Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission 'Für Beschäftigung in Europa - Ein Vertrauenspakt'"
Amtsblatt Nr. C 056 vom 24/02/1997 S. 0036
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission 'Für Beschäftigung in Europa - Ein Vertrauenspakt`" (97/C 56/09) Mit Schreiben von Präsident Santer vom 26. Juni 1996 wurde der Ausschuß von der Europäischen Kommission um Stellungnahme zu der vorgenannten Mitteilung gebeten. Auf ihrer Tagung am 10. Juli 1996 beschloß die Plenarversammlung, gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung für die Vorarbeiten einen Unterausschuß einzusetzen. Der Unterausschuß erarbeitete den Stellungnahmeentwurf am 14. Oktober 1996 (Berichterstatter: Herr Chevalier, Mitberichterstatter: die Herren Schmitz und Walker). Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 339. Plenartagung (Sitzung vom 31. Oktober 1996) mit 124 gegen 4 Stimmen bei 10 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme. 1. Resümee Der "Vertrauenspakt" versteht sich als ein Ausnahmeinstrument im Rahmen der Maßnahmen zugunsten der Beschäftigung in Europa. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß sieht in ihm eines der Elemente, die den im Vertrag über die europäische Union geforderten wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt begünstigen, und er ist sich darüber im klaren, daß die von ihm erarbeitete Stellungnahme hierdurch einen besonderen Stellenwert erhält. Allein schon aus seiner Benennung, der ihm zugedachten Rolle und seiner Zusammensetzung ergibt sich, daß für den Ausschuß die beiden Interessensphären Wirtschaft und Soziales stets untrennbar und zum gegenseitigen Nutzen miteinander verbunden sind. Im Verlaufe des europäischen Aufbauwerks hat der Ausschuß einen anerkannten und allerseits gewürdigten Beitrag zur Wirtschaftsentwicklung geleistet; die auf diesem Gebiet erzielten Ergebnisse geben Anlaß zur Zufriedenheit. Auf dem Gebiet der Sozialgesetzgebung hingegen tun sich nach wie vor noch gravierende Lücken auf; dennoch bewertet der Ausschuß die bisherigen Verbesserungen, die von ihm stets unterstützt und zum Teil selbst vorgeschlagen wurden, äußerst positiv. Nichtsdestotrotz erhebt der Ausschuß hier und jetzt seine warnende Stimme: das noch unvollendete und zerbrechliche europäische Haus wird zwangsläufig ein Rohbau bleiben, wenn nicht sogar einstürzen, wenn die Mitgliedstaaten und die Union nicht umgehend die nötigen Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Förderung der Beschäftigungsentwicklung, verbunden mit neuen Lösungsmodellen, ergreifen. 1.1. Deshalb begrüßt der Wirtschafts- und Sozialausschuß den von Kommissionspräsident Jacques Santer initiierten "Vertrauenspakt für Beschäftigung in Europa". In seiner Stellungnahme zu diesem Dokument unterstützt der Ausschuß vorbehaltlos die darin genannten Ziele. Er billigt ebenfalls die konkreten Vorschläge zu ihrer praktischen Umsetzung, die durch einige eigene Empfehlungen ergänzt werden. Deshalb werden in dem Dokument die unstrittigen Punkte nicht weiter behandelt, sondern nur diejenigen Passagen aufgegriffen, die einer näheren Betrachtung oder Ergänzung bedürfen. 1.2. Der Ausschuß verweist mit Nachdruck auf die durch Dauerarbeitslosigkeit und Beschäftigungsrückgang entstandene ernst zu nehmende Krisensituation. Er ist der Ansicht, daß die Arbeitslosigkeit alarmierende Ausmaße angenommen hat. Wenn daher nicht wirksam gegen die hohen Arbeitslosenzahlen vorgegangen wird, sind der soziale Zusammenhalt und die sozialen Grundwerte in Europa gefährdet, und zudem wird die Glaubwürdigkeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten erschüttert. Als Folge hiervon könnte eine soziale Kluft entstehen, durch die das gesamte gesellschaftliche Gefüge ins Wanken gerät. Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht ein Gebot des gesunden Menschenverstands, sie ist auch sozial gesehen unverzichtbar. 1.3. Angesichts des Ernstes der Lage ruft der Ausschuß all jene, die das politische, wirtschaftliche und soziale Umfeld mitgestalten, zu mehr Engagement und wirksamem Eingreifen auf allen Ebenen - sei es international, auf Landesebene, in den Regionen oder Gemeinden - auf. 1.4. Gleichzeitig fordert der Ausschuß, daß die Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfeltreffen in Dublin im Dezember 1996 den auf den Gipfeltreffen von Essen (Dezember 1994) und Dublin (September 1996) begonnenen Prozeß durch ein klares Bekenntnis zum "Vertrauenspakt" fortsetzen und einen Mehrjahresplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen sowie einen unverrückbaren Zeitplan enthält. 1.5. Die Notwendigkeit der Wiederbelebung der Wirtschaft steht außer Frage. Hierzu bedarf es der Konzertierung zwischen der öffentlichen Hand und den Sozialpartnern mit dem Ziel, die bisherige Haushaltspolitik in einer Weise zu korrigieren, die ihre Sozialverträglichkeit garantiert und Spielraum für eine beschäftigungsfördernde Geld- und Lohnpolitik läßt. 1.6. Der Ausschuß ist ferner der Ansicht, daß die Regierungskonferenz die Koordinierung der Beschäftigungspolitiken zum festen Bestandteil des Vertrages über die Europäische Union machen und deshalb am bestehenden Vertragswerk die nötigen Zusätze und Korrekturen vornehmen sollte. 1.7. Desgleichen müßten seiner Meinung nach den Verkehrsinfrastrukturvorhaben, den Maßnahmen zur Schaffung der Informationsgesellschaft und den verschiedenen möglichen Aktionsbereichen im Bereich der Industriepolitik zusätzliche Impulse verliehen werden. Der Ausschuß ist überzeugt, daß der Dienstleistungsmarkt sehr gute Beschäftigungsaussichten mit anspruchsvollen Arbeitsplätzen bietet, und unterstützt daher den Vorschlag, für den Europäischen Rat von Dublin eine Mitteilung über Beschäftigung und Dienstleistungen auszuarbeiten. 1.8. Der Ausschuß ist sich der Bedeutung des Weltmarktes bewußt. Aufgabe der Union wäre es daher, ihre Rolle in der internationalen Handelspolitik klar zu definieren, die der Kommission laut Vertrag zustehende Vertretungsfunktion in die Tat umzusetzen und Verfahren zu entwickeln, die es ihr erlauben, sich bei internationalen Verhandlungen auf einen Standpunkt festzulegen. 1.9. Um die Wettbewerbsposition Europas international zu stärken, muß zunächst der Binnenmarkt durch Schließung bestehender Rechtsetzungslücken konsolidiert werden. Die Einführung einer Satzung für die europäische Aktiengesellschaft hat sich verzögert. Der Ausschuß hofft, daß auf der Grundlage seiner Stellungnahmen zu Fragen der Information, Anhörung und Mitbestimmung in diesem Punkt möglichst schnell eine Einigung erzielt wird und daß ferner ein rechtlicher Rahmen zum Schutz der Investitionen im Biotechnologiebereich geschaffen wird. Auch hier verweist der Ausschuß auf seine Stellungnahmen zu diesem Thema. 