51996AR0368

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema "Lernen in der Informationsgesellschaft - Aktionsplan für eine europäische Initiative in der Schulbildung (1996-1998)" CdR 368/96 fin

Amtsblatt Nr. C 116 vom 14/04/1997 S. 0089


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema "Lernen in der Informationsgesellschaft - Aktionsplan für eine europäische Initiative in der Schulbildung (1996-1998)" (97/C 116/12)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

unter Berücksichtigung der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen über "Lernen in der Informationsgesellschaft - Aktionsplan für eine europäische Initiative in der Schulbildung" (KOM(96) 471 endg.);

aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 23. Oktober 1996, den Ausschuß der Regionen gemäß Artikel 198 c Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union um Stellungnahme zu ersuchen;

aufgrund der in einem Schreiben der Kommissionsmitglieder Cresson und Bangemann vom 23. Oktober 1996 unterstrichenen Absicht der Europäischen Kommission, den AdR umfassend an der Durchführung des Aktionsplans zu beteiligen, insbesondere durch die Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den vom Aktionsplan erfaßten Bereichen, und aufgrund der Absicht der Kommission, die Unterstützung für lokale und regionale Vorhaben auf diesem Gebiet zu fördern;

aufgrund seines Beschlusses vom 13. November 1996, die Fachkommission 6 "Bildung, Ausbildung" mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen;

gestützt auf den von der Fachkommission 6 am 6. Dezember 1996 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 368/96 rev.) (Berichterstatter: Paul White);

aufgrund der Aufforderung des Europäischen Rates in Florenz im Juni 1996, im Rahmen des Europäischen Vertrauenspaktes für Beschäftigung () einen Vorschlag für eine Initiative für Schulen zu unterbreiten;

unter Berücksichtigung der Leitlinien des "Weißbuchs über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung" (), die durch die zur Erörterung anstehende Mitteilung unterstützt werden sollen, indem Wege aufgezeigt werden, um die pädagogischen und kulturellen Herausforderungen der Informationsgesellschaft zu bewältigen;

unter Berücksichtigung der Stellungnahme des AdR zum "Weißbuch zur allgemeinen und beruflichen Bildung - Lehren und Lernen: auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft" ();

unter Berücksichtigung der Stellungnahme des AdR zum Thema "Allgemeine und berufliche Bildung vor technologischen, industriellen und sozialen Herausforderungen: erste Reflexionen" ();

unter Berücksichtigung der Stellungnahme des AdR zum Thema "Europas Weg in die Informationsgesellschaft: ein Aktionsplan" ();

unter Berücksichtigung der Stellungnahme des AdR zu dem "Gemeinschaftsprogramm zur Anregung der Entwicklung einer europäischen Industrie für Multimedia-Inhalte und zur Förderung der Benutzung von Multimedia-Inhalten in der entstehenden Informationsgesellschaft (Info 2000)" ();

unter Berücksichtigung der Stellungnahme des AdR zu der "Mehrsprachigen Informationsgesellschaft und dem Programm zur Förderung der sprachlichen Vielfalt der Gemeinschaft in der Informationsgesellschaft" ();

unter Berücksichtigung der Entschließung des AdR zur Informationsgesellschaft ();

unter Berücksichtigung des Entwurfs eines Berichts des Europäischen Parlaments über die Informationsgesellschaft, Kultur und Bildung (AH-0325/96 - 16. Oktober 1996);

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Informationsgesellschaft bietet eine große Chance, die Benachteiligung bestimmter Gruppen auszuräumen.

Im Rahmen der Informationsgesellschaft müssen Netzwerke und Partnerschaften, die der Förderung des Lernens durch die Weitergabe von Informationen dienen, verbessert und unterstützt werden.

Die Gemeinschaft muß die Voraussetzungen dafür schaffen, daß das Ergänzungspotential zwischen Gemeinschaftsinstrumenten sowie zwischen diesen und einzelstaatlichen und regionalen Aktionen genutzt und für eine entsprechende Koordinierung gesorgt wird und gleichzeitig beispielhafte Praktiken verbreitet werden.

