51996AP0148

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Annahme eines mehrjährigen Programms zur Förderung der sprachlichen Vielfalt der Gemeinschaft in der Informationsgesellschaft (KOM(95)0486 - C4-0152/96 - 95/0263(CNS)) (Verfahren der Konsultation)

Amtsblatt Nr. C 198 vom 08/07/1996 S. 0248


A4-0148/96

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Annahme eines mehrjährigen Programms zur Förderung der sprachlichen Vielfalt der Gemeinschaft in der Informationsgesellschaft (KOM(95)0486 - C4-0152/96 - 95/0263(CNS))

Der Vorschlag wird mit den folgenden Änderungen gebilligt:

(Änderung 1)

Titel

>ursprünglicher Text>

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Annahme eines mehrjährigen Programms zur Förderung der sprachlichen Vielfalt der Gemeinschaft in der Informationsgesellschaft

>Text nach EP-Abstimmung>

Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Annahme eines mehrjährigen Programms zur Sicherstellung und Förderung der sprachlichen Vielfalt der Gemeinschaft in der Informationsgesellschaft

(Änderung 2)

Bezugsvermerk 1

>ursprünglicher Text>

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 130 Absatz 3,

>Text nach EP-Abstimmung>

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 128 Absätze 1 und 2 sowie 130 Absatz 3,

(Änderung 3)

Bezugsvermerk 1a (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

in Kenntnis der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 1983 zu Maßnahmen zugunsten sprachlicher und kultureller Minderheiten(1) und der am 5. November 1992 unterzeichneten Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen des Europarats,

(1) ABl. C 68 vom 14.03.1983, S. 103.

(Änderung 4)

Bezugsvermerk 1b (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

in Kenntnis der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 1990 zur Sprachensituation in der Gemeinschaft und zur Stellung des Katalanischen(1),

(1) ABl. C 19 vom 28.01.1991, S. 42.

(Änderung 5)

Bezugsvermerk 1c (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

in Kenntnis der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. März 1996 zur Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur (i) Einberufung der Regierungskonferenz und zur (ii) Bewertung der Arbeiten der Reflexionsgruppe und Festlegung der politischen Prioritäten des EP im Hinblick auf die Regierungskonferenz(1), insbesondere der Ziffern 4.13 und 4.14,

(1) ABl. C 96 vom 01.04.1996, S. 77.

(Änderung 6)

Bezugsvermerk 4

>ursprünglicher Text>

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses,

>Text nach EP-Abstimmung>

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen,

(Änderung 7)

Erwägung -1 (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Wahrung und Förderung der sprachlichen Vielfalt in Europa fallen unter die Erhaltung und den Schutz des kulturellen Erbes im Sinne von Artikel 128 des Vertrages.

(Änderung 8)

Erwägung -1a (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

Die kulturellen und sozialen Aspekte in der Informationsgesellschaft sind ebenso wichtig wie die wirtschaftlichen Interessen.

(Änderung 9)

Erwägung -1b (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

Es sollte darauf geachtet werden, daß durch die Entwicklung der Informationsgesellschaft nicht eine neue Diskriminierung geschaffen wird zwischen denen, die zu dieser Zugang haben, und denen, die aus sozialen, bildungsspezifischen, sprachlichen oder sogar geographischen Gründen ausgeschlossen sind.

(Änderung 10)

Erwägung -1c (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

Um einen demokratischen Zugang der Bürger zur Information zu gewährleisten, muß diese in der jeweiligen europäischen Muttersprache der Bürger gehalten sein.

(Änderung 11)

Erwägung -1d (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Sprachen, die aus der Informationsgesellschaft ausgeschlossen blieben, würden einem mehr oder weniger schnellen Marginalisierungsprozeß unterliegen mit den daraus resultierenden dramatischen kulturellen Auswirkungen.

(Änderung 12)

Erwägung -1e (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Informationsgesellschaft kann, sofern alle europäischen Sprachen den ihnen gebührenden Platz erhalten, eher ein aussergewöhnliches Instrument zur Nutzung des Reichtums und der kulturellen und sprachlichen Vielfalt der Gemeinschaft werden als der Vektor eines dualen und reduzierenden Kulturmodells.

(Änderung 13)

Erwägung -1f (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

Der Europäische Rat von Korfu vom 24. und 25. Juni 1994 hat die Bedeutung der kulturellen und sprachlichen Aspekte der Informationsgesellschaft unterstrichen. Nach dem Beispiel der G7-Ministerkonferenz in Brüssel vom 25. und 26. Februar 1995 hat der Europäische Rat von Cannes am 26. und 27. Juni 1995 erneut darauf hingewiesen, daß die sprachliche Vielfalt für die Gemeinschaft wichtig ist.

