Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung 92/481/EWG vom 22. September 1992 über einen Aktionsplan für den zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten vorzunehmenden Austausch nationaler Beamter, die mit der zur Verwirklichung des Binnenmarktes erforderlichen Durchführung des Gemeinschaftsrechts betraut sind (Programm KAROLUS)"
Amtsblatt Nr. C 073 vom 09/03/1998 S. 0049
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung 92/481/EWG vom 22. September 1992 über einen Aktionsplan für den zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten vorzunehmenden Austausch nationaler Beamter, die mit der zur Verwirklichung des Binnenmarktes erforderlichen Durchführung des Gemeinschaftsrechts betraut sind (Programm KAROLUS)" (98/C 73/14) Der Wirtschafts- und Sozialausschuß beschloß am 27. November 1997 gemäß Artikel 198 EWGV, eine Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu erarbeiten. Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Außenbeziehungen, Außenhandels- und Entwicklungspolitik nahm ihre Stellungnahme am 25. November 1997 an. Berichterstatter war Herr Walker. Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 350. Plenartagung am 10. Dezember 1997 mit 113 gegen 2 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme. 1. Einleitung 1.1. Der Aktionsplan für den zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten vorzunehmenden Austausch nationaler Beamter, die mit der zur Verwirklichung des Binnenmarktes erforderlichen Durchführung des Gemeinschaftsrechts betraut sind, der unter der Bezeichnung Programm KAROLUS läuft, geht auf das Weißbuch der Kommission zur Vollendung des Binnenmarktes zurück, das 1985 veröffentlicht wurde und in dem die Angleichung der Rechtsvorschriften und die gegenseitige Anerkennung der Normen in bestimmten Schlüsselbereichen als grundlegende Ziele herausgestellt werden. 1.2. Um eine engere Zusammenarbeit herbeizuführen, das gegenseitige Vertrauen zwischen den nationalen Verwaltungen zu stärken und so eine einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts im Bereich des Binnenmarkts zu fördern, wurde in der Entscheidung 92/481/EWG des Rates vom 22. September 1992, die am 1. Januar 1993 in Kraft trat, dieser Aktionsplan mit einer Laufzeit von fünf Jahren festgelegt. 1.3. Das KAROLUS-Programm richtet sich an alle, die in einer zentralstaatlichen oder lokalen Verwaltungsstelle oder einer privaten Einrichtung, die von den besagten Verwaltungen einen entsprechenden Auftrag erhalten hat, mit der Durchführung des Gemeinschaftsrechts betraut sind. Das Programm umfaßt folgendes: - den Austausch von Beamten zentralstaatlicher oder lokaler Verwaltungen sowie der Beschäftigten des privaten Sektors, die von den zuständigen Verwaltungen benannt werden, für die Dauer von etwa zwei Monaten; - ein Schulungsseminar vor Beginn des Austauschs und- ein Bewertungsseminar bei Abschluß des Austauschs. 1.3.1. Das Programm ist darauf ausgerichtet: - eine relativ einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu fördern; - den Beamten der nationalen Verwaltungen die europäische Dimension ihrer Arbeit sowie den Erfassungsbereich und die Bedeutung des Gemeinschaftsrechts ins Bewußtsein zu rufen; - einen fruchtbaren Meinungsaustausch zwischen den Verwaltungen der verschiedenen Mitgliedstaaten über die besten Methoden zur Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu ermöglichen; - mittlere Führungskräfte einzubeziehen, um eine möglichst umfassende Verbreitung der Ergebnisse zu gewährleisten; - die Austauschergebnisse zu nutzen, um das Homogenitätsziel zu erreichen. 1.4. Die Gemeinschaftsorgane haben wiederholt bestätigt, wie wichtig die Verwaltungszusammenarbeit für die effektive Verwirklichung des Binnenmarkts ist. Überdies haben bei der Bewertung des Programms von den 13 Herkunftsverwaltungen der befragten Teilnehmer neun das KAROLUS-Programm als sehr gut bezeichnet, zwei als ausgezeichnet und zwei als nützlich. Da es bei der Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften in den Unionsländern noch immer erhebliche Unterschiede gibt, wurde eine Verlängerung des Programms über 1997 hinaus gewünscht. 1.5. Das KAROLUS-Programm läuft am 31. Dezember 1997 aus. Unter Berücksichtigung der im Rahmen des Programms gesammelten Erfahrungen sowie der Bewertung der Austauschergebnisse in den beiden ersten Programmjahren hat die Kommission dem Parlament und dem Rat einen Vorschlag für eine Entscheidung zur Verlängerung des KAROLUS-Programms in geänderter und erweiterter Form vorgeschlagen. 1.5.1. Diese Verlängerung verlangt keine Aufstockung des in der Entscheidung des Rates von 1992 für erforderlich erachteten Betrags, da diese Mittel während der fünf ersten Jahre nicht ausgeschöpft wurden. 2. Wesentlicher Inhalt des Kommissionsvorschlags 2.1. Es soll eine Verlängerung des Programms für einen Zeitraum von zwei Jahren vorgesehen werden. 