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Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema "Nutzung, Bewirtschaftung und Schutz der Wälder in der Europäischen Union"

Amtsblatt Nr. C 064 vom 27/02/1998 S. 0025


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema "Nutzung, Bewirtschaftung und Schutz der Wälder in der Europäischen Union" (98/C 64/04)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

aufgrund seines Beschlusses vom 15. Januar 1997, gemäß Artikel 198 c Absatz 4 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft eine Stellungnahme zum Thema "Nutzung, Bewirtschaftung und Schutz der Wälder in der Europäischen Union" abzugeben und die Fachkommission 2 "Raumplanung, Landwirtschaft, Jagd, Fischerei, Forstwirtschaft, Meer und Berggebiete" mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen,

gestützt auf den von der Fachkommission 2 am 15. Oktober 1997 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 268/97 rev., Berichterstatterin: Frau Perkkiö),

verabschiedete auf seiner 20. Plenartagung am 19. und 20. November 1997 (Sitzung vom 19. November) folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. Die Wälder sind eine der wichtigsten regenerierbaren Naturressourcen im Unionsgebiet. Aufgrund zahlreicher Faktoren werden in den verschiedenen Ländern und Regionen bei den Nutzungsformen unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt, man kann jedoch allgemein sagen, daß überall das Prinzip der Mehrfachnutzung der Wälder zur Anwendung kommt.

1.2. Mehrfachnutzung bedeutet eine Nutzung der Wälder sowohl für wirtschaftliche Zwecke als auch zur Erholung und zum Schutz der Umwelt. Durch eine wirtschaftliche Nutzung der Wälder wird ihre Rolle als Quelle wirtschaftlichen Wohlstandes und Lieferant von Arbeitsplätzen in Europa gewährleistet. Der wirtschaftliche Wohlstand ermöglicht auch eine bessere Verwirklichung von Schutzprogrammen und ferner die Finanzierung von Erholungsdienstleistungen.

1.3. Als Grundlage für die Nutzung und Bewirtschaftung der Wälder muß das Prinzip der Nachhaltigkeit anerkannt werden. Berücksichtigt werden müssen sowohl ökologische, wirtschaftliche als auch soziale Nachhaltigkeit.

1.4. Da Bedeutung und Rahmenbedingungen des Forstsektors, d.h. der Forstwirtschaft und -industrie, sowie die Schwerpunktsetzung der verschiedenen Nutzungsformen von Staat zu Staat, ja von Region zu Region unterschiedlich sind, erscheint es angezeigt, bei der Beschlußfassung zu dem Sektor das Subsidiaritätsprinzip anzuwenden, d.h. jeder Mitgliedstaat sollte seine eigene Forstpolitik konzipieren. Es gibt jedoch einige Aktionsbereiche, wie Bekämpfung der Luftverschmutzung, Forschung und Bildung sowie internationale Aktivitäten, bei denen eine gemeinschaftliche Forstpolitik von Vorteil wäre.

1.5. Der Ausschuß der Regionen hat beschlossen, eine Initiativstellungnahme zum Thema Nutzung, Bewirtschaftung und Schutz der Wälder abzugeben, um die Bedeutung der Wälder für die Entwicklung und das Wohlergehen der Regionen hervorzuheben. Der Stellungnahme kommt gerade jetzt besondere Bedeutung zu, da das Europäische Parlament am 18. Dezember 1996 eine allgemeine Strategie der Gemeinschaft für den Forstsektor angenommen hat, und die Kommission zur Zeit Vorschläge für Umsetzungsmaßnahmen ausarbeitet. Ebenso wird sich die Erneuerung der Strukturfonds auf die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Forstsektors auswirken.

2. Allgemeine Bemerkungen

2.1. Die aktuelle Lage des Forstsektors in den EU-Ländern

2.1.1. Die hauptsächliche wirtschaftliche Nutzungsform der Wälder ist die Entnahme von Holz als Rohstoff für die mechanische und chemische Forstindustrie sowie als Energiequelle. Die Wälder liefern außerdem Beeren, Pilze, Kork und Wild. In einigen Regionen bilden die Nutzung im Fremdenverkehrsbereich und die Jagd eine bedeutende Einkommensquelle.

2.1.2. Die Wälder schützen ferner vor Bodenerosion und Lawinen sowie gegen den Wind und filtern Wasser und Luft. Sie sind Kohlenstoffspeicher und bilden somit einen Puffer gegen den Treibhauseffekt. Diese Faktoren können nur schwer in konkreten Zahlenwerten ausgedrückt werden, anders als die in der vorhergehenden Ziffer genannten Nutzungsformen; die volkswirtschaftliche Bedeutung kann jedoch beachtlich sein.

2.1.3. Der Produktionswert der Forstindustrie in den EU-Ländern betrug im Jahre 1991 über 70 Milliarden US-Dollar (FAO). Den höchsten Produktionswert hatte Deutschland mit 17 Milliarden Dollar. Schweden, Frankreich und Finnland erreichten die 10 Milliarden-Grenze. Der Anteil der Forstwirtschaft am BSP der EU-Länder betrug im Durchschnitt 2,4 %. Den größten Anteil hatte Finnland mit 6 % und den kleinsten Luxemburg mit 1,2 %.

2.1.4. Ein Teil der Mitgliedstaaten erzielte bedeutende Einnahmen durch den Export von forstwirtschaftlichen Produkten. Im Jahre 1993 lag der Exportwert für Forstwirtschaftsprodukte im gesamten Unionsgebiet bei 37 Milliarden US-Dollar und der Exportwert für Rundholz bei 1 Milliarde. Der Anteil der Forstwirtschaft am Gesamtexport schwankt in den einzelnen Ländern zwischen 0,4 und 31,5 %. In Österreich, Schweden und Finnland ist der relative Anteil groß, da diese Länder viel produzieren, aber nur relativ wenig verbrauchen. Weitere bedeutende Exportländer sind Deutschland und Frankreich, obwohl sie einen hohen Verbrauch an forstwirtschaftlichen Produkten haben.

2.1.5. Der Beitritt der neuen Mitgliedstaaten verbesserte den Selbstversorgungsgrad der Union für forstwirtschaftliche Produkte erheblich. In der Schnittwarenproduktion stieg so der Selbstversorgungsgrad von 56 auf 89 %, bei Holzstoff von 47 auf 82 % und bei Papier und Karton von 76 auf 106 %. Der Selbstversorgungsgrad ist in den einzelnen Ländern je nach Waldbestand und Nutzungsgrad sehr unterschiedlich. Andererseits ist dies ein Beispiel für die natürliche Arbeitsteilung zwischen den Mitgliedstaaten.

2.1.6. Die Wälder sind ein bedeutender Beschäftigungsfaktor im Unionsgebiet. Allein die Forstindustrie beschäftigt 4 Millionen Menschen. Über die Beschäftigung in der Forstwirtschaft, also durch Pflege- und Einschlagsarbeiten, liegen keine Statistiken vor, die Auswirkungen sind jedoch aufgrund des arbeitsintensiven Charakters hoch. Die 12 Millionen Eigentümer kleinerer Waldstücke in der EU führen diese Arbeiten selbst aus; hinzu kommen noch in Unternehmen beschäftigte Waldarbeiter und Forstmaschinenfahrer.

2.1.7. Der Forstsektor schafft auch mittelbar viele Arbeitsplätze, u.a. in der Bau- und Metallindustrie, in der chemischen Industrie sowie im Transportgewerbe.

2.1.8. Betrachtet man die Entwicklung der ländlichen Regionen und Berggebiete der EU, so wird der Einfluß des Forstsektors auf die Beschäftigung noch deutlicher. Pflege- und Einschlagsarbeiten sowie der Transport bieten Beschäftigung in abgelegenen Gebieten. Auch die mechanische Holzverarbeitung durch Kleinunternehmen bietet dort neue Möglichkeiten.

2.1.9. Die Wachstumsvoraussetzungen der Wälder im Unionsgebiet weisen aus klimatischen, ökologischen und biologischen Gründen große Unterschiede auf. Beispielsweise gehören geobotanisch gesehen die Mittelmeerländer zur submediterranen Zone und die nordischen Länder zur arktisch-alpinen Zone. Die südeuropäischen Wälder bestehen hauptsächlich aus Laubbäumen, während im Norden und in den Berggebieten überwiegend Nadelwälder zu finden sind. Die Wälder in den Berggebieten der Europäischen Union weisen zusätzlich zu ihren eigenen geographischen Merkmalen besondere Gegebenheiten auf.

