Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema "Die lokalen Gebietskörperschaften und die Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum"
Amtsblatt Nr. C 064 vom 27/02/1998 S. 0059
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema "Die lokalen Gebietskörperschaften und die Partnerschaft Europa-Mittelmeerraum" (98/C 64/09) DER AUSSCHUSS DER REGIONEN, gestützt auf seinen Beschluß vom 12. März 1997, gemäß Artikel 198 c Absatz 4 des EG-Vertrags eine Stellungnahme zum Thema "Die lokalen Gebietskörperschaften und die dezentralisierte Zusammenarbeit im Mittelmeerraum" zu erarbeiten und die Fachkommission 4 "Städtepolitik" mit den Vorarbeiten zu beauftragen, gestützt auf seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament "Verstärkung der Mittelmeerpolitik der Europäischen Union: Vorschläge für die Entwicklung einer Partnerschaft Europa-Mittelmeer" (), unter Berücksichtigung der Erklärung von Barcelona und des von den Mitgliedstaaten und den Drittländern im Mittelmeerraum am 28. November 1995 angenommenen Arbeitsprogramms, aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1488/96 des Rates der Europäischen Union über finanzielle und technische Begleitmaßnahmen zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer, aufgrund des Vorschlags für einen Beschluß des Rates über die Annahme von Leitlinien für die MEDA-Richtprogramme (KOM(96) 441 endg.), aufgrund des gemeinsamen Berichts der Ratspräsidentschaft und der Kommission über die Fortschreibung der Mittelmeerpolitik im Anschluß an die Konferenz von Barcelona (7987/96-C4-0414/96), aufgrund des Vorschlags für eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 1997 zu diesem Bericht, gestützt auf den von der Fachkommission am 30. Mai angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 125/97 rev.) (Berichterstatter: Francesco Rutelli), verabschiedete auf seiner 20. Plenartagung (Sitzung vom 20. November) folgende Stellungnahme. 1. Die lokalen Gebietskörperschaften und die Partnerschaft Europa - Mittelmeer 1.1. Einleitende Bemerkungen 1.1.1. Die Festlegung eines einheitlichen und kohärenten Rahmens für die Beziehungen zu den Drittländern im Mittelmeerraum (DLM) ist ein vorrangiges Ziel der Außenbeziehungen der Europäischen Union. Bisher erstreckte sich der Aufbau einer Partnerschaft nur auf zwölf Länder des südlichen Mittelmeerraums (). Der Mittelmeerraum weist aufgrund seiner Wirtschaftstätigkeiten und der engen Handelsbeziehungen eine eigene regionale Identität auf. Er ist aber auch ein zersplitterter, uneinheitlicher geopolitischer Raum mit einer großen Vielfalt in bezug auf Kultur, politische Systeme, wirtschaftliche und soziale Strukturen und Entwicklungsstand. Die Bemühungen der Staaten und der internationalen Organisationen um eine stärkere Integration dieses Raums haben bisher nicht die erwarteten Ergebnisse gebracht. Es besteht weiterhin ein umfassendes Ungleichgewicht, das Grund für soziale Spannungen, Auseinandersetzungen religiösen Ursprungs, Arbeitslosigkeit und Wanderungsbewegungen ist. Das verstärkte Interesse für den Mittelmeerraum ist auch auf die Bedrohung der Stabilität und Sicherheit dieser Region vor dem Hintergrund der sich verschärfenden internationalen und internen Spannungen zurückzuführen. 1.1.2. Im Zuge der Umsetzung wirksamer Programme für die Zusammenarbeit und die Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den DLM ist es zweckmäßig, Überlegungen über die Modalitäten des Entwicklungsprozesses und die an diesem Prozeß Beteiligten anzustellen. Die regionalen und lokalen Behörden haben heute mehr Möglichkeiten, durch direkte Maßnahmen im Rahmen der herkömmlichen zentralstaatlichen Zusammenarbeit und darüber hinaus die Schwierigkeiten der traditionellen Entwicklungsmodelle zu überwinden, das bestehende Netz zwischen den Kommunen auszubauen, um Entwicklungsprojekte mit konkreten Zielsetzungen zu konzipieren, und sich den Herausforderungen der nachhaltigen Entwicklung des städtischen und ländlichen Raums - insbesondere im Rahmen der Agenda 21 - zu stellen. 