Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (KOM(96)0313 - C4-0536/96 - 96/0224(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Amtsblatt Nr. C 362 vom 02/12/1996 S. 0130
A4-0332/96 Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (KOM(96)0313 - C4-0536/96 - 96/0224(CNS)) Der Vorschlag wird gebilligt. Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (KOM(96)0313 - C4-0536/96 - 96/0224(CNS)) (Verfahren der Konsultation) Das Europäische Parlament, - in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat KOM(96)0313 - 96/0224(CNS), - vom Rat gemäß Artikel 87 und 235 des EG-Vertrags konsultiert (C4-0536/96), - gestützt auf Artikel 58 seiner Geschäftsordnung, - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik (A4-0332/96), 1. billigt den Vorschlag der Kommission; 2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen; 3. beantragt die Einleitung des Konzertierungsverfahrens, falls der Rat beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen; 4. wünscht erneut konsultiert zu werden, falls der Rat beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern; 5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission zu übermitteln.