2.1.10. Die Gesamtfläche der forstwirtschaftlichen Bestände der EU beträgt 130 Millionen Hektar, von denen 87 Millionen Hektar bewirtschaftet werden. Der Großteil der Wälder liegt in den nordischen Ländern, in Frankreich und in Deutschland. Der Anteil der Wirtschaftswälder an der nationalen Gesamtfläche ist am höchsten in Finnland (58 %) und am niedrigsten in Irland (6 %). Der EU-Durchschnitt beträgt 27 %.

2.1.11. In den letzten Jahrzehnten hat der Waldzuwachs in der EU den Einschlag deutlich übertroffen. Das Gesamtvolumen der Holzbestände der 15 Mitgliedstaaten ist in den letzten vier Jahrzehnten um 4,1 Milliarden m3 auf 11,5 Milliarden m3 angewachsen. Die größten Holzbestände weisen Deutschland, Schweden, Frankreich und Finnland auf. Diese Länder haben auch den größten jährlichen Gesamtzuwachs, 73 % des Waldzuwachses in der gesamten EU. In diesen Ländern fallen 75 % der Gesamteinschlagsmengen der Union an. Der Anteil der Einschläge, gemessen am Zuwachs, beträgt durchschnittlich 70 % (im Jahre 1990). Den höchsten Anteil hat Portugal mit 96 % und den niedrigsten Italien mit 45 %.

2.1.12. Für den verstärkten Zuwachs gibt es mehrere Gründe. Bewirtschaftungsmaßnahmen wie das Ziehen von Entwässerungsgräben, Düngung und Baumpflege sowie umfangreiche Pflanzungen und brachliegende Felder haben den Zuwachs begünstigt. Auch der - langfristig gesehen schädliche - Stickstoffniederschlag und der Anstieg der Kohlendioxydkonzentration haben die Wälder in einem Teil Europas gedüngt bzw. den Zuwachs gefördert.

2.1.13. Die unterschiedlichen Wachstumsverhältnisse in den verschiedenen EU-Ländern sind aus den Zahlen zum hektarbezogenen Zuwachs ersichtlich. Den größten Zuwachs haben Irland (8,4 m3/ha/Jahr) und Dänemark (7,5 m3/ha/Jahr), den geringsten Griechenland (1,5 m3/ha/Jahr) und Finnland (3,6 m3/ha/Jahr).

2.1.14. Zu der aus den Wäldern erzielbaren Frischfaser ist als Rohstoff der Forstindustrie das Altpapier gekommen. Der Rückgewinnungsgrad von Altpapier beträgt durchschnittlich 40 %, mit 7 % (Irland) als niedrigstem und 66 % (Österreich) als höchstem Wert. Wie erwartet verwenden Länder, in denen viel Altpapier anfällt, dieses auch in der Produktion. Man sollte nicht versuchen, die Situation durch künstliche Regelungen zu verändern, falls die Transparenz des Altpapiermarkts gesichert ist.

2.1.15. Zwei Drittel der Waldfläche sind Privateigentum. In Griechenland und Italien ist über die Hälfte der Wälder Staatseigentum. Das Privateigentum verteilt sich auf 12 Millionen Waldeigentümer, von denen die Mehrzahl Familienwaldeigentümer sind. In einigen Ländern, wie in Schweden, Spanien und Portugal, ist ein bedeutender Teil der Wälder Eigentum von Unternehmen. Die Eigentumsverhältnisse können auch innerhalb eines Landes sehr unterschiedlich sein. Durch eine große Zahl von Waldeigentümern verringert sich die Durchschnittsgröße der Waldparzellen. Die Unterschiede in den Eigentums- und Wirtschaftsstrukturen beeinflussen die Forststrategie der einzelnen Mitgliedstaaten und erfordern eine differenzierte Forstpolitik in jedem Mitgliedstaat bzw. jeder Region entsprechend dem Prinzip der Subsidiarität.

2.1.16. Der biologische Gleichgewichts- und Gesundheitszustand der Wälder ist äußerst wichtig, wenn man die Wälder als eine Quelle des allgemeinen Wohlbefindens der Menschheit und als Erhaltungsfaktor der biologischen Vielfalt betrachtet. Sie sind außerdem ein Kohlenstoffspeicher (85-120 Millionen Tonnen gebundener Kohlenstoff/Jahr), wobei die Menge des gebundenen Kohlenstoffs mit dem Waldzuwachs kontinuierlich steigt. Werden die Pflege- und Einschlagsarbeiten nicht zur richtigen Zeit ausgeführt und die Verschmutzung der Waldgebiete nicht frühzeitig verhindert, entweicht der Kohlenstoff durch das Vermorschen des Baumbestandes in den Kreislauf. Dann können die Wälder nicht mehr wie jetzt dem Treibhauseffekt entgegenwirken.

2.1.17. Die Luftverschmutzung macht nicht an Staatsgrenzen halt, sondern breitet sich über diese hinaus aus. Schwefel- und Stickoxide sowie Ammoniak versauern den Boden besonders in dicht besiedelten Industriegebieten. Andererseits sind auch die gegen Versauerung besonders empfindlichen Wälder Nord- und Südeuropas und die Wälder der Berggebiete gefährdet.

2.1.18. Die europäischen Wälder werden auch durch Stürme, Insekten- und Pilzbefall bedroht. In einem Teil der EU-Länder sind Waldbrände ein großes Problem. Im gesamten Unionsgebiet werden jährlich 300 000 bis 500 000 Hektar Wald ein Opfer der Flammen, hiervon ca. 97 % auf spanischem, französischem, italienischem, griechischem und portugiesischem Staatsgebiet. Diese Gebiete sind in der EU-Klassifizierung als durch Waldbrände besonders gefährdet eingestuft worden.

2.1.19. Während der letzten zehn Jahre konnten Fläche und Dauer der Waldbrände dank verschiedener Bekämpfungs- und Überwachungsprojekte gesenkt werden, aber andererseits ist die Zahl der Brände deutlich gestiegen. Die Erforschung der Waldbrandursachen und Brandverhütungsmöglichkeiten ist daher besonders wichtig. In diesem Zusammenhang muß auch erwähnt werden, daß einige Staaten zur Gewährleistung der natürlichen Vielfalt geplantes und kontrolliertes Schwenden gezielt einsetzen.

2.2. Die rechtliche Grundlage für forstwirtschaftliche Maßnahmen

2.2.1. Weder der Vertrag von Rom noch der von Maastricht umfaßt eine Forstpolitik. Forstpolitische Fragen werden jedoch im Rahmen vieler anderer Politiken behandelt. Die entsprechenden Maßnahmen gründen auf folgenden Rechtsgrundlagen:

- Agrarpolitik (Artikel 43);

- Wettbewerbspolitik (Artikel 92);

- Harmonisierung (Artikel 100);

- Handelspolitik (Artikel 113);

- Umweltpolitik (Artikel 130 r und 130 s);

- Artikel 235.

2.2.2. Der Rat verabschiedete 1989 und verlängerte und erweiterte 1992 ein forstwirtschaftliches Aktionsprogramm, das Maßnahmen zur Förderung der Forstwirtschaft enthielt. Im folgenden werden die einzelnen Maßnahmen kurz beschrieben.

2.2.3. Die Verordnung zum Schutz des Waldes gegen Luftverschmutzung [(EWG) Nr. 2157/92 und (EWG) Nr. 307/97] legt Fördermaßnahmen fest, mit denen in den Jahren 1992-96 ein europaweites Überwachungsnetzwerk zur Beobachtung des allgemeinen Zustands der Wälder sowie ein Versuchsnetz zur Beobachtung der Veränderungen des Ökosystems Wald geschaffen wurde. Durch Gemeinschaftsmittel werden auch Pilotprojekte unterstützt, mit denen die Funktionsweise des Ökosystems der Wälder sowie die Funktionsweise geschädigter Waldbestände untersucht wird. Mit der im Februar 1997 in Kraft getretenen Fortschreibung wird das Aktionsprogramm auf die Jahre 1997-2001 verlängert. Der Finanzierungsrahmen der EU beträgt 40 Millionen ECU.

