Beschluß über den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlaß der Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1734/94 über die finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den besetzten Gebieten (11565/1/98 - C4-0611/98 97/0316(SYN))(Verfahren der Zusammenarbeit: zweite Lesung)
Amtsblatt Nr. C 398 vom 21/12/1998 S. 0033
A4-0436/98 Beschluß über den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlaß der Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1734/94 über die finanzielle und technische Zusammenarbeit mit den besetzten Gebieten (11565/1/98 - C4-0611/98 - 97/0316(SYN))(Verfahren der Zusammenarbeit: zweite Lesung) Das Europäische Parlament, * in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates 11565/1/98 - 97/0316(SYN), * unter Hinweis auf seine Stellungnahme aus erster Lesung ((Teil II Punkt 3 des Protokolls vom 16.9.1998.)) zu dem Vorschlag der Kommission an den Rat KOM(97)0552, * vom Rat gemäß Artikel 189 c und Artikel 130 w des EG-Vertrags konsultiert (C4-0611/98), * gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung, * in Kenntnis der Empfehlung des Haushaltsausschusses für die zweite Lesung (A4-0436/98), 1. billigt den Gemeinsamen Standpunkt; 2. fordert die Kommission gemäß Artikel 138 b Absatz 2 des EG-Vertrags auf, nach Maßgabe von Artikel 130 w des EG-Vertrags vor dem 31. Dezember 1999 einen neuen konsolidierten Text eines einzigen Rechtsaktes zu den angenommenen Vorschlägen zur Fortführung des Programms nach dem Jahr 2000 vorzulegen; 3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß dem Rat und der Kommission zu übermitteln.