1.2. Die Europa-Mittelmeer-Konferenz 1.2.1. Auf der Europa-Mittelmeer-Konferenz am 27. und 28. November 1995 in Barcelona wurden die neuen Leitlinien für die Partnerschaft Europa-Mittelmeer () festgelegt. Sie betreffen drei prioritäre Maßnahmenbereiche: politische und sicherheitsbezogene Zusammenarbeit, wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit sowie Zusammenarbeit im sozialen, kulturellen und menschlichen Bereich. 1.2.2. Die Konferenz von Barcelona hat verstärktes Augenmerk auf die Komplementarität der beiden Ebenen gelegt, auf denen Maßnahmen vorgesehen sind, d.h. auf den ergänzenden Charakter der auf zentraler und lokaler Ebene durchgeführten Maßnahmen. Den Zentralverwaltungen obliegt die Vertiefung des politischen Dialogs und die Erweiterung der wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenarbeit durch Definition eines gemeinsamen Friedens- und Stabilitätsraums und Schaffung einer allen Partnern gemeinsamen Wohlstandszone. Die Maßnahmen der Zentralverwaltungen betreffen also vorwiegend die zwei ersten Kapitel der Partnerschaft Europa-Mittelmeer. Den regionalen und lokalen Behörden sowie den verschiedenen Akteuren der Bürgergesellschaft fällt hingegen eine wichtige Rolle im Bereich der kulturellen, sozialen und menschlichen Zusammenarbeit durch Entwicklung der Humanressourcen, Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Kulturen und eines Austausches zwischen den Bürgergesellschaften zu, ohne daß ihnen Vorschläge und konkrete Maßnahmen in den beiden anderen Bereichen verwehrt sind. 1.2.3. Jeder der beiden Verwaltungsebenen entspricht ein bestimmter Bereich. Für die staatlichen Maßnahmen sind der Rahmen die Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und den DLM. Die Maßnahmen der regionalen und lokalen Behörden (und der verschiedenen Akteure der Bürgergesellschaft) werden vorwiegend im Rahmen von Projekten zur dezentralisierten Zusammenarbeit im Bereich der Kommunalverwaltung und der Förderung der Menschenrechte durchgeführt. 1.3. Allgemeine Charakteristika der Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften 1.3.1. Auf der Ebene der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wurden Maßnahmen entwickelt, die im wesentlichen die technische Zusammenarbeit durch den Transfer von Kompetenzen, Fachkenntnissen und Know-how betreffen. Dabei waren die vorrangigen Interventionsfelder natürlich der städtische Bereich (Verbesserung und Instandhaltung der Infrastruktur und Raumplanung) und die Kommunalverwaltung (Ausbildung von kommunalen Bediensteten, Organisation der Verwaltungsverfahren). 1.3.2. Mit dieser Art von Maßnahmen sollen alle an der lokalen Entwicklung Beteiligten in die Lage versetzt werden, schrittweise spezifische, an die örtlichen Gegebenheiten angepaßte Methoden und Instrumente zu ermitteln. Die Maßnahmen sind nur dann wirksam, wenn sie auf einem tiefen Verständnis dieser Gegebenheiten aufbauen und wenn damit die notwendige Anpassung der operationellen Verfahren an die Finanzierungsvorgaben einhergeht. 