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Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Bericht der Kommission über den Zugang zur beruflichen Weiterbildung in der Union"

Amtsblatt Nr. C 019 vom 21/01/1998 S. 0120


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Bericht der Kommission über den Zugang zur beruflichen Weiterbildung in der Union" (98/C 19/31)

Der Kommission beschloß am 12. Mai 1997, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 198 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Bericht zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Sozial- und Familienfragen, Bildungswesen und Kultur nahm ihre Stellungnahme am 17. Oktober 1997 an. Berichterstatter war Herr Rodríguez García-Caro.

Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 349. Plenartagung (Sitzung vom 30. Oktober 1997) einstimmig folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. Im Juni 1993 hat der Rat eine Empfehlung über den Zugang zur beruflichen Weiterbildung (93/404/EWG) verabschiedet, deren Hauptziel es war, eine solide, kontinuierliche Fortbildung während des gesamten Erwerbslebens eines Arbeitnehmers zu erleichtern und zu fördern.

1.2. Die Empfehlung setzt an den folgenden drei Aktionsebenen an:

1.2.1. Ein allgemeines Ziel, das auf dem Grundsatz aufbaut, daß jeder Arbeitnehmer während seines gesamten Erwerbslebens Zugang zur beruflichen Weiterbildung haben muß.

1.2.2. Fünfzehn spezifische Ziele zur Umsetzung dieses allgemeinen Ziels, deren Ausführung den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern obliegt.

1.2.3. Anschlußmaßnahmen zur Beobachtung der weiteren Entwicklung und der Tendenzen in den einzelnen Mitgliedstaaten und auf Gemeinschaftsebene.

1.3. Die Anschlußmaßnahmen umfassen gemäß der Empfehlung folgende Elemente:

- Berichte der Mitgliedstaaten über die durchgeführten Maßnahmen;

- Unterstützung des sozialen Dialogs;

- Evaluierungsbericht der Gemeinschaft über den Zugang zur beruflichen Weiterbildung.

1.4. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß, der zu diesem Vorschlag einer Empfehlung gehört worden war, hatte seine Stellungnahme mehrheitlich auf der Plenartagung am 25. März 1993 verabschiedet ().

1.5. Die Bemerkungen des Ausschusses lassen sich wie folgt zusammenfassen:

- Zustimmung zu dem Vorschlag der Kommission wegen der Bedeutung, die sie der Weiterbildung und einer Verbesserung des Zugangs zu den Weiterbildungsangeboten im Interesse der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber sowie der Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Volkswirtschaften und der europäischen Wirtschaft beimißt.

- Gemeinsame Strategie der Sozialpartner im Rahmen des Sozialen Dialogs für die Verbesserung des Zugangs zur Weiterbildung auf nationaler Ebene und auf der Ebene der Gemeinschaft sowie Schaffung der Strukturen für deren Umsetzung.

- Die Sozialpartner sind die richtige Adresse für die Empfehlung.

- Abrundung und Ergänzung der innerbetrieblichen Weiterbildung durch ein effektives System von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen.

- Ausbau der öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen insbesondere im Hinblick auf die Wiedereingliederung von Problemgruppen in den Arbeitsmarkt mit Hilfe von ESF-Mitteln.

- Fehlende Transparenz über die Weiterbildungsangebote, was den Zugang zur beruflichen Weiterbildung erschwert.

- Förderung des Zugangs zur Weiterbildung in kleineren Betrieben und notleidenden Wirtschaftsbereichen, um den dort Beschäftigten bessere Weiterbildungsmöglichkeiten zu eröffnen.

- Unterstützung für die Anregung der Kommission, im Rahmen des sozialen Dialogs zu untersuchen, inwieweit Rahmenvereinbarungen für den Zugang der Arbeitnehmer zur betrieblichen Weiterbildung abgeschlossen werden können.

