51998AP0002

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3072/95 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis sowie der Verordnung (EWG) Nr. 2358/71 zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Saatgut (KOM(97)0421 C4- 0501/97 97/0218(CNS))

Amtsblatt Nr. C 034 vom 02/02/1998 S. 0066


A4-0002/98

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3072/95 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis sowie der Verordnung (EWG) Nr. 2358/71 zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Saatgut (KOM(97)0421 - C4-0501/97 - 97/0218(CNS))

Der Vorschlag wird mit den folgenden Änderungen gebilligt:

(Änderung 1)

ARTIKEL 2

Artikel 3 Absatz 4a (Verordnung (EWG) 2358/71)

>ursprünglicher Text>

(4a) Die Hoechstmenge des Reissaatguts, das für eine Beihilfe in Betracht kommt, wird nach dem in Absatz 5 genannten Verfahren festgesetzt. Diese Menge wird auf die Erzeugermitgliedstaaten aufgeteilt.

>Text nach EP-Abstimmung>

(4a) Die Hoechstmenge des Reissaatguts, das für eine Beihilfe in Betracht kommt, wird nach dem in Absatz 5 genannten Verfahren festgesetzt. Diese Menge wird auf die Erzeugermitgliedstaaten auf der Grundlage der Saatgutmenge aufgeteilt, für die im Wirtschaftsjahr 1996-1997 eine Beihilfe gewährt wurde.

(Änderung 2)

ARTIKEL 3 ABSATZ 2

>ursprünglicher Text>

Artikel 1 Absatz 1 sowie Artikel 2 gelten jedoch ab dem 1. Juli 1998.

>Text nach EP-Abstimmung>

Artikel 1 Absatz 1 sowie Artikel 2 gelten jedoch ab dem Wirtschaftsjahr 1998-1999.

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3072/95 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis sowie der Verordnung (EWG) Nr. 2358/71 zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Saatgut (KOM(97)0421 - C4-0501/97 - 97/0218(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat KOM(97)0421 - 97/0218(CNS) ((ABl. C 312 vom 14.10.1997, S. 18. )),

- vom Rat gemäß Artikel 43 des EG-Vertrags konsultiert (C4-0501/97),

- gestützt auf Artikel 58 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A4-0002/98),

1. billigt den Vorschlag der Kommission vorbehaltlich der von ihm vorgenommen Änderungen;

2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3. wünscht erneut konsultiert zu werden, falls der Rat beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission zu übermitteln.