2.2.4. Die Verordnung zur Bekämpfung von Waldbränden [(EWG) Nr. 2158/92 und (EWG) Nr. 308/97] hat eine gemeinschaftliche Förderung von Projekten zur Bekämpfung und Überwachung von Waldbränden im Zeitraum 1992-1996 ermöglicht, beispielsweise Anlage von Forstwegen, Brandschneisen und Wasserentnahmestellen sowie Anschaffung von Abbuschgeräten und Überwachungseinrichtungen. Auch Projekte für Ursachenermittlung und Informationskampagnen sowie für Datensysteme wurden unterstützt. Die Kommission hat eine Fortsetzung des Umsetzungszeitraums der Verordnung für die Jahre 1997-2001 mit einem Finanzierungsrahmen von 70 Millionen ECU (für den Zeitraum 1992-1996 waren es 70 Millionen ECU) genehmigt.

2.2.5. Die Verordnung über Maßnahmen zur Aufwertung der Waldressourcen im Rahmen der ländlichen Entwicklung [(EWG) Nr. 1610/89 in Zusammenhang mit Verordnung (EWG) Nr. 4256/88] ermöglicht forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen in ländlichen und unterentwickelten Regionen und zur Zeit dünn besiedelten Regionen (1/5b/6). Dies sind beispielsweise Aufforstung, Verbesserung von Waldflächen sowie die Entwicklung von Forsteinrichtungen. Prioritär sind solche Gebiete, in denen durch den Forstbestand die Wirtschaftslage verbessert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden können und solche, in denen der Kampf gegen die Erosion und der Schutz des Bodens und der Gewässer wichtig ist. Als Kriterium kann auch eine große Bedeutung des Fremdenverkehrs oder der Freizeitnutzung für die Region gelten.

2.2.6. Die Verordnung über die Verarbeitung und Vermarktung von forstwirtschaftlichen Produkten [(EWG) Nr. 867/90] unterstützt Maßnahmen, die der Erstbearbeitung von Holz in Ziel 1-, 5b- und 6-Gebieten vorgelagert sind, wie Fällen, Entästung, Entlauben, Köpfen und Lagern. Weiterverarbeitung, wie beispielsweise Sägen, fällt nicht mehr in den Förderbereich.

2.2.7. Die Verordnung über forstwirtschaftliche Maßnahmen in der Landwirtschaft [(EWG) Nr. 2080/92] liefert die Möglichkeit zur Unterstützung der Aufforstung landwirtschaftlicher Nutzflächen und anderer Bewirtschaftungsmaßnahmen wie der Baumpflege, dem Einsammeln von Energieholz und der Anlage von Forstwegen sowie anderer moderner Holzbringungsmöglichkeiten (z. B. Seilkräne). Diese Förderform zählt zu den Begleitmaßnahmen der Erneuerung der GAP. Der Haushalt für den Zeitraum 1993-1997 beträgt insgesamt ca. 1,2 Milliarden ECU.

2.2.8. Das Europäische Informations- und Kommunikationssystem für die Forstwirtschaft (EFICS) erhebt ensprechend den Verordnungen (EWG) Nr. 1615/89 und (EWG) Nr. 400/94 vergleichbare, objektive Daten über die forstlichen Ressourcen, die forstwirtschaftlichen Erzeugnisse, den strukturellen Aufbau der Forstwirtschaft sowie die Gemeinschaftsaktivitäten und die Forstpolitik der Mitgliedstaaten. Der Haushalt für die Jahre 1993-1997 beträgt 3,9 Millionen ECU.

2.2.9. Die EU verabschiedete 1994 eine Verordnung [(EWG) Nr. 1467/94] über die Erhaltung, Beschreibung, Sammlung und Nutzung der genetischen Ressourcen der Landwirtschaft. In der Praxis ist noch kein Projekt zu den genetischen Ressourcen der Wälder von der EU finanziert worden.

2.2.10. Forstwirtschaftliche Forschungsbestrebungen sind unter den gemeinschaftlichen Rahmenprogrammen Forschung finanziert worden. Da die Bedeutung der Wälder vor dem Beitritt der neuen Mitgliedstaaten relativ klein war, war die Mittelbereitstellung gering, und die Finanzierung lief u.a. über die Programmbereiche Landwirtschaft, Umwelt, Biotechnologie und Energie. Das Forschungsprogramm FAIR des 4. Rahmenprogramms hat beispielsweise Forstprojekte gefördert. Der Beginn des 5. Rahmenprogramms ist für 1998 geplant.

2.3. Sonstige Regelungen

2.3.1. Durch die EU-Strukturfonds werden den Forstsektor betreffende Entwicklungsprojekte in den Ziel-1-, 5b- und 6-Gebieten und in gewissem Maße auch in den Ziel-2-Gebieten finanziert. Der EAGFL unterstützt Kleinstunternehmen im ländlichen Raum bei ihrer Produktionsentwicklung, bei Marktforschungen und bei logistischen Optimierungsbestrebungen. Auf diese Weise kann die Beschäftigungslage im ländlichen Raum verbessert und gleichzeitig das in der Region verbleibende Einkommen erhöht werden, da der Veredelungsgrad der Produkte steigt. Ebenso werden mit EFRE-Beihilfen die Forstunternehmen des KMU-Sektors weiterentwickelt. Der ESF ermöglicht die Finanzierung von Ausbildungsprojekten zur Bewirtschaftung, zur Nutzung und zum Schutz der Wälder.

2.3.2. Das Maßnahmenpaket B3 "Wertanhebung von Agrar-, Forst- und Fischereiprodukten" des Gemeinschaftsprojekts LEADER II bietet die Möglichkeit zur Schaffung von innovativen und beispielhaften Weiterverarbeitungsprojekten kleinen Maßstabs.

2.3.3. Die Vermarktung von forstlichem Vermehrungsgut wird durch die Richtlinien 66/404/EWG (Herkunftsrichtlinie) und 71/161/EWG (Qualitätsrichtlinie) geregelt. Die Herkunftsrichtlinie umfaßt die Vorschriften zur Klassifizierung des im Gemeinschaftsgebiet vermarkteten forstlichen Vermehrungsguts nach seiner Herkunft und zu den beim Handel anzugebenden Informationen. In der Qualitätsrichtlinie sind die verbindlichen Qualitätsanforderungen für den Handel mit Samen und für Pflanzen, die mit einem EWG-Normzeichen versehen werden, festgelegt.

2.3.4. Die Messungsvorschriften und die Qualitätsanforderungen für Holz werden in der Richtlinie 68/89/EWG geregelt, die zur Zeit überarbeitet wird.

2.4. Die forstliche Verwaltung in der EU

2.4.1. Die Kommission verfügt über keine eigene Generaldirektion für Forstangelegenheiten. Die in diesen Bereich fallenden Fragen werden in mehreren Generaldirektionen behandelt. Die wichtigste Rolle spielt die Dienststelle "Spezifische Maßnahmen für den ländlichen Lebensraum" der GD VI ("Forstreferat"). Aber auch die Generaldirektionen III (Industrie), IV (Wettbewerb), XI (Umwelt), VIII (Entwicklung), XII (Wissenschaft, Forschung und Entwicklung), I (Außenbeziehungen) und XVII (Energie) sind von Forstangelegenheiten betroffen. Die GD Industrie hat ein neues Referat "Holz- und Papierwirtschaft" geschaffen, was die Berücksichtigung der Forstindustrie bei der Beschlußfassung verbessert hat.

2.4.2. Im Rahmen der Generaldirektion Landwirtschaft besteht auch ein sogenannte Ständiger Forstausschuß, in dem die Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten u.a. Stellungnahmen zu internationalen Forstfragen erörtern können. Dieses Organ fungiert beispielsweise auch als Verwaltungsausschuß bei der Beschlußfassung zur Finanzierung von Beobachtungsprojekten zur Gesundheitssituation der Wälder.

2.4.3. In den Mitgliedstaaten der EU ist die Verwaltung forstlicher Angelegenheiten unterschiedlich geregelt, je nachdem welche Rolle die Forstfragen für die nationale Wirtschaft spielen, in welcher Art die Wälder hauptsächlich genutzt werden oder welche ökologische, soziale oder kulturelle Bedeutung sie haben. Die zuständige Verwaltungseinheit kann entweder das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, das Umweltministerium oder auch das Industrieministerium sein. Es bestehen auch Unterschiede bezüglich des Umfangs, in dem die Entscheidungsbefugnis bei der Regionalebene liegt.

