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Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Informationsgesellschaft und Entwicklung: Aufgaben der Europäischen Union"

Amtsblatt Nr. C 095 vom 30/03/1998 S. 0052


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Informationsgesellschaft und Entwicklung: Aufgaben der Europäischen Union" (98/C 95/14)

Der Rat beschloß am 16. Juni 1997, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 198 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu der vorgenannten Mitteilung zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Außenbeziehungen, Außenhandels- und Entwicklungspolitik nahm ihre Stellungnahme am 17. Dezember 1997 an. Berichterstatter war Herr Lindmark.

Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 351. Plenartagung am 28. und 29. Januar 1998 (Sitzung vom 29. Januar) mit 70 gegen 15 Stimmen bei 20 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung mit dem Titel "Informationsgesellschaft und Entwicklung: Aufgaben der Europäischen Union" vorgelegt. Gleichzeitig schlägt sie ein Programm von Gemeinschaftsmaßnahmen zugunsten der Beziehungen zu den Entwicklungsländern vor. Nach Auffassung der Kommission berühren die gegenwärtigen Umstellungen zur Informationsgesellschaft die meisten Bereiche menschlicher Tätigkeit wie Bildung, Kommunikation, Arbeit und Freizeit. Das gilt in gleichem Umfang für die Entwicklungsländer. Die Mitteilung enthält eine Reihe von Leitlinien und Verfahren zur Einbindung der Entwicklungsländer in die Informationsgesellschaft, an der sie nicht nur als Verbraucher, sondern auch als aktiv Mitwirkende teilnehmen sollen.

1.2. Die Kommission geht auf die Konferenz der G7 zum Thema Informationsgesellschaft 1995 in Brüssel ein, wo darauf hingewiesen wurde, daß sich die Kluft zwischen Industrie und Entwicklungsländern nicht vergrößern darf, und eine "gemeinsame Perspektive der menschlichen Bereicherung" gefordert wurde. "Wir müssen", hieß es dort weiter, "mit einer breit angelegten Maßnahme zur Integration aller Länder beitragen." Im Mittelpunkt der Konferenz "Informationsgesellschaft und Entwicklung", die 1996 in Midrand stattfand, standen die spezifischen Bedürfnisse der Entwicklungsländer und die Demonstration der Möglichkeiten der neuen Technologien.

1.3. Die EU hat mit der Neudefinition und Modernisierung ihrer Beziehungen zu allen großen Entwicklungsregionen begonnen, was die Chance bietet, die Dimension der "Informationsgesellschaft" bei diesen Beziehungen mit zu berücksichtigen. Die Gemeinschaft bemüht sich darum, die einschlägigen Maßnahmen mit denen der Mitgliedstaaten und der betroffenen internationalen Organisationen abzustimmen. Nach Ansicht der Kommission sollten die externen Partnern gegenüber gemachten Aussagen realistisch sein, damit ihnen klar wird, was die derzeitigen Umwälzungen bedeuten und welche Anstrengungen sie dabei unternehmen müssen.

1.4. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß betrachtet die Entwicklung als komplexen Prozeß, in dem die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zwar eine große Rolle spielen, aber nicht der einzige Faktor von Bedeutung sind. Während die städtischen Ballungsgebiete in den Entwicklungsländern einen raschen Bevölkerungszuwachs zu verkraften haben, stellt die Landwirtschaft oft noch die ökonomische Basis dar, d.h. von ihrer Entwicklung hängt sowohl die Lebensmittelversorgung als auch die Funktionstüchtigkeit der von Überlastung bedrohten, oft störanfälligen Infrastrukturen der Großstädte ab. Gerade die Infrastrukturen, unter anderem im Bereich der Telekommunikation, müssen Vorrang haben. Die modernen IKT bieten gute Möglichkeiten für Verbesserungen in diesem Bereich und sollten so genutzt werden, daß sie der allgemeinen Entwicklung zugute kommen und dazu beitragen, daß der Abstand zu den Industrieländern nicht größer wird, sondern abnimmt.

1.5. Der Ausschuß weist darauf hin, daß der schiere Umfang dieser Aufgabe schwindelerregend ist. Allein der Aufbau und die Modernisierung der grundlegenden Telekommunikationsinfrastrukturen verlangt Investitionen in einer aus den staatlichen Haushalten allein kaum finanzierbaren Größenordnung. Oft ist es nötig, daß sich auch die Wirtschaft direkt und finanziell daran beteiligt. Außerdem muß unbedingt dafür gesorgt werden, daß die aus Kostengesichtspunkten besten Lösungen Anwendung finden, damit der Telekommunikationssektor in einen Aufwärtssog gerät, wo eine günstige Aufnahme auf dem Markt und der sich daraus ergebende Kapitalzufluß eine zunehmende Selbstfinanzierung mit sich bringen. Deshalb ist es ungemein wichtig, daß die Entwicklungsländer alle etwaigen Behinderungen und Begrenzungen ausländischen Eigentums, die eventuell fortbestehen, abschaffen, damit diese notwendigen Investitionen möglich werden. Dies ist um so wichtiger, als die größten Industrieländer 1990-1996 ihre Entwicklungshilfe bedauerlicherweise von 56 auf 41 Milliarden US-Dollar gesenkt haben, während die privaten Investitionen im selben Zeitraum kräftig anstiegen, wobei die Verteilung zwischen den verschiedenen Entwicklungsländern sicherlich sehr uneinheitlich ausfiel.

