Entschließung zur Konferenz von Ottawa über Tretminen
Amtsblatt Nr. C 347 vom 18/11/1996 S. 0169
B4-1145, 1153, 1175 und 1198/96 Entschließung zur Konferenz von Ottawa über Tretminen Das Europäische Parlament, - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Antipersonenminen, - in Kenntnis der gemeinsamen Aktion des Rates gegen Antipersonenminen vom 27. September 1996, - angesichts der Konferenz von Ottawa (vom 3. bis 5. Oktober 1996) über Tretminen, A. unter Hinweis darauf, daß nationale und regionale Verbote von Tretminen eine nützliche Etappe auf dem Weg zu einem weltweiten Verbot darstellen können, B. in Kenntnis der Verwüstungen, die Minen in der Welt anrichten, und der Tatsache, daß die Hauptopfer dieser Waffen unschuldige Zivilisten sind, C. unter Hinweis auf das Scheitern der verschiedenen internationalen Konferenzen über die Revision des "Protokolls über bestimmte konventionelle Waffen", die bislang zu keinem Abkommen über das Verbot aller Tretminen geführt haben, D. unter Hinweis darauf, daß die Öffentlichkeit weitgehend für ein vollständiges Verbot der Produktion, des Exports und des Einsatzes von Tretminen ist, E. in der Erwägung, daß alle Mitgliedstaaten Verbote oder Moratorien betreffend den Export von Tretminen angeordnet haben, 1. bedauert, daß es auf der Konferenz von Ottawa nicht gelungen ist, nennenswerte Fortschritte zu erzielen, auch wenn 50 Länder den Willen zum Ausdruck gebracht haben, Tretminen bis zum Jahr 2000 vollständig zu verbieten; 2. unterstreicht die Verantwortung von Ländern wie Rußland und China, die nicht einmal die Schlusserklärung unterzeichnet und verhindert haben, daß ein internationaler Konsens über das Verbot des Einsatzes von Tretminen erreicht wurde, für das Scheitern der Konferenz von Ottawa; 3. bekräftigt seine Forderung nach einem vollständigen Verbot von Tretminen einschließlich Herstellung, Lagerung, Transfer, Verkauf, Export und Einsatz dieser Waffen; 4. nimmt mit Genugtuung die am 1. Oktober 1996 verabschiedete neue "gemeinsame Aktion" der Europäischen Union zur Kenntnis, die sich den möglichst umgehenden Abschluß eines Abkommens über ein vollständiges Verbot der Minen zum Ziel setzt und das Verbot des Exports von Minen aller Art in Drittländer auf die Mitgliedstaaten ausweitet; 5. ruft die EU und ihre Mitgliedstaaten erneut auf, einseitig die Produktion und den Einsatz aller Tretminen zu verbieten und bestehende Bestände zu vernichten, während man weiterhin auf internationaler Ebene auf ein rechtlich verbindliches internationales Übereinkommen zum Verbot von Tretminen hinarbeitet; 6. ruft die Mitgliedstaaten und die Europäische Union erneut auf, ihren Finanzbeitrag zum internationalen Minenräumeinsatz und zur Hilfe für die Opfer zu erhöhen; 7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zu übermitteln.