2.4.4. Die Nutzung und der Schutz der Waldbestände der Mitgliedstaaten und Regionen der Union werden durch Gesetzgebung und Normen sowie institutionelle Maßnahmen geregelt. Die Förderungspolitik weist große Unterschiede auf, ebenso die Besteuerung und die Organisation von Forschung, Ausbildung und Beratung. So kann die Besteuerung die Form einer Grundsteuer oder die einer Ertragssteuer annehmen. Die gleichen Faktoren, die für die Unterschiede in der Verwaltung maßgeblich sind, bestimmen auch die verschiedenen forstpolitischen Schwerpunkte der Länder.

2.5. Die internationale Forstpolitik

2.5.1. Die Mitgliedstaaten treten auf internationaler Ebene stets eigenständig als Vertragspartner auf, zumal die EU keine Vertretungskompetenz besitzt. Sie stimmen sich aber im Normalfall ab, um zu einer gemeinsamen Haltung zu gelangen. Auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro wurden eine Grundsatzerklärung zur Artenvielfalt und ein Klimaübereinkommen verabschiedet. Gleichzeitig wurde auch das Kapitel 11 der Agenda 21 angenommen, das ein Verhindern der Entwaldung zum Ziel hat.

2.5.2. Im Jahre 1993 vereinbarten die europäischen Staaten und die EU die Umsetzung des Übereinkommens von Rio in ihrem Gebiet. Bei dieser Gelegenheit wurden Resolutionen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der europäischen Wälder und für die Erhaltung ihrer Artenvielfalt verabschiedet. Die Mitgliedstaaten müssen diese Vereinbarungen sowohl bei der Formulierung ihrer nationalen und der gemeinschaftlichen Forststrategie berücksichtigen sowie eine Präzisierung des Vertragsinhalts - zunächst auf der 1998 in Portugal stattfindenden Folgekonferenz - anstreben.

2.5.3. In der vorliegenden Stellungnahme liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung des Forstsektors im Unionsgebiet, weshalb hier auf den Aspekt der internationalen Entwicklungshilfe nicht genauer eingegangen wird. Die Entwicklung der Nachbargebiete der EU muß jedoch als ein bedeutender Faktor erwähnt werden, da die Anpassung der zukünftigen Mitgliedstaaten mit Gemeinschaftsmaßnahmen gefördert wird. Umweltprobleme, insbesondere Luftschadstoffe, breiten sich über die Ländergrenzen hinweg aus, so daß zur Beseitigung der Probleme eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit nötig ist. Auf der Konferenz von Helsinki nahmen die Unterzeichnerstaaten eine Resolution zur nachhaltigen Nutzung und Pflege der Wälder an. Mögliche Formen der Zusammenarbeit wären Informationsaustausch sowie bi- und multilaterale Projekte, die sich auf technische, wissenschaftliche, institutionelle und rechtliche Probleme konzentrieren.

2.5.4. Diese Zusammenarbeit kann durch die PHARE- und TACIS-Programme, bei denen die Finanzierung dem Projekt im jeweiligen Nicht-EU-Staat zugute kommt, sowie durch das Gemeinschaftsprojekt INTERREG, bei dem die Mittel einem im Mitgliedstaat durchgeführten Projekt zugeteilt werden, gefördert werden.

2.6. Kriterien für eine nachhaltige Forstwirtschaft

2.6.1. Die nachhaltige Nutzung und Pflege der Wälder ist ein inzwischen allgemein anerkanntes, gesamteuropäisches Prinzip. Mit Nachhaltigkeit ist eine Nutzung der Wälder und der Waldflächen unter Wahrung ihrer Artenvielfalt, Ertragsfähigkeit, Regenerationsfähigkeit und Vitalität gemeint. Es muß auch die Möglichkeit zur jetzigen und zukünftigen Verwirklichung bedeutender ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Funktionen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene gewahrt werden. Die Nutzung und Pflege der Wälder darf andere Ökosysteme nicht schädigen. Bei der Pflege und Nutzung der Wälder müssen also gleichzeitig die ökologische, die wirtschaftliche und die soziale Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.

2.6.2. Es gibt zahlreiche Kriterien für eine nachhaltige Forstwirtschaft. Während des "Helsinki-Prozesses" wurden die Kriterien in sechs Gruppen unterteilt:

1) Waldbestände und Kohlenstoffkreislauf;

2) Ertragsfunktionen der Wälder;

3) soziale und wirtschaftliche Funktionen;

4) Artenvielfalt;

5) Schutzfunktionen der Wälder;

6) Gesundheit der Wälder.

Für jeden dieser Bereiche wurden Zielkennzahlen und Indikatoren entwickelt. Die Regionen sollten sich an der Aufstellung der für sie relevanten Indikatoren aktiv beteiligen können.

2.6.3. In den vorhergehenden Jahrzehnten standen die Aspekte der Holzproduktion im Vordergrund. Inzwischen wird der Artenvielfalt der Wälder, d.h. der Biodiversität (Vielfalt innerhalb und zwischen den Arten sowie der Ökosysteme) ein immer größerer Stellenwert eingeräumt.

2.6.4. Bei Wirtschaftswäldern kann die Artenvielfalt berücksichtigt werden, indem die Wälder in maßvoller Weise und nach naturnahen Konzepten bewirtschaftet werden. Zum Schutz bedrohter Arten müssen jedoch auch spezielle Maßnahmen ergriffen werden, wie die Ausweitung von Schutzgebieten oder Nutzungsbegrenzungen. In einigen Fällen ist es am zweckmäßigsten, zur Wahrung der Ökosysteme völlig oder teilweise von der Wirtschaftsnutzung ausgenommene Schutzgebiete zu schaffen.

2.6.5. Zur Zeit unterstützt die EU die Wahrung und Verbreitung der Biodiversität mittels der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) und der Habitatrichtlinie (92/43/EWG). Auf der Basis der Habitatrichtlinie ist man gerade dabei, ein gemeinsames europaweites Schutzgebietsnetzwerk "Natura 2000" zu schaffen, das alle Formen der Natur abdecken soll.

2.6.6. Die Gesundheit der Wälder beeinflussende Teilfaktoren, wie der saure Regen und andere Schäden, wurden in Ziffer 2.1 behandelt. Weitere Gesundheitskriterien sind u.a. das Nährstoffgleichgewicht zwischen Boden und Baumbestand sowie die Nadel-/Blattverluste der Baumkronen. Der Anteil der schadhaften Bestände an der Waldfläche reicht von 6 % in Portugal bis 37 % in Dänemark. Ursachen des Nadel-/Blattverlusts sind u.a. ungünstige Witterungsbedingungen, Alterung des Baumbestandes, Schädlinge und Pilzinfektionen sowie Luftverschmutzung.

2.6.7. Wälder schützen den Boden gegen Erosion und vor Austrocknung, im Gebirge vor Lawinen; sie sorgen für die gleichmäßige Neubildung von Trinkwasser. Allerdings können Wälder Säure- und Nährstoffeinträge, die die natürliche Pufferfähigkeit der Waldökosysteme übersteigen, nur befristet abmildern.

2.6.8. Die Funktion der Forstbestände als Quelle der Nachhaltigkeit basiert u.a. auf einer positiven Entwicklung ihres Volumens und des Forstsektors (vgl. Ziffer 2.1.10 und 2.1.11). Die Altersstruktur des Baumbestandes sollte optimal sein, d.h. alle Altersklassen sollten ausreichend und räumlich ausgeglichen vertreten sein, um ein gleichmäßiges Einschlagsniveau wahren zu können. Werden viele alte oder geschädigte Wälder in ihrem vernachlässigten Zustand belassen, so ist der Kohlenstoffspiegel gefährdet, da diese Wälder beim Verfall mehr Kohlendioxid abgeben, als die übrigen Wälder aufzunehmen in der Lage sind.

2.6.9. Indikatoren für die Ertragsfunktion der Wälder sind u.a. das Verhältnis zwischen Zuwachs und Holzeinschlag und die Auswirkungen von Pflege- und Verbesserungsmaßnahmen (vgl. Ziffer 2.1.11-2.1.14). Der Holzpreis wird weitgehend durch die Marktlage bestimmt, aber wenn er ausreichend hoch liegt, werden die Eigentümer zur Pflege ihrer Wälder und auch zur Berücksichtigung der Artenvielfalt bei der Bewirtschaftung angeregt. Der wirtschaftliche Wert der anderen Waldprodukte, wie Pilze und Beeren, ist statistisch nicht erfaßt, kann aber regional ziemlich bedeutend sein.

