51998AC1158

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1221/97 mit allgemeinen Durchführungsbestimmungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig"

Amtsblatt Nr. C 407 vom 28/12/1998 S. 0227 - 0227


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1221/97 mit allgemeinen Durchführungsbestimmungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig" () (98/C 407/39)

Der Rat beschloß am 4. September 1998, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 43 und 198 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft und Fischerei nahm ihre Stellungnahme am 23. Juli 1998 an. Berichterstatter war Herr Gottero.

Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 357. Plenartagung am 9. und 10. September 1998 (Sitzung vom 9. September) mit 100 Stimmen bei 6 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß begrüßt den Vorschlag der Kommission, die für das erste Anwendungsjahr der Verordnung (EG) Nr. 1221/97 festgelegte Frist, in der die Zahlungen für Aufwendungen zu erfolgen haben, die auf die in die nationalen Programme zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig aufgenommenen Maßnahmen entfallen, bis zum 31. Januar 1999 zu verlängern.

2. Andernfalls würde nach Ansicht des Ausschusses die Laufzeit der Programme im ersten Anwendungsjahr so sehr verkürzt, daß der erfolgreiche Abschluß in Frage gestellt wäre.

Brüssel, den 9. September 1998.

Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Tom JENKINS

() ABl. C 222 vom 16.7.1998, S. 15.