1.6. Nach Ansicht des Ausschusses fordert die Kommission in ihrer Mitteilung zu Recht, daß das WTO-Übereinkommen schleunigst und vollständig in die Tat umgesetzt wird. Die Liberalisierung und Öffnung der nationalen und internationalen Märkte für Telekommunikationsdienstleistungen sind entscheidende Voraussetzungen dafür, daß technische Fortschritte eine produktive Anwendung finden und zu mehr Lebensqualität und Wirtschaftswachstum führen, weil die Verbraucher auf allen Ebenen die Wahl zwischen verschiedenen Angeboten haben.

Wahlfreiheit setzt jedoch finanzielle Mittel voraus, und die fehlen den meisten Bewohnern von Entwicklungsländern. Das bedeutet, daß diese Märkte selbst nach einer Öffnung wirtschaftlich nicht interessanter werden. Von daher sind politische Anstrengungen erforderlich. Solche sind auch, und in gleicher Weise wie in Europa, nötig, um in den verschiedenen Regionen der Entwicklungsländer den gleichen Zugang sicherzustellen.

Die Kommission sollte nach Meinung des Ausschusses vor allem dafür sorgen, daß einerseits die Vorteile der Informationsgesellschaft und die Notwendigkeit, daran teilzuhaben, in den Entwicklungsländern deutlicher erkannt wird und andererseits die europäische Wirtschaft an diesem Prozeß verstärkt mitwirkt.

Der Ausschuß ist sich mit der Kommission darin einig, daß die einschlägigen Gemeinschaftsmaßnahmen in die anderen Programme, zu denen er sich früher geäußert hat, einbezogen werden sollten. Er stellt außerdem fest, daß keine weiteren Mittel zur Verfügung stehen werden und die vorhandenen Ressourcen daher notwendigenfalls umverteilt werden müssen.

1.7. Die Technik allein wird indes keine Informationsgesellschaft hervorbringen. Damit die Menschen die neuen Möglichkeiten vollständig und auf produktive Weise ausschöpfen können, brauchen sie eine entsprechende Ausbildung; eine weitere Voraussetzung ist die freie Verfügbarkeit der nötigen Informationen und Software. Es bestehen noch viele Hindernisse, die zu überprüfen sind, wenn alle Vorteile der Informationsgesellschaft zum Tragen kommen sollen.

1.8. In den meisten Ländern sind noch einschlägige Zollbestimmungen in Kraft, und die Mitgliedsländer der EU machen da keine Ausnahme. Deshalb ist es außerordentlich wichtig, daß die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes, die laut Zeitplan am 1. Januar 1998 abgeschlossen sein soll, rasch und vollständig durchgeführt wird. Andernfalls könnten weltumspannende Vorhaben wie die Durchführung des WTO-Übereinkommens an mangelnder Glaubwürdigkeit scheitern.

1.9. Glücklicherweise bieten die neuen Techniken den Entwicklungsländern beträchtliche Chancen, die Zwischenstufen zu überspringen und Anschluß an die modernsten Produkte zu finden. So können beispielsweise nicht nur Satelliten, sondern auch bodengestützte Radiosysteme schnell errichtet werden und große Gebiete abdecken. Damit können die Kosten für den Ausbau nationaler Infrastrukturen sehr viel niedriger gehalten werden als bei traditionellen Kabelnetzen. Bei den internationalen Leitungen bewirken die Kapazitätssteigerungen durch Glasfiberkabel, daß die Kosten rasch sinken. Angesichts der rasanten technischen Entwicklung ist es nicht mehr realistisch, wie früher beim Ausbau der Netze viele Jahre im voraus zu planen. Die Entwicklung dürfte vielmehr von den Markterfordernissen und Kundenwünschen vorangetrieben werden, das heißt eine Fülle von Betreibern und Unternehmern setzt ihr Geld ein, um mit Hilfe der Anwendungsmöglichkeiten neuer Techniken neue Kunden zu gewinnen.

1.10. Beispiele dafür gibt es in Schweden und manchen anderen skandinavischen Ländern. Der Wettbewerb zwischen drei, bald vier landesweit operierenden Mobiltelephonanbietern hat dazu geführt, daß über 30 % der Einwohner, also fast jeder Haushalt, ein solches Gerät besitzen. Was als exklusive Dienstleistung für die Wirtschaft begann, hat sich rasch zum Massenangebot, das sich die meisten Bürger leisten können, entwickelt.

