51997IP0777

Entschließung zu Menschenrechtsverletzungen in Bahrain

Amtsblatt Nr. C 304 vom 06/10/1997 S. 0141


B4-0777, 0780 und 0802/97

Entschließung zu Menschenrechtsverletzungen in Bahrain

Das Europäische Parlament,

A. zutiefst bestürzt über die jüngsten Berichte über Bahrain wie den im Juni 1997 von Human Rights Watch/Middle East veröffentlichten Bericht mit dem Titel "Routine Abuse, Routine Denial: Civil Rights and the Political Crisis in Bahrain", in dem die anhaltende politische Krise in Bahrain dokumentiert wird, die mit verbreiteter politischer Repression, Folter und Mißhandlung von Inhaftierten, Verweigerung eines Rechtsbeistands und Heranziehung unbestätigter Geständnisse als Grundlage für Verurteilungen einhergeht, den Berichte von Amnesty International vom 16. Juni 1996, in dem grosse Sorge angesichts der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen und des fehlenden Schutzes durch korrekte Gerichtsverfahren in Bahrain zum Ausdruck gebracht wird, und den Bericht der UK Parliamentary Rights Group,

B. mit dem Hinweis, daß das Parlament von Bahrain - mit seiner ausschließlich männlichen Vertretung, da Frauen weder das aktive noch das passive Wahlrecht besitzen - 1975 aufgelöst wurde und die regierende Familie Al Khalifa seither alle Forderungen nach der Wiederherstellung einer demokratischen und verfassungsgemässen Herrschaft ignoriert hat,

C. mit dem Hinweis, daß die derzeitige politische Krise im zweiten Halbjahr 1994 begonnen hat mit umfangreichen Demonstrationen und Petitionen, in denen die Wiederherstellung einer verfassungsmässigen Regierung, die Freilassung politischer Gefangener und die Erlaubnis zur Rückkehr Hunderter zwangsexilierter oder wegen ihrer politischen Tätigkeit an der Rückkehr gehinderter Bahrainis gefordert wurde,

D. mit tiefem Bedauern darüber, daß diese gemässigten Forderungen mit Verhaftungen, der Folterung Inhaftierter und dem verstärkten Einsatz des Staatssicherheitsgerichtshofs beantwortet wurden, dessen Verfahren weit hinter den anerkannten internationalen Normen für ein gerechtes Gerichtsverfahren zurückbleiben und gegen dessen Urteile, obwohl auch die Todesstrafe verhängt wird, keine Berufung möglich ist,

E. in der Erwägung, daß Berichten zufolge aus dem Ausland stammende Hubschrauber und Gas gegen Zivilisten eingesetzt wurden,

Das Europäische Parlament,

1. fordert die Regierung von Bahrain auf, die politischen Gefangenen freizulassen, die Rückkehr der Exilierten zu erleichtern und den international anerkannten Normen entsprechende ordentliche Gerichtsverfahren einzuführen und unverzueglich Verhandlungen mit den Oppositionskräften im Hinblick auf die Abhaltung demokratischer Wahlen, an denen beide Geschlechter teilnehmen können, zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzunehmen;

2. fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, von der Lieferung von Waffen oder Sicherheitsausrüstungen an die Regierung von Bahrain Abstand zu nehmen, und ersucht den Rat, Initiativen zu ergreifen, um auf internationaler Ebene eine ähnliche Zurückhaltung zu erreichen, bis wieder demokratische Verhältnisse herrschen;

3. verurteilt rückhaltlos alle Akte der unrechtmässigen Gewalt, der Folter und des Terrorismus, ganz gleich, ob sie von den Sicherheitskräften oder anderen Tätern verübt werden;

4. fordert die Behörden von Bahrain auf, das Land für international angesehene Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International zu öffnen und Organisationen mit ähnlichen friedlichen und demokratischen Zielen die Tätigkeit in Bahrain zu genehmigen;

5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und der Regierung von Bahrain zu übermitteln.