(Änderung 14)

Erwägung 1

>ursprünglicher Text>

Das Entstehen der Informationsgesellschaft bietet der Industrie neue Perspektiven für Kommunikation und Handel auf europäischen Märkten und dem Weltmarkt, die beide von einer grossen sprachlichen und kulturellen Vielfalt geprägt sind.

>Text nach EP-Abstimmung>

Das Entstehen der Informationsgesellschaft bietet der Sprachindustrie neue Perspektiven für Kommunikation und Handel auf europäischen Märkten.

(Änderung 15)

Erwägung 2

>ursprünglicher Text>

Um vollen Nutzen aus dem Binnenmarkt ziehen und auf den Aussenmärkten weiterhin konkurrieren zu können, muß die Industrie spezifische, angemessene Lösungen zur Überwindung der Sprachbarrieren erarbeiten.

>Text nach EP-Abstimmung>

Um vollen Nutzen aus dem Binnenmarkt ziehen und auf den Aussenmärkten weiterhin konkurrieren zu können, müssen alle betroffenen Akteure spezifische, angemessene Lösungen zur Überwindung der Sprachbarrieren erarbeiten.

(Änderung 16)

Erwägung 4

>ursprünglicher Text>

Der Europäische Rat von Korfu am 24./25. Juni 1994 hat die Bedeutung der sprachlichen und kulturellen Aspekte der Informationsgesellschaft unterstrichen; des weiteren hat der Europäische Rat von Cannes am 26./27. Juli 1995 erneut darauf hingewiesen, daß die sprachliche Vielfalt für die Gemeinschaft wichtig ist.

>Text nach EP-Abstimmung>

entfällt

(Änderung 17)

Erwägung 5

>ursprünglicher Text>

Es ist davon auszugehen, daß das Entstehen der Informationsgesellschaft den Bürgern vermehrten Zugang zu Informationen verschafft und eine ausserordentliche Gelegenheit bietet, den Reichtum und die Vielfalt der Gemeinschaft in sprachlicher und kultureller Hinsicht zu nutzen.

>Text nach EP-Abstimmung>

entfällt

(Änderung 18)

Erwägung 5a (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

Einige Sprachen der Union, die keine Amtssprachen sind, aber auf regionaler Ebene einen anerkannten Status genießen, werden als Kommunikationsmittel sowohl bei der Übermittlung technischer Informationen als auch im Unterricht und im kulturellen Bereich verwendet.

(Änderung 19)

Erwägung 6

>ursprünglicher Text>

Die Sprachpolitik fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die dabei das Gemeinschaftsrecht zu berücksichtigen haben. Die Förderung der Entwicklung moderner Sprachverarbeitungshilfen und ihrer Nutzung ist jedoch ein Tätigkeitsbereich, in dem eine Gemeinschaftsmaßnahme gerechtfertigt ist, damit durch Kooperationen zwischen den Akteuren aus den einzelnen Sprachzonen Wirtschaftlichkeitssteigerungen aufgrund der Grössenordnung erzielt werden. Die auf Gemeinschaftsebene durchzuführenden Maßnahmen müssen in ihrem Umfang den angestrebten Zielen angemessen sein und dürfen lediglich die Bereiche betreffen, in denen ein Mehrwert für die Gemeinschaft erzielt werden kann.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Sprachpolitik fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die dabei das Gemeinschaftsrecht zu berücksichtigen haben. Die Gemeinschaft hat jedoch eine eigene Zuständigkeit bezueglich der Erhaltung ihres sprachlichen Erbes. Infolgedessen ist die Förderung der Entwicklung moderner Sprachverarbeitungshilfen und ihrer Nutzung ein Tätigkeitsbereich, in dem eine Gemeinschaftsmaßnahme gerechtfertigt ist, damit durch Kooperationen zwischen den Akteuren aus den einzelnen Sprachzonen Wirtschaftlichkeitssteigerungen aufgrund der Grössenordnung erzielt werden, soweit dadurch ein Mehrwert für die Gemeinschaft erzielt und der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt der Union gefördert werden kann.

(Änderung 20)

Erwägung 6a (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Minderheitensprachen müssen geschützt und unterstützt und ihr Überleben in einer vielsprachigen Informationsgesellschaft gesichert werden.

