51996IP0152

Entschließung zu der Verletzung der Verfassungsrechte der Eingeborenenvölker in Brasilien

Amtsblatt Nr. C 065 vom 04/03/1996 S. 0164


B4-0152, 0159, 0210 und 0228/96

Entschließung zu der Verletzung der Verfassungsrechte der Eingeborenenvölker in Brasilien

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Notwendigkeit der Wahrung der Rechte der Eingeborenenvölker in Brasilien, und insbesondere die vom 12. Oktober 1995 zur Lage der Eingeborenenvölker Brasiliens ((ABl. C 287 vom 30.10.1995, S. 202.)),

A. in der Erwägung, daß die brasilianische Verfassung ein "angestammtes" Recht der Eingeborenenvölker an ihrem Land anerkennt,

B. unter Hinweis darauf, daß die Geschichte der eingeborenen Völker bei ihrem Kampf um die konstitutionelle Anerkennung ihrer Rechte ein langer Leidensweg von Massakern und Morden war und daß die Demarkation der Gebiete stets von Pressionen auf die Machthaber, von Einschüchterungen, illegaler Landnahme, Gewalt und Morden begleitet war,

C. unter Hinweis darauf, daß das Dekret 1.775 das Recht jeder "interessierten Partei" begründet, den Indianern den Besitz des Landes, das ihnen durch Dekret 22/91 vorbehalten ist, streitig zu machen, und daß auf den Druck der mächtigen Gutsbesitzer, der Goldsucher, der Bergbau- und Forstgesellschaften hin die Grenzfestlegung im Zusammenhang mit diesem Land immer noch nicht vollständig im Serviço de Património da União (Katasteramt) abgeschlossen ist, so daß bis 1995 nur die Hälfte der indianischen Gebiete abgegrenzt wurden, und der Demarkationsprozeß eingefroren wurde,

1. verurteilt nachdrücklich diesen Beschluß, der trotz seiner entschiedenen Forderungen und des starken Widerstandes der brasilianischen Öffentlichkeit, vieler internationaler Institutionen und der Hilfsorganisationen für die Eingeborenenvölker gefasst wurde, unterstützt alle laufenden Initiativen, um die Revision des Bundesdekrets zu fordern, und teilt die Befürchtungen, die der Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des Parlaments und andere brasilianische Hilfsorganisationen für die Eingeborenen geäussert haben;

2. fordert den Rat und die Kommission auf, den brasilianischen Behörden ihren Unmut zu Kenntnis zu bringen, als Gegenleistung für die Finanzierung der Demarkation im Rahmen von Pilot-Programmen Garantien zu fordern und die Prüfung der Lage der eingeborenen Völker bei ihren politischen, wirtschaftlichen und kommerziellen Beziehungen zu Brasilien verbindlich vorzuschreiben;

3. beauftragt seine Delegation für die Beziehungen zu Südamerika, diese Angelegenheit ihren brasilianischen Kollegen gegenüber so bald wie möglich zur Sprache zu bringen;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Präsidenten und der Regierung Brasiliens, dem Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses der brasilianischen Abgeordnetenkammer, dem UN- Hochkommissar für Menschenrechte, dem Rat der Eingeborenenvölker Brasiliens und dem Nationalen Forum für die Wahrung der Eingeborenenrechte zu übermitteln.