1.11. Von den Gesichtspunkten, anhand derer überprüft werden kann, ob ein Markt wirklich freigegeben ist, seien die folgenden genannt:

- die vollständige Liberalisierung der Telephonie- und EDV-Dienste;

- die vollständige Liberalisierung des Mobilfunks (mindestens zwei Anbieter);

- die Nutzung konkurrierender Infrastrukturen zur Erbringung von Dienstleistungen (Eisenbahnen, Energieunternehmen);

- eine unabhängige Regelungsinstanz (die deutlich von den marktbeherrschenden Anbietern geschieden sein muß);

- ein durchsichtiges Genehmigungsrecht (eindeutige Regeln und Bedingungen für die Lizenzvergabe);

- Interkommunikationsregeln (eindeutige Regeln und Bedingungen für die Lizenzvergabe);

- Zugang zum Markt einschließlich der Abschaffung von Beschränkungen in bezug auf Eigentum in ausländischer Hand;

- Nummernportabilität;

- Kriterien für öffentliche Dienstleistungen, die auf die tatsächliche Verwirklichung des Rechts auf Kommunikation abzielen und den wirtschaftlichen, sozialen, humanen und geographischen Gegebenheiten eines jeden Landes Rechnung tragen.

2. Die Integration der Entwicklungsländer in die globale Informationsgesellschaft

2.1. Der Ausschuß stimmt mit der Kommission darin überein, daß die Informationsgesellschaft die Arbeitsorganisation, das Bildungswesen und die Gesellschaft insgesamt von Grund auf ändert. Sie bringt ein Arsenal neuer Instrumente, die Unerhörtes leisten können, mit sich und bietet den Entwicklungsländern so die Chance, große technische Fortschritte zu machen und manche Entwicklungsstadien, die die Industrieländer durchlaufen haben, zu überspringen.

2.2. Der Ausschuß teilt die Ansicht, daß Länder, die sich von diesen Veränderungen und den internationalen Handels- und Kapitalströmen sowie den Netzen für wissenschaftlichen und kulturellen Austausch abschotten, Gefahr laufen, an den Rand gedrängt zu werden.

2.3. Die neuen Informationstechnologien haben tiefgreifende Veränderungen in den einzelnen Volkswirtschaften und in der Weltwirtschaft bewirkt. Die Entwicklung scheint wieder von vorn anzufangen. Produktion, Management und die Beziehungen zu den Kapitalgebern wandeln sich. Auch auf Kundenseite vollziehen sich einschneidende Veränderungen. Der Computer dringt immer mehr in Haushalte vor. Manche Beobachter meinen, die Digitalisierung werde hier noch radikalere und deutlicher sichtbare Veränderungen verursachen als in der Wirtschaft. Voraussagen zufolge wird die interaktive Technik unsere Art und Weise, wie wir kommunizieren oder einkaufen, Geschäfte tätigen und Auskünfte geben, revolutionieren. Wie wichtig es ist, an der Informationsgesellschaft teilzunehmen, belegt eine Reihe von Kommissionsdokumenten, wie beispielsweise die Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr, oder frühere Kommentare des Ausschusses.

3. Der Beitrag der Informationstechnologien zur Entwicklung

3.1. Was die Technologie angeht, so bringt der Wandel zur Informationsgesellschaft eine Fülle neuer Instrumente, die große Verbreitung in den Entwicklungsländern finden, hervor. Viele neue Technologien sind weniger kapitalintensiv und für Randregionen und dünnbesiedelte Gebiete besser geeignet. Daher sollte die EU Initiativen, die den Entwicklungsländern die neuen Technologien zugänglich machen, unterstützen.

3.2. Internet und WWW bilden eine Plattform zur Integration weiterer Technologien wie der ISDN-Anwendungen und der ATM-Routing-Server. Teleports sind die Voraussetzung für Telearbeit, insbesondere für beschäftigungsintensive Tätigkeiten wie Statistik, Buchhaltung, Softwareherstellung und Flugbuchungssysteme.

3.3. Die industrielle Zusammenarbeit ist ein wichtiger Teil der Bemühungen, den Entwicklungsländern die Vorteile der Informations- und Kommunikationstechnologien nahezubringen und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.

Die Zusammenarbeit in einem Spitzensektor wie den IKT darf nicht heißen, daß man nur auf traditionelle Weise die Produktion an andere Orte verlagert oder die Dienste von Zulieferbetrieben in Anspruch nimmt, um in den Genuß niedrigerer Arbeits- und Dienstleistungskosten zu kommen.

Eine wirklich zukunftsweisende Kooperation zwischen europäischen Unternehmen und den Entwicklungsländern sollte vielmehr darauf ausgerichtet sein, zunächst für das nötige Know-how und die entsprechend qualifizierten Humanressourcen in diesen Ländern zu sorgen, um sie dann zu nutzen.

