51996IP0383

Entschließung zu dem Zwischenbericht der Kommission gemäß Artikel 8 der Entscheidung 94/78/EG, Euratom des Rates über die Aufstellung eines mehrjährigen Programms zur Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Forschung, Entwicklung und Innovation (KOM(96)0042 C4-0247/96)

Amtsblatt Nr. C 055 vom 24/02/1997 S. 0044


A4-0383/96

Entschließung zu dem Zwischenbericht der Kommission gemäß Artikel 8 der Entscheidung 94/78/EG, Euratom des Rates über die Aufstellung eines mehrjährigen Programms zur Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Forschung, Entwicklung und Innovation (KOM(96)0042 - C4-0247/96)

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis des Zwischenberichts der Kommission (KOM(96)0042 - C4- 0247/96),

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 1996 zur Mitteilung der Kommission über Biotechnologie und das Weißbuch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung: Vorbereitung der nächsten Phase ((ABl. C 96 vom 01.04.1996, S. 277.)) und vom 6. Juni 1996 zum Grünbuch zur Innovation ((ABl. C 181 vom 24.06.1996, S. 35.)),

- unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 12. März 1993 zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Aufstellung eines mehrjährigen Programms zur Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Forschung, Entwicklung und Innovation ((ABl. C 115 vom 26.04.1993, S. 213.)),

- unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 25. Mai 1993 zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates über das Rahmenprogramm für prioritäre Maßnahmen im Bereich der statistischen Information (1993 bis 1997) ((ABl. C 176 vom 28.06.1993, S. 37.)),

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie (A4-0383/96),

A. in der Erwägung, daß die Einführung eines Systems von Gemeinschaftsstatistiken über Forschung, technologische Entwicklung und Innovation ein grundlegendes Instrument für die Konzipierung und Ausrichtung der gemeinschaftlichen F+E-Politik sowie für die Gewährleistung der Komplementarität und der Koordinierung mit den in den Mitgliedstaaten wie auch in internationalen Organisationen durchgeführten wissenschaftlichen und technischen Tätigkeiten und letztlich auch für die Gewährleistung eines Beitrags zur Stärkung des europäischen wissenschaftlichen Potentials darstellt,

B. in der Erwägung, daß ein wichtiger Aspekt der statistischen Information die Analyse der Meinung, Trends und Verhaltensweisen der Bürger im Zusammenhang mit den Entscheidungen über die Gemeinschaftspolitik im Bereich der Wissenschaft bzw. den Maßnahmen zu deren Durchführung ist und daß Orientierungen, die auf Befragungen und Erhebungen und nicht nur auf bestimmten Parametern und Zielsetzungen basieren, einer besseren Anpassung der Wissenschafts- und Technologiepolitik, die auf der Grundlage der gemeinschaftlichen Rahmenprogramme im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung, Demonstration und Ausbildung bereits festgelegt ist oder noch festzulegen ist, wie auch der Verwaltung der Strukturfonds, der Förderung der technologischen Innovation und der Koordinierung der einschlägigen nationalen Politiken förderlich sein können,

C. in der Erwägung, daß auch die Bürger als Wirtschaftsbeteiligte - sei es als Arbeitnehmer, Unternehmensleiter oder Investoren - Benutzer von Statistiken sein können mit dem Ziel, Informationen über den gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik und die daraus resultierenden sozioökonomischen Auswirkungen zu erlangen,

D. in der Erwägung, daß die Verbreitung und Auswertung der Gemeinschaftsstatistiken im Bereich der Wissenschaft und Technologie gefördert werden muß, und zwar zum einen durch die Anwendung harmonisierter Indexe und Indikatoren in den Mitgliedstaaten und zum anderen durch die Aufbereitung und Verbreitung der gewonnenen Daten in einer möglichst verständlichen Form, die allerdings die Qualität nicht beeinträchtigen darf, und unter Gewährleistung eines raschen und leichten Zugangs für die Benutzer aus Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und dem sozialen Sektor und insbesondere für die KMU,

1. nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, daß im Zwischenbericht der Kommission die Maßnahmen, die zur Zeit im Rahmen des mehrjährigen Programms zur Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken über Forschung, Entwicklung und Innovation durchgeführt werden, recht umfassend dargelegt sind, und der Bericht neben begrüssenswerten Maßnahmen zur Harmonisierung nationaler Erhebungen und Statistiken auch interessante und notwendige zukunftsorientierte Überlegungen enthält, ohne es an einer gewissen Selbstkritik fehlen zu lassen;

2. weist auf seine obengenannte Stellungnahme vom 12. März 1993 hin, die nichts von ihrer Gültigkeit verloren hat und in der

- die Kommission ersucht wurde, ein Beobachtungssystem zur Bewertung der Auswirkungen der Wissenschafts- und Technologieprogramme der Gemeinschaft zu schaffen, mit detaillierten quantitativen Indikatoren, z.B. über wirtschaftliche und soziale Auswirkungen, Entwicklung der Marktanteile, Kosten/Nutzen-Gesamtanalysen, Berichterstattung in technischen und wirtschaftlichen Publikationen usw., wobei es die Auffassung vertrat, daß dieser Vorschlag innerhalb des Rahmenprogramms für prioritäre Maßnahmen im Bereich der Statistischen Information 1993- 1997 weiterverfolgt werden sollte;

- die Sammlung, Analyse und Veröffentlichung von umfassenden internationalen Vergleichsdaten über Zahl, Art und Qualifikation von Forschern, die sich noch in der Hochschulausbildung befinden, angeregt wurde;

- die Veröffentlichung von Daten über die Anzahl der Schulabgänger in technologisch relevanten Bereichen und über ihr Ausbildungsniveau sowie von Daten über die Bildungsaufwendungen der einzelnen Mitgliedstaaten im Bereich der Wissenschaft und Technologie und über die Ausgaben der Unternehmen für Ausbildungsmaßnahmen für zweckmässig erachtet wurde;

- die Veröffentlichung von Daten über die F+E-Maßnahmen der Gemeinschaft (und den Beitrag zur Grundlagenforschung) im Bereich der Wissenschaft und Technologie für zweckmässig erachtet wurde, darunter beispielsweise auch von Daten über den Umfang der wirtschaftsbezogenen Umsetzung von aus Gemeinschaftsmitteln finanzierten Vorhaben (Patente, Veröffentlichungen usw.), insbesondere solcher, die in den Rahmenprogrammen vorgesehen sind, und möglichst auch unter Einbeziehung von Vergleichszahlen für Nicht-EG-Staaten;

- es die regelmässige Veröffentlichung von statistischen Daten über Anzahl und Art der Teilnehmer an spezifischen Programmen (z.B. KMU, Hochschulen und private Forschungsinstitute, möglichst mit getrennten Angaben zu Grundlagen- und angewandter Forschung) für zweckmässig hielt;

3. unterstützt die Initiative der Kommission, eine Rechtsgrundlage für regelmässige Erhebungen im Bereich der Wissenschaft, Technologie und Innovation in der Europäischen Union als Grundlage für eine Harmonisierung und Gewährleistung der Vergleichbarkeit der einschlägigen Daten, Erhebungsverfahren und Klassifikationen der Mitgliedstaaten zu schaffen, was sich zugunsten des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes auswirken wird und aufgrund der Erfordernisse der Entwicklung der in Titel XIII des Vertrags vorgesehenen gemeinsamen Politik gerechtfertigt erscheint;

4. ersucht die Kommission, sich im Rahmen der Maßnahmen zur Schaffung eines statistischen Informationssystems der Gemeinschaft um die Einrichtung einer Datenbank mit bibliometrischen Indikatoren über Zitierungen bedeutender, speziell europäischer Arbeiten und Artikel auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technologie zu bemühen und damit die Veröffentlichung des europäischen Berichts von 1994 über die Wissenschafts- und Technologieindikatoren möglichst auszuweiten;

5. stellt die Notwendigkeit einer expliziten Bezugnahme auf andere Arten von Indikatoren fest, die die Veränderungen bei der Organisation und sonstige, als immaterielle oder "unsichtbare" Vermögenswerte klassifizierten Ausgaben berücksichtigen, die in immer stärkerem Masse als ausschlaggebende Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Industrien angesehen werden und neben anderen Ausgaben auch Technologieinvestitionen umfassen;

