Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Gemeinschaftsinitiative zur Förderung der Veranstaltung 'Kulturstadt Europas'" CdR 448/97 fin
Amtsblatt Nr. C 180 vom 11/06/1998 S. 0070
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Gemeinschaftsinitiative zur Förderung der Veranstaltung 'Kulturstadt Europas'" (98/C 180/12) DER AUSSCHUSS DER REGIONEN, gestützt auf den Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung einer Gemeinschaftsinitiative zur Förderung der Initiative "Kulturstadt Europas" (), aufgrund des Beschlusses des Rates vom 5. Dezember 1997, den Ausschuß der Regionen gemäß Artikel 128 und Artikel 198 c Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen, aufgrund des Beschlusses des AdR-Präsidiums vom 8. März 1996, die Fachkommission 7 "Europa der Bürger, Forschung, Kultur, Jugend und Verbraucher" mit der Ausarbeitung der Stellungnahme zu beauftragen, gestützt auf den von der Fachkommission 7 am 23. Januar 1998 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 448/97 rev.) (Berichterstatter: Herr Efstathiadis); verabschiedete auf seiner 22. Plenartagung am 12. und 13. März 1998 (Sitzung vom 13. März) folgende Stellungnahme. 1. Einleitung 1.1. Es ist allgemein anerkannt, daß die Kultur der beste Ansatz zur Überbrückung der Unterschiede zwischen Gesellschaften ist und die Grundvoraussetzung für die Verständigung und somit für ein problemloses Miteinander zwischen den Völkern bildet. 1.2. Die kulturelle Zusammenarbeit und Verständigung unter Respektierung der Identität der einzelnen Völker und ethnischen Gruppen wird zur Herbeiführung wirtschaftlicher Konvergenz und sozialer Gerechtigkeit beitragen und kommt auch sämtlichen Politiken zugute, bei denen in Europa ein gemeinsamer Nenner schwer zu finden ist. 1.3. Eines der europäischen Instrumente im Kulturbereich ist die Veranstaltung "Kulturstadt Europas". Der Ausschuß der Regionen befürwortet den Vorschlag der Kommission, diese Veranstaltung in den gemeinschaftlichen Rahmen einzubetten und eine Gemeinschaftsinitiative zur Förderung dieser Aktion zu schaffen. 2. Allgemeine Bemerkungen 2.1. Mit der Benennung als "Kulturstadt Europas" wurde all denjenigen Städten, die diesen Titel tragen durften, die Gelegenheit gegeben, auf ihre Art und Weise und im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten ihr Verständnis von der Förderung des kulturellen Schaffens und Facettenreichtums eines geeinten Europas zu dokumentieren. 2.2. Aufgrund der Erfahrungen, die mit dem ersten Benennungszyklus von Kulturstädten im Zeitraum 1985 bis 1999 gesammelt wurden, können einige hilfreiche Schlußfolgerungen gezogen werden. 2.3. Die Veranstaltung "Kulturstadt Europas" untermauert den internationalen Charakter von Kultur und fördert die kulturelle Komponente als wesentliches und kennzeichnendes Element bei der Ausformung der europäischen Identität. 2.4. Über die Betonung der lokalen kulturellen Werte und Besonderheiten wird auch der multikulturelle Charakter Europas zur Geltung gebracht, der für die Entwicklung des sozialen Zusammenhalts, die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und die Förderung der Zusammenarbeit ein wichtiger Faktor ist. 2.5. Der AdR regt an, diese Initiative auch für die Länder des EWR und die beitrittswilligen Länder sowie die Schweiz zu öffnen. 3. Besondere Bemerkungen 3.1. Das Auswahlverfahren 3.1.1. Die Kommission schlägt die Einrichtung eines beratenden Auswahlgremiums vor, das sich aus sieben unabhängigen und hochrangigen Persönlichkeiten zusammensetzt, von denen zwei durch das Europäische Parlament, zwei durch den Rat, zwei von der Kommission und eine vom Ausschuß der Regionen ernannt wird. Diese Jury soll die eingegangenen Bewerbungen prüfen und der Kommission ihre Beurteilung vorlegen, die dann einen offiziellen Vorschlag für die Benennung der Kulturstadt Europas unterbreitet. Der AdR befürwortet diese Zusammensetzung der Jury, bei der der lokalen und regionalen Interessenvertretung eine aktive Rolle zugeteilt würde. 