Bei Maßnahmen zur Förderung des Austauschs von Multimedia-Inhalten und der Entwicklung dauerhafter Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor innerhalb der einzelnen sowie zwischen den Mitgliedstaaten und den Regionen muß das Subsidiaritäsprinzip beachtet werden;

verabschiedete auf seiner 16. Plenartagung am 15. und 16. Januar 1997 (Sitzung vom 16. Januar) folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. Die Mitteilung der Kommission über "Lernen in der Informationsgesellschaft: Aktionsplan für eine europäische Initiative in der Schulbildung" ist die Antwort auf die vom Europäischen Rat in Florenz im Juni 1996 aufgestellte Forderung, im Rahmen des Europäischen Vertrauenspaktes für Beschäftigung () einen Vorschlag für eine auf Schulen ausgerichtete Initiative zu unterbreiten.

1.2. Der Aktionsplan konzentriert sich in erster Linie auf Primar- und Sekundarschulen und steht im Einklang mit den Schlußfolgerungen der Entschließung des Rates zu multimedialen Lernprogrammen () und den Empfehlungen der Task Force Forschung-Industrie "Multimediale Lernprogramme" ().

1.3. Mit dem Aktionsplan werden folgende Ziele angestrebt:

- den Zugang der Schulen zur Informationsgesellschaft beschleunigen, neue Möglichkeiten einer Öffnung schaffen;

- die Verbreitung multimedialer Unterrichtsformen fördern und eine "kritische Masse" von Anwendern, Produkten und Diensten im Bereich der multimedialen Lehrmittel schaffen;

- die europäische Dimension mit Hilfe der Instrumente () der Informationsgesellschaft stärker in die allgemeine und berufliche Bildung einbeziehen, unter Wahrung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt.

1.4. In der Mitteilung der Kommission werden vier Aktionslinien mit erheblichem "Mehrwert" für die Gemeinschaft vorgeschlagen:

- Förderung der europaweiten elektronischen Vernetzung von regionalen und nationalen Schulnetzwerken;

- Anregung der Entwicklung und Verbreitung von Lerninhalten mit europäischer Dimension;

- Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie Unterstützung von Lehrkräften und Ausbildern im Hinblick auf die Integration der neuen Technologien in die pädagogische Praxis;

- Information aller Akteure über die pädagogischen Möglichkeiten der audiovisuellen Ausrüstungen und multimedialen Erzeugnisse.

1.5. In bezug auf die Finanzierung appelliert die Kommission sowohl an den öffentlichen als auch an den privaten Sektor, um:

- Gemeinschaftsmittel durch koordinierte gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gemäß den Empfehlungen der Task Force "Multimediale Lernprogramme" sowie die Mittel, die für die transeuropäischen Telekommunikationsnetze zur Verfügung stehen, und die im Rahmen der Strukturfonds verfügbaren Mittel zu nutzen;

- die Einrichtung dauerhafter Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor durch entsprechende "Absichtserklärungen" zu fördern;

- im Hinblick auf die Anregung der Entwicklung multimedialer Lernprogramme die Beteiligung der Bürger zu fördern und junge Talente zu entdecken.

1.6. Die Kosten für die vorgeschlagenen vier Aktionslinien sollen im Rahmen bestehender Haushaltsansätze gedeckt werden. Die Kommission plant eine enge Koordinierung bestehender gemeinschaftlicher Finanzinstrumente (Programme und Haushaltslinien) sowie eine Verbindung dieser verschiedenen Instrumente untereinander und mit anderen europäischen und nationalen, sowohl öffentlichen als auch privaten Instrumenten, um im Einklang mit den Empfehlungen der Task Force "Multimediale Lernprogramme" die Vorteile der Komplementarität zu nutzen.

2. Allgemeine Bemerkungen

2.1. Der rasche technologische Fortschritt hat tiefgreifende Auswirkungen auf die globale Wirtschaft, die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen und die soziale Infrastruktur des Gemeinwesens.

2.2. Der Ausschuß der Regionen (AdR) begrüßt den Aktionsplan "Lernen in der Informationsgesellschaft", der den verschiedenen Aktivitäten in Primar- und Sekundarschulen, die zu der europaweit koordinierten Strategie zur Schaffung einer wirksamen Informationsgesellschaft beitragen, wesentliche Impulse geben wird.