1.10. Nach Auffassung des Ausschusses ist es außerordentlich wichtig, daß ein Zeitplan für die Annahme der noch verbleibenden Maßnahmen zur Vollendung des Binnenmarktes aufgestellt wird; er unterstützt deshalb die Kommission in ihren Bemühungen, die Mitgliedstaaten dazu zu bewegen, daß diese die Binnenmarktrichtlinien in nationales Recht umzusetzen und in der Praxis anwenden. Diese verschiedenen Maßnahmen müssen Hand in Hand mit der fristgerechten Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion gehen. 1.11. Vielfach führt aber auch eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften zum Ziel. Der Ausschuß hält insbesondere ein Programm für angezeigt, mit dem die administrativen und gesetzlichen Hürden, die in Europa viel zu hohe Kosten verursachen und sich besonders zum Nachteil der KMU und noch mehr von Kleinstbetrieben auswirken, abgebaut werden. Der Ausschuß begrüßt vor diesem Hintergrund die Initiative SLIM, die seines Erachtens so schnell wie möglich auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden sollte. 1.12. Große Bedeutung mißt der Ausschuß der fristgerechten Vollendung der Europäischen Währungsunion bei, weil er in ihr eine vertrauensbildende und beschäftigungswirksame Maßnahme sieht. 1.13. Der Ausschuß hält eine grundlegende Umstrukturierung der Strukturfonds für erforderlich. Die Fonds müssen dazu benutzt werden, um neue und dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen, ohne daß dadurch vorhandene Arbeitsplätze verlorengehen. Da die Bereitstellung zusätzlicher Gelder zu diesem Zweck zu staatlichen Mehrausgaben und einer höheren Steuerlast führen würde, vertritt er die Auffassung, daß eine Umverteilung der Mittel zwischen den verschiedenen Zielen stattfinden sollte. Der Ausschuß ist der festen Überzeugung, daß die 1997 anstehende Neuorientierung der Fonds zum Anlaß genommen werden sollte, ihre Beschäftigungswirksamkeit zu erhöhen. 1.14. Der Ausschuß fordert die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, die regionalen und kommunalen Beschäftigungspakte zwischen sozialen und wirtschaftlichen Gruppen und öffentlichen Verwaltungen als wichtigen Beitrag zur Förderung der lokalen Entwicklungsinitiativen zu betrachten. 1.15. In seinen Stellungnahmen hat der Ausschuß mehrfach auf die zentrale Rolle der KMU hingewiesen. Abgesehen von einer genaueren Definition des Begriffs KMU, bei der die Kleinstunternehmen besonders herausgestellt werden sollten, wären eine Präzisierung von Artikel 118 a des Vertrages, die Errichtung einer von der EIB unabhängigen Europäischen Bank für Klein- und Mittelbetriebe, eine Senkung der Steuern und eine Eindämmung der Vorschriftenflut, die kleine Unternehmen stärker trifft als Großbetriebe, sinnvoll. 1.16. Der Ausschuß räumt ein, daß eine die Wettbewerbsfähigkeit stärkende und beschäftigungsfördernde Lohnpolitik verfolgt werden muß. Er macht jedoch darauf aufmerksam, daß diese nicht mit einer Niedriglohnpolitik gleichgesetzt werden darf. 1.17. Es sollte auch bedacht werden, daß neben den Lohnkosten noch andere Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit maßgeblich sind: Teilweise können sie durch Qualität, Design und sonstige Faktoren, die nicht in die Kategorie der preislichen Wettbewerbsfähigkeit fallen, wettgemacht werden. 1.18. Der Ausschuß ist sich durchaus der Wechselwirkungen zwischen Zinssätzen, Löhnen und Gehältern, Investitionen, Beschäftigung und Produktivität bewußt. Er fordert die Mitgliedstaaten und die verschiedenen Handlungsträger in diesen Bereichen auf, unter Berücksichtigung ihrer Gepflogenheiten und der Lage in ihrem Land auf die Herstellung der notwendigen Gleichgewichte hinzuarbeiten und dabei vor allem die geographische Vielfalt zu berücksichtigen. Gleichzeitig weist er jedoch nachdrücklich darauf hin, daß die im Namen der Beschäftigung getroffenen Maßnahmen nicht zu einer Herabsetzung der allgemeinen Hygiene-, Sicherheits- und Gesundheits- bzw. Sozialschutzbestimmungen führen dürfen und dadurch in ihrer positiven Wirkung beeinträchtigt werden. 1.19. Der Ausschuß billigt grundsätzlich die Strategie, die für die Arbeitslosenversicherung aufgebrachten Beträge für aktive beschäftigungswirksame Maßnahmen zu verwenden, ist jedoch der Ansicht, daß gründlich untersucht werden muß, wie dies am effizientesten realisiert werden kann. Vor allem darf die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht zu Lasten bereits bestehender Beschäftigungsverhältnisse gehen. 1.20. Der Ausschuß stellt fest, daß die Sozialpartner bei der Schaffung eines tarifvertraglichen Rahmens für die Organisation der Arbeit sowie die Flexibilisierung und Verkürzung der Arbeitszeit Fortschritte gemacht haben, die es auszubauen gilt. Er sieht darin einen wertvollen Beitrag zum Grünbuch, das die Kommission zu diesen Themen verfassen wird. Er begrüßt ebenfalls die Vorlage eines Grünbuchs über die sozialen und gesellschaftlichen Aspekte der Informationsgesellschaft. 1.21. Besondere Bedeutung mißt der Ausschuß Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung und der ständigen Anpassung an die technologische und strukturelle Entwicklung sowie den Beziehungen zwischen Schule und Unternehmen, der gegenseitigen Anerkennung von Befähigungsnachweisen und der Übertragbarkeit von Rentenansprüchen und persönlichen Ersparnissen bei. 1.22. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hofft, auf diese Weise die Bemühungen all jener zu unterstützen, die versuchen, scheinbar abgenutzte oder veraltete Lösungen neu zu beleben, und mit neuen und konstruktiven Ideen aufzuwarten. Die Folge hiervon wäre eine wiedererstarkte Wirtschaft, die bei all jenen neue Hoffnung wecken würde, die um ihre Arbeitsplätze bangen oder - wie im Falle der Arbeitslosen - ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bedroht sehen bzw. die um ihre Zukunft fürchten, was vor allem für die Jugendlichen gilt. 2. Einleitung 2.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß begrüßt den von Kommissionspräsident Jacques Santer initiierten "Vertrauenspakt für Beschäftigung in Europa". Diese Initiative trägt der Aufforderung des Ausschusses an die Kommission in seiner Stellungnahme zu dem "Jahreswirtschaftsbericht 1996" () Rechnung, "den von Kommissionspräsident Jacques Santer initiierten 'Vertrauenspakt für Beschäftigung` voranzutreiben und zu einem 'Europäischen Bündnis für Beschäftigung und Stabilität` auszubauen". 2.2. Der Ausschuß vertritt den Standpunkt, daß die Dauerarbeitslosigkeit in Europa mittlerweile bedenkliche Ausmaße angenommen hat und der soziale Zusammenhalt und die sozialen Grundwerte Europas gefährdet sind, wenn keine wirksamen Maßnahmen zur Senkung der hohen Arbeitslosenzahlen ergriffen werden. Wenn es in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht gelingt, den Bürgern Arbeit zu geben, besteht die Gefahr, daß eine soziale Kluft geschaffen wird, die das Gesellschaftsgefüge ins Wanken bringt. 2.3. Der Ausschuß nimmt mit außerordentlicher Genugtuung die Initiative des Präsidenten der Kommission zur Kenntnis, konkrete Schritte zur Beseitigung der drückenden Arbeitslosigkeit in Europa zu unternehmen. 2.4. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß billigt deshalb die Zielsetzungen des Vertrauenspakts, nämlich: - Ergreifung von Maßnahmen, die über wirkungslos bleibende punktuelle Aktionen hinausgehen; - Wiederherstellung des Vertrauens mittels einer umfassenden Strategie; - Mobilisierung sämtlicher Akteure auf allen Ebenen für ein und dasselbe Ziel; - Nutzung des europäischen Multiplikatoreffekts; - Einholung konkreter Zusicherungen von Seiten aller Beteiligten. 2.5. Der Ausschuß bedauert, daß die bisherigen Maßnahmen sich allzu oft als ineffizient herausgestellt haben. Er weist darauf hin, daß einerseits jetzt neue und konstruktive Ideen gefragt sind und andererseits die notwendigen und zur Genüge angekündigten Maßnahmen (Delors-Weißbuch, Essener Beschlüsse) auch wirklich umgesetzt werden müssen. Es muß die Bereitschaft zu radikalen politischen Veränderungen da sein. 2.6. Er unterstützt auch die Forderung, daß alle Beteiligten die erforderlichen Verpflichtungen eingehen müssen, da eine wirkliche Verbesserung konzertiertes Handeln voraussetzt. Der Ausschuß appelliert an alle betroffenen Akteure, ihrer Verantwortung in vollem Ausmaß gerecht zu werden. Ungeachtet der besonderen Rolle der staatlichen Instanzen kann nicht hingenommen werden, daß viele Akteure dazu neigen, zunächst Vorleistungen beim anderen zu erwarten, bevor eigenes Handeln einsetzt. 2.7. Wie der Präsident der Kommission feststellt, liegt es in den Händen vieler, Lösungen zu finden. Der Ausschuß faßt daher die nachfolgenden Bemerkungen nach den Bereichen zusammen, in denen die Akteure hauptsächlich tätig werden. Er unterstützt die zentrale Bedeutung der Akteure auf der nationalen Ebene. Die Handlungsspielräume auf europäischer Ebene hängen entscheidend davon ab, daß in den Mitgliedstaaten die nötigen beschäftigungspolitischen Maßnahmen ergriffen werden. Im Einklang mit den Schlußfolgerungen des Dubliner Gipfels, in denen die Essener Beschlüsse weiter ausgeführt werden, richtet der Ausschuß daher an sie den dringenden Appell, sich auf dem Dubliner Gipfel der Staats- und Regierungschefs im Dezember 1996 förmlich dazu zu verpflichten, der Eindämmung der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigungsförderung absolute Priorität einzuräumen, konkrete Begleitmaßnahmen in Gang zu setzen und hierfür einen Zeitplan vorzulegen. 3. Primär in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fallende Maßnahmen 3.1. Wirtschaftspolitik 3.1.1. In dem Dokument "Für Beschäftigung in Europa - Ein Vertrauenspakt" legt die Kommission besonderes Gewicht auf die notwendige Schaffung günstiger gesamtwirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Der Ausschuß unterstützt die Kommission, wenn sie erklärt: "Zur Schaffung von Arbeitsplätzen bedarf es eines nachhaltigen, auf Währungsstabilität und eine gesunde Finanzpolitik gegründeten, beschäftigungswirksamen Wachstums, das durch Nachfrage und Investitionen angekurbelt wird. Dies setzt eine - Zinssenkung ermöglichende - Rückführung der öffentlichen Defizite, eine moderate Lohnpolitik und eine Verringerung der Lohnnebenkosten voraus." 3.1.2. Der Ausschuß stimmt mit der Kommission darin überein, daß dies heißt, daß sich die öffentliche Hand und die verhandlungsberechtigten Sozialpartner auf den verschiedenen Ebenen gleichberechtigt an einen Tisch setzen müssen und daß die Verpflichtungen, die sie jeweils im Rahmen einer abgestimmten und umfassenden gesamtwirtschaftlichen Strategie übernehmen sollen, im Vertrauenspakt festgelegt werden sollten. Um beim Europäischen Rat von Dublin im Dezember eine Einigung erzielen zu können, müssen sich die Regierungen dem Pakt stärker verpflichtet zeigen. 3.2. Fiskalpolitik 3.2.1. Die Mitgliedstaaten haben sich das Recht vorbehalten, in der Fiskalpolitik Entscheidungen zu treffen. Damit die Fiskalpolitik ihrer Schlüsselrolle zur Schaffung der Rahmenbedingungen für mehr Investitionen und Beschäftigung gerecht wird, sieht sich der Wirtschafts- und Sozialausschuß jedoch zu folgenden Bemerkungen veranlaßt. 3.2.2. Der Ausschuß befürwortet die von der Kommission vorgeschlagenen Leitlinien zur Haushaltspolitik, d.h.: - daß Einsparungen bei den Ausgaben Steuererhöhungen vorzuziehen sind; - daß ungeachtet der Reduzierung der öffentlichen Ausgaben der Anteil der Ausgaben für Investitionen im Bereich Humanressourcen, für Forschung, Entwicklung, und Innovation sowie für Infrastrukturen, die für die Wettbewerbsfähigkeit unerläßlich sind, zu erhöhen ist; - daß die Mitgliedstaaten, ohne die zur Bekämpfung der Ausgrenzung unerläßlichen Sozialhilfen in Frage zu stellen, statt der passiven Ausgaben für Leistungen bei Arbeitslosigkeit eher aktive Maßnahmen erwägen sollten; - daß die steuerliche Belastung der Arbeit verringert werden sollte. 3.2.3. Der Ausschuß stellt fest, daß die Mitgliedstaaten in ihrer Mehrzahl nicht entsprechend verfahren, und erwartet eine Korrektur der nationalen Haushaltspolitik. Nur bei einer glaubwürdigen und sozial ausgewogenen Konsolidierungspolitik kann auch mit größerer Wahrscheinlichkeit erwartet werden, daß die Zentralbanken und die Sozialpartner ihre Spielräume für eine die Beschäftigung fördernde Geld- und Einkommenspolitik nutzen werden. 3.2.4. Die Haushaltsdefizite in den meisten Staaten sind zu hoch. Sie erschweren damit nicht nur die notwendige Senkung der Zinsen, sondern schränken auch den fiskal-politischen Handlungsspielraum der Staaten zugunsten einer aktiven Beschäftigungspolitik dauerhaft ein. Der Ausschuß teilt die Auffassung der Kommission, daß die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte durchgesetzt werden muß. Eine solche Reduzierung muß im Einklang mit den konjunkturellen Erfordernissen erfolgen. Der Ausschuß weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die finanzpolitischen Konvergenzkriterien des EG-Vertrages durchaus die für eine konjunkturgerechte Finanzpolitik nötige Flexibilität aufweisen. 3.2.5. Auch die Steuerpolitik ist für die Beschäftigungsförderung von großer Bedeutung. Die steuerliche Belastung darf nicht zum Hindernis für Investitionen (Unternehmen, Staat) und die Verfügbarkeit von Arbeit (Arbeitnehmer, Selbständige) werden. Das Steuersystem muß beschäftigungsfreundlicher gestaltet werden. Weltweit läßt sich beobachten, daß durch eine Niedrigsteuerpolitik Wachstum und Beschäftigung gefördert werden. Der Ausschuß möchte nichtsdestotrotz betonen, daß derartige Maßnahmen sozial ausgewogen sein müssen. Steuerentlastungen dürfen sich nicht nachteilig auf wichtige öffentliche Dienstleistungen und den Sozialschutz auswirken. 