- Bemängelung der fehlenden Unterstützung für die Arbeitsbefreiungs- und Bildungsurlaubsregelungen zur Verwirklichung der persönlichen Berufsbildungsvorhaben der Arbeitnehmer.

- Im Kommissionsvorschlag sind nicht alle wesentlichen Ziele und Inhalte der beruflichen Weiterbildung, die für deren organisatorische und finanzielle Regelung berücksichtigt werden müßten, aufgeführt.

- Entwicklung neuer Lehrmethoden.

- Schaffung eines europäischen "Berufsbildungspasses", in dem die durchlaufenen Ausbildungsgänge, die Berufserfahrung und formale Weiterbildungsaktivitäten beschrieben werden.

- Berichtspflicht der nationalen Regierungen.

- Fehlen einer nationalen und einer europäischen Berufsbildungsstatistik sowie Notwendigkeit des Aufbaus einer solchen Statistik.

1.6. Vier Jahre nach der Veröffentlichung der Empfehlung legt die Kommission den geforderten Bericht vor, der inhaltlich in drei Abschnitte gegliedert ist:

- Bewertung der Fortschritte, die insgesamt in den Mitgliedstaaten erreicht wurden.

- Erarbeitung neuer Handlungskonzepte auf der Grundlage der nationalen Berichte.

- Diskussion über das weitere Vorgehen in dieser Frage.

2. Der Bericht der Kommission

2.1. Der Bericht, zu dem die Kommission den Ausschuß hier hört, enthält im ersten Abschnitt eine detailliert und fluessig formulierte Zusammenfassung der nationalen Berichte über die Maßnahmen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten ergriffen wurden, um gemäß den spezifischen Zielen der Empfehlung den Zugang zur beruflichen Weiterbildung zu fördern, auszubauen und zu verbessern.

Darüber hinaus enthält der erste Teil des Berichts eine übersichtliche Zusammenstellung der Standpunkte, die die Sozialpartner in bezug auf die Anwendung der Empfehlungen des Rates auf einzelstaatlicher Ebene einnehmen.

2.2. Im zweiten Abschnitt nimmt die Kommission ausgehend von den verschiedenen Quellen, aus denen sie Angaben und Informationen erhielt, eine Situationsanalyse vor, die Aufschluß über die wesentlichen Faktoren gibt, die den Zugang zur beruflichen Weiterbildung in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten behindern, und gibt auf dieser aktuellen Grundlage einen Ausblick auf die Perspektiven für die Zukunft.

2.3. Der hier zur Stellungnahme vorgelegte Bericht schließt mit Schlußfolgerungen, die sich aus der Analyse ergeben und sich zum einen auf die für die Erstellung des Berichts angewandte Verfahrensweise und zum anderen auf die in der Empfehlung genannten Ziele beziehen. Am Ende ihres Berichts nennt die Kommission drei grundlegende Leitlinien, die zur Diskussion anregen und sicherstellen sollen, daß diese Gemeinschaftsaktion auch in Zukunft fortgeführt wird.

2.3.1. Der Bericht kommt kurzgefaßt zu folgenden Schlußfolgerungen in bezug auf die Verfahrensweise:

- Positive Beurteilung des Prozesses der Erstellung nationaler Berichte.

- Bedeutung der Einbeziehung der Sozialpartner.

- Positive Bewertung des dualen Prozesses der Erstellung von Berichten.

- Genugtuung über die Initiativen zur Förderung des Zugangs zur Weiterbildung sowohl im Bereich der staatlichen Politik der Mitgliedstaaten als auch seitens der Arbeitgeber und Gewerkschaften.

- Verbesserung der Kenntnisse über den Zugang durch Instrumente wie z. B. die Gemeinschaftserhebung zur beruflichen Weiterbildung.

- Künftige Festlegung von Indikatoren.

- Beabsichtigte Veröffentlichung der Ergebnisse aus den Berichten zur Verbesserung ihrer Nutzung.