1.3.3. Ganz abgesehen vom Inhalt der wichtigsten Programme in diesem Bereich kann allgemein festgestellt werden, daß die mit dieser Interventionsform erzielten Resultate im allgemeinen ein hohes Niveau aufweisen und Symbolcharakter haben. Trotz des mitunter übertrieben technischen Charakters und administrativen Aufwands besteht kein Zweifel darüber, daß diese Komponente der dezentralisierten Zusammenarbeit einer der Bereiche ist, in dem die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Mittelmeerraum am weitesten fortgeschritten ist. 1.3.4. Die Kooperationsprojekte zwischen den regionalen und lokalen Behörden der nördlichen und südlichen Mittelmeerländer bringen die Aktionsmöglichkeiten der Beteiligten auf internationaler Ebene konkret zum Ausdruck. Darüber hinaus kann mit Genugtuung festgestellt werden, daß die Rolle der Bürger und der am demokratischen Entscheidungsprozeß der regionalen und lokalen Behörden beteiligten Stellen durch Programme zur dezentralisierten Zusammenarbeit zur Geltung gebracht wird. Diese Zusammenarbeit sollte daher auf der Basis einer ordnungsgemäßen Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und eines angemessenen Volumens erforderlicher Mittel gefördert und verstärkt werden. 1.4. Funktionsweise der Mittelmeerprogramme 1.4.1. Die Gemeinschaftsmaßnahmen, deren Durchführung in den Händen der Kommission liegt (), ergänzen die Maßnahmen der zuständigen zentralen und Außenstellen der DLM. Die Kommission stellt über die zuständigen Stellen (Desks) die Richtprogramme für jedes Land auf - in der Regel Dreijahresprogramme. Sie enthalten die im Einvernehmen mit dem Empfängerstaat festgelegten Prioritäten für die Programmdurchführung. Die Richtprogramme geben einen Überblick über die politische, wirtschaftliche und soziale Lage in einem jeden Land, zeigen die wichtigsten Herausforderungen auf, die ein jedes Land zu bewältigen hat, und beschreiben die Ausrichtung der Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft im finanziellen und technischen Bereich und die wichtigsten, für den Zeitraum 1996-1998 ausgewählten Programme und deren Mitttelausstattung. Diese Angaben sind der Bezugsrahmen für die Formulierung der Ausschreibungen in der darauffolgenden Phase. Die von der Kommission für die Richtprogramme festgelegten allgemeinen Leitlinien haben sich bei der Durchführung des MEDA-Programms als wertvolle Anhaltspunkte für die Festlegung der Prioritäten im Einvernehmen mit den Partnern des Mittelmeerraums und die Abstimmung mit den Mitgliedstaaten erwiesen (). 1.4.2. Gemäß der MEDA-Verordnung () kann jedes Land als vorrangige Leitthemen für sein Richtprogramm angeben: - Förderung der Umgestaltung der Wirtschaft und der Schaffung einer Freihandelszone Europa-Mittelmeer durch Dynamisierung des Privatsektors und Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere in KMU; Dynamisierung privater europäischer Investitionen einschließlich der Zusammenarbeit im industriellen Bereich; Modernisierung der wirtschaftlichen Infrastruktur sowie flankierende Maßnahmen zu den Infrastrukturanpassungsprogrammen. - Förderung eines ausgewogeneren wirtschaftlichen und sozialen Gleichgewichts durch Verbesserung der Sozialdienste, Förderung einer harmonischen und integrierten ländlichen Entwicklung, Zusammenarbeit im Umweltbereich, integrierte Entwicklung der Humanressourcen, Stärkung der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte, Förderung der kulturellen Zusammenarbeit, technische Hilfe und Zusammenarbeit zwecks Eindämmung des Drogenhandels, der internationalen Kriminalität und der illegalen Einwanderung. - Förderung der regionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit durch Schaffung neuer Strukturen und Verbesserung der bestehenden Infrastrukturen für die regionale Zusammenarbeit der Mittelmeerpartner und Errichtung der für den regionalen Handel notwendigen Strukturen (in den Bereichen Verkehr, Kommunikation, Energie, in begrenztem Maße Infrastrukturprojekte und Kooperation zwischen Nachbarregionen). 