51996AP0059

Beschluß über die Ergebnisse des in der gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 4. März 1975 vorgesehenen Konzertierungsverfahrens über die vom Rat im Hinblick auf den Erlaß des folgenden Rechtsaktes angenommene gemeinsame Ausrichtung: Verordnung (EG, Euratom) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 zur Durchführung des Beschlusses 88/376/EWG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (C4-0543/95)

Amtsblatt Nr. C 096 vom 01/04/1996 S. 0335


A4-0059/96

Beschluß über die Ergebnisse des in der gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 4. März 1975 vorgesehenen Konzertierungsverfahrens über die vom Rat im Hinblick auf den Erlaß des folgenden Rechtsaktes angenommene gemeinsame Ausrichtung: Verordnung (EG, Euratom) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 zur Durchführung des Beschlusses 88/376/EWG, Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (C4-0543/95)

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf seine Stellungnahme ((ABl. C 329 vom 06.12.1993, S. 107.)) zum Vorschlag der Kommission an den Rat (KOM(92)0519 - C3-0030/93),

- in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission KOM(94)0458 ((ABl. C 382 vom 31.12.1994, S. 6.)),

- in Kenntnis der vom Rat am 17. November 1995 angenommenen gemeinsamen Ausrichtung (C4-0543/95),

- in Kenntnis der gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 4. März 1975, insbesondere der Artikel 2 und 7,

- gestützt auf Artikel 63 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A4-0059/96),

1. billigt den in der Anlage beigefügten gemeinsamen Text;

2. beauftragt seinen Generalsekretär, im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des gemeinsamen Textes im Amtsblatt zu veranlassen;

3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluß dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

AnlageGEMEINSAMER TEXT

ÄNDERUNG DER VERORDNUNG (EWG, Euratom) Nr. 1552/89 (EIGENMITTEL)

(Änderungen gegenüber der gemeinsamen Ausrichtung des Rates vom 17. November 1995, C4-0543/95)

I. Änderung des Textes der gemeinsamen Ausrichtung

(i) In Artikel 2 ist Absatz 1a wie folgt zu ergänzen:

"Ist diese Mitteilung nicht ausdrücklich vorgesehen, so ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Mitgliedstaaten die von den Abgabenschuldnern gegebenenfalls als Anzahlung oder Restzahlung geschuldeten Beträge feststellen."

(ii) In Artikel 6 ist Absatz 2 durch einen neuen Buchstaben c folgenden Wortlauts zu ergänzen:

"c) Die festgestellten Ansprüche betreffend die im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker vorgesehenen Abgaben und sonstigen Beträge werden in die unter Buchstabe a genannte Buchführung aufgenommen. Werden diese Ansprüche später nicht fristgerecht eingezogen, so können die Mitgliedstaaten die Gutschrift berichtigen und die Ansprüche ausnahmsweise in die gesonderte Buchführung aufnehmen."

II. Beigefügte Erklärungen

"Zu Artikel 10 Absatz 1:

Die Kommission verpflichtet sich, in ihrem bis Ende 1999 vorzulegenden Bericht über das Funktionieren des Eigenmittelsystems unter anderem die Frage der Einbehaltung von 10% der Beträge, die im Rahmen von gemäß Artikel 6 Absatz 4 bereits mitgeteilten Betrugsfällen und Unregelmässigkeiten eingezogen werden, zu behandeln."

"Zu Artikel 17

In bezug auf die Sicherheiten ist die Kommission nach wie vor der Auffassung, daß eine unzureichende Sicherheit von dem betreffenden Mitgliedstaat zu verantworten ist, es sei denn, daß in den Zollvorschriften Bedingungen oder eine bestimmte Höhe für die Sicherheit festgelegt wurden und die zuständigen Behörden des Mitgliedstaates diesen Vorschriften nachgekommen sind und alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um die Einziehung der Schuld zu gewährleisten.

Die Kommission wird sich bemühen, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Modalitäten festzulegen, die die Durchführung von unangekündigten Kontrollen der Kommission bei den für die Einziehung der traditionellen Eigenmittel zuständigen Behörden ermöglichen. Sie wird bis Ende 1996 über die Ergebnisse dieser Initiative Bericht erstatten und gegebenenfalls die geeigneten Initiativen ergreifen."