3.3. Umsetzung der Essener Beschlüsse 3.3.1. Der Ausschuß hat die vom Europäischen Rat in Essen (Dezember 1994) gefaßten Beschlüsse von Anfang an unterstützt, auf dem folgende Schwerpunkte für eine beschäftigungsorientierte Strategie der Europäischen Union festgelegt wurden: - Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für die Erwerbspersonen; - Steigerung der Beschäftigungsintensität des Wachstums; - Senkung der Lohnnebenkosten zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen; - eine effiziente Arbeitsmarktpolitik; - Verstärkung der Maßnahmen zugunsten der von Arbeitslosigkeit besonders stark betroffenen Gruppen. Im Zuge der Umsetzung dieser beschäftigungspolitischen Strategie wurden entsprechend den gleichzeitig beschlossenen Berichtspflichten 1995 erstmals von den Mitgliedstaaten Mehrjahresprogramme zur Beschäftigungspolitik erstellt und der Kommission vorgelegt. 3.3.2. Der auf dem Europäischen Rat in Florenz vorgelegte Zwischenbericht zeigt jedoch, daß die Mitgliedstaaten in ihrer Beschäftigungspolitik sich weitgehend in den gewohnten Bahnen bewegen und daß die Initiierung bzw. die Umsetzung neuer Maßnahmen schleppend vorankommt. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß die angestrebte Koordination der Beschäftigungspolitik auf europäischer Ebene sich nicht in der jährlichen Vorlage von solchen Mehrjahresprogrammen erschöpfen darf. Den Mitgliedstaaten müßte nach Meinung des Ausschusses erneut deutlich gemacht werden, daß die auf Ebene der Europäischen Union eingegangenen Verpflichtungen bindenden Charakter haben und zu einer stärkeren und nachhaltigen Wirksamkeit der europäischen Beschäftigungsstrategie beitragen. 3.4. Qualifizierungsoffensive 3.4.1. Der Ausschuß erinnert daran, daß den im Weißbuch zur allgemeinen und beruflichen Bildung genannten fünf Zielsetzungen beim Aufbau der kognitiven Gesellschaft eine Schlüsselrolle zufallen muß. () Das Bildungssystem, für das ausschließlich die Mitgliedstaaten zuständig sind, ist in der Krise. Es wird zu wenig und meist nur unzureichend ausgebildet. Nach Meinung des Ausschusses ist es deshalb außerordentlich wichtig, daß die Verbindungen zwischen Schulen/Hochschulen und beruflicher Praxis verstärkt werden und die Bildungssysteme der Ausbildung in zukunftsweisenden Berufen (Medien, Telekommunikation, Umwelt, Gesundheit, Tourismus u.a.) einen höheren Stellenwert einräumen. 3.4.2. Zu Recht weist die Kommission auf die Defizite im Bereich der kontinuierlichen Weiterbildung hin. Notwendig ist eine Kombination von Arbeit und Lernen, etwa in Form der Lehre oder der alternierenden Ausbildung, für alle Beschäftigten, und zwar unterschiedslos, denn es kann nicht sein, daß die Weiterbildung auf akademisch ausgebildete Arbeitnehmer beschränkt bleibt. Es muß ein Instrumentarium geschaffen werden, das einen Vergleich der im Wege beruflicher Weiterbildung erworbenen Kenntnisse ermöglicht, so daß auf dem EU-Arbeitsmarkt miteinander vergleichbare und dort auch verwertbare Zeugnisse ausgestellt werden können, durch die die Mobilität erleichtert wird. 3.4.3. Bildung und Berufsausbildung sind Beispiele für Bereiche, in denen der Staat tätig wird, die aber gleichzeitig auch für die Sozialpartner im Rahmen eines Vertrauenspaktes von Interesse sind. Die Arbeitgeber wissen, welche Bildungsmaßnahmen die Arbeitnehmer brauchen, und letztere sind an solchen Maßnahmen interessiert, weil sie ihren Arbeitsplatz behalten, beruflich vorankommen oder eine neue Arbeit finden wollen. Eine Arbeitskraft, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügt, ist für alle Sozialpartner von Interesse. Auf diese Weise läßt sich die Mobilität sowohl innerhalb eines Unternehmens als auch zwischen Unternehmen steigern. Der Ausschuß fordert deshalb die Sozialpartner auf, Vertrauenspakte für Bildung und Ausbildung einzugehen, um die Beschäftigung zu fördern. 3.5. Regierungskonferenz 3.5.1. Nach Auffassung des Ausschusses muß im EG-Vertrag - ein deutlicher Hinweis auf die Beschäftigungspolitiken erfolgen; - der Tätigkeitskatalog der Gemeinschaft in Artikel 3 um den Aspekt der "Koordinierung der Politiken zur Beschäftigungsförderung" erweitert werden; - ein verbindliches Koordinierungsverfahren, einschließlich eines multilateralen Kontrollverfahrens, aufgenommen werden. Zu einem solchen Verfahren gehören nationale Mehrjahresprogramme auf der Grundlage gemeinschaftlich festgelegter Leitlinien für die Beschäftigungspolitik durch die Wirtschafts- und Finanzminister sowie die Arbeits- und Sozialminister auf Vorschlag der Kommission und unter Einbeziehung von Parlament und WSA. 3.5.2. Der Ausschuß fordert ferner, daß in den Kapiteln über Wirtschaftspolitik (Artikel 103), Industriepolitik (Artikel 130), über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhang (Artikel 130 a), über die Gemeinsame Agrarpolitik und über Forschung und technologische Entwicklung (Artikel 130 f) im Rahmen der Revision des Vertrags von Maastricht der beschäftigungspolitische Aspekt stärker hervorgehoben wird. 3.5.3. Artikel 118 a des Vertrags ist in einer Weise neu zu fassen, daß seine Bestimmungen insbesondere Kleinstunternehmen zugute kommen. In Artikel 118 a dieser Akte ist nämlich ausdrücklich festgelegt, daß die Richtlinien zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer "keine verwaltungsmäßigen, finanziellen oder rechtlichen Auflagen vorschreiben [sollen], die der Gründung und Entwicklung von Klein- und Mittelbetrieben entgegenstehen". Der Ausschuß ist der Ansicht, daß dieser wichtigen Klausel insbesondere mit Blick auf die Kleinstbetriebe nicht genug Beachtung geschenkt wurde. Allerdings dürfen derartige Maßnahmen auch nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. 4. Maßnahmen auf der Ebene der Europäischen Union Sämtliche Befugnisse, die der Europäischen Union zustehen, müssen bestmöglich und möglichst effizient genutzt werden, ohne die Subsidiaritätsverpflichtungen zu vernachlässigen. Was Arbeitslosigkeit und Beschäftigung betrifft, so darf das Problem nicht nur auf die arbeitsmarktbezogenen Aspekte begrenzt werden, zumal die Union hier nur begrenzte Kompetenzen besitzt. Die Europäische Union ist befugt, in den Bereichen Binnenmarkt, Forschung und Entwicklung, Strukturpolitik usw. Maßnahmen zu ergreifen, aber auch, sich mit wirtschaftlichen, finanziellen und monetären Fragen zu befassen. 4.1. Der Binnenmarkt 4.1.1. In ihrem Dokument "Für Beschäftigung in Europa: Ein Vertrauenspakt" () schlägt die Kommission vier Aktionsbereiche vor: - den Binnenmarkt vollenden und effektiver umsetzen; - die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen in Europa verbessern; - kleinen und mittleren Unternehmen bei der Nutzung des Binnenmarktes helfen; - den Zugang zum Weltmarkt verbessern. Der WSA stimmt diesen Vorschlägen nachdrücklich zu. 4.1.2. Von großer Bedeutung für die Vollendung des Binnenmarktes ist die Schaffung einer europäischen Infrastruktur (transeuropäische Netze). Seit dem Weißbuch von Jacques Delors hat es abgesehen von einer Vielzahl von Ankündigungen noch wenig konkrete Maßnahmen gegeben. Der Ausschuß ist sich durchaus der administrativen und rechtlichen Probleme bewußt. Er kann dennoch nicht nachvollziehen, warum den finanziellen Problemen nicht das erforderliche Gewicht beigemessen wird. Der Ausschuß unterstützt den Vorschlag von Kommissionspräsident Santer, durch alternative Finanzierungsquellen im europäischen Haushalt zusätzliche Anreize für den Beginn der prioritären Verkehrsinfrastrukturvorhaben zu schaffen. 