51996PC0599

Geänderter Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 91/629/EWG über den Schutz von Kälbern /* KOM/96/0599 ENDG - CNS 96/0029 */

Amtsblatt Nr. C 095 vom 24/03/1997 S. 0001


Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/629/EWG über den Schutz von Kälbern (1) (97/C 95/01) KOM(96) 599 endg. - 96/0029(CNS)

Gemäß Artikel 189a Absatz 2 des EG-Vertrags von der Kommission vorgelegt am 22. November 1996

Am 24. Januar 1996 hat die Kommission den genannten Vorschlag dem Rat vorgelegt.

Aufgrund der Stellungnahme, die das Europäische Parlament auf seiner Sitzung vom 20. September 1996 abgegeben hat, wird der ursprüngliche Vorschlag wie folgt geändert:

- Es wird folgender Erwägungsgrund hinzugefügt:

"In der Erklärung Nr. 24 im Anhang zur Schlußakte des Vertrags über die Europäische Union werden die Gemeinschaftsinstitutionen und die Mitgliedstaaten ersucht, bei der Ausarbeitung und Durchführung gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung zu tragen."

- Artikel 1 wird um folgenden Absatz ergänzt:

"(3a) Einzelbuchten für Kälber (ausgenommen Buchten zur Absonderung kranker Tiere) dürfen keine festen Wände haben, sondern müssen einen perforierten Seitenschutz aufweisen, damit sich die Kälber sehen und berühren können."

(1) ABl. Nr. C 85 vom 22. 3. 1996, S. 19.