2.6.10. Die Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft bezüglich der sozialen und wirtschaftlichen Funktionen ist vielfältig. Die Beschäftigungswirksamkeit des Forstsektors und seiner angrenzenden Sektoren ist gerade in einer Zeit von Bedeutung, in der die Union unter einer hohen Arbeitslosigkeit leidet. Ein schwer zu messender, aber deutlich zu erkennender, sozialer Indikator ist der kulturelle Wert der Wälder, der sich sowohl in der Einstellung der Menschen zur Natur als auch in Aktivitäten vieler kultureller Bereiche zeigt. Hervorzuheben ist die Bedeutung der Familienbetriebe in der Forstwirtschaft für eine nachhaltige Forstbewirtschaftung und eine vitale Landwirtschaft.

2.6.11. Die Beteiligung der Bürger an den Beschlüssen zur Forstwirtschaft wird in letzter Zeit stärker in den Vordergrund gerückt. Bei den Überlegungen zu praktischen Formen der Beteiligung hat man festgestellt, wie schwierig es ist, eine alle Beteiligten befriedigende Praxis zu finden. Die Standpunkte der Waldeigentümer, der Forstindustrie und der Umweltschützer sind nicht immer unter einen Hut zu bringen. Bei Wäldern, die Eigentum des Staates oder der Kommunen sind, die also gewissermaßen den Bürgern gemeinsam gehören, ist es einfacher, eine Beteiligung der Bürger an der Planung zu verwirklichen. Bei den Privatwäldern geschieht die Regelung weitgehend durch Gesetzgebung, Bewirtschaftungsvorschriften, Ausbildung, Beratung und Qualitätsforderungen der Holzkäufer.

2.6.12. Die Nachfrage der Käufer von Holz und Forstwirtschaftsprodukten nach in nachhaltiger Weise produzierten Produkten hat einen Bedarf zur Zertifizierung der Wälder und für Umweltzeichen für die Produkte entstehen lassen. Zur Zeit werden sowohl auf nationaler als auch gemeinschaftlicher Ebene Zertifizierungssysteme und/oder andere Nachweissysteme für nachhaltige Forstwirtschaft erwogen.

3. Die Probleme und Möglichkeiten des Forstsektors in der EU

3.1. Die Probleme des Forstsektors auf Unionsebene

3.1.1. Langfristig gesehen sind die durch Verschmutzung verursachten Schäden an Baumbestand und Boden das größte Problem der Wälder. Es ist zwar gelungen, insbesondere die SO2-Emissionen der Industrie in den letzten beiden Jahrzehnten zu verringern, aber die Verkehrsemissionen, insbesondere die Stickoxide und der Anstieg der bodennahen Ozonkonzentration, sind ein großes Problem.

3.1.2. Wie bereits in Ziffer 2.1.19 dargelegt, stellen die Waldbrände im südlichen Europa eine wesentliche Belastung dar. Viele Brandgebiete liegen in kargen, schwer zugänglichen Regionen mit geringem Baumbestand, in denen sowohl Vorbeugungsmaßnahmen als auch Wiederaufforstung schwer zu verwirklichen sind. In den betreffenden Ländern herrscht die Auffassung, daß die Unterstützung der EU zur Brandverhütung und Wiederaufforstung gemessen an der Größenordnung der Schäden zu gering ist. Vor allem die Verhütung wird als eine wichtige gemeinschaftliche Finanzierungsform angesehen. Um die Verhütungsmaßnahmen effizienter gestalten zu können, müßten die Brandursachen besser erforscht werden. Die Gründe sind von Region zu Region unterschiedlich. Ursachen für die Katastrophen sind beispielsweise Klima, Trockenheit, Landflucht, ungeeignete Beweidungsmethoden oder Tourismus.

3.1.3. In EU-Ländern mit geringem Waldbestand oder geringer wirtschaftlicher Bedeutung der Wälder kann das mangelnde Interesse der Bevölkerung für die Wälder zum Problem werden. Wirtschafts- und Schutzwert der Wälder werden dann unterschätzt. Mit der fortlaufenden Urbanisierung schwindet auch das Verständnis der Bedeutung und der Auswirkungen der durchzuführenden Maßnahmen, d.h. der Pflege, der Nutzung und des Schutzes der Wälder.

3.1.4. Weitere die Wälder bedrohende Gefahren sind Pilz- und Insektenbefall, Verschmutzung des Grundwassers, Absenkung des Grundwasserspiegels, Mißbrauch des sogenannte Jedermannsrechts in einigen Mitgliedstaaten, wie Schweden und Finnland, sowie Sturm- und Schneeschäden. Bei der Einfuhr von Holz in das Unionsgebiet oder bei Holztransporten zwischen Mitgliedstaaten sollte überprüft werden können, daß keine Schädlinge miteingeschleppt werden.

3.1.5. Bestimmte Einschlags- und Bewirtschaftungsmethoden können die Artenvielfalt der Wälder gefährden und ihre Widerstandskraft gegen Schadstoffe schwächen. Insbesondere großflächige mit einer einzigen Baumart aufzuforstende Einschlagsgebiete, die Pflanzung von regionsfremden Baumarten sowie die Verwendung von genetisch zu sehr abweichendem Vermehrungsgut gefährden die Überlebensfähigkeit der Wälder. Zum gleichen Ergebnis führt auch die Unterlassung von Einschlags- und Bewirtschaftungsmaßnahmen in großen Waldgebieten.

3.1.6. Die Umweltterminologie der einzelnen Länder ist sehr unterschiedlich. Mit diesem Problem sah sich der Ausschuß der Regionen auch bei der Erörterung seiner Initiativstellungnahme zu den regionalen Naturparks konfrontiert. Um untereinander vergleichbare Informationen beispielsweise über Schutzgebiete erhalten zu können, sollte zumindest im Bereich der Statistik die Terminologie vereinheitlicht werden. So würden gleichartige Schutzgebiete der einzelnen Länder unter einem gemeinsamen Begriff geführt, auch wenn sie in der alltäglichen Praxis der Länder andere Bezeichnungen tragen.

3.1.7. Es ist nicht leicht, ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Nutzungsarten der Wälder zu finden. Bei der Umsetzung der Schutzprogramme blieb nicht immer genügend Zeit zur Anhörung der Waldeigentümer, was die Verwirklichung an sich vernünftiger Projekte unter Umständen verzögert hat. Eine durch die Gemeinden und Regionen verwirklichte Forst- und Raumplanung bietet hervorragende Möglichkeiten zur Herbeiführung einer Synthese zwischen den verschiedenen, einander entgegengesetzten Formen der Wald- und Raumnutzung.

3.1.8. Die Produktion und die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte außereuropäischer, vor allem südostasiatischer Forstindustrien sind im Vergleich zu den europäischen Produzenten gestiegen. Schnellwüchsige Holzplantagen produzieren einen hochwertigen Rohstoff, den die örtlichen Verarbeitungsunternehmen nutzen. Die Wahrung des EU-Anteils von 20 % an der weltweiten Zelluloseproduktion und von 26 % an der weltweiten Papierproduktion erfordert starke Investitionen in die Produktentwicklung und Produktionssteigerung. Da Schutzzölle zur Begrenzung des Handels mit den Produkten lediglich als Anti-Dumping-Maßnahmen einsetzbar sind, bleibt als einzige Möglichkeit die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

3.1.9. Ein noch gravierenderer Faktor als die qualitative und kostenmäßige Wettbewerbsfähigkeit ist eine mögliche negative Einstellung der Verbraucher gegenüber forstwirtschaftlichen Produkten. Wenn nicht ausreichend über die ökologische Wettbewerbsfähigkeit der Produkte aufgeklärt wird, wird diese leicht übersehen.

3.1.10. Die zersplitterte Eigentumsstruktur der Wälder in vielen EU-Ländern ist zu einem Problem geworden, da sehr kleine Waldparzellen für den Eigentümer keine wirtschaftliche Bedeutung haben. Die Einbeziehung dieser Waldeigentümer in Beratung und Ausbildung ist schwierig. Andererseits führt eine solche Parzellierung auch zu einer unterschiedlichen Bewirtschaftung der Wälder und trägt damit zur Wahrung der Artenvielfalt bei.