2.3. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union haben aufgrund ihrer vorrangigen Zuständigkeit große Erfahrung darin, für die Bürger von morgen geeignete allgemeine und berufliche Bildungsmöglichkeiten bereitzustellen, und der AdR begrüßt, daß die Schulen im Mittelpunkt dieser Mitteilung stehen.

2.4. Die geplanten Aktionslinien werden dazu beitragen, daß beispielhafte Praktiken verbreitet und weiterentwickelt werden und den Bedürfnissen der Lernenden im Einklang mit den Prioritäten entsprochen wird, die die Kommission in ihrem Weißbuch "Lehren und Lernen: auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft" erneut bekräftigt hat.

2.5. Der AdR möchte darauf hinweisen, daß der Rolle der Eltern im Lernumfeld zu Hause in der Informationsgesellschaft wachsende Bedeutung zukommen wird.

2.6. Der AdR anerkennt die politische Unterstützung für Maßnahmen sowohl auf gemeinschaftlicher als auch auf nationaler Ebene und begrüßt, daß den Bedürfnissen des einzelnen absoluter Vorrang eingeräumt wird, hält es jedoch für erforderlich, den Dialog mit den Akteuren des Privatsektors insbesondere in strategischen Fragen zu vertiefen, um zu gewährleisten, daß die Instrumente der Informationsgesellschaft auf optimale Weise entwickelt und eingesetzt werden.

2.7. Die Aufforderung zur Einreichung gemeinsamer Vorschläge für multimediale pädagogische Programme wird viele von der Task Force "Multimediale Lernprogramme" erörterte Themen aufgreifen und der Kommission eine gute Gelegenheit bieten, im Bemühen, die sich auftuende "inhaltliche Lücke" bei hochwertigen europäischen multimedialen Lernprogrammen zu schließen, die Forderungen der Hersteller wie auch der Benutzer zu berücksichtigen.

2.8. Der AdR begrüßt die Absicht der Kommission, die Komplementarität zwischen Gemeinschaftsinstrumenten einerseits sowie zwischen diesen und nationalen und regionalen Aktionen, die an die verbreitete Nutzung der Technologien in der schulischen und beruflichen Bildung abstellen, andererseits auszuschöpfen. Seines Erachtens ist es jedoch kurzfristig erforderlich, gezielt zusätzliche Finanzmittel für hochwirksame Initiativen bereitzustellen, um zu gewährleisten, daß aus der Durchführung des Aktionsplans optimaler Nutzen gezogen wird.

2.9. Um bewerten zu können, welchen Mehrwert diese Tätigkeiten auf gemeinschaftlicher, nationaler und lokaler Ebene für das Lernen in der Informationsgesellschaft bringen und inwieweit sie den Empfehlungen der Task Force "Multimediale Lernprogramme" entsprechen, müssen relevante Ergebnisse vorliegen und Schlüsselindikatoren entwickelt werden. Diesbezüglich sieht der AdR den Ergebnissen der von der Europäischen Kommission durchgeführten Forschungsstudie über Informationstechnologien in Schulen erwartungsvoll entgegen.

2.10. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften spielen eine wichtige Rolle bei der Durchführung des Austauschs von Schülern und Lehrern innerhalb einzelner und zwischen den Mitgliedstaaten sowie bei der Förderung von Pilotvorhaben im Bereich Lehren und Lernen; allerdings stehen dem Fortschritt bei der Bereitstellung dieser Dienste zahlreiche Hindernisse entgegen.

2.11. Der AdR ist sich im klaren darüber, daß die Wahrung der reichen kulturellen und sprachlichen Vielfalt in der Informationsgesellschaft nicht einfach ist, und begrüßt das Vorhaben, diese Vielfalt in der Gemeinschaft durch die Nutzung multimedialer Lernprogramme und durch den Schutz der Interessen von Minderheiten und benachteiligten Gruppen zu fördern.