Die stürmische Entwicklung in der Mikroelektronik bewirkt einen ständig zurückgehenden Bedarf an manueller Arbeitskraft. Die Verwendung ausgeklügelter und leistungsstarker Industrieroboter in der Produktion hat die Herstellungskosten in einem Umfang gesenkt, daß es auch für die Entwicklungsländer mit ihren traditionell billigen Arbeitskräften schwierig ist, zu konkurrenzfähigen Preisen zu produzieren. Dabei darf nicht außer acht gelassen werden, daß ein verstärktes Engagement auf anderen Märkten in hohem Grade von dem Bestreben der Unternehmen bestimmt wird, Wettbewerbsvorteile auf diesen Märkten zu erringen. Daß die Unternehmen aus der Gemeinschaft dabei Erfolg haben, ist natürlich für die Union insgesamt von Interesse.

4. Vorrangige Bereiche

4.1. Ganz zu Recht weist die Kommission auf die Bedeutung der IKT für die kleinen und mittleren Unternehmen hin. Dank der Anwendungen der Informationsgesellschaft zeichnen sich für die Entwicklungsländer neue, mit den Vorteilen der Industrieländer vergleichbare Möglichkeiten ab, beispielsweise ein effizienteres Management, Zugang zu Wirtschaftsinformationen, Bildungsdiensten, interaktiven Kunden-Server-Netzen und internationalen Märkten für KMU sowie Effizienzsteigerungen bei Regierungen und Verwaltungen.

4.2. Nach Ansicht des Ausschusses bieten die neuen Technologien den Entwicklungsländern für die Ausbildung und Berufsbildung, zumal für den Fernunterricht, als Ergänzung zu den herkömmlichen Unterrichtsmethoden großartige Möglichkeiten. Der Fernunterricht, der in der Wirtschaft immer mehr Anklang findet, ermöglicht es den Beschäftigten, ihre neu erworbenen Kenntnisse in der täglichen Arbeit anzuwenden und längere Zeiten der Abwesenheit vom Arbeitsplatz zu vermeiden. Die Erfahrungen in Schweden belegen, daß dies vor allem für mittelgroße Unternehmen wichtig ist, da das Fehlen von Mitarbeitern für sie eine besondere Belastung darstellt, gleichgültig, ob sie sich in abgelegenen Gebieten befinden oder nicht. Beim Fernunterricht läßt sich Schulung mit praktischer Anwendung koppeln.

4.3. Diese Tendenzen decken sich voll und ganz mit der Kommissionsmitteilung zum lebenslangen Lernen und werden vom Ausschuß, der auf die entscheidende Bedeutung der menschlichen Ressourcen hinweist, unterstützt. Verhältnismäßig einfache und billige Lösungen wie zum Beispiel das Internet, kombiniert mit einem computergestützten Video könnten sich für bestimmte Formen des individuellen Netzzugangs als recht leistungsfähig erweisen. Rasch sinkende Kosten, auch bei Auslandsverbindungen, werden dazu führen, daß immer mehr Menschen die Vorteile, einschließlich der Konsultation von Experten in aller Welt, nutzen können. Die EU kann dies auf sehr verschiedene Art und Weise unterstützen, unter anderem, indem sie diese Konsultationsmöglichkeiten und Demonstrationsprojekte fördert und so auf dem Wege der Zusammenarbeit echte Hilfe gewährt, ohne die Länder auszubeuten.

4.4. Der Ausschuß schlägt den Regierungen der Mitgliedstaaten vor, mit ehrgeizigen und langfristigen Programmen auf diesem Wege fortzufahren, um den revolutionären Umwälzungen der Informationsgesellschaft in den Schulen sowohl innerhalb der Union als auch in den Entwicklungsländern zum Durchbruch zu verhelfen. Die Regierungen sollten günstige Bedingungen für eine enge Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft und den Bildungseinrichtungen schaffen, um IT-Experten heranzubilden.

4.5. Der Ausschuß unterstützt den Vorschlag der europäischen Ministerkonferenz vom 6. bis 8. Juli 1997 in Bonn, nach dem die international operierenden Akteure aus Europa zusammen mit den Regierungen und internationalen Organisationen eine "Superhochschule für globale Information", d.h. ein neues, weltumspannendes Ausbildungskonzept für das 21. Jahrhundert, ins Leben rufen sollen. Die Kommission sollte diesen Vorschlag in ihrem Bericht aufgreifen.

4.6. Ein wichtiger, von der Kommission nicht erwähnter Gesichtspunkt sind die den Frauen von den IKT gebotenen Möglichkeiten, am kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Leben sowie an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Der Ausschuß sähe es gerne, wenn dieser Aspekt, vor allem unter dem Blickwinkel der Chancengleichheit von Mann und Frau, die ein wesentliches Merkmal einer funktionierenden Informationsgesellschaft darstellt, besondere Beachtung fände. Die ITK können ein wichtiger Teil der Bemühungen sein, die Isolation, die vor allem das Leben von Frauen in ländlichen Gebieten kennzeichnet, aufzubrechen.