(Änderung 21)

Erwägung 7

>ursprünglicher Text>

Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, die Bemühungen zur Gestaltung einer Infrastruktur zu unterstützen, mit der die Schaffung und Nutzung der sprachlichen Ressourcen gefördert wird, die zur Verbesserung der sprachlichen Hilfen und Dienstleistungen sowie zur Voranbringung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gebraucht werden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Es liegt im übrigen im Interesse der Gemeinschaft und ist ihre Pflicht, die Bemühungen zur Gestaltung einer Infrastruktur zu unterstützen, mit der die Schaffung und Nutzung der sprachlichen Ressourcen gefördert wird, die zur Verbesserung der sprachlichen Hilfen und Dienstleistungen sowie zur Voranbringung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gebraucht werden.

(Änderung 22)

Erwägung 8

>ursprünglicher Text>

Es ist ferner sinnvoll, daß die Gemeinschaft die Sprachindustrie mobilisiert und zur Schaffung eines positiven Umfelds für ihre Förderung beiträgt.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die im Rahmen der Aktionsbereiche 1 und 2 dieses Programms getroffenen Maßnahmen müssen zur Schaffung eines positiven Umfelds für die Förderung der Sprachindustrie beitragen.

(Änderung 23)

Erwägung 8a (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

Der private Sektor in diesem Bereich besteht hauptsächlich aus KMU, die bei der Erschließung von Märkten mit unterschiedlichen Sprachen vor erheblichen Schwierigkeiten stehen und deshalb unterstützt werden sollten, vor allem unter Berücksichtigung ihrer Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen.

(Änderung 24)

Erwägung 10

>ursprünglicher Text>

Die Organe der Gemeinschaft und die einschlägigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten ihre Zusammenarbeit verstärken, um die Kosten für Entwicklung und Nutzung der sprachlichen Hilfen zu senken, die sie für die Erfuellung ihrer Aufgaben benötigen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Organe der Gemeinschaft und die einschlägigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten ihre Zusammenarbeit verstärken, um die Kosten für Entwicklung und Nutzung der sprachlichen Hilfen zu senken, die sie für die Erfuellung ihrer Aufgaben benötigen, indem sie die Bestimmungen des vorliegenden Programms und des Gemeinschaftsprogramms IDA für den Datenaustausch zwischen Verwaltungen voll nutzen.

(Änderung 25)

Erwägung 10a (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Strukturfonds könnten von den Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden, um die Bewahrung und Weiterentwicklung ihres sprachlichen Erbes zu unterstützen.

(Änderung 26)

Erwägung 11

>ursprünglicher Text>

Es muß für enge Koordinierung gesorgt werden zwischen den Maßnahmen innerhalb dieses Programms und den im Rahmen anderer Gemeinschaftsprogramme durchgeführten Initiativen, die ebenfalls zur Entstehung einer mehrsprachigen Informationsgesellschaft beitragen.

>Text nach EP-Abstimmung>

Es muß für eine enge und strukturierte Koordinierung gesorgt werden zwischen den Maßnahmen innerhalb dieses Programms und allen im Rahmen anderer Programme durchgeführten Gemeinschaftsinitiativen, die ebenfalls zur Entstehung einer mehrsprachigen Informationsgesellschaft beitragen.

(Änderung 27)

Erwägung 11a (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

Das Recht auf Zugang zu Informationen in der eigenen Sprache muß verbunden sein mit der Möglichkeit des Zugangs zum Erlernen mehrerer Sprachen. Deshalb sollte das vorliegende Programm, das zu einer Erhaltung der sprachlichen Vielfalt der Gemeinschaft beiträgt, durch eine tiefgreifende Aktion auf einer vorgelagerten Stufe im Rahmen der Ausweitung der Erlernung der Gemeinschaftssprachen in den Schulen ergänzt werden.

(Änderung 28)

Erwägung 12

>ursprünglicher Text>

Die Beteiligung internationaler Organisationen oder Einrichtungen aus Drittländern an der Durchführung des Programms insgesamt oder an Teilen davon entsprechend der allgemeinen Politik der Gemeinschaft gegenüber diesen Organisationen kann von beiderseitigem Nutzen sein -

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Beteiligung internationaler Organisationen oder Einrichtungen aus Drittländern an der Durchführung des Programms insgesamt oder an Teilen davon entsprechend der allgemeinen Politik der Gemeinschaft gegenüber diesen Organisationen kann von beiderseitigem Nutzen sein; hat diese Beteiligung finanzielle Auswirkungen, so wird dem im Haushaltsplan der Europäischen Union Rechnung getragen.

(Änderung 29)

Erwägung 12a (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

Im Rahmen des vorliegenden Programms können Pilotaktionen, die auf die Regional- und Minderheitensprachen der Gemeinschaft ausgerichtet sind, ins Auge gefasst werden.