4.1.3. Der Ausschuß unterstützt die Vorschläge im Bereich der Realisierung einer europäischen Informationsgesellschaft. Er sieht hierin eines der zentralen Elemente einer europäischen Industriepolitik, die nicht in die Märkte eingreifen, sondern lediglich den europäischen Unternehmen bessere Rahmenbedingungen bieten will. Der Ausschuß plädiert jedoch dafür, daß über Fragen der Informationsgesellschaft hinaus auch andere Aspekte der Industriepolitik einbezogen werden, und schlägt vor, daß die wichtigsten Eckpunkte des industriepolitischen Aktionsprogramms in den Vertrauenspakt eingefügt werden. 4.1.4. Angesichts des in Europa herrschenden Forschungs- und Entwicklungsrückstands bewertet der Ausschuß die Initiative der Kommission, die europäische Forschungsförderung mehr als bisher auf Schwerpunktthemen zu konzentrieren und sie stärker anwendungsorientiert zu gestalten, positiv. Der Ausschuß unterstützt die Erarbeitung strategischer Konzepte, z. B. in den Schwerpunkten kombinierter Verkehr, Auto der Zukunft, Multimedia-Software für Bildungszwecke, Umwelttechnologie/Wasser. 4.1.5. In dem Kommissionsdokument wird folgendes festgestellt: "Der Binnenmarkt ist bislang nur unvollkommen bzw. uneinheitlich verwirklicht (...). Den KMU fällt es schwerer als den Großunternehmen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Die Liberalisierung ist für Europa kein Selbstzweck, vielmehr soll sie die Zusammenarbeit fördern, den Wohlstand mehren und das Vertrauen der Verbraucher und die Qualität der Dienstleistungen für die Nutzer verbessern (...). Dementsprechend hat die Kommission in ihrer Stellungnahme zur Regierungskonferenz den Begriff der Universaldienste und der Dienste von allgemeinem Interesse besonders in den Vordergrund gestellt." 4.1.6. Der WSA teilt die Meinung der Kommission, daß der Dienstleistungsmarkt die besten Aussichten auf die Schaffung anspruchsvoller Arbeitsplätze bietet und daß der Entwicklung von Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung zu viele Beschränkungen entgegenstehen. Er begrüßt den Vorschlag der Kommission, für den Europäischen Rat von Dublin eine ausführliche Mitteilung über Beschäftigung und Dienstleistungen mit konkreten Vorschlägen und einen Zeitplan für die Aufhebung der bestehenden Beschränkungen auszuarbeiten. 4.1.7. Der Ausschuß begrüßt die Initiative der Kommission zugunsten der Entwicklung von Leitlinien für eine engere Koordinierung der Steuerpolitiken in Europa, um einerseits bessere Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu schaffen und andererseits der Tendenz ein Ende zu setzen, die Arbeit immer stärker mit Abgaben zu belasten. 4.1.8. Das Beispiel des amerikanischen Binnenmarktes zeigt, daß die Wachstums- und Beschäftigungsentwicklung weniger auf den Welthandel, sondern mehr auf die Entwicklung im amerikanischen Binnenmarkt selbst zurückzuführen ist. Wir sollten in Europa wirtschaftliche Größenordnungen schaffen, die es ermöglichen, daß der europäische Binnenmarkt für die europäische Wirtschaft die gleiche Rolle spielen kann wie der amerikanische Binnenmarkt für die amerikanische Wirtschaft. 4.2. Den Zugang zum Weltmarkt verbessern 4.2.1. Der Ausschuß ist mit folgenden Einzelvorschlägen einverstanden: - die WTO stärken; - der Umsetzung und Durchsetzung der Ergebnisse der Uruguay-Runde Vorrang einräumen; - die Eingliederung Rußlands und Chinas in die WTO und in die Weltwirtschaftsordnung im allgemeinen vorantreiben; - den Diebstahl geistigen Eigentums bekämpfen; - die gemeinsame Handelspolitik an die Veränderungen des Welthandels anpassen. Er empfiehlt, bei diesen Anpassungen die soziale Dimension der Probleme stets im Auge zu behalten. 4.2.2. Mit Recht unterstreicht die Kommission die Bedeutung des Weltmarktes. Deren diesbezügliche Vorschläge finden die Zustimmung des Ausschusses. Die Europäische Union muß jedoch zudem zu ihrer Rolle in der internationalen Handelspolitik finden, die der Kommission gemäß dem Vertrag zustehende Vertretungsfunktion in die Tat umsetzen und Verfahren entwickeln, die es ihr ermöglichen, ihre Position in internationalen Verhandlungen festzulegen. 4.3. Die Rechtsvorschriften vervollständigen 4.3.1. Der Ausschuß verweist auf die in seiner Stellungnahme zu dem "Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Der Binnenmarkt 1995" () an die Kommission gerichtete Aufforderung, "im Rahmen ihres Berichts über die Auswirkungen des Binnenmarktes, den sie im zweiten Halbjahr 1996 vorlegen wird, einen an der entscheidenden Phase der Verwirklichung der WWU 1999 orientierten Zeitplan für die Verabschiedung von noch fehlenden Maßnahmen sowie ein Verfahren vorzuschlagen, das es ermöglicht, die nationalen Verwaltungsordnungen einer Gemeinschaftskonvergenz zu unterwerfen, auch wenn die Lösung einiger langfristiger Probleme mehr Zeit in Anspruch nehmen wird." 4.3.2. Er unterstützt die Kommission bei ihren Bemühungen, die Mitgliedstaaten zur Umsetzung und praktischen Anwendung der Binnenmarktrichtlinien zu bewegen, sowie deren Engagement für das öffentliche Auftragswesen und den Dienstleistungsbereich. Im Hinblick auf eine größere Wirksamkeit ist die Verordnung der Richtlinie vorzuziehen. Gleichzeitig weist er jedoch nachdrücklich darauf hin, daß die im Namen der Beschäftigung getroffenen Maßnahmen nicht zu einer Herabsetzung der allgemeinen Hygiene-, Sicherheits- und Gesundheits- bzw. Sozialschutzbestimmungen führen dürfen und dadurch in ihrer positiven Wirkung beeinträchtigt werden. 4.3.3. Für die großen und kleinen Unternehmen fehlt es noch an einer Vielzahl von Rahmenbedingungen. 4.3.4. Der WSA verlangt daher, daß die vorhandenen Lücken geschlossen werden. Bei der Erarbeitung der Satzung für die europäische Aktiengesellschaft sind Verzögerungen eingetreten. Der WSA hofft, daß diesbezüglich auf der Grundlage seiner Stellungnahmen zum Thema Information, Unterrichtung und Mitbestimmung möglichst rasch eine Einigung erzielt wird und daß ferner ein rechtlicher Rahmen zum Schutz der Investitionen im Biotechnologiebereich geschaffen wird. Der Ausschuß verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahmen zu diesem Thema. 4.4. Die Rechtsvorschriften vereinfachen 4.4.1. Die Vereinfachung der Rechtsvorschriften setzt die Festlegung von Qualitätsnormen und Regeln für die Strukturierung und das Funktionieren des Marktes voraus. Damit die Arbeitnehmer die steigenden Flexibilitätsanforderungen akzeptieren, muß dafür gesorgt werden, daß neue flexiblere Beschäftigungsformen Möglichkeiten für die persönliche und berufliche Entfaltung und sozialen Schutz bieten. Der WSA ist jedoch davon überzeugt, daß ein erheblicher Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet würde, wenn die Auflagen und steuerlichen Belastungen dort, wo sie Überhand nehmen, gesenkt würden. Dies trifft mit Sicherheit für Kleinstbetriebe und Arbeitskräfte mit niedrigem Einkommen zu, sollte aber nach Möglichkeit auch für andere Bereiche gelten. Hier besteht insbesondere auf nationaler Ebene Handlungsbedarf. 