3.2. Auswahlkriterien 3.2.1. Bei der Festlegung von Kriterien, die die Einzigartigkeit, den Wesenscharakter und die Glaubwürdigkeit dieser Initiative sicherstellen sollen, ist im Zusammenhang mit den tatsächlichen Möglichkeiten und konkreten Anforderungen, die bei den Städten gegeben sein müssen, die sich um den Titel der Kulturstadt Europas bewerben, insbesondere darauf zu achten, daß das Prestige der Kulturstädte Europas gewahrt bleibt. 3.2.2. Daß im Jahre 2000 gleich neun Städte den Titel Kulturhauptstadt Europas führen werden, ist als einmaliger Ausnahmefall anzusehen, der mit dem symbolträchtigen Ereignis einer Jahrhundertwende zusammenhängt. Die Gemeinschaftsprogramme auf kulturellem Gebiet dürften den erfolglosen Bewerbern normalerweise Möglichkeiten eröffnen, in einem europäischen Kontext zu Schwerpunktthemen kulturelle Aktivitäten durchzuführen. 3.2.3. Allerdings sollte in stärkerem Maße dafür gesorgt werden, daß auch Städte, die keine Landeshauptstädte sind, die Gelegenheit bekommen, sich als Zugpferd der europäischen Kultur zu engagieren, so wie dies erfolgreich bereits mit Thessaloniki praktiziert wurde, das nunmehr als Referenz für künftige Übungen dieser Art angesehen werden kann. 3.2.4. Im Lichte der Bedeutung dieser Initiative für die Förderung der Idee der europäischen Zusammenarbeit auf geistigem Gebiet, wo unser Kontinent ein enormes Erbe aufzuweisen hat, eine bewundernswerte Vergangenheit und eine hoffnungsvolle Zukunft besitzt, ist die Vermittlung von Kultur über Kulturstädte das geeignete Mittel für die friedliche und bereichernde Verständigung nicht nur zwischen den Ländern Europas sondern auch zwischen den Völkern der ganzen Welt. Deswegen begrüßt der AdR denn auch nachdrücklich, daß dem Kommissionsvorschlag zufolge die Bewerbungen ein europäisches Kulturprojekt beinhalten sollen, das einem besonderen Thema von europäischem Interesse entspricht und sich im wesentlichen auf die kulturelle Zusammenarbeit stützt. 3.2.5. In der Bewerbung ist ferner anzugeben, wie die sich bewerbende Stadt folgende Ziele zu erreichen gedenkt: - Herausstellung der gemeinsamen kulturellen Strömungen in Europa an denen die Bewerberstadt beteiligt war oder zu denen sie einen wesentlichen Beitrag geleistet hat; - Beteiligung von Künstlern aus anderen Städten der Europäischen Union; - freundliche Aufnahme der Gäste und Bekanntmachung der vorgesehenen Veranstaltungen durch multimediale Mittel und in mehreren Sprachen; - Förderung des Dialogs zwischen den europäischen Kulturkreisen und anderen Weltkulturen. Der Ausschuß der Regionen ist mit diesen Grundsätzen einverstanden, möchte aber doch anregen, bei den Auswahlkriterien die direkte Einbindung der Bürger sowie die Rolle und Bedeutung der Minderheitenkulturen ausdrücklich zu berücksichtigen. 3.2.6. Der Ausschuß der Regionen fordert, daß unbeschadet einer Entscheidung zur Fortführung des Programms KALEIDOSKOP im Jahr 1999 oder der Durchführung von Pilotprojekten zur Vorbereitung des Kulturrahmenprogramms die Stadt Weimar als Kulturstadt Europas 1999 die übliche EU-Förderung erhält. Der AdR regt an, für zukünftige Kulturstädte eine rechtzeitige und zeitnahe Förderung anzustreben. 4. Schlußfolgerungen 4.1. Der Ausschuß der Regionen befürwortet vom Grundsatz her die von der Kommission vorgeschlagene Schaffung einer Initiative auf Gemeinschaftsebene zur Förderung der jährlichen Veranstaltung "Kulturstadt Europas". 4.2. Unter besonderem Verweis auf die regionale und lokale Vielfalt der europäischen Kultur möchte der AdR die Kommission in ihrer Absicht bestärken, demnächst einen Vorschlag für ein Gesamtprogramm "Kultur" vorzulegen, in dem dann auch die Initiative "Kulturstadt Europas" untergebracht werden soll. Brüssel, den 13. März 1998. Der Präsident des Ausschusses der Regionen Manfred DAMMEYER () (KOM (97) 549 endg. - 97/0290 COD) - ABl. C 362 vom 28.11.1997, S. 12.