51997IP0034(01)

Entschließung zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über das integrierte Programm für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und das Handwerk (Mehrjahresprogramm) (KOM(96)0329 C4- 0490/96)

Amtsblatt Nr. C 150 vom 19/05/1997 S. 0047


A4-0034/97

Entschließung zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über das integrierte Programm für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und das Handwerk (Mehrjahresprogramm) (KOM(96)0329 - C4- 0490/96)

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament (KOM(96)0329 - C4-0490/96),

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 1994 zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen, begleitet von einer Empfehlung zur Besteuerung der kleinen und mittleren Unternehmen ((ABl. C 323 vom 21.11.1994, S. 16.)),

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 1994 zur Mitteilung der Kommission über die Durchführung eines integrierten Programms für die KMU und das Handwerk ((ABl. C 323 vom 21.11.1994, S. 19.)),

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Januar 1995 zur Mitteilung der Kommission "Das Europäische Beobachtungsnetz für KMU - Bemerkungen der Kommission zum Zweiten Jahresbericht (1994)" ((ABl. C 43 vom 20.02.1995, S. 76.)),

- unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 19. September 1996 zu dem Vorschlag der Kommission für einen Beschluß des Rates über ein Drittes Mehrjahresprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union (1997-2000) ((ABl. C 320 vom 28.10.1996, S. 153.)),

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik (A4-0034/97),

A. in der Erwägung, daß 99,8% aller Unternehmen in der Europäischen Union KMU sind und diese die wichtigste Beschäftigungsquelle bilden,

B. in der Erwägung, daß es zahlreiche Maßnahmen zugunsten von KMU gibt, diese jedoch häufig nicht aufeinander abgestimmt, wirksam und transparent sind,

C. in der Erwägung, daß diese Maßnahmen koordiniert werden müssen, damit sie den grösstmöglichen Nutzen erbringen können,

1. ist der Ansicht, daß die neue Definition von KMU (die insbesondere die Zahl der Beschäftigten - weniger als 10 für Kleinstunternehmen, zwischen 10 und 50 für kleine Unternehmen, zwischen 50 und 250 für mittelgrosse Unternehmen -, den Grad der Selbständigkeit, die Umsatzzahlen und die Bilanzsumme in den Mittelpunkt stellt) einer wirksamen KMU-Politik hilfreich sein kann, weil sehr viel genauer auf die Nöte und Bedürfnisse der kleinen Unternehmen eingegangen werden kann;

2. stellt fest, daß das integrierte Programm Vorschläge für Koordinierungsmaßnahmen enthält, die auf eine Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für die KMU abzielen und daher einen Beitrag zur Lösung des Problems der Arbeitslosigkeit leisten können; ist überzeugt, daß die praktischen Maßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten zugunsten der KMU im Bereich der Vorschriften, der Finanzen, der Ausbildung usw. die Schaffung von Arbeitsplätzen erleichtern werden;

3. teilt die Auffassung der Kommission, daß eine bessere Koordinierung der Gemeinschaftsinstrumente und -programme sowie der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zugunsten von KMU von grundlegender Bedeutung ist, um die Wirksamkeit und Konvergenz der Maßnahmen zu stärken;

4. bedauert, daß das Kommissionsdokument, das sich mit der Koordinierung befasst, keine Einzelheiten darüber enthält, wie diese Koordinierung herbeigeführt werden soll, und was noch wichtiger ist, wer diese Koordinierung übernehmen soll;

5. erwartet jedoch, daß die vor kurzem erfolgte Einrichtung einer neuen Direktion C bei der GD XII, die für die Koordinierung verantwortlich ist, eine beträchtliche Verbesserung bei der Koordinierung der Kommissionsmaßnahmen bewirken wird;

6. weist darauf hin, daß die Ergebnisse der bislang mit den Mitgliedstaaten durchgeführten konzertierten Aktionen nur sehr begrenzte Ergebnisse erbracht haben und nur drei zum Austausch der besten Praktiken bestimmte Gesprächsrunden durchgeführt wurden, deren Follow-up nach wie vor unbefriedigend ist und nur schleppend vorangeht;

7. ist der Ansicht, daß die Mehrwertsteuerbelastung der KMU durch Annahme des "Ursprungs"-Prinzips und eine gemeinsame Mehrwertsteuerregelung langfristig erleichtert werden sollte;

8. fordert die Kommission auf, die Durchführbarkeit der Projekte zu prüfen, und spricht sich in Fällen, in denen der Rat den KMU unzureichende finanzielle Unterstützung bereitstellt, dafür aus, daß die Kommission sich darauf konzentriert, die begrenzten Mittel in der besten und wirksamsten Weise einzusetzen;