- Erzielung interessanter Ergebnisse trotz der nichtbindenden Rechtsnatur des eingesetzten Instruments.

- Unterbreitung von Vorschlägen über die zur Fortführung der Gemeinschaftsaktion erforderlichen Instrumente.

2.3.2. Die Schlußfolgerungen im Hinblick auf die Ziele lauten kurzgefaßt:

- Die Weiterbildung ist ein bestimmender Faktor für die Entwicklungsmöglichkeiten der Kompetenzen der Arbeitnehmer und damit sowohl für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen als auch für die Beschäftigungsaussichten der Arbeitnehmer.

- Der Grad des Zugangs zur Weiterbildung ist von starken Ungleichheiten geprägt. Es sind beträchtliche Anstrengungen erforderlich, um den Grad des Zugangs anzuheben.

- Diese Unterschiede führen zu Diskrepanzen zwischen den Arbeitnehmerkategorien, die ihre künftigen Beschäftigungsaussichten beeinträchtigen können.

- Der Zugang zur Weiterbildung ist ein Element des allgemeinen Ziels der lebenslangen allgemeinen und beruflichen Bildung.

- Besonders weit entwickelt ist diese Idee in den Mitgliedstaaten, die im Bereich des Zugangs zur Weiterbildung bereits den höchsten Stand haben, so daß die Gefahr einer zunehmenden Divergenz zwischen den Mitgliedstaaten besteht. Dies ist bei der Programmplanung der Strukturfonds in Betracht zu ziehen, um diese Unterschiede auszugleichen.

- Die Diversifizierung der verschiedenen Zugangsmöglichkeiten und -modalitäten macht es schwer, sich einen Überblick zu verschaffen.

- Positive Beurteilung der Initiativen, die den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Bewertung ihrer Kompetenzen ermöglichen sollen.

- Verstärkung der Bemühungen um eine wirkliche Gleichheit des Zugangs zur lebenslangen Bildung sowie zu den neuen Kompetenzen.

2.3.3. Die Leitlinien für das weitere Vorgehen, die in dem Bericht als Ausgangspunkt für die Debatte über künftige, im Bereich der Gemeinschaft zu entwickelnde Aktionen vorgelegt werden, konzentrieren sich auf folgende Schwerpunkte:

- Schaffung der gemeinsamen Voraussetzungen zur Förderung des Zugangs zur beruflichen Weiterbildung auf Gemeinschaftsebene in Abstimmung mit den Sozialpartnern.

- Verbesserung des Berichtsverfahrens durch Aufstellung gemeinsamer Kriterien, die langfristig eine vergleichende Bewertung ("Benchmarking") erlauben, unter Heranziehung aller dafür auf Gemeinschaftsebene zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

- Förderung der (wegen des hohen Umwälzungstempos schnellebigen) Zukunftstrends, die den Zugang zur beruflichen Weiterbildung durch die neuen Möglichkeiten, die sich der Gesellschaft bieten, verbreitern und verbessern.

3. Bemerkungen

3.1. Allgemeine Bemerkungen

3.1.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß betont die Notwendigkeit, Maßnahmen zu fördern, mitzutragen und zu unterstützen, die dem für die Unternehmen und für die Bürger gleichermaßen nützlichen Ziel dienen, den Zugang aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur beruflichen Weiterbildung während ihres gesamten Erwerbslebens zu verbessern.

3.1.2. Dieser Grundsatz, der sich aus der Chancengleichheit ergibt, die die Mitgliedstaaten ihren Bürgern in ihren Verfassungen garantieren, muß mit besonderem Nachdruck verwirklicht werden. Heute wie morgen ist dies die zentrale Achse, um die sich jede Initiative drehen muß, die nach der endgültigen Vorlage des hier zu beurteilenden Berichts eingeleitet wird.