2.12. Es muß sichergestellt werden, daß alle Schulen in den Genuß der Vorteile der Informationsgesellschaft kommen können, und es muß insbesondere dafür gesorgt werden, daß Schulen in abgelegenen und in sozial benachteiligten Gebieten Zugang zu Netzwerken haben.

2.13. Der AdR ist sich bewußt, daß die neuen Informationstechnologien soziale Unterschiede vertiefen können, und plädiert dafür, das Lernverhalten näher zu erforschen, um die Aneignung sozialer Verhaltensweisen zu verbessern. Die künftigen Entwicklungen in diesen Schlüsselbereichen sind wesentliche Voraussetzung für die Förderung von Sachkunde, Selbständigkeit und eine erhöhte Anpassungsfähigkeit der Lernenden.

2.14. Der AdR fordert die Kommission auf, diesem Forschungsbereich im anstehenden FTE-Rahmenprogramm Vorrang einzuräumen, und sieht der Mitteilung der Kommission über den Einsatz der neuen Technologien in der Berufs- und Erwachsenenbildung erwartungsvoll entgegen.

3. Besondere Bemerkungen

3.1. Aktionslinie 1: Förderung der europaweiten Vernetzung von regionalen und nationalen Schulnetzwerken

3.1.1. Der AdR betont die grundlegende Bedeutung von Vorhaben zur Vernetzung von Schulnetzwerken und begrüßt die Anerkennung der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Durchführung dieser Vorhaben. Insbesondere begrüßt er den dezentralisierten Ansatz bei der praktischen Umsetzung dieser Aktionslinie, die von einem Konsortium verwaltet werden wird, in das die Bildungsministerien, die zuständigen lokalen und regionalen Stellen sowie betroffene Unternehmen eingebunden sein werden.

3.1.2. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten fördern derzeit die Entwicklung vieler elektronischer Schulnetzwerke und haben aus der Bewertung des pädagogischen Potentials des elektronischen Austauschs von Lehrmaterial und digitaler Information wertvolle Erfahrungen gewonnen.

3.1.3. Der AdR begrüßt die Initiative zur europaweiten "Vernetzung der Netzwerke", betont jedoch nachdrücklich, daß der gleichberechtigte Zugang aller Lernenden gewährleistet bleiben muß, wenn regionale und nationale Netzwerke miteinander verbunden werden. Auch wäre es notwendig, europäische Qualitätsnormen für multimediale Lernprogramme, die für Schulen und für den privaten Gebrauch bestimmt sind, festzulegen.

3.1.4. In der Mitteilung wird ganz zu Recht die Auffassung vertreten, daß beispielhafte Praktiken bei der erfolgreichen Integration von multimedialen Lernprogrammen in Bildungs- und Berufsbildungsprogramme verbreitet werden sollen, doch muß dabei berücksichtigt werden, daß nicht alle Mitgliedstaaten im gleichen Maße über die erforderlichen Instrumente und Erfahrungen verfügen.

3.1.5. Die Kommission sollte Maßnahmen zur Information über Gemeinschaftsinstrumente durchführen, die für die Förderung der europaweiten Vernetzung von Schulnetzwerken in Frage kommen. Ferner sollten unbedingt zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, um die Beratung über die Teilnahme an europäischen Programmen zu verbessern, die auf die Entwicklung der Informationsgesellschaft ausgerichtet sind.

3.1.6. Nach Auffassung des AdR würden solche Maßnahmen von Primar- und Sekundarschulen begrüßt werden und zur Entwicklung von Partnerschaften beitragen, die der europäischen Dimension bei der Entwicklung des Lehrinhalts innerhalb der Mitgliedstaaten zuträglich wären. Der AdR betont ferner die Notwendigkeit, die gegenseitige Anerkennung von Lehrinhalten zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern, um die Mobilität aller Lernenden in der Gemeinschaft zu fördern.

3.1.7. Der AdR befürwortet, daß das "Netz der Netze" den in Drittländern, insbesondere den mittel- und osteuropäischen Staaten durchgeführten Initiativen offenstehen wird.