1.4.3. Die Programme werden dem MED-Ausschuß der Europäischen Union unterbreitet, der sich aus Beamten der Mitgliedstaaten zusammensetzt (Art. 11 MEDA-Verordnung). Nach ihrer Genehmigung werden sie in die Finanzierungsvereinbarung aufgenommen, die von der Kommission und vom DLM unterzeichnet wird. Die Kommission kann dann die Durchführungsphase einleiten und das Aufgabenprofil für spezifische Projekte definieren, das dem Empfängerland zur Genehmigung unterbreitet wird. Kleine Aufträge, z. B. sogenannte Mikro-Aktionen (), werden freihändig vergeben. Für Dienstleistungsaufträge, für die ein Ausschreibungsverfahren vorgesehen ist, stellt die Kommission auf der Grundlage einer Vorauswahl oder von Interessebekundungen eine Shortlist auf. Ausschreibungen für öffentliche Bau- und Lieferaufträge werden grundsätzlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (). 2. Projekte zur Förderung multilateraler Partnerschaften und eines Netzverbunds lokaler Träger 2.1. Diese Projekte haben die Förderung von Kenntnissen und ihren Transfer zwischen europäischen und mediterranen Beteiligten zum Ziel. Sie betreffen eine breite Palette von Aktionen zur Förderung der dezentralisierten Zusammenarbeit, deren Initiatoren Einrichtungen des öffentlichen und privaten Sektors in den EU-Mitgliedstaaten und DLM sind. Dies ist sicher der Haupttätigkeitsbereich der örtlichen Verwaltungen. Die Kommission hat - nachdem die dezentralisierten Kooperationsprogramme im Mittelmeerraum 1995 eingefroren wurden - im Jahr 1996 eine Neuorganisation der Verwaltung der Programme zur dezentralisierten Zusammenarbeit mit dem Ziel in Angriff genommen, drei präzisen Anforderungen Rechnung zu tragen: - Anerkennung der Zusammenarbeit mit der Bürgergesellschaft als tragendem Element der Beziehungen Europa-Mittelmeer; - nachdrücklicher Wunsch der europäischen und mediterranen Bürgergesellschaft nach Zusammenarbeit und die daraus resultierende Notwendigkeit einer stärker strukturierten Organisation; - Einfachheit, Transparenz und Disziplin in bezug auf die Verfahren der Durchführung der Programme zur dezentralisierten Kooperation. 2.2. Die dezentralisierten Kooperationsprogramme bleiben auch 1997 eingefroren; über ihre Wiederaufnahme wird erst dann entschieden, wenn im Europäischen Parlament die Aussprache über den Sonderbericht des Rechnungshofs über die Programme stattgefunden hat. MED-URBS hat sich als besonders bedeutsames Programm zur Förderung des Transfers von Kenntnissen und Fachwissen zugunsten der Kommunalverwaltungen bestätigt. Die Kommunalverwaltungen haben auch von dem Programm MED-MIGRATION zugunsten von Einrichtungen zur Betreuung von Migranten profitiert, das darauf ausgelegt ist, Entwicklungsmechanismen auf lokaler Ebene zur Entfaltung zu bringen, die den Wanderungsdruck eindämmen können. Das Programm MED-TECHNO zur Gründung von Zusammenschlüssen öffentlicher und privater Einrichtungen für die Aufbereitung städtischer und industrieller Abwässer und ihre Nutzung als Energiequelle wurde nicht durchgeführt. In den Schlußfolgerungen der Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz von Malta wurde die Wiederaufnahme der drei dezentralisierten Kooperationsprogramme - MED-URBS, MED-CAMPUS und MED-MEDIA - gefordert. Einige der Zielsetzungen von MED-MIGRATION und MED-TECHNO könnten möglicherweise in das Programm MED-URBS aufgenommen werden. 3. Schlußbetrachtung 3.1. Die Programme zur dezentralisierten Zusammenarbeit im Mittelmeerraum sind durch die effiziente Mitwirkung zahlreicher Beteiligter und Einrichtungen gekennzeichnet, von denen wesentliche Impulse für Kooperationsaktionen ausgehen. Es ist daher geboten, ihre künftige Entwicklung innerhalb des globalen Rahmens der Partnerschaft Europa-Mittelmeer zu gewährleisten und auf diese Weise das Potential der geschaffenen Netze zu erschließen und die nunmehr bewährten Projektfähigkeiten zu unterstützen. 