3.1.11. Auf Unionsebene werden die Forstangelegenheiten in mehreren Generaldirektionen behandelt. Die Auswirkungen einer einzelnen Entscheidung auf den Forstsektor dringen aber dabei nicht immer ins Bewußtsein. Obwohl die Rolle des Forstreferats und des Ständigen Forstausschusses ausgedehnt wurde, kommt die Koordinierung in Forstfragen noch immer zu kurz. Das gleiche Problem zeigt sich auch in der Struktur des FTE-Rahmenprogramms, wenn man den Rang von Forstprojekten in den einzelnen Forschungsaktionsprogrammen betrachtet.

3.2. Die Möglichkeiten des Forstsektors in der EU

3.2.1. Dank des größeren Holzvolumens der Wälder und des geringen Einschlags im Vergleich zum Zuwachs ist eine Kapazitätssteigerung der Forstindustrie möglich. Dies würde einen weiteren Anstieg des Selbstversorgungsgrads der EU bei Forstwirtschaftsprodukten sowie der Exportmöglichkeiten der Union ermöglichen. Gleichzeitig würden neue Arbeitsplätze sowohl im Forstsektor auch als in den angrenzenden Wirtschaftsbereichen entstehen.

3.2.2. Im ländlichen Raum könnten durch Weiterverarbeitung im kleinen Maßstab neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden. Insbesondere abgelegene ländliche Gebiete haben oft die Rolle des Rohstoffproduzenten, während das Holz dann zur Weiterverarbeitung abtransportiert wird. Zusammenarbeit ist hier unabdingbar. Es können u.a. Zulieferketten oder Genossenschaften aus kleinen Unternehmen gebildet werden. Auch der Ausbildung der Unternehmer muß Aufmerksamkeit gewidmet werden. Unter anderem sind die Schaffung von und die Schulung in Qualitätssystemen für unternehmerische Fähigkeiten, Produktentwicklung, Vermarktung und Produkte erforderlich.

3.2.3. Die Zielprogramme 1, 5b, 6 ermöglichen die Nutzung der Strukturfondsmittel zur Finanzierung der obengenannten Maßnahmen. Ferner liefert das Gemeinschaftsprojekt LEADER II (Maßnahmenpaket B3 "Wertanhebung von Agrar-, Forst- und Fischereiprodukten" und Maßnahmenpaket C "Internationale Zusammenarbeitsprojekte") gute Möglichkeiten insbesondere zur Verwirklichung innovativer und als Beispiel dienender Projekte.

3.2.4. In den oben genannten Zielgebieten ermöglichen die Mittel aus dem ESF eine an verschiedene Interessengruppen gerichtete Ausbildung in nachhaltiger Forstwirtschaft.

3.2.5. Aus Holz können auch andere Produkte als Papier, Bauholz oder Möbel hergestellt werden. Mögliche Beispiele sind Chemikalien, Farbstoffe, Dekorationsgegenstände, Räuchermaterialien und sogar Lebensmittel. Kork aus der Korkeiche wird schon lange als Rohstoff verwendet. Aus nicht-regenerierbaren Rohstoffen wie Metall und Kunststoff hergestellte Gegenstände oder Ersatzteile könnten durch hölzerne ersetzt werden, wenn ausreichend in die Forschung und Produktentwicklung investiert würde.

3.2.6. Die Nutzung von Holz zur Energiegewinnung könnte wesentlich ausgeweitet werden. In vielen Ländern ist reichlich Schwachholz und Holz von geringerer Qualität vorhanden, das zu keiner anderen Verwendung taugt. Beispielsweise könnten die Waldeigentümergenossenschaften ein System für die Beheizung von Häusern, Dörfern oder sogar kleineren Gemeindezentren vorschlagen. Auf die gleiche Weise könnte auch Strom produziert werden. In Energieanlagen könnte auch Abfallholz von Sägewerken sowie Altpapier und -karton verbrannt werden.

3.2.7. Die Energienutzung von Holz brächte sowohl der Union als auch einzelnen Regionen gesamtwirtschaftlichen Nutzen. Das Holz könnte die Einfuhr fossiler Brennstoffe sowie die langen und gefährlichen Transporte ersetzen und Arbeitsmöglichkeiten im ländlichen Raum schaffen. Richtig verbrannt verursacht der Brennstoff Holz vergleichsweise geringe Emissionen und ist vor allem CO2-neutral. Die Entwicklung der Logistik der Nutzung von Holz als Energieträger erfordert noch einige Maßnahmen, ebenso die Verarbeitung von Schwachholz zu Briketts oder seine Verbrennung im feuchten Zustand.

3.2.8. Die Energienutzung von Holz könnte durch steuerliche Maßnahmen und/oder Investitionsförderung der vergleichsweise teuren Verbrennungsanlagen gefördert werden.

3.2.9. Die Nutzung von Altpapier als Rohstoff ist gleichzeitig eine Chance und ein Problem. Wiederverwertetes Papier entlastet die Müllhalden. Die Fasern können jedoch nicht endlos wiederverwertet werden, sondern es muß immer Frischfaser beigemischt werden. Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Verwendung von Altfaser sollten ermittelt werden, um künstliche Lösungen zugunsten von Altfaser zu vermeiden. Eine mögliche Verwendungsform wäre auch das Verbrennen von Altfaser.

3.2.10. Die Verwendung von Non-food-Kulturpflanzen in der Papierproduktion ist eine Möglichkeit. Zum einen können die Felder bebaut werden und zum anderen können mit den aus den Pflanzen gewinnbaren Fasern die Gewichtseigenschaften des Papiers verbessert werden.

3.2.11. Die Nutzung der Wälder für den Fremdenverkehr und zur Erholung liefert wachsende Möglichkeiten. Die Fremdenverkehrsunternehmen, die bereits jetzt Jagd- und Ausflugsprogramme anbieten, könnten in gleicher Weise Programme zum Kennenlernen forstwirtschaftlicher Praktiken der Besuchsregion organisieren. Die Strukturprogramme und LEADER II bieten die nötige Finanzierung zur Verwirklichung der Entwicklungsprojekte.

3.2.12. Die Wälder könnten effizienter als bisher zur Bekämpfung des Treibhauseffekts sowie der von Menschen und der Natur selbst verursachten Umweltschäden eingesetzt werden.

4. Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer allgemeinen Strategie der Gemeinschaft für den Forstsektor

4.1. Das Europäische Parlament verabschiedete am 18. Dezember 1996 eine Entschließung zu einer allgemeinen Strategie der Gemeinschaft für den Forstsektor. Der Entschließung zufolge sollte die forstpolitische Strategie der EU auf folgenden Grundsätzen basieren:

a) sie sollte umfassend und einheitlich sein;

b) sie sollte Solidarität im Forstsektor fördern;

c) sie sollte das Subsidiaritätsprinzip wahren, d.h. den einzelstaatlichen Konzepten untergeordnet sein und diese ergänzen.

4.2. Als gemeinschaftliche Maßnahmen unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips werden befürwortet:

a) Schutz der forstlichen Ressourcen;

b) Schutz gegen Waldbrände;

c) Erhalt der Artenvielfalt;

d) Maßnahmen betreffend die gesamte Umwelt;

e) Förderung des Erholungswerts der Wälder;

f) Aufwertung der forstlichen Ressourcen.

4.3. Als Schwerpunkte beim Schutz der forstlichen Ressourcen gelten:

- Festlegung von Leitlinien für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung;

- Schaffung von Anreizen für die Waldverjüngung;

- Kontrollnormen für eingeführtes Material (gegen Schädlinge, Parasiten, Krankheiten);

- Verschärfung der pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen und Ausdehnung auf alle Bereiche der Forstwirtschaft sowie gegebenenfalls Aufstockung der Finanzmittel;

- Förderung der Erforschung und Entwicklung umweltverträglicher Methoden zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten;

- Berücksichtigung der Forstwirtschaft bei anderen Maßnahmen der EU in den Bereichen Luftverschmutzung, Bauentwicklung usw.;

- Ratifizierung der Konvention der Vereinten Nationen über Klimaänderungen;

- Förderung der Bemühungen um ein integriertes, nachhaltiges Gleichgewicht von Mensch, Wild und Wald, das modernen ökologischen, soziokulturellen und wirtschaftlichen Erfordernissen entspricht;

- Berücksichtigung der Tierwelt bei der forstlichen Planung und der Bewirtschaftung der Wälder;

- weitere Erforschung der Faktoren, die Waldschäden beeinflussen, sowie Beteiligung der Waldeigentümer, der Inhaber von Jagdrechten und der breiten Öffentlichkeit.