3.2. Aktionslinie 2: Anregung der Entwicklung und Verbreitung von Lerninhalten mit europäischer Thematik

3.2.1. Wie die Kommission hält auch der Ausschuß der Regionen es für unbedingt erforderlich, daß die Hersteller und Anwender von Multimedia-Lernprogrammen in allen Phasen der Entwicklung und Herstellung zusammenarbeiten, um einen optimalen Nutzen der Produkte und Dienste zu erzielen.

3.2.2. Die Lehrkräfte der Primar- und Sekundarschulen in den Mitgliedstaaten sind am besten in der Lage, spezifische allgemeine und berufliche Lerninhalte festzulegen. Den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union kommt eine Schlüsselfunktion dabei zu, dieses Wissen nutzbringend einzusetzen und die Entwicklung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor auf lokaler Ebene zu fördern, die einerseits den Bedürfnissen der Hersteller und Anwender gerecht werden und andererseits für qualitativ hochwertige Lerninhalte sorgen.

3.2.3. In seiner Stellungnahme zum Thema "Allgemeine und berufliche Bildung vor technologischen, industriellen und sozialen Herausforderungen: Erste Reflexionen" (KOM(94) 528 endg.) forderte der AdR spezifische Maßnahmen, um den gleichberechtigten Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung, insbesondere von Männern und Frauen zu fördern und sicherzustellen, daß benachteiligte Gruppen (z. B. in abgelegenen Gebieten, ältere Menschen und ethnische Minderheiten) nicht vom Zugang zu den neuen Technologien in der allgemeinen und beruflichen Bildung ausgeschlossen werden.

3.2.4. Die Kommission erkennt das Potential des digitalen Fernsehens und unterstützt europäische Rundfunkanstalten bei der Entwicklung von Lerninhalten, doch sollte sie dabei nicht übersehen, wie wichtig es ist, Eltern darüber aufzuklären, daß Online-Dienste und Online-Lerninhalte ebenfalls ein großes Potential in sich bergen und sie selbst zu deren Entwicklung beitragen können, wie dies im übrigen in einigen Mitgliedstaaten bereits geschieht.

3.2.5. Der AdR schlägt vor, so rasch wie möglich eine europäische Kampagne einzuleiten, um die Eltern direkt an diesen Fragen zu beteiligen. Der AdR hält dies für den besten Weg, um die Multimedia-Lernprogramme in den Familien bekanntzumachen.

3.3. Aktionslinie 3: Förderung der Aus- und Weiterbildung und Unterstützung von Lehrkräften und Ausbildern im Hinblick auf die Integration der neuen Technologien in die pädagogische Praxis

3.3.1. Der AdR begrüßt es, daß im Hinblick auf die Verbreitung der Multimedia-Erzeugnisse, die als Lehr- und Lernhilfsmittel zur Verfügung stehen, die Aus- und Weiterbildung und Unterstützung von Lehrkräften schwerpunktmäßig gefördert werden soll.

3.3.2. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Union verfügen in ihrer Eigenschaft als Anbieter umfangreicher Dienstleistungen über direkte verwaltungstechnische Erfahrungen mit der Integration der neuen Technologien in Bildungs- und Berufsbildungsprogramme und bekräftigen die Auffassung der Kommission, daß die Rolle der Lehrer und Ausbilder sich wandeln wird, da Eigeninitiative und Gruppenarbeit im Unterricht größeres Gewicht zukommen wird.

3.3.3. Der Vorschlag der Kommission, ein Netz von Zentren zur Schulung von Lehrern und Ausbildern einzurichten, ist zu begrüßen, doch dürfte es vielen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften schwer fallen, die Zukunft solcher Einrichtungen langfristig zu sichern, wenn gleichzeitig möglichst viele Mittel für Primar- und Sekundarschuleinrichtungen bereitzustellen sind, und deshalb tut weitere Orientierung not.

3.3.4. Bisherige Erfahrungen mit Berufsbildungsinitiativen in den Mitgliedstaaten unter Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben die Bedeutung der Anschubfinanzierung veranschaulicht. Im Vereinigten Königreich wurden auf diese Weise hochspezifische innerbetriebliche Schulungsprogramme angeregt, die als sehr wirksame Katalysatoren für kurzfristige Veränderungen fungierten.