4.7. Laut Kommissionsvorschlag wird den IKT in Zukunft in der Fernmedizin, mit der sich alle möglichen Aufgaben im Gesundheitswesen und der medizinischen Versorgung bewältigen lassen, eine nahezu revolutionäre Rolle zukommen. Sie eröffnen den Industrieländern zahlreiche Möglichkeiten, den Entwicklungsländern mit Hilfe der Fernmedizin medizinischen Beistand zu leisten. Sie erlauben die Erteilung medizinischer Ratschläge per Fernkonsultation, fachliche Beratung bei chirurgischen Eingriffen usw.

4.8. Nach Auffassung des Ausschusses ist es wichtig, daß die Fernmedizin nicht länger als Ersatz für eine "echte Behandlung" verstanden oder ihr Einsatz auf abgelegene Gebiete eingeschränkt wird. Die schwedischen Erfahrungen lehren vielmehr, daß sich heute die größeren Städte oft am besten für die Anwendung der Fernmedizin eignen. Als Beispiel ließe sich die Übermittlung des EKG-Befunds und anderer wichtiger Angaben per Funk vom Krankenwagen zum Krankenhaus anführen, was die Behandlungszeit für Herzinfarkte und folglich auch die Zeit für die Nachbehandlung erheblich verkürzt. Ein weiteres, weniger dramatisches, aber ebenso wichtiges Einsatzgebiet sind Alarmsysteme, dank derer auch zu Hause wohnenden Patienten im Notfall sofort erste Hilfe geleistet werden kann. Die Kommission sollte in ihren Programmen die Möglichkeiten der Förderung der humanitären Aspekte für den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien nicht nur in vorhandenen Krankenhäusern, sondern auch und vor allem zur Unterstützung der Förderung einer medizinischen Grundversorgung und im Bereich der Vorbeugung berücksichtigen.

4.9. Im Bereich der Industrie und des internationalen Handels spielen die IKT laut Kommissionsvorschlag eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Wettbewerbsfähigkeit durch eine höhere Produktionsqualität oder die Integration der Fertigung in einen komplexen Prozeß zu verbessern. Sie erleichtern außerdem die Teilnahme am Handel im allgemeinen und an den staatlichen Aufträgen, die in naher Zukunft auf elektronischem Wege ausgeschrieben werden sollen, im besonderen.

4.10. Der Ausschuß teilt die Ansicht der Kommission, daß die IKT eine äußerst wichtige Rolle in der Forschung spielen. In den meisten Forschungszweigen verschaffen sie Forschern in Entwicklungsländern den Zugang zu notwendigen Informationen und Dokumentationen, an die sie nur über die elektronischen Medien kommen.

4.11. Nach Auffassung des Ausschusses weist die Kommission zu Recht darauf hin, daß die Entstehung einer neuen unabhängigen Presse sowie die explosionsartige Ausbreitung des Internet zur Festigung der Bürgergesellschaft und zur Absicherung der Demokratisierung beitragen.

4.12. Der Ausschuß schlägt vor, daß die Kommission den Entwicklungsländern beim Aufbau des Verbraucherschutzes im Bereich der ITK hilft. Benötigt werden Rechtsbestimmungen zur Regelung der verbraucherrelevanten Fragen von Transaktionen, die unter anderem über Internet erfolgen, also beispielsweise Normen für die rechtliche Gültigkeit von Verträgen, für die Haftung und den Schutz der Menschenwürde.

4.13. Der Ausschuß vertritt die Ansicht, daß die ITK, unter der Voraussetzung, daß die Zensur ausgeschaltet wird, ein wichtiges Instrument für die Stärkung der Demokratie in den meisten Teilen der Welt ist. Sie können auch dazu benutzt werden, Verständnis für die multikulturelle Gesellschaft zu schaffen und zu fördern.

5. Die ITK treiben strukturelle Veränderungen voran

5.1. Die Kommission weist darauf hin, daß die IKT nicht das einzige Instrument sind, das der strukturellen Entwicklung Impulse verleiht. Sie können nur dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn sie von der Gesellschaft, die sie einsetzt, beherrscht werden. Der Ausschuß möchte dazu bemerken, daß nicht nur die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und religiösen Unterschiede zwischen entwickelten Ländern und Entwicklungsländern, sondern auch die zwischen den verschiedenen Entwicklungsländern bestehenden zu berücksichtigen sind.

5.2. Nach Ansicht des Ausschusses darf nicht verhehlt werden, daß die für den Umbau zur Informationsgesellschaft notwendigen Veränderungen in jedem einzelnen Land zum Teil schwerwiegende politische Entscheidungen voraussetzen. Um in den vollen Genuß sowohl der Vorteile, die sich aus den Marktmechanismen ergeben, als auch eventueller Hilfsprogramme zu kommen, müssen die Entwicklungsländer eine klare Trennlinie zwischen Hilfs- und Handelsfragen ziehen. Ein Beispiel sind die Gebühren für Auslandsgespräche, die als reine Handelsfrage und nicht als Instrument der Wirtschaftshilfe angesehen werden sollten.

