Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu: - dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Ausdehnung der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland", und - dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Ausdehnung der Richtlinie 97/80/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zur Beweislast in Fällen geschlechtsbedingter Diskriminierung auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland"
Amtsblatt Nr. C 157 vom 25/05/1998 S. 0064
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu: - dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Ausdehnung der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland", und - dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Ausdehnung der Richtlinie 97/80/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zur Beweislast in Fällen geschlechtsbedingter Diskriminierung auf das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland" (98/C 157/15) Der Rat beschloß am 17. März 1998, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 100 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu den vorgenannten Vorschlägen zu ersuchen. Der Ausschuß beauftragte die Fachgruppe Sozial- und Familienfragen, Bildungswesen und Kultur mit der Vorbereitung der Arbeiten zu diesem Thema. Im Verlauf der Arbeiten bestellte der Ausschuß Frau Maddocks als Hauptberichterstatterin (Artikel 20 und 50 der Geschäftsordnung). Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 353. Plenartagung (Sitzung vom 25. März 1998) mit 52 gegen eine Stimme bei einer Stimmenthaltung folgende Stellungnahme. In Übereinstimmung mit seiner Haltung in seinen früheren Stellungnahmen () zur Ausdehnung der Richtlinien über den Europäischen Betriebsrat und über Elternurlaub auf das Vereinigte Königreich begrüßt der Wirtschafts- und Sozialausschuß die Übernahme der Sozialvorschriften des neuen Vertrags durch das Vereinigte Königreich. Dementsprechend billigt der Ausschuß auch die beiden Vorschläge der Kommission. Brüssel, den 25. März 1998. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Tom JENKINS () ABl. C 19 vom 21.1.1998.