4.4.2. Es sollte jedoch bedacht werden, daß Lohnzusatzkosten nicht auf die steuerliche Belastung der Beschäftigung durch den Staat beschränkt sind, sondern auch die Kosten für die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften umfassen. Bei seiner Entscheidung über die Einstellung von Personal berücksichtigt der Arbeitgeber sämtliche Kosten, einschließlich derjenigen, die ihm im Falle einer falschen Entscheidung entstehen würden und die ihn gegebenenfalls von einer Einstellung abhalten könnten. 4.4.3. Daher vertritt der WSA die Auffassung, daß sämtliche neue Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene auf ihre Wirksamkeit hin geprüft werden müssen und daß man sich bei der Nachbesserung bestehender Vorschriften ebenfalls am Kriterium der Wirksamkeit orientieren muß. 4.4.4. Der Ausschuß begrüßt vor diesem Hintergrund die Initiative SLIM, die seines Erachtens so schnell wie möglich auch auf andere Bereiche ausgeweitet werden sollte. Die EU sollte ihren Mitgliedstaaten mit gutem Beispiel vorangehen und ihre sämtlichen Rechtsvorschriften, insbesondere für die Beschäftigung, einer kritischen Prüfung unterziehen. Bei dieser Prüfung sollte nach dem Grundsatz vorgegangen werden, daß eine Rechtsvorschrift abzuschaffen ist, sofern nicht unwiderlegbare Gründe für ihre Beibehaltung sprechen. 4.4.5. Mit Bedauern wird festgestellt, daß sich die Flut von Vorschriften im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik aufgrund des übermäßigen Informationsbeschaffungsbedarfs äußerst nachteilig auf die Entscheidungen der Unternehmer auswirkt und die Landwirte häufig davon abhält, die von der EU gebotenen Möglichkeiten zu nutzen. 4.4.6. Der Ausschuß nimmt erfreut zur Kenntnis, daß langsam erkannt bewußt wird, daß bestimmte Rechtsvorschriften insbesondere den KMU zum Nachteil gereichen; er ist grundsätzlich mit einem Aktionsprogramm zur Förderung der KMU einverstanden, vertritt jedoch den Standpunkt, daß dieses Programm schwerpunktmäßig auf Kleinstunternehmen ausgerichtet sein sollte, da dieser Sektor zum einen die meisten Arbeitsplätze schafft und zum anderen von überzogenen Rechtsvorschriften am stärksten betroffen ist. 4.4.7. Der WSA ist der Ansicht, daß die derzeitige Definition der KMU zu weitgefaßt ist: im oberen Bereich umfaßt sie auch recht große Unternehmen, nach unten hin reicht sie bis hin zu Unternehmen, die nur aus dem Besitzer bestehen. Die Probleme dieser beiden Kategorien wie auch die Art der Unterstützung, die sie benötigen, sind zu unterschiedlich, als daß sie zu einer einzigen Gruppe zusammengefaßt werden könnten. Die Folge hiervon ist, daß die Maßnahmen zu ihrer Förderung nicht zielgerichtet genug sind. 4.4.8. Der Ausschuß hält es für sinnvoll, die Kategorie der KMU zu unterteilen und gemäß der Empfehlung der Kommission vom 3. April 1996 eine Definition der Kategorie der Kleinstunternehmen vorzunehmen. Es hat sich nämlich gezeigt, daß in den Industrieländern die KMU und vor allem die Kleinstunternehmen die meisten Arbeitsplätze schaffen. Jede Strategie zur Verbesserung der Beschäftigungsperspektiven in der EU muß diesen Unternehmen einen vorrangigen Stellenwert zuweisen. Es muß ein unternehmerisches Umfeld geschaffen werden, in dem bestehende Unternehmen expandieren können und potentielle Unternehmer durch realistische Erfolgsaussichten motiviert werden, neue Unternehmen zu gründen. 4.5. Die einheitliche Währung 4.5.1. Der Ausschuß hat mehrfach festgestellt, daß das pünktliche Zustandekommen der Wirtschafts- und Währungsunion aus politischer Sicht eminent wichtig ist. Er unterstreicht, daß dies nicht nur eine Frage von Bekenntnissen ist, sondern entscheidend davon abhängt, ob die Akteure ihrer Verantwortung durch konkrete Maßnahmen gewachsen sind. Die Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion wird nur dann zu stabilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beitragen, wenn auch denjenigen Staaten, die in einer ersten Phase nicht daran teilnehmen konnten, auf deren Wunsch hin zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit zum Beitritt eingeräumt wird. 4.5.2. Der Ausschuß betont, daß eine Verschiebung der Währungsunion keinen Beitrag zu einer aktiven Beschäftigungspolitik leistet. Vielmehr hegt der Ausschuß die Befürchtung, daß eine Verschiebung der Währungsunion zu währungspolitischen Unruhen und damit für die Hartwährungsländer zu einer Gefährdung der exportabhängigen Arbeitsplätze führen könnte und in den anderen Ländern steigende Zinsen auslösen würde. Damit wäre eine neue Rezession vorprogrammiert. 4.6. Die Strukturfonds 4.6.1. Der WSA teilt die Auffassung der Kommission, daß die Strukturpolitik der Union "vorrangig der Schaffung neuer Arbeitsplätze und Beschäftigungsmöglichkeiten dienen muß". Der WSA möchte jedoch darauf hinweisen, daß die Strukturfonds so eingesetzt werden müssen, daß dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden und dies nicht zum Abbau bestehender Arbeitsplätze führt. Diese Auffassung hat sich der Ausschuß im übrigen bereits in seiner Stellungnahme zu den lokalen Entwicklungsinitiativen vom Oktober 1995 zu eigen gemacht; er erklärte seinerzeit, es sei nötig, "einen höheren Anteil der GFK für die Beschäftigungsziele des Weißbuchs (lokale Entwicklung, KMU, neue Beschäftigungsmöglichkeiten) zu verwenden" (Stellungnahme zu dem Thema "Die lokalen Entwicklungsinitiativen und die Regionalpolitik", Brüssel, 24./25. Oktober 1996, Ziffer 9.7.1). 4.6.2. Zu diesem Zweck ist nach Ansicht des WSA eine Umgestaltung der Strukturfonds notwendig. 4.6.3. Die Ziele 1, 2, 5b und 6 betreffen Maßnahmen zugunsten ganz bestimmter Regionen oder Gebiete. Die förderungswürdigen Regionen weisen jedoch nicht alle eine hohe Arbeitslosigkeit auf; in einigen ist sie sogar ziemlich niedrig. Demgegenüber ist die Arbeitslosigkeit in einigen im Rahmen dieser Ziele nicht förderungswürdigen Regionen relativ hoch. Die Ziele 3, 4 und 5a hingegen decken die gesamte EU ab. 4.6.3.1. Laut Fünftem Jahresbericht der Kommission über die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und die Entwicklung der Regionen in der EU ist die durchschnittliche Arbeitslosigkeit in den Ziel-1-Regionen real von 15,4 % im Jahr 1986 auf 16,7 % im Jahr 1993 gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist sie hingegen in den Ziel-2-Regionen von 14,7 % auf 12,1 % und in den Ziel-5b-Regionen von 8,3 % auf 7,3 % gesunken. Es hat somit den Anschein, daß die Maßnahmen im Rahmen von Ziel 2 beschäftigungspolitisch am besten gegriffen haben. 