51996PC0390

Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Entscheidung Nr. 1254/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien für die Ausgestaltung der transeuropäischen Netze im Energiebereich /* KOM/96/0390 ENDG - COD 96/0203 */

Amtsblatt Nr. C 298 vom 09/10/1996 S. 0010


Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 1254/96/EG über Leitlinien für die Ausgestaltung der transeuropäischen Netze im Energiebereich (96/C 298/04) (Text von Bedeutung für den EWR) KOM(96) 390 endg. - 96/0203(COD)

(Von der Kommission vorgelegt am 25. Juli 1996)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 129d Absatz 1,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen,

gemäß dem Verfahren des Artikels 189b des Vertrages,

in der Erwägung, daß die Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse von Zeit zu Zeit entsprechend der Entwicklung der TEN innerhalb wie außerhalb der EG, entsprechend dem Prozeß der Erweiterung der Gemeinschaft und, allgemeiner, der Vertiefung der energiepolitischen Beziehungen mit dritten Ländern, aktualisiert werden muß -

HABEN FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang zu dieser Entscheidung aufgeführten Vorhaben werden in die beispielhafte Liste von Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die im Anhang von Entscheidung Nr. 1254/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 1996 über eine Reihe von Leitlinien betreffend die transeuropäischen Netze im Energiebereich (1) enthalten ist, aufgenommen.

Artikel 2

Diese Entscheidung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

(1) ABl. Nr. L 161 vom 29. 6. 1996, S. 147.

ANHANG

TRANSEUROPÄISCHE ENERGIENETZE In die indikative Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Anhang der Entscheidung Nr. 1254/96/EG) aufzunehmende Vorhaben (1)

ELEKTRIZITÄTSNETZE

a) >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

b) >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

c) >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

d) >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

GASNETZE

e) >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

f) >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

g) >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

h) >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

(1) Die Prüfung der Vorhaben auf ihre Umweltverträglichkeit wird mit dieser Entscheidung nicht präjudiziert.