5.3. So lagen die Gebühren für diese Verbindungen in den meisten Ländern weit über den Kosten, während die Gebühren für die Nutzung der anderen Teile des Netzes, zumal für Ortsgespräche, nicht kostendeckend waren, ja sogar kräftig subventioniert wurden. Dies war unter Monopolverhältnissen möglich, erweist sich aber als verhängnisvoll im Zusammenhang mit den neuen Technologien, die sich jetzt entwickeln. Unter den Erbringungskosten liegende Gebühren für Dienstleistungen stellen ein allzu großzügiges Angebot an die Konkurrenten dar, sich die Rosinen aus dem Kuchen herauszupicken, so daß immer weniger Einnahmen für die Subventionierung des restlichen Netzes übrigbleiben. Wenn in Bälde Telephonieren per Internet möglich wird, werden die Preise für Ferngespräche radikal fallen. Daß die Entfernungen keine Rolle mehr spielen ist eine gute Nachricht, nicht nur für die Wirtschaft, sondern für die Gesellschaft insgesamt.

5.4. Der Übergang hat sich indes auch in vielen EU-Mitgliedstaaten als schwierig erwiesen, da es eine Weile dauerte, bis alle Kunden erkannten, daß das Telephonieren insgesamt billiger geworden ist. Deshalb ist es wichtig, daß die Kommission die Preissenkungen, die in bestimmten Ländern wie Großbritannien und Schweden infolge der Marktöffnung möglich wurden, deutlich herausstellt.

6. Die Aufgaben der Entwicklungsländer

6.1. Der Kommission zufolge weisen die Telekommunikationsinfrastrukturen der Entwicklungsländer einen sehr unterschiedlichen Stand auf, sind jedoch in der Regel weit von dem Niveau der Industrieländer entfernt. Dort liegt der Indikator der Versorgungsdichte (Anzahl der Hauptleitungen pro 100 Einwohner) bei über 48, in Ländern mit mittlerem Einkommensniveau bei 10, in den rückständigsten Ländern dagegen etwa bei 1,5 und im weltweiten Durchschnitt bei 11,5. Die Infrastrukturen können die lokale Nachfrage nicht befriedigen und gestatten keinen Zugang zu weltweiten Kommunikationsnetzen.

6.2. Nach Meinung des Ausschusses gibt es jedoch eine Menge von Wachstumsfaktoren. So wird der bedeutende Nachfragestau oft durch Kommunikationsangebote befriedigt, die in manchen Ländern verboten sind. Die sinkenden Technologiekosten und die Konkurrenz neuer weltweiter Betreiber, die beispielsweise Rückruf anbieten, drücken die herkömmlichen Einnahmen aus Auslandsgesprächen und beunruhigen die Entwicklungsländer, so daß sie sich des derzeitigen Wandels bewußt werden.

6.3. Der Ausschuß erachtet es für wichtig, daß die Regierungen und die privaten Anbieter zusammenarbeiten, um eventuellen Fehlentwicklungen auf geeignete Weise zu begegnen. In Verträgen sollte festgelegt werden, daß die Einnahmen aus Fernsprechgebühren in die Entwicklung der IKT fließen und nicht für ganz andere Dinge verwendet werden.

7. Rechnerdichte

7.1. Die Angaben der Kommission zeigen deutlich, daß bei den übrigen Informationsinfrastrukturen die Anzahl der PC pro 100 Einwohner eine Vorstellung der bestehenden Kluft vermittelt; die Zahlen reichen von 18 Rechnern pro 100 Einwohnern in den reichsten Ländern bis zu 2,3 in denen mit mittlerem Einkommen und 0,01 in den armen Ländern. Den Markt für Informationstechnologie beherrschen die Vereinigten Staaten mit 35 %; Europa ist mit 29 % und Japan mit 15 % beteiligt, während der Anteil der übrigen Welt nur 21 % beträgt. Der PC-Markt ist dynamisch, und der PC könnte einmal eine ähnliche Verbreitung finden wie das Fernsehen, das sich auch in den armen Ländern, wo heute 46 % der Haushalte ein Gerät besitzen, durchgesetzt hat. Es ist jedoch sowohl in Europa als auch in den Entwicklungsländern ein starkes Gefälle zwischen den einzelnen Ländern festzustellen.