3.3.5. Offene und flexible Lehrmethoden haben sich als wirksam erwiesen, und die Verbreitung beispielhafter pädagogischer Verfahrensweisen, die bereits häufig im Sprachunterricht anzutreffen sind, kann eine Impulswirkung auf andere Lehrbereiche ausüben. Den Lehrern fällt es immer schwerer, neue pädagogische Ansätze auszuprobieren, da die Schulen in vielen Mitgliedstaaten inzwischen den Marktkräften ausgesetzt sind. Erfahrungen aus pädagogischen Hochschuleinrichtungen könnten bei Maßnahmen im Rahmen dieser Aktionslinie berücksichtigt werden.

3.4. Aktionslinie 4: Information aller Akteure über die pädagogischen Möglichkeiten der multimedialen Techniken

3.4.1. Es ist zu begrüßen, daß die Kommission die Informationen über das Potential der neuen Technologien sowohl über die elektronischen als auch über die herkömmlichen Medien verbreiten will.

3.4.2. Alle im Zusammenhang mit Primar- und Sekundarschuleinrichtungen Betroffenen bedürfen regelmäßiger Informationen über die Folgen von pädagogischen Initiativen betreffend die Nutzung von multimedialen Lernprogrammen im Unterricht, und dabei kommt den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine Schlüsselrolle zu. Es könnte beispielsweise in jeder Einrichtung eine Kontaktperson benannt werden, die für die Information des Kollegiums über die Möglichkeiten und Entwicklungen auf dem Gebiet der multimedialen Lerntechniken zuständig ist. Diese Person könnte der vorrangige Ansprechpartner der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sein, deren Tätigkeiten in diesem Bereich sich immer stärker ausweiten.

3.4.3. Im Grünbuch "Leben und Arbeiten in der Informationsgesellschaft: Im Vordergrund steht der Mensch" () wird aufgezeigt, welche Herausforderungen und Möglichkeiten sich bei der Informationsverbreitung im "digitalen Zeitalter" auftun, und den Schulen, die im Brennpunkt des lebenslangen Lernens in der Gemeinschaft stehen, kommt dabei eine wichtige Funktion zu. Lehrer, Schulleiter und politische Entscheidungsträger müssen alle zusammenwirken, um Leitlinien aufzustellen, neue Gruppen einzurichten und Sitzungen und Ausstellungen zu organisieren, damit die Vorteile der neuen Technologien über die Primar- und Sekundarschulen hinaus von der gesamten Gesellschaft anerkannt und ausgeschöpft werden.

3.4.4. Die Bibliotheken und Dokumentationszentren der Schulen sollten vorrangig mit diesen neuen pädagogischen Mitteln ausgestattet werden, damit die Lehrenden, die Lernenden und ggf. auch Außenstehende in diesen Bildungsstätten ihre auf dem Gebiet der neuen Technologien erworbenen Kenntnisse praktisch anwenden können.

3.5. Mobilisierung von Mitteln und Förderung von Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor

3.5.1. Die rückhaltlose Unterstützung der öffentlichen und privaten Akteure auf gemeinschaftlicher, nationaler, regionaler und lokaler Ebene ist zur erfolgreichen Durchführung der vier Aktionslinien unabdinglich. Die Kommission kann eine größere Beteiligung und Sensibilisierung in den Mitgliedstaaten durch eine koordinierte und großangelegte Informationskampagne fördern, die beispielhafte Praktiken bei Partnerschaften und Projekten veranschaulicht und Querverbindungen zwischen Programmen transparent macht. Die Primar- und Sekundarschulen würden eine solche Initiative begrüßen, die auf den im Zuge des Europäischen Jahres für lebenslanges Lernen gewonnenen Erfahrungen aufbauen könnte. Die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Dezember wird den Primar- und Sekundarschulen Gelegenheit geben, an Gemeinschaftsprogrammen mitzuwirken, ihnen neue Wissensgebiete zu erschließen und ihre Sachkenntnis zu erweitern. Der AdR betont die Notwendigkeit koordinierter Unterstützungsmaßnahmen, um bei der Verbreitung von Partnerschaften Entwicklungskernbereichen eine umfassende Nutzung der Gemeinschaftsressourcen sicherzustellen.