3.2. Die Zukunft der dezentralisierten Zusammenarbeit im Mittelmeerraum hängt von einer Reihe von Faktoren ab, in erster Linie vom Willen und von den Fähigkeiten der lokalen Verwaltungen selbst. Bis dato sind nur einige wenige Verwaltungen vollständig in der Lage, eine grenzübergreifende Zusammenarbeit effizient und auf Dauer zu organisieren und zu managen. In vielen Fällen tendieren die Verwaltungen dazu, vor den Schwierigkeiten - fehlende Finanzmittel, administrative und buchhalterische Probleme - zu kapitulieren. 3.3. Ein erster Schritt in dieser Richtung könnte sein, daß der Ausschuß der Regionen und seine Mitglieder auf die Europäische Kommission, die nationalen, regionalen und lokalen Behörden jener DLM Druck ausüben oder einwirken, die derzeit noch über Assoziationsabkommen und Programme verhandeln, um zu erreichen, daß Themen, die Städte betreffen könnten, als vorrangige Bereiche aufgenommen werden. Dabei sollte der Bewirtschaftung der Gewässer, der Wiederverwertung und Entsorgung von Abfällen und dem umweltverträglichen Verkehr absoluter Vorrang eingeräumt werden. Diese Themen wurden in die Programme nicht einbezogen. Vielmehr legen diese Abkommen und Programme den Akzent auf die Verstärkung der wirtschaftlichen Reformen und die Stützung des wirtschaftlichen und sozialen Gleichgewichts. 3.4. Im Hinblick auf die Weckung des Interesses und des Bewußtseins um die Möglichkeiten der Mittelmeerpartnerschaft wäre es wünschenswert, daß die Kommission Initiativen einleitet, die das Profil dieser Partnerschaft heben und die Beteiligung der Bürger fördern. 3.5. Desweiteren wäre eine Aufstockung der MEDA-Mittel wünschenswert, die der Haushaltslinie "Dezentralisierte Zusammenarbeit" zugewiesen wurden. 3.6. Ferner wäre es zweckmäßig, für die Zeit nach dem Ablauf der MED-Projekte Formen der Unterstützung und die Verknüpfung mit Maßnahmen wie Umwelt-Audit, Planung, Stadtsanierung usw. vorzusehen, für die auf andere Formen der Finanzierung zurückgegriffen würde. Denn häufig bleibt der Aktionsradius der MED-Programme auf die Stadtdiplomatie beschränkt, ohne die Verwirklichung der Projekte vorzusehen, die in ihrem Rahmen ausgereift sind. 3.7. Der von den Teilnehmern der Zweiten Europa-Mittelmeer-Konferenz am 16. April 1997 in Malta und anläßlich des Forums der Bürgergesellschaften Europa-Mittelmeer vorgetragene Wunsch, die Programme der Europäischen Union für die dezentralisierte Zusammenarbeit mit dem Mittelmeerraum wiederzubeleben, wird unterstützt. Insbesondere ist im Hinblick auf die Valorisierung des Erbes und die Entwicklung des Kulturtourismus der Vorschlag zu prüfen, Kooperationspartnerschaften zwischen den internationalen und regionalen Organisationen einerseits und den einheimischen Kreisen (einschließlich der lokalen Gebietskörperschaften) andererseits aufzubauen. 3.8. Der AdR sollte sich für den effizienten Auf- und Ausbau dieser Zusammenarbeit einsetzen und den institutionellen Barcelona-Prozeß begleiten, unterstützen und mitgestalten. Brüssel, den 20. November 1997. Der Präsident des Ausschusses der Regionen Pasqual MARAGALL i MIRA () ABl. C 126 vom 29.4.1996, S. 12. () Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Albanien sind Begünstigte verschiedener Maßnahmen und Initiativen der Europäischen Union, die u.a. mit der Lage im Anschluß an den Bürgerkrieg und/oder mit der politischen und wirtschaftlichen Übergangsphase, in der sich diese Staaten befinden, begründet werden. () Mit der Annahme der Erklärung von Barcelona gehen die 27 Teilnehmerstaaten die Verpflichtung ein, eine stärker projektorientierte Partnerschaft festzulegen, um den Mittelmeerraum zu einem Gebiet des Dialogs, des Austauschs und der Zusammenarbeit zu machen (Erwägungsgründe der Erklärung). Im Rahmen der Maßnahmen im Anschluß an die Konferenz ist vorgesehen, daß die Außenminister in regelmäßigen Abständen zusammenkommen, um die Umsetzung des Barcelona-Prozesses zu verfolgen und Maßnahmen im Hinblick auf die festgelegten Ziele festzulegen. Zu den verschiedenen