51996AC0536

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu: - dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Verbesserung der Effizienz der Agrarstruktur", - dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse", und - dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates betreffend die Erzeugergemeinschaften und ihre Vereinigungen"

Amtsblatt Nr. C 204 vom 15/07/1996 S. 0038


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu:

- dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Verbesserung der Effizienz der Agrarstruktur",

- dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse ", und - dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates betreffend die Erzeugergemeinschaften und ihre Vereinigungen" (96/C 204/12)

Der Rat beschloß am 1. April 1996, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 43 und 198 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu den vorgenannten Vorschlägen zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft und Fischerei nahm ihre Stellungnahme am 11. April 1996 an. Berichterstatter war Herr Bento Gonçalves.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß verabschiedete auf seiner 335. Plenartagung (Sitzung vom 24. April 1996) mit 102 gegen 3 Stimmen bei 15 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Wesentlicher Inhalt der Kommissionsvorschläge

1.1. Die drei Vorschläge für eine Verordnung haben zum Ziel, die Vorschriften über die Agrarstruktur in der Europäischen Union, die von entscheidender Bedeutung für die angestrebte Verbesserung der ländlichen Wirtschaft sind, verständlicher und übersichtlicher zu machen.

1.2. Es geht hier in erster Linie um Agrarbetriebe in Ziel-5a-Gebieten (Basisverordnungen Nr. 1360/78/EWG, 866/90/EWG und 2328/91/EWG, verabschiedet in den Jahren 1978, 1990 und 1991).

1.3. Mit den jetzigen Vorschlägen werden die verschiedenen Rechtsvorschriften zusammengefaßt und kodifiziert. Gleichzeitig werden die verschiedenen Rechtstexte auf den neuesten Stand gebracht und verständlicher und transparenter gemacht. Dadurch wird den Adressaten dieser Vorschriften der Zugang erleichtert.

2. Besondere Bemerkungen

2.1. Unter Berücksichtigung der von der Kommission in dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates (Dok. KOM(95) 434 endg.) und in der Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (Dok. CES 1452/95) dargelegten Erwägungen und Grundsätze vertritt der Ausschuß die Auffassung, daß die Kommission diese Initiative zur Kodifizierung der betreffenden Rechtsinstrumente nutzen sollte, um den Rechtsrahmen für Erzeugerorganisationen im allgemeinen und insbesondere des Obst- und Gemüsesektors zu vervollständigen.

2.1.1. Der Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates (Dok. KOM(96) 58 endg. - 96/0046 CNS) betreffend die Erzeugergemeinschaften und ihre Vereinigungen sollte die vorgeschlagenen Ergänzungen enthalten, und von den Mitgliedstaaten auszusprechende Anerkennung der landwirtschaftlichen Genossenschaften als Erzeugerorganisationen sollte erleichtert werden, damit deren langjährige Erfahrung in diesem Bereich - unbeschadet der Gleichbehandlung für sonstige zulässige Rechtsformen - voll zum Tragen kommen kann.

2.1.2. Außerdem sollte ausdrücklich klargestellt werden, daß Vereinigungen auch ausschließlich von - genau charakterisierten - landwirtschaftlichen Erzeugern in der EU sowie von den genossenschaftlichen Unternehmen und Genossenschaftskonsortien gebildet werden können.

3. Der Ausschuß befürwortet den Vorschlag der Kommission mit den unter Ziffer 2 dieser Stellungnahme genannten Änderungen.

Geschehen zu Brüssel am 24. April 1996.

Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Carlos FERRER