3.1.3. Der Ausschuß pflichtet der Kommission bei, daß Evaluierungsinstrumente eingesetzt werden müssen, die eine möglichst realitätsnahe Einschätzung erlauben, auch wenn ein solches Unterfangen in vielen Fällen Schwierigkeiten aufwerfen wird.

In diesem Zusammenhang möchte der Ausschuß sein Einverständnis mit der Verfahrensweise für die Erstellung des Abschlußberichts zum Ausdruck bringen. Das Zusammenstellen verschiedener, bisweilen entgegengesetzter Standpunkte, die jedoch das gleiche Ziel - die Verbesserung des Zugangs zur Weiterbildung - verfolgen, erbringt als Endresultat einen bereichernden methodischen Ansatz, der sich in dem gesamten Bericht niederschlägt und einen umfassenden Überblick über die Ergebnisse ermöglicht, die die Durchführung der Empfehlung erbracht hat.

3.1.4. Nichtsdestoweniger ist der Ausschuß der Ansicht, daß das Verfahren zur Erstellung von Berichten über die weitere Entwicklung und die künftigen Trends im Hinblick auf den Zugang zur beruflichen Weiterbildung noch nicht optimal ist. Es muß verbessert werden, wobei wenn schon nicht völlige Einmütigkeit, so doch ein möglichst breiter Konsens anzustreben ist, um die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten und in der Gemeinschaft möglichst verzerrungsfrei darzustellen.

Der Ausschuß unterstützt die Initiativen, die künftig zur Harmonisierung der Kriterien für die Erstellung der Berichte der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner ergriffen werden. Eine Harmonisierung in dieser Frage stellt keinen Eingriff oder eine Einmischung in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten dar, sondern dient dazu, durch vergleichbare Parameter Kenntnisse über die Zugangsmöglichkeiten in allen Mitgliedstaaten zu gewinnen.

3.1.5. Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) verfügt über langjährige, umfangreiche Erfahrungen bei der Unterstützung der Kommission in der Frage, wie die berufliche Erst- und Fortbildung gemeinschaftsweit gefördert und entwickelt werden kann.

Der Ausschuß ist verwundert darüber, daß der Bericht überhaupt nicht auf den Beitrag eingeht, den das CEDEFOP im Bereich der Berufsbildung leistet. Die Kommission sollte das CEDEFOP als zusätzliche Hilfe in die Bemühungen miteinbeziehen, den Zugang zur beruflichen Weiterbildung zu verbessern.

3.1.6. Die Unternehmen müssen sich auf den jeweils auftretenden Bedarf einstellen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind daher gezwungen, ihre persönliche Qualifikation diesem Wechselspiel von Angebot und Nachfrage anzupassen, das unsere Marktwirtschaft immer stärker bestimmt. Die Wettbewerbsfähigkeit verlangt eine Anstrengung der Unternehmen und synergetische Bemühungen der Arbeitnehmer, die die notwendigen Kenntnisse erwerben müssen, um den Aufgaben gewachsen zu sein, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu bewältigen sind.

In diesem Sinne stellt der Zugang zu den Qualifikationen eine Priorität dar, die von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern entschieden angegangen werden muß. Zurückzubleiben, keinen Zugang zu einer Verbesserung ihrer Qualifikationen zu haben, kann für die Arbeitnehmer zu einem ernsten Handicap für ihre weitere berufliche Laufbahn werden.

3.1.7. Die gemeinsame Verantwortung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer für die Weiterbildung bedeutet für die letzteren, daß sie selbst etwas dafür tun müssen, sich ständig weiterzubilden. Eine Verpflichtung zur Durchführung von Fortbildungskursen nützt gar nichts, wenn die betroffenen Arbeitnehmer nicht von deren Nutzen überzeugt werden können.

Der Ausschuß hält es daher für besonders wichtig und ausschlaggebend, alle denkbaren Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen, um die paradoxe Situation zu vermeiden, daß die Verfahren für den Zugang zur Weiterbildung erleichtert werden, sich aber kaum Fortbildungswillige finden, die glauben, dadurch ihre berufliche Qualifikation verbessern zu können.