7.2. Der Ausschuß rechnet damit, daß das menschliche Kommunikationsbedürfnis und der entsprechende Bedarf an Dienstleistungen auch in den Entwicklungsländern zunehmen wird. Dieser Prozeß dürfte noch dadurch beschleunigt werden, daß die Rechner nach und nach immer benutzerfreundlicher und billiger werden und an immer mehr Orten zugänglich sind. Deshalb dürfte sich auch die Annahme der Kommission, daß die Ausbreitung des PC der des Fernsehens folgen wird, als zutreffend erweisen, auch wenn der Unterschied zwischen einem "passiven" (Fernsehen) und einem aktiven Medium nicht unterschätzt werden sollte. Das Internet wird dabei eine große Anziehungskraft ausüben. Die Kommission sollte diese Entwicklung erkennen und fördern.

8. Investitionsbedarf

8.1. (Ziffer 2.3) Nach Angaben der Weltbank erfordert der Ausbau der Telekommunikation in den Entwicklungsländern in den kommenden fünf Jahren Investitionen in Höhe von 60 Milliarden US-Dollar. Die Finanzierung aus internationalen staatlichen Mitteln dürfte 2,3 Milliarden US-Dollar nicht übersteigen, und die meisten Staaten sind nicht imstande, die Differenz aufzubringen. Die nötigen Mittel können also nur von privaten Investoren kommen. Appelle an private inländische und ausländische Investoren sowie internationale Kooperationsmaßnahmen erweisen sich als unerläßlich, um diesen Bedarf zu decken.

8.2. Wegen des erwähnten Nachfragestaus und weil viele Menschen an der Informationsgesellschaft teilnehmen wollen und müssen, geht der Ausschuß davon aus, daß diese Märkte vom privaten Sektor entdeckt und private Investoren anziehen werden. Die staatlichen Stellen und die internationalen Organisationen müssen jedoch Gesetze und Regeln aufstellen, die solche Investitionen ermöglichen und den Investoren eine stabile und berechenbare Grundlage für rationelle betriebswirtschaftliche Entscheidungen liefern. Im Interesse der Allgemeinheit muß auch der Wettbewerb geschützt werden, beispielsweise durch Regeln analog zu den EU-Bestimmungen zur Vermeidung des Mißbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Eine andere Aufgabe für die Staaten ist, sicherzustellen, daß alle Bürger und Unternehmen zu erschwinglichen Preisen Zugang zu adäquaten Kommunikationsmitteln erhalten. Die Entwicklungsländer müssen davon überzeugt werden, daß sie von einer vertrauensschaffenden und investorenfreundlichen Einstellung getragene Regeln brauchen, um den privaten Sektor zu Investitionen in einem neuen, kostenintensiven und risikobehafteten Bereich zu veranlassen. Die Kommission sollte sie davon überzeugen, daß dies in ihrem eigenen Interesse liegt.

8.3. Der Ausschuß fordert die Union auf, größeren Druck auszuüben und ihre Bemühungen um eine weitere Öffnung der Märkte und die Formulierung von Spielregeln im Rahmen der WTO-Verhandlungen zu verstärken. Dazu muß sie die betreffenden Länder überreden, der WTO beizutreten, und den Marktzugang für grundlegende Telekommunikationsdienste anbieten. Auf diese Weise werden sie für Investoren attraktiver.

9. Humanressourcen

9.1. Der Ausschuß teilt die Auffassung der Kommission, daß die Humanressourcen bei der Frage, wie der Wandel bewältigt wird, den entscheidenden Faktor darstellen. Gemeint sind sowohl die Telekommunikationstechniker und Informatiker als auch die Ingenieure im Softwarebereich, wo die meisten neuen Arbeitsplätze winken. Dieser Bereich eignet sich auch besonders gut für die Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern und den Industrieländern.

9.2. Der Ausschuß vermißt ein konkretes Ausbildungsprogramm für die Menschen in den Entwicklungsländern, die mit der Informatik zu tun haben, angefangen von den Lehrkräften bis zu den Unternehmern. Auch die Arbeitsbedingungen der Sachverständigen in den Entwicklungsländern sind zu berücksichtigen. Nach Ansicht des Ausschusses ist es wichtig, die Allgemeinheit darüber in Kenntnis zu setzen, daß die Informationsgesellschaft nicht nur neue Chancen und Arbeitsplätze im Bereich der Informationstechnologien, sondern auch bei den dazugehörigen Dienstleistungen mit sich bringt. Günstige Rahmenbedingungen werden mobile gewerbliche Tätigkeiten anlocken.

GEMEINSCHAFTSMASSNAHMEN

10. Der Beitrag der Europäischen Union zur Förderung der Informationsgesellschaft in den Entwicklungsländern

10.1. Das Engagement der Europäischen Union im Bereich der Telekommunikation und der Informationstechnologien hat sich im Laufe der Jahre schrittweise verstärkt. Mit den in Entwicklung befindlichen Drittländern wurden Kooperationsvereinbarungen getroffen, die unter anderem die Rahmenbedingungen für die Informationsgesellschaft und die entsprechenden Technologien nennen.