(Änderung 30)

Erwägung 12b (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

Das vorliegende Programm muß Gegenstand einer Zwischen- und Endbewertung sein, mit der unabhängige Sachverständige beauftragt werden. Diese Bewertungsberichte sollen auch eine detaillierte Bilanz der effektiven Präsenz der Gemeinschaftssprachen in den meistgenutzten Datennetzen der Gemeinschaft enthalten.

(Änderung 31)

Artikel 1

>ursprünglicher Text>

Es wird ein Gemeinschaftsprogramm angenommen, mit dem gefördert werden sollen:

>Text nach EP-Abstimmung>

Es wird ein Gemeinschaftsprogramm angenommen, mit dem die sprachliche Vielfalt der Gemeinschaft in der globalen Informationsgesellschaft gefördert werden soll:

>ursprünglicher Text>

a) die Nutzung der Technologien, Hilfen und Methoden, die die Kosten für die Übertragung von Information zwischen den Sprachen senken und die Entwicklung mehrsprachiger Dienste fördern;

>Text nach EP-Abstimmung>

a) durch Anreize zur Nutzung der Technologien, Hilfen und Methoden, die die Kosten für die Übertragung von Information zwischen den Sprachen senken;

>ursprünglicher Text>

b) die Stärkung der Sprachindustrie;

>Text nach EP-Abstimmung>

b) durch Stärkung der Sprachindustrie;

>ursprünglicher Text>

c) die Entwicklung mehrsprachiger Dienste;

>Text nach EP-Abstimmung>

c) durch Förderung der Entwicklung mehrsprachiger Dienste.

>ursprünglicher Text>

d) die sprachliche Vielfalt der Gemeinschaft in der globalen Informationsgesellschaft.

>Text nach EP-Abstimmung>

d) durch die Integration der Sprachen, die in einem Teil des Hoheitsgebiets bestimmter Mitgliedstaaten Amtssprachen sind.

>ursprünglicher Text>

Das Programm läuft vom Tag der Bekanntgabe dieser Entscheidung bis zum 31. Dezember 1998.

>Text nach EP-Abstimmung>

Das Programm läuft vom Tag der Bekanntgabe dieser Entscheidung bis zum 31. Dezember 1998.

(Änderung 32)

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c

>ursprünglicher Text>

c) Förderung der Nutzung moderner sprachlicher Hilfen im öffentlichen Sektor in der Gemeinschaft.

>Text nach EP-Abstimmung>

c) Förderung der Nutzung moderner sprachlicher Hilfen im öffentlichen Sektor in der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten.

(Änderung 33)

Artikel 3 Absatz 1

>ursprünglicher Text>

(1) Die Haushaltsbehörde legt die jährlichen Mittelbindungen vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Ressourcen im Rahmen der Finanziellen Vorausschau fest.

>Text nach EP-Abstimmung>

(1) Der Bezugsbetrag für die gesamte Laufzeit des Programms beträgt 20 Millionen ECU, davon unterliegen 5 Millionen ECU der Revision der Finanziellen Vorausschau.

>Text nach EP-Abstimmung>

Dieser Betrag greift den Befugnissen der Haushaltsbehörde nicht vor.

>Text nach EP-Abstimmung>

Diese legt die jährlichen Mittelbindungen vorbehaltlich der Verwendung der Mittel der vorangehenden Haushaltsjahre und der Verfügbarkeit von Ressourcen im Rahmen der Finanziellen Vorausschau fest.

(Änderung 34)

Artikel 3 Absatz 2a (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

(2a) Den finanziellen Auswirkungen der Beteiligung internationaler Organisationen und Einrichtungen aus Drittländern im Sinne von Artikel 5 Buchstabe f wird im Haushaltsplan der Europäischen Union Rechnung getragen.

(Änderung 35)

Artikel 4 Absatz 1

>ursprünglicher Text>

(1) Die Kommission ist für die Durchführung des Programms zuständig.

>Text nach EP-Abstimmung>

(1) Die Kommission ist für die Durchführung des Programms und dessen Koordinierung mit anderen laufenden Gemeinschaftsprogrammen und -aktionen zuständig.

(Änderung 36)

Artikel 4 Absatz 2

>ursprünglicher Text>

(2) Die Kommision wird von einem Ausschuß mit beratender Funktion unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

>Text nach EP-Abstimmung>

(2) Die Kommision wird von einem Ausschuß mit beratender Funktion unterstützt, der sich aus einem Vertreter pro Mitgliedstaat zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

>ursprünglicher Text>

Der Vertreter der Kommission unterbreitet dem Ausschuß einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen. Der Ausschuß gibt eine Stellungnahme zu diesem Entwurf innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage - erforderlichenfalls durch eine Abstimmung - festsetzen kann.

