Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3072/95 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis sowie der Verordnung (EWG) Nr. 2358/71 zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Saatgut (KOM(97)0421 C4- 0501/97 97/0218(CNS))
Amtsblatt Nr. C 034 vom 02/02/1998 S. 0066
A4-0002/98 Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3072/95 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis sowie der Verordnung (EWG) Nr. 2358/71 zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Saatgut (KOM(97)0421 - C4-0501/97 - 97/0218(CNS)) Der Vorschlag wird mit den folgenden Änderungen gebilligt: (Änderung 1) ARTIKEL 2 Artikel 3 Absatz 4a (Verordnung (EWG) 2358/71) >ursprünglicher Text> (4a) Die Hoechstmenge des Reissaatguts, das für eine Beihilfe in Betracht kommt, wird nach dem in Absatz 5 genannten Verfahren festgesetzt. Diese Menge wird auf die Erzeugermitgliedstaaten aufgeteilt. >Text nach EP-Abstimmung> (4a) Die Hoechstmenge des Reissaatguts, das für eine Beihilfe in Betracht kommt, wird nach dem in Absatz 5 genannten Verfahren festgesetzt. Diese Menge wird auf die Erzeugermitgliedstaaten auf der Grundlage der Saatgutmenge aufgeteilt, für die im Wirtschaftsjahr 1996-1997 eine Beihilfe gewährt wurde. (Änderung 2) ARTIKEL 3 ABSATZ 2 >ursprünglicher Text> Artikel 1 Absatz 1 sowie Artikel 2 gelten jedoch ab dem 1. Juli 1998. >Text nach EP-Abstimmung> Artikel 1 Absatz 1 sowie Artikel 2 gelten jedoch ab dem Wirtschaftsjahr 1998-1999. Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3072/95 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis sowie der Verordnung (EWG) Nr. 2358/71 zur Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Saatgut (KOM(97)0421 - C4-0501/97 - 97/0218(CNS)) (Verfahren der Konsultation) Das Europäische Parlament, - in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat KOM(97)0421 - 97/0218(CNS) ((ABl. C 312 vom 14.10.1997, S. 18. )), - vom Rat gemäß Artikel 43 des EG-Vertrags konsultiert (C4-0501/97), - gestützt auf Artikel 58 seiner Geschäftsordnung, - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A4-0002/98), 1. billigt den Vorschlag der Kommission vorbehaltlich der von ihm vorgenommen Änderungen; 2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen; 3. wünscht erneut konsultiert zu werden, falls der Rat beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern; 4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission zu übermitteln.