51996AC1129

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates @ur Änderung der Entscheidung Nr. 1254/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien für die Ausgestaltung der transeuropäischen Net@e im Energiebereich"

Amtsblatt Nr. C 030 vom 30/01/1997 S. 0114


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 1254/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien für die Ausgestaltung der transeuropäischen Netze im Energiebereich" (97/C 30/28)

Der Rat beschloß am 25. September 1996, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 129 d Absatz 1 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der diesbezüglichen Arbeiten beauftragte Fachgruppe Energie, Atomfragen und Forschung nahm ihre Stellungnahme am 13. September 1996 an. Berichterstatter war Herr Hernández Bataller.

Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 338. Plenartagung am 25. und 26. September 1996 (Sitzung vom 25. September 1996) mit 100 gegen 1 Stimme bei 8 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Allgemeine Bemerkungen

1.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß begrüßt diesen Vorschlag der Kommission, mit dem die ersten Leitlinien für die Ausgestaltung der transeuropäischen Netze im Energiebereich aktualisiert werden. Wie der Ausschuß bereits zu einem früheren Zeitpunkt betonte, wurde mit diesen Leitlinien ein zweifaches Ziel verfolgt: Schaffung der strukturellen und technischen Voraussetzungen für die Verwirklichung des Energie-Binnenmarkts sowie Stärkung des Zusammenhalts mit den peripheren Gebieten und den Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union im Energiesektor.

1.2. Der Ausschuß begrüßt ganz besonders, daß zum einen Vorhaben in den drei neuen Mitgliedstaaten in die Liste aufgenommen wurden und zum anderen diese Netze in die neuen Leitlinien für die Energiepolitik der Union gegenüber Drittstaaten, wie etwa die MOE-Länder und insbesondere die neue Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer, einbezogen wurden.

1.3. Gleichwohl weist der Ausschuß erneut auf drei Aspekte hin, die den Erfolg dieser Entscheidung beeinträchtigen können:

1.3.1. Erstens die dürftigen Finanzmittel, die für die Durchführbarkeitsstudien der Vorhaben zur Verfügung stehen. Hinzu kommen die Unsicherheiten, die insbesondere im Erdgassektor im Laufe der Diskussionen über die Richtlinie zum Binnenmarkt für diese Energiequelle auftreten können.

1.3.2. Zweitens die nicht ausreichende Berücksichtigung von Vorhaben in peripheren Gebieten oder Regionen in äußerster Randlage, denen nur ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit zuteil wird und denen dadurch die Vorteile einer besseren Versorgung anderer Regionen vorenthalten werden könnten. Der Ausschuß drängt erneut darauf, daß die besonders wichtigen Vorhaben, von denen diese Gebiete betroffen sind, zu gegebener Zeit teilweise durch die Strukturfonds finanziert werden.

1.3.3. Drittens die unzulängliche Beachtung der Umweltverträglichkeit der Projekte. Die Fußnote im Anhang, derzufolge "die Prüfung der Vorhaben auf ihre Umweltverträglichkeit (...) mit dieser Entscheidung nicht präjudiziert (wird)", ist unzureichend und hätte als gesonderter Artikel in der Entscheidung selbst aufgeführt werden müssen.

2. Besondere Bemerkungen

2.1. Es müßte ein neuer Erwägungsgrund mit folgendem Wortlaut angefügt werden:

"in der Erwägung, daß bei der nächsten Überarbeitung dieser Liste den spezifischen Erfordernissen der peripheren Gebiete und Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, um ihnen die Voraussetzungen für Versorgungssicherheit und Diversifizierung der Energielieferungen zu ermöglichen."

2.2. Es sollte ein neuer Artikel 1 a) mit folgendem Wortlaut eingefügt werden:

"Die unverzichtbare Prüfung der Vorhaben auf ihre Umweltverträglichkeit und ihre positive Bewertung vor ihrer endgültigen Annahme wird mit dieser Entscheidung nicht präjudiziert."

Brüssel, den 25. September 1996.

Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Carlos FERRER