9. ist der Ansicht, daß im Kommissionsdokument zwar die Prioritäten einer wirksamen Mittelstandspolitik klar dargelegt sind, daß die Mitteilung jedoch unzureichend ist, was die Festlegung konkreter Maßnahmen betrifft, und fordert die Kommission deshalb auf, die nachstehenden Punkte besonders zu brücksichtigen;

10. fordert eine nachdrückliche Vereinfachung der Belastung durch Verwaltungsverfahren und Vorschriften, denen sich KMU gegenübersehen, und erinnert in diesem Zusammenhang daran, daß die grosse Mehrheit der neuen Vorschriften auf nationaler Ebene erlassen werden, fordert jedoch nachdrücklich alle Instanzen auf administrativer und politischer Ebene auf, die bürokratischen Hindernisse für die KMU nicht unnötigerweise zu erhöhen;

11. fordert deshalb die Kommission auf, nicht nur die Koordinierung zu fördern, sondern auch ihre Verfahren zur Bewertung der Auswirkungen, bei denen es nach wie vor Schwierigkeiten gibt, zu verbessern, um eine bessere Berücksichtigung der KMU-Dimension bei den verschiedenen Gemeinschaftspolitiken und -programmen zu gewährleisten;

12. fordert die Kommission auf, über die Durchführbarkeit einer "de minimis"- Klausel in Richtlinien zu berichten, um zu verhindern, daß KMU unangemessene Belastungen auferlegt werden;

13. betont, daß solche KMU besondere Aufmerksamkeit und finanzielle Hilfe verdienen, die neue Technologien entwickeln oder sich der besten Praktiken auf dem Gebiete des Umweltschutzes bedienen oder sich darauf vorbereiten, die Umweltbetriebsprüfung der EU zu bestehen;

14. fordert konkrete Schritte, um eine besondere Vertretung von KMU am sozialen Dialog zu gewährleisten, ein Aspekt, der für KMU von unabschätzbarer Bedeutung ist, wohingegen die Kommission diesen Aspekt lediglich als "heikel und umstritten" bezeichnet und erwähnt, daß er geprüft werden soll;

15. betont, daß die Mitbestimmung der Arbeitnehmer eine wichtige Quelle der Innovation für die KMU ist, und fordert die Kommission auf, verschiedene Formen der Arbeitnehmermitbestimmung in KMU zu fördern, indem Vorreiter- KMU eine Plattform (Forum) und finanzielle Unterstützung für den Erfahrungsaustausch erhalten;

16. ist der Ansicht, daß das Kommissionsdokument auch im Zusammenhang mit den Maßnahmen betreffend die finanziellen Rahmenbedingungen für die KMU unzureichend ist, und bekräftigt erneut seine Unterstützung eines echten europäischen Kapitalmarkts für die schnell wachsenden KMU;

17. fordert die Kommission auf, bei den Vorbereitungen zur Veröffentlichung des Folgedokuments auf ihre EASDAQ-Mitteilung vom Oktober 1995 die noch bestehenden regulativen Hemmnisse für die europaweiten Kapitalmärkte für rasch wachsende KMU zu prüfen;

18. bedauert es, daß die Durchführung des ELISE-Programms durch den Rat blockiert wird;

19. verweist auf die Wichtigkeit, die KMU auf die Einführung des Euro vorzubereiten, was eine der Prioritäten bei den Koordinierungsmaßnahmen der Kommission in den kommenden Jahren sein muß;

20. begrüsst es, daß das integrierte Programm der Unterstützung der KMU beim Zugang zur Informationsgesellschaft grosse Bedeutung beimisst, äussert jedoch seine Enttäuschung darüber, daß dieser Aspekt nicht Teil des oben genannten Vorschlags der Kommission über ein Drittes Mehrjahresprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Europäischen Union (1997- 2000) war;

21. bedauert es, daß die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit einer sehr wichtigen Gruppe von KMU, nämlich den KMU im Fremdenverkehrssektor, nicht als wichtig genug angesehen wird, um für spezielle Gemeinschaftsaktionen in Betracht zu kommen, ganz zu schweigen von einer spezifischen Gemeinschaftspolitik;

22. betont, daß Unternehmerinnen und auch den im KMU mitarbeitenden Ehegatten bei der Förderung des Unternehmertums und der Unterstützung besonderer Zielgruppen besondere Aufmerksamkeit zukommen muß, und drängt in diesem Zusammenhang darauf, daß die Kommission die seit 1993 vorgesehene Überprüfung der Richtlinie 86/613/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit - auch in der Landwirtschaft - ausüben, sowie über den Mutterschutz ((ABl. L 359 vom 19.12.1986, S. 56.)) rasch in Angriff nimmt;

23. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.