>Text nach EP-Abstimmung>

Der Vertreter der Kommission unterbreitet dem Ausschuß einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen. Der Ausschuß gibt eine Stellungnahme zu diesem Entwurf innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage - erforderlichenfalls durch eine Abstimmung - festsetzen kann.

>ursprünglicher Text>

Die Stellungnahme wird in das Protokoll aufgenommen; darüber hinaus hat jeder Mitgliedstaat das Recht zu verlangen, daß sein Standpunkt im Protokoll festgehalten wird.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Stellungnahme wird in das Protokoll aufgenommen; darüber hinaus hat jeder Mitgliedstaat das Recht zu verlangen, daß sein Standpunkt im Protokoll festgehalten wird.

>ursprünglicher Text>

Die Kommission berücksichtigt soweit wie möglich die Stellungnahme des Ausschusses. Sie unterrichtet den Ausschuß darüber, inwieweit sie seine Stellungnahme berücksichtigt hat.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Kommission berücksichtigt soweit wie möglich die Stellungnahme des Ausschusses. Sie unterrichtet den Ausschuß darüber, inwieweit sie seine Stellungnahme berücksichtigt hat.

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Sitzungen des Ausschusses sind grundsätzlich öffentlich; anderslautende besondere Beschlüsse müssen angemessen begründet und rechtzeitig veröffentlicht werden. Der Ausschuß veröffentlicht seine Tagesordnungen zwei Wochen vor den Sitzungen. Er veröffentlicht die Protokolle seiner Sitzungen. Er stellt ein öffentliches Register mit den Angaben der Interessen seiner Mitglieder auf.

>Text nach EP-Abstimmung>

Der Ausschuß erstattet dem Ausschuß für Kultur, Jugend, Bildung und Medien des Europäischen Parlaments regelmässig Bericht über alle seine Tätigkeiten und Erkenntnisse. Die Protokolle aller seiner Sitzungen stehen allen Mitgliedern des Europäischen Parlaments unmittelbar zur Verfügung.

(Änderung 37)

Artikel 5 Buchstabe c

>ursprünglicher Text>

c) die Auswahl der zur Gemeinschaftsförderung vorgeschlagenen Maßnahmen und die Festsetzung des geschätzten Finanzierungsbeitrags für jede Maßnahme, soweit er mindestens 0,5 Millionen ECU beträgt;

>Text nach EP-Abstimmung>

c) die Auswahl der zur Gemeinschaftsförderung vorgeschlagenen Maßnahmen und die Festsetzung des geschätzten Finanzierungsbeitrags für jede Maßnahme, soweit er mindestens 1 Million ECU beträgt;

(Änderung 38)

Artikel 6

>ursprünglicher Text>

Am Ende der Programmlaufzeit unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat sowie dem Wirtschafts- und Sozialausschuß einen Bericht, in dem die Ergebnisse bewertet werden, die bei der Durchführung der in Artikel 2 genannten Maßnahmen erzielt wurden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Vor dem 1. März 1998 und am Ende der Programmlaufzeit unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat sowie dem Ausschuß der Regionen einen Bericht über die Ergebnisse, die bei der Durchführung der in Artikel 2 genannten Maßnahmen erzielt wurden, zusammen mit der externen Bewertung von unabhängigen Sachverständigen, auf die sich der Bericht stützt.

(Änderung 39)

Anhang I Ziffer 1 Absatz 1

>ursprünglicher Text>

Sprachliche Ressourcen wie Wörterbücher, Terminologiedatenbanken, Grammatiken, Textsammlungen und Sprachaufzeichnungen sind ein wesentlicher Rohstoff für die Sprachforschung, die Entwicklung von Sprachverarbeitungshilfen, die in Rechnersysteme integriert werden, sowie die Verbesserung von Übersetzungsleistungen. Die Mitgliedstaaten, die Kommission und privatwirtschaftliche Unternehmen haben bereits beträchtliche Mittel in die Schaffung von Sprachressourcen unterschiedlichen Umfangs und Komplexitätsgrads investiert. Ein Handikap bei der Nutzung dieser Ressourcen ist gegenwärtig die Tatsache, daß sie eher einsprachig sind und ihre Grundspezifikationen bisweilen voneinander abweichen, was ihre Wiederverwendung einschränkt. Ausserdem sind sie oft schwer zu lokalisieren. Im Rahmen dieses Aktionsbereichs sollen nun die Bemühungen um die Gestaltung einer europäischen Infrastruktur für mehrsprachige Ressourcen unterstützt werden.