4.4. Im Bereich Schutz gegen Waldbrände wird festgestellt:

- für die derzeitigen Maßnahmen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2158/92 stehen nicht genügend Fördermittel zur Verfügung, und für die Wiederaufforstung von Brandflächen sollten zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden;

- die Verwendung der für den Schutz der Wälder gegen Brände bestimmten Strukturfondsmittel sollte besser koordiniert werden;

- die Methoden zur Verhütung, Aufdeckung und Bekämpfung von Waldbränden sollten weiter erforscht und einschlägige Fachzentren unterstützt werden;

- bessere Koordinierung mit vorhandenen Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene unter Beteiligung der zuständigen Behörden und des Ständigen Forstausschusses;

- weiterer Ausbau der Datenbank, um das Verfahren zum Schutz der Wälder gegen Brände zu verbessern.

4.5. Als Aktionsschwerpunkte bei der Erhaltung der Artenvielfalt werden angesehen:

- Aufstockung der Mittel im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 1467/94, damit diese Verordnung im Forstsektor in vollem Umfang durchgeführt werden kann;

- Festlegung von Leitlinien für den Schutz, die Erhaltung und Steigerung der Artenvielfalt aller Wälder;

- Förderung der Forschung im Bereich der Aufforstung, inbesondere bezüglich Monokulturen;

- Förderung der Allgemeinbildung, um die Artenvielfalt zu erhöhen;

- Förderung der Forschung im Bereich der Erfassung und kostengünstige Steigerung der Artenvielfalt;

- Förderung der Forschung im Bereich der Auswirkungen der forstwirtschaftlichen Methoden auf die Artenvielfalt.

4.6. Als Maßnahmen zugunsten der gesamten Umwelt sollte die EU:

- die Erforschung der Umweltauswirkungen der Wälder fördern;

- die Aufforstungsbeihilfen für Einzelpersonen und einschlägige lokale und regionale Behörden aufstocken;

- zulassen, daß die von den Mitgliedstaaten gewährte jährliche Prämie angehoben und stärker in Einklang mit den tatsächlichen Kosten gebracht wird;

- EU-Maßnahmen in verwandten Bereichen unter Berücksichtigung der Forstwirtschaft koordinieren;

- die Fördermittel für forstwirtschaftliche flankierende Maßnahmen im Rahmen der GAP aufstocken.

4.7. Die Schwerpunkte bei der Förderung des Erholungswerts der Wälder müssen sein:

- Förderung der Zusammenarbeit bei grenzübergreifenden Wäldern;

- Berücksichtigung der Erholungsfunktion der Wälder im Rahmen der EU-Politik der ländlichen Entwicklung.

4.8. Die Schwerpunkte bei der Aufwertung der forstlichen Ressourcen müssen sein:

- Aufstockung der verfügbaren Haushaltsmittel für die Dauer von 5 Jahren;

- Beitrag zur Entwicklung zweckmäßiger, spezifischer Bewirtschaftungsleitlinien;

- Förderung von Bildung und Ausbildung in der Forstwirtschaft, insbesondere durch verstärkte Information über die Methoden in den anderen Mitgliedstaaten;

- Förderung der Erforschung und der Erkenntnis des Nutzens der Wälder für die Allgemeinheit;

- Förderung der Erforschung und Nutzung verbesserter Techniken;

- Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Nutzern und Eigentümern und zwischen öffentlichem und privatem Bereich;

- Förderung der Erforschung der Absatzmöglichkeiten für Holz;

- Förderung der Erforschung der Nutzungsmöglichkeiten von Holz als Energieträger;

- Förderung der Nutzung verbesserten Erbguts zur Verbesserung der Qualität;

- Förderung der Information über die Waldbestände für die holzverarbeitende Industrie.

4.9. Zum institutionellen Rahmen wird vorgeschlagen, daß die Funktionen des Ständigen Forstausschusses um die Bereiche Öko-Zertifikate, Pflanzenschutzmaßnahmen, Vermehrungsgut und forstwirtschaftliche Forschung erweitert werden, damit er zu einem Instrument zur Koordinierung der forstpolitischen Maßnahmen wird. Ebenso sollte der Entschließung zufolge das EFICS-System effizienter gestaltet werden.

4.10. Die Umsetzung der in der Entschließung aufgeführten Maßnahmen erfordert eine jährliche Aufstockung der EU-Fördermittel um 353 Millionen ECU, das sind 1 765 Milliarden ECU für den gesamten Fünfjahreszeitraum.

5. Standpunkte des Ausschusses der Regionen

5.1. Allgemeine Bemerkungen

5.1.1. Der Ausschuß der Regionen schließt sich der Auffassung des Europäischen Parlaments an, daß gemeinschaftliche Maßnahmen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung, Bekämpfung der Luftverschmutzung und zur Verringerung der Zahl von Waldbränden im Sinne der Konferenzen von Rio und Helsinki eine ergänzende Rolle in bezug auf die nationalen Forstpolitiken spielen sollten.

5.1.2. Der Ausschuß betont, wie wichtig es ist, daß die Prinzipien der nachhaltigen Forstwirtschaft bei der Bewirtschaftung und Nutzung der Wälder auf allen Ebenen beachtet werden. Die Kommission sollte bei ihrem Vorgehen stets die Verwirklichung dieser Prinzipien gewährleisten, indem alle Elemente der Nachhaltigkeit - die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen - gleichermaßen berücksichtigt werden.

5.1.3. Nach Ansicht des Ausschusses ist es Aufgabe der EU, bei internationalen Forstfragen die koordinierten Standpunkte ihrer Mitgliedstaaten zu den behandelten Themen zu vertreten. Förderungswürdige Themen sind u.a. die Bekämpfung von Klimaveränderungen sowie die Erörterung und Einigung über Maßnahmen und allgemeine Indikatoren zur Förderung einer nachhaltigen Forstwirtschaft und der Biodiversität. Zu dieser Kategorie zählt auch die Vorbeugung gegen durch Holztransporte eingeschleppte Schädlinge.

5.1.4. Die EU kann den Forstsektor am besten unterstützen, indem sie Ausbildung, Forschung, Informationsvermittlung und Beratung sowie Entwicklungsmaßnahmen im ländlichen Raum fördert.

5.1.5. Die Forstwirtschaft ist ein in ständigem Wandel begriffener Wirtschaftsbereich, für den die Schaffung eines der GAP entsprechenden Fördersystems nicht zweckmäßig ist. Nach Auffassung des Ausschusses der Regionen ist die jetzige Höhe der forstwirtschaftlichen Fördermittel auch in Zukunft ausreichend, vor allem, wenn man die Haushaltslage der Union bedenkt. Innerhalb des Finanzierungsrahmens könnten jedoch, sofern andere Bedürfnisse nicht entgegenstehen, mehr Mittel für die Verhütung und Beseitigung von Waldbrandschäden in Südeuropa bereitgestellt werden.

5.1.6. Der Ausschuß der Regionen fordert die Kommission auf, die Gründung eines Beratenden Forstausschusses voranzutreiben, damit sie über diesen die Standpunkte der Regionen und verschiedenen Interessengruppen - u.a. der Waldeigentümer der Mitgliedstaaten, der Industrie, der Besitzer von Jagdscheinen, der Arbeitnehmer und der Umweltorganisationen - erfahren kann.

5.1.7. Der Ausschuß der Regionen wird die Veranstaltung internationaler Tagungen zum Informations- und Erfahrungsaustausch im Forstsektor unterstützen. Die im Nord- und Ostseeraum sowie im Atlantik- und Mittelmeerraum bestehenden Kooperationsstrukturen könnten dazu einen geeigneten Rahmen bieten.