3.1.8. In einer Zeit, in der die Arbeitslosigkeit weite Teile der Bevölkerung der EU betrifft, sind die allgemeine und berufliche Weiterbildung der Arbeitnehmer während ihres gesamten Erwerbslebens unerläßliche Elemente für die Verbesserung ihrer persönlichen Qualifikation, um die Kompetenz zu erwerben, die in unserer auf Wettbewerb gegründeten Gesellschaft von denen verlangt wird, die sich auf dem Arbeitsmarkt behaupten wollen. Zwischen den Beschäftigungs- und Beförderungsaussichten und dem Ausbildungsniveau der Beschäftigten besteht natürlich eine direkte Beziehung. Daher müssen die Sozialpartner, die Mitgliedstaaten und die Kommission an einem Strang ziehen, um den Zugang zur lebenslangen Weiterbildung zu verbessern.

3.2. Besondere Bemerkungen

3.2.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß befürwortet das in der Leitlinie 1 des Kommissionsdokuments genannte Gemeinschaftsziel. Er hat jedoch Vorbehalte im Hinblick auf die Schaffung gemeinsamer Voraussetzungen zur Förderung des Zugangs zur beruflichen Weiterbildung. Wohl aber sollten besondere Anstrengungen im Hinblick auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zur beruflichen Weiterbildung unternommen werden.

Die aktive Mitwirkung der Sozialpartner an der Konzertierung ist notwendig und unerläßlich, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Gemeinschaftsziel und der vorgeschlagenen Aktionshypothese zu erreichen.

3.2.2. Beim Lesen des Berichts entsteht natürlich von jedem Mitgliedstaat ein bestimmtes Bild, je nachdem, woher der Bericht stammt. Die nationalen Berichte kommentieren, wie dem vorliegenden Text zu entnehmen ist, offenbar die Maßnahmen, die im Hinblick auf die Erreichung der spezifischen Ziele der Empfehlung ergriffen wurden, sehen aber an den Schwachstellen vorbei, die es möglicherweise in anderen Handlungsbereichen gibt.

Der Ausschuß darf sich nicht damit begnügen, das Erreichte zur Kenntnis zu nehmen. Vielmehr müssen die Mitgliedstaaten in die Pflicht genommen werden, ihre Anstrengungen fortzusetzen, bis das in der Empfehlung angestrebte Endziel erreicht ist.

3.2.3. Folgerichtig widmete die Kommission den Standpunkten, die die Sozialpartner in ihren jeweiligen Berichten einnehmen, in ihrem Bericht besondere Beachtung.

Die Kommission stellt fest, daß die Sozialpartner in bezug auf die Fortschritte beim Zugang zur beruflichen Weiterbildung unterschiedlicher Auffassung sind, ohne deren Einstellung jedoch zu teilen. So sieht der EGB keinen echten Fortschritt, während die UNICE von beträchtlichen Fortschritten spricht.

Die Sozialpartner sollten bei ihren Einschätzungen selbstkritisch sein. Jedenfalls muß natürlich jede Interessenpartei je nach der Position, aus der heraus sie agiert (als Beobachter oder - was mehr zählt - als Akteur), eine differenzierte Ansicht vertreten.

Die Aufstellung gemeinsamer Kriterien für die Erstellung der einzelnen Berichte würde mehr Objektivität in das Verfahren bringen, nach dem die Beteiligten zu den Zugangsmöglichkeiten in den verschiedenen Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft Stellung nehmen.

3.2.4. Der Ausschuß ist nicht einverstanden mit der Verallgemeinerung der Aussage von Ziffer 1.3 des Berichts. Die Sozialpartner vertreten in vielen Fällen divergierende Positionen, die sich aus der legitimen Wahrnehmung der Interessen derer ergeben, die sie vertreten. Es entspricht jedoch nicht dem tatsächlichen Inhalt der im Bericht wiedergegebenen Standpunkte, von einer Diskrepanz auf der ganzen Linie zu sprechen.

