Beschluß über den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlaß der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen (C4-0034/98 00/0194(COD))(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)
Amtsblatt Nr. C 167 vom 01/06/1998 S. 0091
A4-0150/98 Beschluß über den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlaß der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen (C4-0034/98 - 00/0194(COD))(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung) Das Europäische Parlament, * in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates C4-0034/98 - 00/0194(COD), * unter Hinweis auf seine Stellungnahme aus erster Lesung ((ABl. C 67 vom 16.03.1992, S. 35.)) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat KOM(91)0111 ((ABl. C 167 vom 27.06.1991, S. 3.)), * in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission KOM(92)0196 ((ABl. C 129 vom 21.05.1992, S. 5.)), * unter Hinweis auf Artikel 189 b Absatz 2 des EG-Vertrags, * gestützt auf Artikel 68 seiner Geschäftsordnung, * in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz für die zweite Lesung (A4-0150/98), 1. billigt den Gemeinsamen Standpunkt; 2. fordert den Rat auf, den Rechtsakt gemäß seinem Gemeinsamen Standpunkt unverzueglich und endgültig zu erlassen; 3. beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 191 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen; 4. beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu unterzeichnen und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates seine Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen; 5. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß dem Rat und der Kommission zu übermitteln.