3.5.2. Der AdR begrüßt das Vorhaben, eine neue Agentur, etwa in Form einer privaten Stiftung, zu schaffen, die als zentrale Anlaufstelle fungieren und den Dialog zwischen den Akteuren auf europäischer Ebene fördern soll. Er fordert die Kommission auf, entsprechende Einrichtungen in den Mitgliedstaaten und den Regionen auf- bzw. auszubauen und somit eine vergleichbare unterstützende Infrastruktur für Partnerschaftsprogramme auf lokaler Ebene, bei denen der private Sektor eine ausschlaggebende Rolle spielt, bereitzustellen.

3.5.3. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erleben mit, wie in Gemeinschaften der verschiedenen Mitgliedstaaten, vor allem in Schulen und Bibliotheken, Zentren für lebenslanges Lernen entstehen. Die Kommission sollte diese Zentren als Dreh- und Angelpunkt für die Entwicklung von Lerngemeinschaften erkennen und die jeweiligen Träger durch die Bereitstellung von mehr Diensten für den privaten Sektor im Rahmen von lokalen "Absichtserklärungen" dazu ermutigen, neue Gelegenheiten zu nutzen, um ihre Rolle zu festigen.

3.5.4. Der AdR heißt die Absicht der Kommission gut, mit allen Akteuren dieses Bereichs bei der Organisation von Informations- und Kommunikationsveranstaltungen und -kampagnen zusammenzuarbeiten und hebt hervor, daß die Eltern als wichtige Zielgruppe über die traditionellen Medien Presse und Rundfunk informiert werden sollten.

3.5.5. Der AdR wird sich dafür einsetzen, daß jede Gelegenheit genutzt werden wird, beispielhafte Praktiken zu fördern und zu verbreiten, und bittet um Unterstützung bei der Organisation von regionalen Konferenzen und Workshops zur Förderung der Aktivität auf lokaler Ebene.

4. Schlußfolgerungen

4.1. Die Schulen sind in erster Linie dafür zuständig, den Lernenden die Fähigkeit zum Umgang mit den neuen Informations- und Kommunikationsinstrumenten in einer zunehmend wissensorientierten Gesellschaft zu vermitteln. Der zweijährige Aktionsplan dürfte mehr Primar- und Sekundarschulen dazu anregen, neue Lernumfelder auszuprobieren und Informationen und Lerninhalte über elektronische Netze auszutauschen.

4.2. Um die durch die neuen Technologien eröffneten Möglichkeiten zur Verbesserung des schulischen Lehrens und Lernens optimal auszuschöpfen, hält der AdR es für erforderlich, über die im Rahmen bestehender Gemeinschaftsprogramme bereitstehenden Mittel hinaus zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.

4.3. Der AdR begrüßt die gemeinsame Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und den durch bereits bestehende Instrumente und Programme - SOCRATES, LEONARDO, MEDIA II, INFO 2000, FTE-Programme - zu leistenden Beitrag sowie die im Rahmen der transeuropäischen Telekommunikationsnetze beigesteuerten Ressourcen. Auch den Zugriff auf die Finanzierungsmöglichkeiten der Strukturfonds heißt er gut.

4.4. Die EU sollte jedoch erwägen, ob es nicht sinnvoller wäre, all diese Finanzierungsmöglichkeiten im Zuge dieser verschiedenen Gemeinschaftsprogramme und -instrumente sowie zusätzliche Mittel in einem einheitlichen, auf einem dezentralisierten Ansatz aufbauenden Verfahren zusammenzufassen, anstatt beim Zugriff auf die verschiedenen Instrumente die jeweiligen spezifischen Regeln anwenden zu müssen.

4.5. Nach Ansicht des AdR könnte dadurch am wirksamsten sichergestellt werden, daß das Ziel der Kommission erreicht wird, bis zum Jahr 2000 den Anschluß aller Schulen, Hochschulen und Bibliotheken an die Wissensnetze zu verwirklichen und somit die umfassende Beteiligung aller jungen Europäer an der Informationsgesellschaft zu gewährleisten.