Dies zeigt sich deutlich an den folgenden übereinstimmenden Positionen, die im Bericht in getrennten Abschnitten aufgeführt werden:

a) Die Sozialpartner stimmen darin überein, daß die Wirkung der Empfehlung des Rates recht begrenzt gewesen und die Empfehlung in den Mitgliedstaaten nicht sonderlich gut bekannt sei. Nach Ansicht des Ausschusses müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten verstärkt in dieser Richtung tätig werden.

b) Die Sozialpartner sprechen darüber hinaus übereinstimmend von einer positiven Entwicklung der Unterstützungs- und Anreizmechanismen für KMU oder für Unternehmen im industriellen Wandel. Die Bemühungen der Mitgliedstaaten werden anerkannt. Nichtsdestotrotz mahnt der Ausschuß, im Bemühen um die Förderung dieser Sektoren nicht nachzulassen.

c) Beide erkennen auch das Problem der gering qualifizierten Beschäftigten an und sehen kaum Fortschritte in diesem Bereich. Hier ist eine stärkere Unterstützung durch die Mitgliedstaaten nötig, um die Chancengleichheit der Bürger bei der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung zu gewährleisten und es ihnen zu ermöglichen, mit einem anerkannten Kenntnisstand auf dem Arbeitsmarkt aufzutreten. Bemühungen in diese Richtung müssen Priorität haben, um ein Größerwerden der Kluft zwischen den Hochqualifizierten, die einen leichteren Zugang zur Weiterbildung haben, und den Niedrigqualifizierten zu verhindern, die in ihrem Umfeld wesentlich mehr Schwierigkeiten haben, ihre Kompetenzen zu verbessern.

d) Schließlich gehen die Sozialpartner ausdrücklich auf das Problem der Jugendarbeitslosigkeit ein. Die Arbeitgeber sind sich der Notwendigkeit bewußt, mit den Bildungsanbietern für diese Bevölkerungsgruppe zusammenzuarbeiten, um dafür Sorge zu tragen, daß die Jugendlichen arbeitsmarktgerechte Qualifikationen erwerben.

3.2.5. Ausgehend von den bisher angesprochenen Punkten ist darüber hinaus auf die Informationen einzugehen, die die Gemeinschaftserhebung zur beruflichen Weiterbildung erbrachte.

Umfragen sorgen in letzter Zeit in anderen Feldern mit ihren Prognosen für Überraschungen. Es ist daher davon abzuraten, eine Analyse auf einen Mechanismus zu stützen, der darauf beruht, Meinungen und Informationen einzuholen, die einer Absicherung entbehren, welche die Angaben, die der Befragte aus freien Stücken heraus gemacht hat, bestätigen kann.

Für den Ausschuß haben die Angaben in Abschnitt 2.1 des Berichts nur einen begrenzten Aussagewert, weil sie sich dem Bericht zufolge auf die Erkenntnisse stützen, die in erster Linie mit der Gemeinschaftserhebung gewonnen wurden.

3.2.6. Es geht dem Ausschuß jedoch nicht darum, die Glaubwürdigkeit der Ergebnisse des Berichts in Zweifel zu ziehen, sondern er möchte mit Nachdruck auf die Notwendigkeit hinweisen, Indikatoren zu suchen und zu finden, wie sie in Abschnitt 3.1 sechste Einrückung des Kommissionsberichts erwähnt werden. Was also nötig ist, sind verläßliche Instrumente, die es den Mitgliedstaaten und der Kommission ermöglichen, sich ein Bild über die Entwicklung im Bereich des Zugang zur beruflichen Weiterbildung zu verschaffen und dabei die Subjektivität der Information weitestgehend auszuschalten.