>Text nach EP-Abstimmung>

Sprachliche Ressourcen wie Wörterbü cher, Terminologiedatenbanken, Grammatiken, Textsammlungen und Sprachaufzeichnungen sind ein wesentlicher Rohstoff für die Sprachforschung, die Entwicklung von Sprachverarbeitungshilfen, die in Rechnersysteme integriert werden, sowie die Verbesserung von Übersetzungsleistungen. Die Mitgliedstaaten, die Kommission und privatwirtschaftliche Unternehmen haben bereits beträchtliche Mittel in die Schaffung von Sprachressourcen unterschiedlichen Umfangs und Komplexitätsgrads investiert. Ein Handikap bei der Nutzung dieser Ressourcen ist gegenwärtig die Tatsache, daß sie eher einsprachig sind und ihre Grundspezifikationen bisweilen voneinander abweichen, was ihre Wiederverwendung einschränkt. Ausserdem sind sie oft schwer zu lokalisieren. Im Rahmen dieses Aktionsbereichs sollen nun die Bemühungen um die Gestaltung einer europäischen Infrastruktur für mehrsprachige Ressourcen unterstützt werden. Die meisten der in diesem Sektor tätigen Unternehmen sind KMU, die häufig sehr innovativ sind und effizient arbeiten, deren finanzielle Mittel aber angesichts der Höhe der erforderlichen Investitionen unzureichend sind.

(Änderung 40)

Anhang I Ziffer 1 Unterabsatz 1a (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

Diese Unterstützung betrifft insbesondere die Aufwertung der Informationstechnologien des sprachlichen Know-hows der Unternehmen der Gemeinschaft auf dem Weltmarkt.

(Änderung 41)

Anhang I Ziffer 1.1 nach dem dritten Spiegelstrich (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

- Festlegung, Entwicklung und Sicherung hoher Standards und hoher Qualität in den in der Gemeinschaft zur Verfügung stehenden Sprachressourcen.

(Änderung 42)

Anhang I Ziffer 1.1 Unterabsatz 1a (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Kommission sorgt dafür, daß der ELRA ihr regelmässig über die Entwicklung seiner Aktivitäten berichtet, die sie mittels einer Starthilfe unterstützt.

(Änderung 43)

Anhang I Ziffer 1.2 Unterabsatz 2a (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Kommission prüft zusammen mit den Mitgliedstaaten, ob eine Unterstützung der Entwicklung von Datenbanken für Sprachen mit einem begrenzten wirtschaftlichen Potential durchführbar ist.

(Änderung 44)

Anhang I Ziffer 1.3 Unterabsatz 1a (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

Als Standard gelten die in den Mitgliedstaaten amtlich anerkannten Normen.

(Änderung 46)

Anhang I Ziffer 2.2a (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

2. 2a. Besondere Anstrengungen werden unternommen, um in zweisprachigen Gebieten, insbesondere dort, wo eine weniger gebräuchliche Sprache gesprochen wird, Projekte auf Kostenteilungsbasis einzuführen.

(Änderung 47)

Anhang I Ziffer 2.3

>ursprünglicher Text>

2.3. Die Kommission wird auch die Nutzung von Netzwerken durch die Übersetzungs- und Dolmetscherindustrie fördern. Diese Netzwerke verschaffen Zugang zu modernen Abeitsmitteln, u.a. zu elektronischen Wörterbüchern, verbessern die Logistik, ermöglichen die Integration mit anderen Funktionen und verbessern das Funktionieren des Übersetzungsmarktes insgesamt. Ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wird die Konzeption und Realisierung eines europäischen Directory-Dienstes für Übersetzungen, die Konzeption einer europaweiten offenen Umgebung für Übersetzungen und die Demonstration des Tele-Dolmetschens zum Gegenstand haben. Die Beteiligung der Übersetzungsindustrie und des Berufsstands der Übersetzer ist vorgesehen.

>Text nach EP-Abstimmung>

2.3. Die Kommission wird sich darum bemühen, die Nutzung der Sprachhilfen und der Kommunikationsmitteln zu fördern, die eine Stärkung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der europäischen Übersetzungsindustrie ermöglichen und so deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt verbessern. Die Übersetzungsindustrie besteht vorwiegend aus Kleinstunternehmen und unabhängigen Übersetzern; sie ist entsprechen aufgesplittert und derzeit kaum sichtbar. In Konsultation mit den betroffenen Akteuren, unter anderem den Übersetzungsschulen, prüft die Kommission die zu treffenden Maßnahmen zur Förderung der Modernisierung dieses Berufsstandes und zur Beschleunigung seiner Vernetzung, zur Steigerung seiner Effizienz und zur Annäherung an potentielle Benutzer.