5.2. Bewirtschaftungsmaßnahmen

5.2.1. Der Ausschuß schließt sich der Ansicht des Parlaments an, daß auf EU-Ebene einheitliche Leitlinien und allgemeine Prinzipien, wie beispielsweise das der Nachhaltigkeit, für die Bewirtschaftung der Wälder festgelegt werden sollten. Zu den Aufgaben der Mitgliedstaaten und Regionen gehört der Erlaß der konkreten Bewirtschaftungsvorschriften, die u.a. auf dem ökologischen Zustand der Wälder, der Struktur und dem Alter des bestehenden Baumbestandes sowie der Betonung der jeweiligen Nutzungsformen der Wälder basieren. In den meisten Ländern werden zusätzlich ergänzende, regionale Vorschriften benötigt. Der Ausschuß weist jedoch darauf hin, daß in einer Reihe von Mitgliedstaaten und Regionen konkrete forstrechtliche Vorschriften zur nachhaltigen, ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung bestehen, die zu beachten sind.

5.2.2. Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten bei deren Bestreben zur Erstellung langfristiger und periodisch zu überarbeitender Bewirtschaftungs- und Nutzungspläne unterstützen, denn nur durch planvolles Vorgehen können bleibende positive Ergebnisse erreicht werden.

5.2.3. Der Ausschuß der Regionen betont die Wichtigkeit der Fördermaßnahmen der Kommission, wie der Forschungsfinanzierung, bei der Entwicklung ökologischer Bewirtschaftungsmethoden und der Ermittlung der gesamtwirtschaftlichen Vorteile dieser Methoden. Zu den ökologischen Bewirtschaftungsmethoden zählt u.a. die kleinflächig ausgeführte Verjüngung der Wälder, hauptsächlich durch eine vielseitige Verwendung von standörtlichen Baumarten bei der Erneuerung der Wälder. Das verwendete Vermehrungsgut sollte sich von seiner Herkunft her für die Region eignen.

5.2.4. Der Ausschuß der Regionen schlägt der Kommission vor, daß bei der Erneuerung der Richtlinien zur Regelung des Handels mit Vermehrungsgut von Waldbäumen die Nutzungsmöglichkeiten des für die jeweiligen Gebiete am besten geeigneten Vermehrungsguts berücksichtigt würden. Hierzu zählen zumindest die Herkunft des Materials sowie die Größe und der Typ der Pflanzen.

5.2.5. Um der EU und den Mitgliedstaaten ausreichende Informationen über das Ausmaß und die Lage der Wälder zur Verfügung zu stellen, sollte ein möglichst effizientes gemeinsames Waldinventarsystem geschaffen werden.

5.3. Vorschläge zur Nutzung der Wälder

5.3.1. Der Ausschuß der Regionen begrüßt die die Mehrfachnutzung der Wälder befürwortende Entschließung des Europäischen Parlaments. In den meisten Waldgebieten kann die wirtschaftliche Nutzung mit der Erholungsfunktion unter Berücksichtigung der Prinzipien einer dauerhaften Nutzung vereinbart werden.

5.3.2. Nach Ansicht des Ausschusses sollte die Kommission zur Wahrung der relativen Wettbewerbsfähigkeit der forstwirtschaftlichen Produkte der EU die Forschungs- und Entwicklungsarbeit zur Schaffung neuer weiterveredelter Produkte unterstützen.

5.3.3. Der Ausschuß befürwortet den Vorschlag der Kommission zu einer strukturellen Vereinfachung des 5. Rahmenprogramms Forschung. Unter den aufgeführten Schwerpunkten "Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des nachhaltigen Wachstums" und "Lebensumfeld und Ökosystem" sollte in Anbetracht der Tatsache, daß sich derartige Forschungsprojekte über einen langen Zeitraum erstrecken können, ein deutlicher Finanzierungsanteil für die Entwicklung der Weiterveredelung von Forstprodukten reserviert werden.

5.3.4. Der Ausschuß schließt sich der Sichtweise des Europäischen Parlaments über die Förderung der Nutzung von Holz als Energielieferant an.

5.3.5. Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Strukturfonds ist es äußerst wichtig zu gewährleisten, daß im ländlichen Raum die Entwicklung von Kleinst- und Kleinbetrieben der Holzverarbeitung gefördert werden kann. Hierzu zählt auch die Förderung und Anregung von Zusammenarbeit der Unternehmung zur Entwicklung von regionalen Gütezeichen.

5.3.6. Der Ausschuß hält es für wichtig, daß im Rahmen der Forschungs- und Projektarbeit Projekte finanziert werden, mit denen die Verwendung von Frisch- und Altfaser sowie von aus Kulturpflanzen gewonnener Faser in forstwirtschaftlichen Produkten untersucht wird. In den Untersuchungen sollte versucht werden, die gesamtwirtschaftliche Auswirkung der Fasern, optimale Mischungsverhältnisse und neue Verwendungsarten für Altfaser, beispielsweise in der Energiegewinnung, zu ermitteln.

5.3.7. Die Verwendungsmengen von Frisch- und Altfaser sollten nicht durch künstliche Begrenzungen oder Subventionsmaßnahmen und auch nicht durch steuerliche Mittel reguliert werden.

5.3.8. Der Ausschuß der Regionen befürwortet entschieden den Vorschlag des Parlaments zur Durchführung einer Kampagne zur Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Bedeutung der Wälder und der forstwirtschaftlichen Produkte. Mit dieser Kampagne sollte insbesondere das Bewußtsein für die ökologischen Eigenschaften des Rohstoffes Holz geschärft werden. Mögliche Zielgruppen wären die Verbraucher, Schüler und Studenten sowie die Industrie und einschlägig zuständige Beamte.

5.4. Schutzmaßnahmen

5.4.1. Nach Ansicht des Ausschusses der Regionen ist es Aufgabe der EU, Empfehlungen zur Artenvielfalt der Wälder voranzubringen, die jeder Mitgliedstaat unter Berücksichtigung lokaler Gesichtspunkte präzisieren kann.

5.4.2. Der Ausschuß betont die Wichtigkeit des Privateigentumsschutzes in bezug auf Wald und die Bedeutung des Privateigentums für Forstschutzmaßnahmen und die Entwicklung einer nachhaltigen Forstwirtschaft.

5.4.3. Der Ausschuß befürwortet Maßnahmen zum Schutz wertvoller Naturgebiete und Landschaften. Die Umsetzung des NATURA-2000-Programms ist hier besonders wichtig. Bei der Verwirklichung der Schutzmaßnahmen muß jedoch das Subsidiaritätsprinzip beachtet werden, d.h. die betroffenen Bürger und vor allem Waldeigentümer müssen gehört werden. Ferner sollte der Umfang der Schutzprogramme im Verhältnis zu den verfügbaren Finanzmitteln stehen. Der Ausschuß möchte ferner betonen, daß eine durch die Gemeinden und Regionen verwirklichte Raumplanung hervorragende Möglichkeiten zur Festlegung von Schutzgebieten und zur Lösung von Interessenkonflikten bietet. Zu diesem Zweck könnten z. B. Regional- oder Naturparks geschaffen werden.

5.4.4. Der Ausschuß betont, daß die Union bei der Formulierung von Empfehlungen und Kriterien forstlicher Zertifizierungssysteme jedem Mitgliedstaat und jeder Region ein eigenes, den jeweiligen Voraussetzungen angepaßtes System ermöglichen muß. Das System sollte auf dem Freiwilligkeitsgrundsatz beruhen sowie der jeweiligen Eigentumsstruktur, den Handelspraktiken und den Naturverhältnissen entsprechen. Es sollte kosteneffizient sein, so daß keinem der Beteiligten unangemessene Kosten aus der Verwirklichung und Überwachung der Zertifizierung entstehen.

5.4.5. Bei der inhaltlichen Planung des 5. Rahmenprogramms Forschung sollten Finanzmittel für die Erforschung der Auswirkungen von Umweltschäden auf die Wälder und für die Erforschung der Auswirkungen der Wälder und der Forstwirtschaft auf die Umwelt veranschlagt werden.

5.4.6. Nach Auffassung des Ausschusses der Regionen sollte bei der Umsetzung der Verordnung (EWG) Nr. 307/86 besonders darauf geachtet werden, daß das Netz zur Beobachtung des allgemeinen Zustands der Wälder voll ausgebaut und ausgenutzt wird und daß das forstliche Informationssystem EFICS vervollständigt wird.

Brüssel, den 19. November 1997.

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Pasqual MARAGALL i MIRA