51996IP0687

Entschließung zur Nichtaufnahme Kroatiens in den Europarat

Amtsblatt Nr. C 181 vom 24/06/1996 S. 0045


B4-0687, 0688, 0691, 0692 und 0693/96

Entschließung zur Nichtaufnahme Kroatiens in den Europarat

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Kroatien und auf seine Stellungnahme vom 27. April 1995 ((ABl. C 126 vom 22.05.1995, S. 77.)) zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3906/89 zwecks Ausdehnung der Wirtschaftshilfe auf Kroatien (KOM(94)0526 - C4-0260/94 - 94/0271(CNS)),

A. unter Hinweis darauf, daß das Ministerkomitee des Europarats am 14. Mai 1996 beschlossen hat, die Aufnahme Kroatiens zu verschieben und von der kroatischen Regierung Fortschritte im Bereich der Demokratie und Menschenrechte zu verlangen,

B. in der Erwägung, daß die Integration der Republiken des ehemaligen Jugoslawien in die demokratischen Organisationen Europas ein wichtiges Element für die Herstellung eines dauerhaften Friedens in der Region ist,

C. unter nachdrücklichem Hinweis darauf, daß die Einbeziehung der Republiken des ehemaligen Jugoslawien in die demokratischen Strukturen Europas nur erfolgen kann, wenn die Grundfreiheiten sowie die Rechte von Minderheiten und die demokratischen Grundsätze voll und ganz respektiert werden,

D. in grosser Sorge über die Eröffnung von Verfahren gegen mehrere Journalisten und für die Schließung von unabhängigen Medien im Anschluß an die Annahme eines Gesetzes zur Wiedereinführung des Tatbestands des Pressevergehens in Kroatien, sowie darüber, daß sich in der Praxis zeigt, daß staatliche und unabhängige Medien bei der Verbreitung, beim Zugang zu Informationen, bei der Registrierung, bei der Werbung und bei den Kreditfazilitäten nicht gleich behandelt werden,

E. unter Hinweis darauf, daß für September 1996 Kommunalwahlen vorgesehen sind und daß die Existenz pluralistischer und unabhängiger Medien eine Voraussetzung für die Abhaltung demokratischer Wahlen ist,

1. nimmt den Beschluß des Ministerkomitees des Europarats zur Kenntnis, die Aufnahme Kroatiens in den Europarat zu vertagen, und unterstützt dessen Politische Kommission diesbezueglich;

2. fordert den Präsident und die Regierung Kroatiens auf, möglichst rasch die Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundfreiheiten gemäß der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates sicherzustellen;

3. unterstützt den Beschluß des Europarats, die Aufnahme Kroatien folgenden Bedingungen unterzuordnen:

- Wahrung der Pressefreiheit,

- Rückkehrrecht der serbischen Flüchtlinge,

- uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag,

- umfassende Zusammenarbeit mit der Europäischen Union zur Beilegung der Krise in Mostar,

- Achtung der Kommunal- und Regionalwahlergebnisse und Sicherstellung der Wahl eines Bürgermeisters von Zagreb;

4. fordert Kommission und Rat auf, durch die Durchführung von Projekten im Rahmen des PHARE-Demokratieprogramms aktiv zur Entwicklung eines wirklich demokratischen Regimes in Kroatien beizutragen;

5. fordert die kroatischen Behörden auf, im Wahlkampf allen Parteien Zugang zum Fernsehen und zu den von der Regierung kontrollierten Medien zu gewähren;

6. fordert den Europarat auf, es regelmässig über seine Politik in bezug auf die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten zu unterrichten;

7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, dem Präsidenten, dem Parlament und der Regierung Kroatiens sowie dem Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zu übermitteln.