(Änderung 49)

Anhang I Ziffer 3.2a (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

3. 2a. Vor Vollendung des Programms wird die Interoperabilität der Informatiknetze der Institutionen der Gemeinschaft gewährleistet. Eine interinstitutionelle Arbeitsgruppe wird zu diesem Zweck eingesetzt.

(Änderung 50)

Anhang I Ziffer 3.2b (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

3. 2b. Pilotaktionen, die auf Regional- und Minderheitensprachen der Gemeinschaft ausgerichtet sind, können eingeleitet werden.

(Änderung 51)

Anhang I Ziffer 3.3

>ursprünglicher Text>

3.3. Man wird sich besonders darum bemühen, die sprachlichen Hilfen für die neuen Amtssprachen der Gemeinschaft auf dasselbe Niveau wie bei den übrigen Sprachen zu bringen.

>Text nach EP-Abstimmung>

3.3. Man wird sich besonders darum bemühen, die sprachlichen Hilfen für die neuen Amtssprachen der Gemeinschaft und die weniger gebräuchlichen Regionalsprachen auf dasselbe Niveau wie bei den übrigen Sprachen zu bringen.

(Änderung 52)

Anhang I Ziffer 4a (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

4a. Synergien

>Text nach EP-Abstimmung>

Unter Vermeidung von Doppelarbeit werden Synergien zwischen dem vorliegenden Programm und anderen Programmen betreffend die Informationsgesellschaft, insbesondere mit dem Vierten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung, dem integrierten Programm zugunsten der KMU und des Handwerks, mit IDA (Datenaustausch zwischen Verwaltungen) und mit dem Programm ARIANE angestrebt.

(Änderung 53)

Anhang II Ziffer 2

>ursprünglicher Text>

2. Die Ausführung erfolgt nach Möglichkeit auf Kostenteilungsbasis; dies gilt nicht für Entwicklungen, die ausschließlich für die Institutionen der EU bestimmt sind und für die die Kosten zu 100% übernommen werden können. Die Gemeinschaftsbeihilfe übersteigt in der Regel nicht 50% der Projektkosten, wobei dieser Anteil immer niedriger wird, je grösser die Marktnähe des Projektes ist. Bei Hochschulen und anderen Einrichtungen, die nicht über eine analytische Buchführung verfügen, werden die zusätzlich anfallenden Kosten in voller Höhe erstattet.

>Text nach EP-Abstimmung>

2. Die Ausführung wird grundsätzlich auf Kostenteilungsbasis vorgenommen. Die Gemeinschaftsbeihilfe übersteigt nicht 50% der Projektkosten, wobei dieser Anteil immer niedriger wird, je grösser die Marktnähe des Projektes ist. Bei Hochschulen, anderen Einrichtungen und Forschungszentren ohne Erwerbszweck, die nicht über eine analytische Buchführung verfügen, werden die zusätzlich anfallenden Kosten in voller Höhe erstattet.

(Änderung 54)

Anhang II Ziffer 5

>ursprünglicher Text>

5. Die Gestaltung der Infrastruktur für Sprachressourcen in Europa kann über koordinierte Maßnahmen unterstützt werden, die sich insbesondere über "Koordinierungsnetze" mit der Entwicklung mehrsprachiger Ressourcen beschäftigen. Dabei kann die Gemeinschaft bis zu 100% der Koordinierungskosten übernehmen.

>Text nach EP-Abstimmung>

5. Die Gestaltung der Infrastruktur für Sprachressourcen in Europa sowie der Förderung der Nutzung moderner sprachlicher Hilfen im öffentlichen Sektor in Europa kann über koordinierte Maßnahmen unterstützt werden, die sich insbesondere über "Koordinierungsnetze" mit der Entwicklung mehrsprachiger Ressourcen beschäftigen. Dabei kann die Gemeinschaft bis zu 100% der Koordinierungskosten übernehmen.

(Änderung 55)

Anhang II Ziffer 6

>ursprünglicher Text>

6. Vollständig von der Kommission im Rahmen von Studien- und Dienstleistungsverträgen finanzierte Projekte werden über Ausschreibungen entsprechend der Haushaltsordnung der Kommission durchgeführt. Hierbei wird Transparenz dadurch erreicht, daß das Arbeitsprogramm veröffentlicht und an Berufsverbände u.ä. verteilt wird.

>Text nach EP-Abstimmung>

6. Vollständig aus dem Haushaltsplan der Europäischen Union im Rahmen von Studienverträgen finanzierte Projekte werden über Ausschreibungen der Kommission entsprechend den Bestimmungen der Haushaltsordnung und der Verordnung betreffend die Durchführungsbestimmungen zu einigen Vorschriften der geltenden Haushaltsordnung durchgeführt. Hierbei wird Transparenz dadurch erreicht, daß das Arbeitsprogramm sowie die ausgewählten Projekte veröffentlicht und an Berufsverbände und andere betroffene Einrichtungen verteilt werden.