3.2.7. Die Kommission hält das Ergebnis der Auswertung der verschiedenen nationalen Berichte für vielversprechend. Dies kann gut möglich sein, allerdings nicht in der gesamten Union, sondern allenfalls auf Ebene einzelner Mitgliedstaaten.

Die künftigen Aktionen müssen darauf ausgerichtet sein, die Kräfte stärker auf diejenigen zu konzentrieren, die sich in einer schlimmeren Lage befinden. Der Rat geht in seiner Empfehlung offenbar von der Feststellung aus, daß es in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Entwicklungen in bezug auf das Problembewußtsein und die Lösungsansätze gibt. Deshalb müssen die Anstrengungen vorrangig darauf gerichtet werden, ein gleiches Niveau innerhalb der Union zu erreichen. Begonnen werden muß damit, gleiche Bedingungen für den Zugang zur beruflichen Weiterbildung in allen Mitgliedstaaten zu schaffen und die Aktionen in erster Linie den Staaten zugute kommen zu lassen, die am meisten vom Gemeinschaftsdurchschnitt abweichen.

3.2.8. Der Ausschuß fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, nach den einfachen Grundsätzen der Solidarität und Chancengleichheit vorrangig den Personengruppen mit den größten Qualifizierungsproblemen unter die Arme zu greifen, d.h. arbeitslosen Jugendlichen, Langzeitarbeitslosen, Arbeitslosen über 40, gering qualifizierten Arbeitnehmern usw. Wie in anderen Lebensbereichen auch, haben diejenigen, die wiederholt und kontinuierlich an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen können, die besten Qualifizierungschancen, so daß sich die Kluft zu denen, die aufgrund ihrer beruflichen Situation kaum Zugang dazu haben, immer weiter vergrößert.

3.2.9. Besonderes Gewicht muß nach Ansicht des Ausschusses auf die Erstausbildung gelegt werden. Die allgemeine Bildung der Kinder und ihre berufsbezogenen Kenntnisse müssen auf die künftigen Perspektiven ausgerichtet werden, mit denen sie bei ihrem Eintritt in die Gesellschaft im allgemeinen und in den Arbeitsmarkt im besonderen konfrontiert sein werden.

Die Bildungsinhalte müssen die Schüler praxisbezogener an das Qualifikationsniveau heranführen, das sie brauchen werden, damit sie im harten Wettbewerb um einen Arbeitsplatz bestehen können.

Genau hier liegt die Bedeutung des lebenslangen Lernens. In diesem Sinne bekräftigt der Ausschuß entschieden seine Unterstützung und sein Engagement für alle Initiativen, die auf dieses Ziel hinführen.

Den Sozialpartnern kommt in dieser Hinsicht eine entscheidende und mitbestimmende Rolle bei der Festlegung der Maßnahmen zu, die in diesem Bereich weiter zu ergreifen sind. Daher müssen die Sozialpartner aktiv in alle Initiativen einbezogen werden, die die berufliche Weiterbildung der Arbeitnehmer betreffen, um die Effizienz dieser Initiativen sicherzustellen.

3.2.10. Abschließend möchte der Ausschuß auf die Rolle hinweisen, die seiner Ansicht nach den Akteuren auf den verschiedenen institutionellen Ebenen zukommt. Wenngleich die Kommission und die Mitgliedstaaten die normsetzenden Triebkräfte dieses Prozesses sein müssen, fordert der Ausschuß doch eine Ausweitung der Befugnisse der Sozialpartner als der aktiven Triebkräfte, die an der praktischen Verwirklichung dieser Ziele arbeiten.

Brüssel, den 30. Oktober 1997.

Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Tom JENKINS

() ABl. L 181 vom 23. 7. 1993, S. 37 "Empfehlung des Rates vom 30. Juni 1993 über den Zugang zur beruflichen Weiterbildung".