6. hebt den Informationswert von Indikatoren über die europäische Innovation hervor, die anhand von Grössen im Zusammenhang mit der Anzahl von Patenten, der gesonderten oder nicht gesonderten technologischen Handelsbilanz und der Entwicklung der Produktionsfaktoren festgelegt werden, wie dies im Bericht der Kommission erwähnt wird;

7. weist auf die Notwendigkeit von Indikatoren nach Gebieten, Sektoren, Einrichtungen usw. hin, die die Aussagekraft der Daten verstärken;

8. ersucht daher die Kommission, eine neue angemessene Methodik für die Beschaffung dieser Art von Daten - was zweifellos eine problematische Aufgabe sein dürfte, wenn diese Posten nicht in die Rechnungsführung der Unternehmen aufgenommen werden - und schließlich für die Erhebung dieser Daten in der Praxis zu prüfen;

9. ersucht die Kommission, in die Analyse und Überwachung des Bedarfs an statistischer Information, die sie möglicherweise im Rahmen des Auftrags zur Durchführung von "Piloterhebungen" vornimmt, auf den in der Entscheidung 94/78/EG, Euratom des Rates ((ABl. L 38 vom 09.02.1994, S.34.)) Bezug genommen wird, Datenquellen über die Haltung und den Wissensstand der Bürger in bezug auf die gemeinschaftlichen Aktivitäten im Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung einzubeziehen;

10. sieht es als unerläßliche Notwendigkeit an, daß die methodischen Unterschiede bei der Erstellung statistischer Daten im Bereich der Wissenschaft und Technologie zwischen den Mitgliedstaaten beseitigt werden und die Politik im Hinblick auf die Harmonisierung und die Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Daten mit den Mitgliedstaaten der ÖCD, der UNESCO, des EWR, der Nordischen Gruppe sowie den mittel- und osteuropäischen Ländern und der GUS fortgesetzt wird, und schlägt im Sinne der Impulse, die von der Konferenz von Barcelona im November 1995 für die Neugestaltung der Beziehungen zwischen den Mittelmeeranrainerstaaten ausgegangen sind, die Aufnahme entsprechender Kontakte mit den Drittländern des europäisch-mediterranen Raums vor, sofern die fraglichen Aktivitäten nicht in die jeweiligen bilateralen Assoziierungsabkommen einbezogen sind;

11. ersucht die Kommission, die Analyse und Bewertung der Forderungen des Europäischen Parlaments in diesem Bereich sowohl kurzfristig als auch mittelfristig zu beschleunigen und dabei auf die vom STOA-Referat durchgeführten Tätigkeiten der Bewertung wissenschaftlicher und technologischer Optionen sowie die Unterstützung zurückzugreifen, mit der das Institut für Technologische Zukunftsforschung der Gemeinsamen Forschungsstelle beauftragt wurde;

12. begrüsst den Durchbruch, der mit der Veröffentlichung des "Canberra-Handbuchs" 1995, das von der ÖCD und Eurostat gemeinsam erstellt wurde und methodische Empfehlungen zur Erhebung und Analyse von Daten über wissenschaftliches und technisches Personal enthält, sowie mit der Veröffentlichung des "Methodenhandbuchs über die Regionale Dimension der F+E- und Innovationsstatistik" erzielt wurde, und befürwortet ihre unverzuegliche Umsetzung unter Zuhilfenahme der Verfahren und Register des automatischen Datenaustausches zwischen Verwaltungen, wobei der durch die Aktion IDA gebotene Rahmen genutzt werden sollte;

13. ersucht die Kommission, das Europäische Parlament systematisch in den Datennetzverbund einzubeziehen, auf den sich das Programm bezieht;

14. ersucht die Kommission, den für die Benutzer bestehenden Mangel an ausreichenden wissenschaftlichen und technologischen Statistiken zu spezifischen Programmen der Rahmenprogramme im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung, Demonstration und Ausbildung zu beheben;

15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.