(Änderung 56)

Anhang II Ziffer 7

>ursprünglicher Text>

7. Zur Ausführung des Programms wird die Kommission ausserdem Tätigkeiten durchführen, die den allgemeinen Programmzielen und den spezifischen Zielen der einzelnen Aktionsbereiche dienen. Das umfasst: Workshops, Seminare, Konferenzen, Studien, Veröffentlichungen, Sensibilisierungskampagnen, Schulungskurse, Projekte in Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten, den Europäischen Institutionen und internationalen Organisationen, Unterstützung der nationalen Sprach-Beobachtungsstellen und eine besondere Förderung der Entwicklung von Sprachhilfen und -ressourcen für die nicht gut ausgestatteten Gemeinschaftssprachen.

>Text nach EP-Abstimmung>

7. Zur Ausführung des Programms wird die Kommission ausserdem Tätigkeiten durchführen, die den allgemeinen Programmzielen und den spezifischen Zielen der einzelnen Aktionsbereiche dienen. Das umfasst: Workshops, Seminare, Konferenzen, Studien, Veröffentlichungen, Sensibilisierungskampagnen, Schulungskurse, Projekte in Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten, den Europäischen Institutionen und internationalen Organisationen, Unterstützung der staatlich anerkannten nationalen Sprach- Beobachtungsstellen und eine besondere Förderung der Entwicklung von Sprachhilfen und -ressourcen für die nicht gut ausgestatteten Gemeinschaftssprachen.

(Änderung 59)

Anhang II Ziffer 7a (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

7a. Alle Aktivitäten, die finanziell unterstützt werden, müssen, soweit dies technisch durchführbar ist, mit einer europäischen Flagge gekennzeichnet sein und einen Hinweis auf die Finanzierung durch die Europäische Union enthalten.

(Änderung 58)

Anhang IIa (neu)

>Text nach EP-Abstimmung>

ANHANG IIa

>Text nach EP-Abstimmung>

VORAUSSICHTLICHE FINANZIERUNG DES PROGRAMMS NACH AKTIONSBEREICHEN

>Text nach EP-Abstimmung>

Die Finanzierung der verschiedenen Aktionsbereiche wird sich wie folgt gestalten (Richtwerte):

>ursprünglicher Text>

AKTIONSBEREICHE

>Text nach EP-Abstimmung>

INSGESAMT

(in Mio. Ecu)

>ursprünglicher Text>

Unterstützung des Aufbaus einer Infrastruktur für die Sprachressourcen in Europa

>Text nach EP-Abstimmung>

4,0

>ursprünglicher Text>

Mobilisierung und Stärkung der Sprachindustrie

>Text nach EP-Abstimmung>

6,0

>ursprünglicher Text>

Förderung der Nutzung moderner sprachlicher Hilfen im öffentlichen Sektor in Europa (Zusammenarbeit zwischen Institutionen und Verwaltungen der Mitgliedstaaten,ausgenommen die für die Institutionen bestimmte Entwicklungen)

>Text nach EP-Abstimmung>

7,0

>ursprünglicher Text>

Flankierende Maßnahmen

>Text nach EP-Abstimmung>

3,0

>ursprünglicher Text>

INSGESAMT

>Text nach EP-Abstimmung>

20,0 (1)

>Text nach EP-Abstimmung>

(1) Davon unterliegen 5 Mio. ECU der Revision der Finanziellen Vorausschau.

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Annahme eines mehrjährigen Programms zur Förderung der sprachlichen Vielfalt der Gemeinschaft in der Informationsgesellschaft (KOM(95)0486 - C4-0152/96 - 95/0263(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat KOM(95)0486 - 95/0263(CNS),

- vom Rat gemäß Artikel 130 Absatz 3 des EG-Vertrags konsultiert (C4- 0152/96),

- in der Auffassung, daß die von der Kommission vorgeschlagene Rechtsgrundlage nicht ausreichend ist und zusätzlich Artikel 128 Absätze 1 und 2 des EG-Vertrags herangezogen werden sollte,

- gestützt auf Artikel 58 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Bürgerrechte zur vorgeschlagenen Rechtsgrundlage,

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung und Medien sowie der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik und des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie (A4-0148/96),

1. billigt den Vorschlag der Kommission vorbehaltlich der von ihm vorgenommenen Änderungen;

2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 189 a Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;

3. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

4. beantragt die Einleitung des Konzertierungsverfahrens, falls der Rat beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission zu übermitteln.