Beschluß über den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlaß der Empfehlung des Rates betreffend die europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (C4-0191/98 97/0121(SYN)) (Verfahren der Zusammenarbeit: zweite Lesung)
Amtsblatt Nr. C 195 vom 22/06/1998 S. 0019
A4-0191/98 Beschluß über den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlaß der Empfehlung des Rates betreffend die europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Hochschulbildung (C4-0191/98 - 97/0121(SYN)) (Verfahren der Zusammenarbeit: zweite Lesung) Das Europäische Parlament, - in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (C4-0191/98 - 97/0121(SYN)), - unter Hinweis auf seine Stellungnahme aus erster Lesung ((ABl. C 371 vom 08.12.1997, S. 26.)) zu dem Vorschlag der Kommission an den Rat (KOM(97)0159), - in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission (KOM(97)0707), - vom Rat gemäß Artikel 189 c des EG-Vertrags konsultiert, - gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung, - in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung und Medien für die zweite Lesung (A4-0191/98), 1. ändert den Gemeinsamen Standpunkt wie folgt ab; 2. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß dem Rat und der Kommission zu übermitteln. (Änderung 1) Abschnitt 1 Empfehlung A zweiter Spiegelstrich >ursprünglicher Text> - die Hochschulen aufzurufen und dabei zu unterstützen, die Qualität der Lehre und des Lernens in einer sich rasch wandelnden Welt durch geeignete Maßnahmen und insbesondere durch die Qualitätsbewertung zu verbessern; >Text nach EP-Abstimmung> - die Hochschulen aufzurufen und dabei zu unterstützen, die Qualität der Lehre und des Lernens sowie der Forschungsausbildung als weiterem wichtigen Bereich ihres Auftrags durch geeignete Maßnahmen und insbesondere durch die Qualitätsbewertung zu verbessern;