4.6.4. Ziel 3 ist u.a. speziell auf die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und die Erleichterung der Eingliederung von Jugendlichen ins Erwerbsleben ausgerichtet. Der Ausschuß gelangt daher zu dem Schluß, daß, wenn man die Strukturfonds in den Dienst der Beschäftigung stellen will, dies am besten über eine Aufstockung und effizientere Nutzung der Mittel für die speziell beschäftigungsorientierten Ziele zu erreichen wäre. 4.6.5. Nach Ansicht des Ausschusses sollten hierfür keine zusätzlichen Gelder zur Verfügung gestellt werden, da dies zu höheren staatlichen Ausgaben und einer höheren Steuerlast führen würde. Er vertritt deshalb den Standpunkt, daß eine Umverteilung der Haushaltsmittel zwischen den Zielen erfolgen sollte. Diese etwaige Umverteilung darf jedoch die zwischen der Union und den verschiedenen Mitgliedstaaten formal eingegangenen und vertraglich verankerten Verpflichtungen nicht in Frage stellen. Sie darf auch in keinem Fall die Regionen benachteiligen, deren Arbeitslosenrate zwar unter dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegt, die gleichzeitig aber einen Grad der Wirtschaftsentwicklung aufweisen, der in bezug auf das Pro-Kopf-BIP ebenfalls unter dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegt, wie dies z. B. in Portugal der Fall ist. Das prioritäre Ziel der Beschäftigungsförderung muß stets auch mit dem globaleren Ziel einer Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Gemeinschaft in Einklang gebracht werden. 4.6.6. In dem Kommissionsdokument heißt es, daß für Anfang 1997 eine Halbzeitüberprüfung der Ziele 1, 3, 4 und 5b vorgesehen ist. In diesem Fall bestuende die Möglichkeit, die Fonds in einer Weise neu zu ordnen, daß ihre beschäftigungsfördernde Wirkung in der EU stärker zum Tragen kommt. Der Ausschuß ist der festen Überzeugung, daß diese Gelegenheit genutzt werden sollte. 4.6.7. Die Strukturfonds könnten auch dadurch effizienter zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eingesetzt werden, daß die Kriterien für die Förderungswürdigkeit gemäß den Zielen 1, 5b und ggf. 2 dergestalt geändert werden, daß auch Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit bzw. einen niedrigen Pro-Kopf-BIP stärker in den Genuß einer Förderung kämen. Als förderungswürdig könnten beispielsweise alle Regionen gelten, deren Arbeitslosenrate über dem Unionsdurchschnitt liegt bzw. deren Beschäftigungsrate unter dem europäischen Mittel liegt, wobei gewisse Toleranzbereiche eingeräumt werden könnten. Da drei Viertel der Mittel noch nicht gebunden sind, könnten mit einer solchen Neuorientierung durchaus noch beschäftigungspolitische Akzente gesetzt werden. 4.6.8. Der Ausschuß fordert in völliger Übereinstimmung mit der Kommission die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, die regionalen bzw. kommunalen Beschäftigungspakte zwischen wirtschaftlichen und sozialen Gruppen bzw. öffentlichen Verwaltungen als wirksamen Beitrag zur Förderung der lokalen Entwicklungsinitiativen zu betrachten. 4.6.8.1. Ziel der breitangelegten Partnerschaften, die den Kern der regionalen und kommunalen Beschäftigungspakte ausmachen, ist es, alle auf lokaler Ebene zur Verfügung stehenden Ressourcen und Kräfte in den Dienst einer integrierten Strategie zu stellen, damit die Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung besser aufeinander abgestimmt werden können. 4.6.9. Trotz der von der Kommission durchgeführten Informationskampagnen kommen die lokalen Entwicklungsinitiativen nur langsam in Schwung. Es ist daher zu hoffen, daß der Aufruf des Europäischen Rates von Florenz zur Auswahl von Pilotregionen und -gebieten zur Bildung regionaler und kommunaler Beschäftigungspakte Gehör findet. 4.6.9.1. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften die Möglichkeit gegeben werden sollte, ihre diesbezüglichen Projekte direkt einzureichen, um ihnen den nur zur Verzögerungen führenden Gang durch die bürokratischen und politischen Instanzen zu ersparen. 4.6.9.2. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß und die entsprechenden Gremien auf nationaler Ebene könnten bei der Verbreitung der Erfahrungen und Praktiken sowie bei der Beobachtung der Vorarbeiten und ihres Endergebnisses sowie des letztlichen Erfolgs der Beschäftigungspakte eine wichtige Rolle übernehmen. 4.7. Die mittelständische Wirtschaft 4.7.1. Der WSA billigt folgende von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen: - innovative Maßnahmen zugunsten mittelständischer Unternehmen; - den industriellen Wandel rechtzeitig erkennen; - Förderung örtlicher Initiativen. 4.7.2. Ein Bereich, in dem die KMU gezielt unterstützt werden könnten, wäre der Abbau des "Eigenkapitalgefälles", das gemeinschaftsweit in zahlreichen Staaten anzutreffen ist. Die meisten kleinen Unternehmen haben - insbesondere in der Anfangsphase und ganz besonders in innovativen High-Tech-Sektoren - größere Schwierigkeiten, Startkapital aufzutreiben als ihre Pendants in den Vereinigten Staaten oder auf anderen höherentwickelten Finanzmärkten. 4.7.3. Ungeachtet der Politik der Mitgliedstaaten zur finanziellen Unterstützung von KMU haben die diesbezüglichen Finanzinstrumente der Gemeinschaft (EIB, EIF, Fördermittel aus dem Gemeinschaftshaushalt) aus welchen Gründen auch immer nicht den gewünschten Erfolg; insbesondere stellt sich die Frage, ob der ideale Weg zur Erzielung der angestrebten Ergebnisse tatsächlich über die EIB führt. 4.7.4. Der WSA schlägt vor, eine ESMEIB (European Small and Medium-Sized Enterprises Investment Bank; Europäische Investitionsbank für kleine und mittlere Unternehmen) als gesonderte Institution zu errichten, die sich ausschließlich mit KMU beschäftigt. 4.7.5. Der Ausschuß weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, daß innerhalb der KMU den Bedürfnissen von Kleinstunternehmen und anderen Gruppen von Kleinbetrieben Vorrang eingeräumt werden muß. 5. Maßnahmen im Bereich der Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens 5.1. Einkommenspolitik 5.1.1. In der Einkommenspolitik ist eine maßvolle Reallohnerhöhung notwendig, die sich an der Produktivitätsentwicklung der einzelnen Regionen der Union orientiert. Hierdurch könnte einerseits ein Beitrag zur Stabilisierung der Nachfrage geleistet werden und andererseits der Spielraum für eine beschäftigungsorientierte Investitionspolitik erweitert werden. Gleichzeitig könnten die weniger entwickelten Regionen vor dem Hintergrund ihrer größeren Produktivitätspotentiale ihren Rückstand beim Lohnniveau aufholen, da höhere Löhne und Entwicklung Hand in Hand gehen. 5.1.2. Der Ausschuß teilt die Einschätzung der Kommission, daß die maßvolle Entwicklung der Löhne und Gehälter seit Beginn der 90er Jahre zur Eindämmung der Inflation und zur Wiederherstellung der Rentabilität beigetragen hat. 5.1.3. Der Ausschuß räumt ein, daß eine die Wettbewerbsfähigkeit stärkende und beschäftigungsfördernde Lohnpolitik verfolgt werden muß. Er macht jedoch darauf aufmerksam, daß diese nicht mit einer Niedriglohnpolitik gleichgesetzt werden darf. Lohnsteigerungen, die mindestens genauso hohen Produktivitätssteigerungen entsprechen, haben weder inflationäre Wirkung noch nachteilige Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit. Entscheidend ist nicht die Höhe der Löhne, sondern die Höhe der Lohnstückkosten; japanische Hersteller verzeichneten im Vergleich zu den führenden Industrienationen jahrelang die höchsten Löhne und gleichzeitig die niedrigsten Lohnstückkosten. Da die europäischen Industrieunternehmen eine geringere Produktivität als die Unternehmen in den USA und Japan aufweisen, müssen die Lohnsteigerungen unter den Produktivitätssteigerungen liegen. Sobald dieser Rückstand jedoch aufgeholt ist, können Produktivitäts- und Lohnkostensteigerungen stärker aneinander angepaßt werden. 