4.6. Da dem Lernen sowohl für den einzelnen als auch für Organisationen eine strategische Schlüsselfunktion zukommt, sollte die Kommission Sorge tragen, daß in diesem Aktionsplan die Anliegen der Wirtschaft und der einzelnen Bürger auf ausgewogene Weise berücksichtigt werden.

4.7. Im Interesse eines größtmöglichen privatwirtschaftlichen Engagements könnten sich bei einigen Gemeinschaftsinstrumenten Vereinfachungen der Verfahrensweisen als angezeigt erweisen. Die zuständigen Lokal- und Regionalbehörden bemühen sich ständig um eine Verbesserung der pädagogischen Dienstleistungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich und begrüßen eine Zusammenarbeit mit allen Akteuren bei der Durchführung dieser faszinierenden Bildungsinitiative.

4.8. Der AdR unterstreicht die Bedeutung der Informationsverbreitung durch lokale und regionale Konferenzen und Tätigkeiten, in die ganze Lokalgemeinschaften eingebunden sind. Solche Veranstaltungen wären dem Informationsaustausch förderlich, insbesondere in bezug auf die Errichtung und Entwicklung von Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor zur Unterstützung der jeweils relevanten Aktionen.

4.9. Der AdR fordert die Kommission auf, der breiten Palette an Maßnahmen und beispielhaften Praktiken, die innerhalb der und zwischen den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten bei der Entwicklung der Informationstechnologien im Bildungs- und Berufsbildungssektor Anwendung finden, umfassend Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang ist die Bedeutung von Konferenzen auf lokaler und regionaler Ebene für Informationen über die verschiedenen relevanten Erfahrungen und Konzepte hervorzuheben.

4.10. Der AdR befürwortet diesen Aktionsplan nachdrücklich und wird sich dafür einsetzen, daß neue Herausforderungen rasch und wirksam bewältigt werden. Er betont die wichtige Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Bereitstellung von multimedialen Diensten, Bildung und Berufsbildung und begrüßt den dezentralen Ansatz bei der Durchführung des Aktionsplans, der gewährleistet, daß die relevanten Erfahrungen der lokalen und regionalen Behörden auch tatsächlich berücksichtigt werden. Er heißt nachdrücklich das Ziel der Kommission gut, auf bestehenden lokalen/regionalen Projekten aufzubauen und in den vom Aktionsplan erfaßten Bereichen für die Verbreitung beispielhafter Praktiken unter den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU zu sorgen.

4.11. Der AdR begrüßt diese Möglichkeit, einen Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen zu leisten und gleichzeitig den Reichtum an kultureller und sprachlicher Vielfalt innerhalb der und zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu erhalten.

4.12. Im Hinblick auf eine fortgesetzte umfassende Unterstützung dieser Bildungsinitiative möchte der Ausschuß der Regionen zu allen Beschlüssen und Maßnahmen konsultiert werden, die aus den Ergebnissen einer der vier Aktionslinien erwachsen.

Brüssel, den 16. Januar 1997.

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Pasqual MARAGALL i MIRA

() Europäischer Vertrauenspakt für Beschäftigung, Florenz, Juni 1996.

() Weißbuch: Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung (KOM(94) 700 endg.).

() ABl. Nr. C 182 vom 24. 6. 1996, S. 15.

() ABl. Nr. L 100 vom 2. 4. 1996, S. 106.

() ABl. Nr. C 210 vom 14. 8. 1995, S. 109.

() ABl. Nr. C 129 vom 2. 5. 1996, S. 39.

() ABl. Nr. C 337 vom 11. 11. 1996, S. 45.

() ABl. Nr. C 42 vom 10. 2. 1997, S. 31.

() Europäischer Vertrauenspakt für Beschäftigung, Europäischer Rat, Florenz, Juni 1996.

() Sitzung des Bildungsrates vom 6. Mai 1996 (6802/96 Presse 122).

() Multimediale Lernprogramme, Bericht der Task Force Forschung-Industrie, Juli 1996.

() Unter Instrumenten sind multimediale Ausrüstungen, Dienste und Software zu verstehen.

() Grünbuch über "Leben und Arbeiten in der Informationsgesellschaft: Im Vordergrund steht der Mensch".