2.2. Das Programm soll für die Länder Mittel- und Osteuropas (MOEL) gemäß den Bedingungen geöffnet werden, die in den Europaabkommen beziehungsweise in den Zusatzprotokollen zu den Assoziationsabkommen hinsichtlich die Beteiligung an Gemeinschaftsprogrammen festgelegt sind. 2.2.1. Das Programm soll auch für die dem EWR-Abkommen beigetretenen EFTA-Länder sowie für Zypern geöffnet werden, bei letzterem gemäß den mit diesem Land zu vereinbarenden Verfahren auf der Grundlage zusätzlicher Mittel nach denselben Regeln, wie sie für dem EWR angehörenden EFTA-Ländern gelten. 2.2.2. Die Modalitäten dieser Beteiligung sollen zu gegebener Zeit von den Beteiligten festgelegt werden. 2.3. Während dieser zwei Jahre, die als Übergangszeit zu betrachten sind, würde die Kommission Beratungen über die Erstellung eines überarbeiteten, neu gestalteten KAROLUS-Programms durchführen. 2.3.1. Diese Beratungen würden sich auf Vorschläge zur Ausdehnung des Erfassungsbereichs des Programms konzentrieren, das neben individuellen Schulungsmaßnahmen, wie Austausch von Beamten zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten, nunmehr auch eine Reihe von Gruppenschulungen umfassen soll. In diesem Rahmen sollen z. B. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: - Seminare allgemeiner Art zur Verwaltungszusammenarbeit und zur Anwendung der Binnenmarktregeln, die auf Initiative der Kommission regelmäßig in jedem Mitgliedstaat veranstaltet werden; - bereichsspezifische Schulungsseminare, die allen in den jeweiligen Bereichen tätigen Beamten der Mitgliedstaaten offenstehen und die auf Initiative der Kommission oder der Mitgliedstaaten durchgeführt werden; - Seminare, die von den Mitgliedstaaten ausschließlich für ihre eigenen Beamten durchgeführt werden und an denen Redner aus anderen Mitgliedstaaten und von der Kommission teilnehmen; - gemeinsame Inspektionsbesuche. 2.3.1.1. Diese Maßnahmen sollen eine höhere Zahl an Teilnehmern an dem Programm zu geringeren Kosten je Person ermöglichen. 3. Allgemeine Bemerkungen 3.1. Der WSA, der die Aufgabe hat, als Beobachtungsstelle für den Binnenmarkt zu agieren, hat bereits wiederholt seine uneingeschränkte Unterstützung für alle Maßnahmen bekräftigt, die das Funktionieren des Binnenmarktes verbessern oder die Hindernisse für dessen Vollendung beseitigen. 3.2. Ferner hat er zahlreiche Male darauf hingewiesen, daß eine unterschiedliche Auslegung und Anwendung der Rechtsvorschriften der Wirtschaft mehr Probleme bereitet als jeder andere Faktor. 3.3. In dem Bewertungsbericht für 1996 wird festgestellt, daß "die potentiellen Vorteile der Verwaltungskooperation enorm sind und der europäischen Wirtschaft, insbesondere den KMU, für die mehr Handelshemmnisse als für die großen Unternehmen bestehen, erhebliche Einsparungen bringen können. Die Kosten des Nichteuropas werden auf mehrere Milliarden ECU geschätzt, so daß jede Verringerung der Handelshemmnisse beträchtliche Auswirkungen hat." Des weiteren wird unterstrichen, daß die Kosten des Programms im Verhältnis zu den Ergebnissen relativ gering sind. 3.4. Der Ausschuß ist ebenfalls der Ansicht, daß die Auswirkungen des KAROLUS-Programms bis dato positiv waren, und unterstützt den Vorschlag, dieses ohne wesentliche Änderungen für eine Übergangszeit von zwei Jahren zu verlängern, in deren Verlauf Beratungen über die Form des erweiterten Programms durchgeführt werden können. 3.4.1. Er befürwortet auch, das Programm während der Übergangszeit auf die im Kommissionsvorschlag angeführten Länder auszudehnen. 3.5. Der WSA bedauert, daß der Grad der Inanspruchnahme des Programms bis heute hinter den Erwartungen zurückblieb und stellt fest, daß dies im wesentlichen auf mangelnde Sprachkenntnisse der Bewerber, finanzielle Beschränkungen und Personalabbau in den Verwaltungen der Mitgliedstaaten zurückzuführen ist. Der WSA teilt die Enttäuschung anderer Gemeinschaftsinstitutionen über diese Entwicklung. 3.5.1. Der WSA ist der Ansicht, daß es für die Verwirklichung des Binnenmarktes von wesentlicher Bedeutung ist, daß die Möglichkeiten von Programmen wie KAROLUS voll ausgeschöpft werden und daß verstärkte Bemühungen erforderlich sind, um die Teilnahme an dem Programm zu erhöhen. Auf praktischer Ebene kann dies nur erreicht werden, wenn das Projekt von den Mitgliedstaaten und der Kommission mit entsprechenden Mitteln ausgestattet wird. 3.6. Auch mit Blick auf die Chancengleichheitspolitik der EU begrüßt der WSA den Vorschlag der Kommission, die Möglichkeit einer Erweiterung des Erfassungsbereichs des Programms zu prüfen. Er unterstützt insbesondere das Ziel, eine höhere Zahl an Teilnehmern an dem Programm zu geringeren Kosten je Person zu ermöglichen. 4. Schlußfolgerungen 4.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß unterstützt voll und ganz den Vorschlag der Kommission, das KAROLUS-Programm für eine Übergangszeit von zwei Jahren zu verlängern, seine Anwendung während dieser Zeit auf bestimmte andere Staaten auszudehnen und - möglichst unter Beteiligung der Gewerkschaften - ein geändertes Programm mit einem erweiterten Erfassungsbereich zu entwickeln, das das bestehende Programm nach Ablauf der Übergangszeit ersetzen soll. Der Ausschuß wünscht, zu gegebener Zeit zu Form und Inhalt des geänderten Programms gehört zu werden. Brüssel, den 10. Dezember 1997. Der Präsident des Wirtschafts- und SozialausschussesTom JENKINS