10.2. Die wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit setzte eine rege Tätigkeit in den Partnerregionen der Union in Gang. Die Kommissionsmitteilung enthält eine Zusammenstellung der verschiedenen Maßnahmen, darunter der bilateralen Programme der Mitgliedstaaten.

11. Neue Impulse für Gemeinschaftsmaßnahmen zugunsten der Entwicklungsländer

11.1. Die Kommission stellt fest, daß man sich in der Gemeinschaft und in den Empfängerstaaten des strategischen Charakters der Bemühungen, die Entwicklungsländer in die Informationsgesellschaft zu integrieren, deutlicher bewußt geworden ist. Der Aspekt der Informationsgesellschaft sollte in Abstimmung mit den Partnerländern systematisch bei den laufenden Programmen berücksichtigt werden, indem die verfügbaren Mittel neu verteilt werden. Ein Hauptanliegen ist dabei nach wie vor, die Schaffung wirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen zu fördern, um auf lokaler und internationaler Ebene Finanzmittel für die Entwicklungsländer freizusetzen, die ihnen den Weg zu den IKT ebnen. Das zweite Ziel besteht darin, die Technologie in den Dienst der Entwicklung zu stellen.

11.2. Die Kommission betont, daß bei der Regelsetzung so behutsam und flexibel wie möglich vorgegangen werden sollte. Die rechtlichen Vorschriften für das weltweite Informationsnetz und die über dieses Netz getätigten Geschäfte müssen konsequent zwischen den betroffenen Staaten abgestimmt werden. Die Telekommunikationsmärkte sollten rasch für einen regen Wettbewerb geöffnet werden, damit die Kosten für den nationalen und internationalen Verkehr sinken. Dann sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Wirtschaft Vertrauen in Sicherheit, Vertraulichkeit und störungsfreien Ablauf des Geschäftsverkehrs mit den Kunden gewinnt. Die Frage der globalen technischen Standards muß pragmatisch angegangen werden. Die Nutzung der Netze darf nicht durch eine diskriminierende Besteuerung behindert werden. Die Entwicklung, Speicherung und Verteilung der Programminhalte und die Programme setzen ein hohes Maß an urheberrechtlichem Schutz voraus. Entsprechende Bestimmungen sollten auch für personenbezogene Daten eingeführt werden, um unter anderen zu verhindern, daß unterschiedliche Regelungen die grenzüberschreitende Kommunikation stören. Ebenso wichtig ist, daß Menschen aller Altersstufen und aus allen sozialen Klassen die Möglichkeit bekommen, EDV-Kenntnisse zu erwerben, da die Ausbildung eine entscheidende Voraussetzung für die Nutzung des globalen Informationsnetzes darstellt.

11.3. Um den spezifischen wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Gegebenheiten der Entwicklungsländer und ihren Bedürfnissen gerecht zu werden, sollten die Maßnahmen auf die Besonderheiten jeder größeren Region und den Charakter ihres Dialogs mit der Gemeinschaft abgestimmt werden.

12. Schlußfolgerungen

12.1. Die umfassende Aufgabe der Kommission besteht darin, nicht nur den Entwicklungsländern, sondern auch den Mitgliedstaaten die Einsicht zu vermitteln, daß die Informationsgesellschaft schon Wirklichkeit ist. Die moderne Elektronik erfuellt uns sämtliche Kommunikationswünsche. Wir stoßen lediglich noch an wirtschaftliche, rechtliche und politische Grenzen. Die Länder, die den Anschluß an die wirtschaftliche Entwicklung nicht verlieren wollen, müssen sich das deutlicher vor Augen führen, sonst werden sie immer weiter zurückfallen. Angesichts des enormen Potentials, das in den Entwicklungsländern schlummert, muß der private Sektor die Möglichkeit bekommen, sich in dem weiten Feld der Aufgaben, die auch wegen der unterschiedlichen wirtschaftlichen, politischen, sozialen, kulturellen und religiösen Entwicklungsvoraussetzungen rund um den Aufbau der Informationsgesellschaft zu lösen sind, zu engagieren.

12.2. Mit Nachdruck weist der Ausschuß darauf hin, daß das Ziel eines raschen Zugangs zur Informationsgesellschaft sowohl der Union als auch den Entwicklungsländern besondere Anstrengungen abverlangt. Im Laufe der letzten 12 bis 18 Monate verabschiedete die Kommission eine Reihe von Richtlinien, mit deren Hilfe die Ziele für 1998 erreicht werden sollen. Das Erlassen von Rechtsnormen reicht allerdings nicht aus; worauf es ankommt, ist deren Durchsetzung. Im beiderseitigen Interesse der Entwicklungsländer und der Mitgliedstaaten sollte die Kommission ihr Hauptaugenmerk auf die doppelte Herausforderung legen, die darin besteht, die Entwicklungsländer in die Informationsgesellschaft zu führen und das Mitwirken der europäischen Wirtschaft an dieser Entwicklung zu fördern.

Brüssel, den 29. Januar 1998.

Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Tom JENKINS