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Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates über eine Neuregelung der Beihilfen für den Schiffbau"

Amtsblatt Nr. C 129 vom 27/04/1998 S. 0019


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates über eine Neuregelung der Beihilfen für den Schiffbau" (98/C 129/05)

Der Europäische Rat beschloß am 20. Oktober 1997, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 198 des EG-Vertrags mit dem vorgenannten Vorschlag zu befassen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen nahm ihre Stellungnahme am 6. Februar 1998 an. Berichterstatter war Herr Simpson.

Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 352. Plenartagung (Sitzung vom 25. Februar 1998) mit 110 gegen 3 Stimmen bei 7 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

Da die Vorschläge für eine neue Beihilferegelung im größeren Zusammenhang der Schiffbaupolitik und insbesondere der zeitgleichen Mitteilung der Kommission () über neue Überlegungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit dieses Wirtschaftszweigs zu sehen sind (Ziffer 1.5 der Begründung zu der Verordnung), verweist der Ausschuß auf die Stellungnahme, die er zu dieser Mitteilung abgegeben hat.

Zur Erinnerung werden nachstehend die wichtigsten Schlußfolgerungen aus der besagten Stellungnahme aufgeführt:

- In seiner früheren Stellungnahme () unterstützte der Ausschuß die Zielsetzungen, über die in dem Entwurf für ein OECD-Abkommen über den Schiffbau Einigung erzielt worden war. Es wird bedauert, daß die Vereinigten Staaten sich nicht in der Lage sahen, das Abkommen zu ratifizieren. Diese Lösung würde der Ausschuß zwar weiterhin vorziehen, grundsätzlich aber findet der Vorschlag für eine neue Verordnung die Unterstützung des WSA, denn damit soll die Entwicklung einer stärkeren und wettbewerbsfähigeren EU-Schiffbauindustrie gefördert werden.

- Der Ausschuß anerkennt die Bemühungen der Kommission, aufeinander abgestimmte und einander verstärkende Elemente der Seeverkehrspolitik zu schaffen, zu denen die Förderung von Forschung und Innovation, die branchenweite Zusammenarbeit und, seit kurzem, der Ausbau des Kurzstreckenseeverkehrs als Beitrag zur Lösung umfassender Gütertransportprobleme in der ganzen Gemeinschaft und darüber hinaus gehören.

- Die jüngsten Ereignisse auf den Finanzmärkten des Fernen Ostens und die Entwicklung der Wechselkurse haben für eine Reihe Industriezweige, darunter auch den Schiffbau, unsichere Verhältnisse geschaffen. Der Ausschuß stellt fest, daß die Kommission diese Ereignisse verfolgen und nötigenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen muß, sollte die Gefahr bestehen, daß der Schiffbau Schaden nimmt.

- Zwar bildet die Abschaffung der Betriebsbeihilfen und ihr Ersatz durch gezieltere Maßnahmen das Kernstück der vorgeschlagenen Verordnung, doch würde der Ausschuß nur widerstrebend einer Abschaffung zustimmen, sofern die Aussicht auf Wettbewerbserfolge als zu gering angesehen wird und Alternativmaßnahmen keine gleichwertige Wirkung versprechen.

- Der Ausschuß regt an, einen weiteren Vergleich anzustellen, um die relative Wettbewerbsposition der wichtigsten Werften zu ermitteln, bevor ein endgültiger Zeitpunkt für die Abschaffung der Betriebsbeihilfen beschlossen wird.

- Der Ausschuß begrüßt die Zusicherung, daß die Kommission Ende 1999 (ein Jahr vor der Ausschlußfrist) die Marktlage untersuchen und die Einführung geeigneter Maßnahmen erwägen will, falls Praktiken, die gegen den Wettbewerb verstoßen, festgestellt werden.

- Es könnte zu Schwierigkeiten kommen, falls der Anwendungsbereich der neuen Verordnung nicht dahingehend erweitert wird, kritische Aspekte der Schiffsreparatur einzubeziehen. Der Ausschuß begrüßt diesen folgerichtigeren Ansatz bezüglich des Tätigkeitsfeldes Bau, Umbau und Reparatur von Schiffen.

- Die Vorschläge für Ausfuhrkredite, auftragsbezogene Beihilfen, Stillegungs-, Umstrukturierungs- und Investitionsbeihilfen werden begrüßt. Der Ausschuß würde es allerdings bedauern, wenn die Konsequenz der Änderungen ein Ansteigen der Ausgaben der öffentlichen Hand für den Schiffbau wäre, während das Gegenteil, nämlich die Senkung und Beseitigung von Beihilfen, bezweckt wird.

- Die Kommission sollte die Auswirkungen der neuen Bestimmungen und insbesondere der verschiedenen verfügbaren Beihilfearten überwachen.

- Die Kommission sollte Maßnahmen vermeiden, die zu einem internationalen "Subventionswettlauf" führen könnten, und sollte ihre Bemühungen fortsetzen, durch ein umfassendes Übereinkommen im Sinne der OECD Subventionen für den Schiffbau zu begrenzen und letztendlich auslaufen zu lassen. Dies sollte zum allgemeinen Grundsatz erhoben werden, um den Bau von Schiffen zu vermeiden, für die es keine wirtschaftliche Rechtfertigung gibt und die infolgedessen die Tätigkeit im Schiffbausektor auf unfaire Weise aus dem Gleichgewicht bringen und das Wirtschaftsgefüge der Schiffahrt ernsthaft beeinträchtigen können.

Brüssel, den 25. Februar 1998.

Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Tom JENKINS

() KOM(97) 470 endg.

() ABl. C 30 vom 30.1.1997.