51996AC0534

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung des Rates vom 23. November 1994 über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration im Bereich der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen (1994-1998)

Amtsblatt Nr. C 204 vom 15/07/1996 S. 0030


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung des Rates vom 23. November 1994 über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration im Bereich der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen (1994-1998)" () (96/C 204/10)

Der Rat beschloß am 3. Januar 1996, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 130 i Absatz 4 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Energie, Atomfragen und Forschung nahm ihre Stellungnahme am 9. April 1996 an. Berichterstatter war Herr Bernabei.

Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 335. Plenartagung (Sitzung vom 24. April 1996) mit 111 Ja-Stimmen bei 1 Gegenstimme und 4 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Empfehlungen des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß -

In Erwägung nachstehender Gründe:

1.1. Die Forschungs- und technologischen Entwicklungstätigkeiten (FTE) in der ehemaligen Sowjetunion, die schon seit Beginn der achtziger Jahre rückläufig waren, sind nach dem Fall des kommunistischen Regimes regelrecht zusammengebrochen;

1.2. Die Abwanderung von Spezialisten ins (westliche) Ausland gefährdet die Entwicklung der FTE-Infrastrukturen in den neuen unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion (NUS) und könnte zu einem Massensterben wissenschaftlicher Spitzeninstitute führen;

1.3. Die EU ist der wichtigste Handelspartner der Länder der NUS und hat eine Reihe von Kooperationsmaßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Energie, Nuklearsicherheit, Umwelt, Bildung, Wissenschaft und Technologie ergriffen;

1.4. Auch die Aktion der Internationalen Vereinigung zur Förderung der Zusammenarbeit mit den Wissenschaftlern der neuen unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion (INTAS) gehört in diesen Kontext der internationalen wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit der EU;

1.5. Zwischen dem Ministerrat und der Kommission kam ein Kompromiß über die Fortsetzung und den Ausbau der INTAS-Maßnahmen innerhalb des vierten FTE-Rahmenprogramms zustande;

1.6. Die INTAS hat während der ganzen Zeit ihres Bestehens eine in quantitativer und qualitativer Hinsicht positive Entwicklung genommen;

1.7. Zu seinem Bedauern konnte sich der Ausschuß nicht früher zu der Frage äußern, da er zu der Mitteilung der Kommission "Perspektiven für die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit den neuen unabhängigen Staaten (NUS)" von Mai 1995 nicht konsultiert wurde -

stimmt dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zu und empfiehlt

1.8. eine noch effizientere und überschaubarere INTAS-Zusammenarbeit, die er für ein flexibles und verhältnismäßig schnell greifendes Instrument für die Erhaltung des wissenschaftlichen Erbes der NUS hält;

1.9. vorher festgelegte transparente Leitkriterien für die Auswahl förderungswürdiger Projekte und die Entstehung einheitlicher Projektgruppen, so daß die Streuung von Mitteln und Doppelungen vermieden und das Prinzip des beiderseitigen Nutzens der gemeinsam mit der EU durchgeführten Maßnahmen gewahrt werden kann;

1.10. die Transparenz der Verfahren bei der Veröffentlichung der Ausschreibungen, der Zugangsverfahren sowie der Auswahl- und Verwaltungsmodalitäten und eine Senkung der Kosten durch Vereinheitlichung, Vereinfachung sowie durch Fristen und Zeitabstände, die auf die Verfahren des Rahmenprogramms abgestimmt sind;

1.11. Kohärenz und Abstimmung der INTAS-Initiativen mit den anderen gemeinschaftlichen und europäischen Maßnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung der NUS mit dem Ziel, Doppelarbeit zu vermeiden, Synergieeffekte zu fördern und eine angemessene Überschaubarkeit sicherzustellen;

1.12. die Entwicklung von Bildungsmaßnahmen für Forscher und Wissenschaftler (in Zusammenarbeit mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung in Turin und dem Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrum (CIST) in Moskau) mit dem Ziel, ein neues wissenschaftliches Ambiente zu schaffen, das auf Kooperationsprojekte zwischen Forschung und Industrie im Inland und auf internationaler Ebene ausgerichtet ist;

1.13. eine enge Verknüpfung des Programms TACIS und der Maßnahmen der INTAS, die durch Dienstbarmachung von TACIS für die technische Innovationsförderung in den im Umbruch befindlichen Volkswirtschaften - mit Hilfe eines multiregionalen Kreditkontingents zur Valorisierung der Ergebnisse der INTAS-Projekte - zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in den NUS und zur Entstehung einer Unternehmenskultur beiträgt;

1.14. die Verbesserung und Kodifizierung der Vereinbarungen zwischen der INTAS und den NUS-Empfängerländern mit dem Ziel, die Mittelvergabe, den Schutz der gewerblichen Eigentumsrechte und die Verbreitung und Verwertung der Ergebnisse zu erleichtern;

1.15. den Ausbau des Sekretariats, u.a. durch Aufnahme von Personen aus den Empfängerländern;

1.16. eine ausgewogenere Zusammensetzung des Rates der Wissenschaftler, die die Garantie dafür bietet, daß alle Empfängerländer vertreten sind, und eine zweijährige Mandatszeit seiner Mitglieder, damit eine gewisse Kontinuität gesichert ist;

1.17. jährliche Konferenzen von Vertretern der zwölf NUS, die unter Berücksichtigung der FTE-Maßnahmen der Gemeinschaft mittelfristige strategische Leitlinien vorschlagen und eine Überprüfung der verwirklichten Projekte und ihrer Wirksamkeit in die Wege leiten können; die jeweiligen Ergebnisse der Konferenzen werden in einem Zwischenbericht zusammengefaßt;

1.18. einen dem Europäischen Parlament und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß vorzulegenden Zweijahresbericht, der vor allem die möglichen Auswirkungen der INTAS-Projekte auf Wirtschaft, Beschäftigung und wettbewerbsrelevante Innovationen behandelt;

1.19. die Koordinierung der INTAS-Maßnahmen mit den bilateralen Initiativen der Mitgliedstaaten der Assoziation und der US-Initiative Civilian Research and Development Foundation for the Independent States of the Former Soviet Union (CRDF);

1.20. die Wahrung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den eigentlichen INTAS-Initiativen und den bilateralen Initiativen zwischen INTAS und einzelnen NUS, damit die Teilnahme von Ländern ohne eigene Mittel nicht eingeschränkt wird;

1.21. die Verstärkung der Netze CORDIS, COSINE und EIMS und ihre Ausdehnung auf die NUS sowie die generelle Nutzung der mit den VALUE-Zentren gemachten Erfahrungen, besonders in bezug auf die Suche von Partnern.

1.22. die Prüfung der Frage, ob nicht ein Markenzeichen INTAS für wissenschaftliche und technologische Spitzenleistungen eingeführt werden kann, damit unter anderem Partner für Joint Ventures zur technologischen und industriellen Zusammenarbeit mit Gemeinschaftsunternehmen einen besseren Zugang zu den Forschungskanälen bekommen und die Gründung von Unternehmen für neue Technologien in den NUS erleichtert wird.

2. Die Lage der FTE in der ehemaligen Sowjetunion

2.1. