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Es wird ein Stipendiensystem geschaffen, das es promovierten Nachwuchswissenschaftlern aus Entwicklungsländern, einschließlich der Länder im Mittelmeerraum und der Schwellenländer, erlaubt, in europäischen Laboratorien an Projekten des Rahmenprogramms mitzuarbeiten. Damit wird ein weiterer Beitrag zur Stärkung des wissenschaftlichen Potentials in diesen Ländern geleistet, während der Gemeinschaftsforschung die Möglichkeit eröffnet wird, vom Fachwissen dieser Wissenschaftler zu profitieren.

>Text nach EP-Abstimmung>

Es wird ein Stipendiensystem geschaffen, das es promovierten Nachwuchswissenschaftlern aus Entwicklungsländern, einschließlich der Länder im Mittelmeerraum

, in Lateinamerika, der AKP-Staaten und der Schwellenländer, erlaubt, in europäischen Laboratorien an Projekten des Rahmenprogramms mitzuarbeiten. Damit wird ein weiterer Beitrag zur Stärkung des wissenschaftlichen Potentials in diesen Ländern geleistet, während der Gemeinschaftsforschung die Möglichkeit eröffnet wird, vom Fachwissen dieser Wissenschaftler zu profitieren.

(Änderung 33)

Anhang II Abschnitt 1 vierter Spiegelstrich

>ursprünglicher Text>

* Maßnahmen im Bereich Informationsverbreitung und Kommunikation, einschließlich wissenschaftlicher Publikationen, und Maßnahmen zur Nutzung der Ergebnisse,

>Text nach EP-Abstimmung>

*

Maßnahmen im Bereich Informationsverbreitung und Kommunikation, einschließlich wissenschaftlicher Publikationen, und Maßnahmen zur Nutzung der Ergebnisse; zu diesem Zweck wird - als Möglichkeit, die europäischen Erfolge in der Wissenschaft weltweit in angemessener Form zu verbreiten - die Herausgabe einer europäischen Wissenschaftszeitschrift im Stile von Science oder Nature für notwendig erachtet,

(Änderung 34)

Anhang II Abschnitt 1 nach dem vierten Spiegelstrich (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* die Entwicklung einer Reihe von Instrumenten und Verfahren zur Einbeziehung einer geschlechtspezifischen Perspektive in das Programm (Erhebung und Analyse statistischer Daten; geschlechtspezifische Analysen; Indikatoren, Parameter, Methoden zur Bewertung der geschlechtspezifischen Auswirkungen und Überwachung);

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit; Förderung einer ausgewogenen Anzahl von Frauen und Männern in Forscherteams; Einbeziehung eines kritischen Anteils qualifizierter Frauen in alle Ausschüsse, die Politik gestalten, Projekte auswählen und bewerten und Mittel kontrollieren, sowie in die höheren Positionen von Forschungseinrichtungen;

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

* jährliche Überprüfung der Zunahme des Frauenanteils auf allen Ebenen der FTE;

(Änderung 35)

Anhang II Abschnitt 2 Einleitung

>ursprünglicher Text>

Für die in den nicht assoziierten MÖL, den NUS und den Entwicklungsländern niedergelassenen juristischen Personen gilt - soweit im Rahmen der Ziele des spezifischen Programms gerechtfertigt:

>Text nach EP-Abstimmung>

Für die in den nicht assoziierten MÖL, den NUS

, den Partnerländern im Mittelmeerraum, den Schwellenländern und den Entwicklungsländern niedergelassenen juristischen Personen gilt - soweit im Rahmen der Ziele des spezifischen Programms gerechtfertigt:

(Änderung 36)

Anhang IIa (neu)

>ursprünglicher Text>

>Text nach EP-Abstimmung>

ANHANG IIa

Der für die internationale Zusammenarbeit vorgesehene Gesamtbetrag in Höhe von 475 Mio. ECU wird wie folgt aufgeteilt (in Prozent):

* Zusammenarbeit mit Drittländern:

Länder in Heranführungsphase 4%

MÖL/NUS 16%

Partnerländer Mittelmeerraum 17%

Lateinamerika 23%

AKP 22%

Industrialisierte Schwellenländer 2%

Schulung von Wissenschaftlern 5%

Koordinierung 11%

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Sicherung der internationalen Stellung der Gemeinschaftsforschung" (1998-2002) (KOM(98)0305 - C4-0437/98 - 98/0181(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat KOM(98)0305 - 98/0181(CNS) ((ABl. C 260 vom 18.8.1998, S. 65.)),

* vom Rat gemäß Artikel 130 i Absatz 4 des EG-Vertrags konsultiert (C4-0437/98),

* gestützt auf Artikel 58 seiner Geschäftsordnung,

* in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Aussenwirtschaftsbeziehungen, des Ausschusses für Entwicklung und Zusammenarbeit, des Ausschusses für Fischerei und des Ausschusses für die Rechte der Frau (A4-0455/98),

1. billigt den Vorschlag der Kommission vorbehaltlich der von ihm vorgenommenen Änderungen;

2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 189 a Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission zu übermitteln.