5.1.4. Es sollte auch bedacht werden, daß neben den Lohnstückkosten auch noch andere Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit maßgeblich sind. Hohe Lohnstückkosten können u.U. durch Qualität, Design und sonstige qualitative Faktoren, die nicht in die Kategorie der preislichen Wettbewerbsfähigkeit fallen, wettgemacht werden. Die europäischen Unternehmen haben hier große Anstrengungen machen müssen, um ihre diesbezüglichen Rückstände aufzuholen. 5.1.5. Der Ausschuß ist sich durchaus der Wechselwirkungen zwischen Zinssätzen, Löhnen und Gehältern, Investitionen, Beschäftigung und Produktivität bewußt. Er fordert die Mitgliedstaaten und die verschiedenen Handlungsträger in diesen Bereichen auf, unter Berücksichtigung ihrer Gepflogenheiten und der Lage in ihrem Land auf die Herstellung der notwendigen Gleichgewichte hinzuarbeiten und dabei vor allem die geographische Vielfalt zu berücksichtigen. 5.2. Sozialer Schutz 5.2.1. Der Ausschuß unterstreicht die Notwendigkeit einer sozial ausgewogenen Konsolidierungspolitik. Hierbei geht es nicht um das Ausspielen investiver Staatsausgaben gegen konsumtive Staatsausgaben. Entscheidend ist, daß im Bereich der Steuerpolitik einerseits und der konsumtiven Ausgaben andererseits eine sozial gerechte Lastenteilung erfolgt. 5.2.2. Der Ausschuß billigt grundsätzlich die Strategie, die für die Arbeitslosenversicherung aufgebrachten Beträge für aktive beschäftigungswirksame Maßnahmen zu verwenden, ist jedoch der Ansicht, daß gründlich untersucht werden muß, wie dies am effizientesten realisiert werden kann. 5.3. Organisation der Arbeit und Flexibilität 5.3.1. Zum Thema "Zukunft der Arbeit" schlägt die Kommission vor, "ein neues Konzept für den Inhalt und die Bedeutung der Arbeit in unserer Gesellschaft zu entwickeln". 5.3.2. Der Ausschuß stellt fest, daß die Sozialpartner bei der Schaffung eines tarifvertraglichen Rahmens für die Organisation der Arbeit sowie die Flexibilisierung und Verkürzung der Arbeitszeit Fortschritte gemacht haben, die es auszubauen gilt. Er sieht darin einen wertvollen Beitrag zum Grünbuch, das die Kommission zu diesen Themen verfassen wird. Er begrüßt ebenfalls die Vorlage eines Grünbuchs über die sozialen und gesellschaftlichen Aspekte der Informationsgesellschaft. 5.4. Beschäftigung von Jugendlichen 5.4.1. Der Ausschuß ist damit einverstanden, daß die folgenden Projekte mit Vorrang untersucht werden: - eine gemeinsame Initiative zur Eingliederung Jugendlicher; - ein Bezugsrahmen für den Erwerb von Qualifikationen; - ein europäisches Lehrlingsstatut. 5.4.2. Der Ausschuß billigt das Konzept, allgemeine und berufliche Bildung als entscheidende Faktoren für den Eintritt ins Erwerbsleben zu fördern, weist allerdings darauf hin, daß gleichzeitig auch Arbeitsplätze geschaffen werden müssen. Ausbildung allein schafft keine Arbeitsplätze, sondern nur Arbeitskräfte, die für die verfügbaren Arbeitsplätze - sofern vorhanden - besser qualifiziert sind. Ausbildung ohne die gleichzeitige Schaffung von Arbeitsplätzen wird nur zu einem Heer von hochqualifizierten Arbeitslosen führen. 5.4.3. Der WSA mißt folgenden Vorschlägen der Kommission für die Eingliederung von Jugendlichen ins Erwerbsleben besondere Bedeutung bei: - Verbindungen zwischen Schule und Unternehmen herstellen; - ein ERASMUS-Programm der Lehre entwickeln und Gespräche mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern über die Ausarbeitung eines europäischen Lehrlingsstatuts aufnehmen. 5.4.3.1. Der Ausschuß unterstützt ebenfalls die Schaffung eines europäischen Statuts für Jugendliche und eines ERASMUS-Programms für Jugendliche, die ihre Berufsausbildung in irgendeiner Form der Zusammenarbeit mit einem Unternehmen absolvieren, um auf diese Weise eine "moderne europäische Lehrlingsausbildung" ins Leben zu rufen. 5.5. Grenzüberschreitende Mobilität 5.5.1. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß die EU durch den Abbau der Hemmnisse für abhängige Beschäftigung und selbständige Erwerbstätigkeit sowie durch die Verbesserung der Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft verstärkt Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen muß. 5.5.2. Notwendige Schritte hierzu werden die grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung, die Öffnung der Beschäftigung im öffentlichen Sektor in jedem Mitgliedstaat der Union für die Bürger anderer Mitgliedstaaten, die gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen und die Erleichterung des Transfers von persönlichen Ersparnissen und Pensionsansprüchen sein. Brüssel, den 31. Oktober 1996. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Tom JENKINS () ABl. Nr. C 204 vom 15. 7. 1996. () ABl. Nr. C 295 vom 7. 10. 1996, S. 5, Ziffer 4.5. () Dok. CSE(96) 1 endg. vom 5. 6. 1996. () ABl. Nr. C 212 vom 22. 7. 1996, Ziffer 4.5. ANHANG zur Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses Die folgenden Änderungsanträge, die mindestens ein Viertel der abgegebenen Stimmen als Ja-Stimmen erhalten haben, wurden vom Ausschuß im Verlauf der Beratungen abgelehnt: Ziffer 3.2.5 Der vierte Satz ist zu streichen ("Weltweit läßt sich ... gefördert werden"). Begründung Es gibt auch Beispiele, die das Gegenteil beweisen. Wachstum und Beschäftigung hängen nicht vom allgemeinen Steuerniveau ab. Abstimmungsergebnis Ja-Stimmen: 34, Nein-Stimmen: 67, Stimmenthaltungen: 8. Ziffer 3.5.3 Folgender neuer Satz ist hinzuzufügen: "Das darf nicht zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer im Vergleich mit den Arbeitnehmern größerer Unternehmen führen." Abstimmungsergebnis Ja-Stimmen: 35, Nein-Stimmen: 57, Stimmenthaltungen: 20. Ziffer 4.6.2 Diese Ziffer sollte wie folgt lauten: "Zu diesem Zweck ist es nach Ansicht des Ausschusses erforderlich, die Strukturfonds einer Bewertung hinsichtlich ihres Erfolgs bei der Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze zu unterziehen." Begründung In der derzeitigen Fassung der Ziffer wird eine Schlußfolgerung gezogen, die möglicherweise im Widerspruch zu den noch zu ermittelnden Fakten stehen könnte. Abstimmungsergebnis Ja-Stimmen: 39, Nein-Stimmen: 63, Stimmenthaltungen: 15. Ziffer 4.6.5 Diese Ziffer sollte gestrichen werden. Begründung In dieser Ziffer wird eine verfrühte, noch nicht fundierte Schlußfolgerung gezogen. Die Strukturfonds müssen zunächst vor dem Hintergrund des Gesamthaushaltsplans der EU geprüft werden. Abstimmungsergebnis Ja-Stimmen: 38, Nein-Stimmen: 73, Stimmenthaltungen: 11.