Aktionen werden Ad-hoc-Sitzungen von Ministern, Beamten, Sachverständigen und allen Einrichtungen der Bürgergesellschaft abgehalten. Die Tagung der Minister für auswärtige Angelegenheiten wird von einem "Europa-Mittelmeer-Ausschuß für den Barcelona-Prozeß" vorbereitet, der sich aus der Troika der Europäischen Union und aus jeweils einem Vertreter eines jeden Mittelmeerpartnerlandes zusammensetzt. () Die für Programme im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer zuständige Generaldirektion wurde vor kurzem von Grund auf umstrukturiert. () Die EU-Hilfe für Programme in der Region beläuft sich auf 3 424,5 Millionen ECU. Der Hauptteil (90 %) entfällt auf bilaterale Abkommen zwischen EU und DLM. Der Rest dient der Finanzierung multilateraler Kooperationsprojekte einschließlich dezentralisierter Kooperationsvorhaben zwischen Städten. Der Gesamtbetrag ist niedriger als die 1995 vom Rat in Cannes für den Zeitraum 1995-1999 vorgesehene Finanzierung und geringer als eine ähnliche Finanzierungsverpflichtung aufgrund der Barcelona-Erklärung von 1995. Die aufgrund der MEDA-Verordnung zu finanzierenden Maßnahmen müssen den Prioritäten der Begünstigten, deren veränderten Bedürfnissen und Entfaltungsmöglichkeiten sowie dem Fortschritt bei Strukturreformen gerecht werden. Die Finanzhilfe erfolgt in Form von Zuschüssen, die durch die EU-Kommission verwaltet werden, sowie von Risikokapital der EIB. Ergänzt wird die Beihilfe durch bilaterale Beiträge der Mitgliedstaaten und durch EIB-Darlehen. () Verordnung (EG) Nr. 1488/96 des Rates vom 23. Juli 1996 über finanzielle und technische Begleitmaßnahmen zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer, verabschiedet auf der Grundlage des Vorschlags für eine Verordnung (EG), veröffentlicht im Amtsblatt der EU vom 6. September 1995, Reihe C. Die Verordnung wurde im ABl. L 189 vom 30.7.1996 veröffentlicht und trat am 2. August in Kraft. Die MEDA-Verordnung enthält Vorschriften über die Verwaltung der für die Durchführung des Projekts Partnerschaft Europa-Mittelmeer bereitgestellten Mittel nach dem Vorbild der bestehenden Programme für andere strategische Nachbarstaaten (PHARE für die Länder Mittel- und Osteuropas, TACIS für die Länder der ehemaligen Sowjetunion). Ab dem 1. Januar 1997 ersetzt die MEDA-Verordnung die bilateralen Finanzprotokolle, die seit den siebziger Jahren die Grundlage für die Unterstützung der Europäischen Union zugunsten der DLM waren. Gleichzeitig ersetzt die MEDA-Verordnung die Verordnungen über die horizontale Zusammenarbeit (Verordnung (EWG) Nr. 1763/92), über die Zusammenarbeit mit den besetzten Gebieten (Verordnung (EWG) Nr. 1734/94) und über die Strukturanpassung (Verordnung (EWG) Nr. 1762/92). () Es handelt sich um kleinere Maßnahmen für lokale Verwaltungen. Im Rahmen der Mikro-Aktionen sind Maßnahmen wie die Veranstaltung von Seminaren bzw. Treffen oder die Erstellung von themenbezogenen Studien vorgesehen. Es handelt sich um einen Posten mit einer viel kleineren Mitteldotation und Tragweite, der jedoch die Abwicklung von Treffen der Gesprächspartner und Vorbereitungstreffen bis hin zu projektbezogenen Plattformen ermöglicht. () Begünstigte der Stützungsmaßnahmen können Staaten und Regionen, lokale Behörden, regionale Organisationen, private Unternehmer, öffentliche Einrichtungen, traditionelle und lokale Gemeinschaften, Genossenschaften, Verbände, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen sein. Die europäischen Teilnehmer können sich als indirekte Begünstigte an der Durchführung von Projekten beteiligen, die die Kriterien spezifischer internationaler Ausschreibungen erfuellen (die Ausschreibungen werden in der Reihe S und C des Amtsblatts veröffentlicht), als zugelassene Sachverständige oder im Rahmen von Joint-ventures mit lokalen Partnern.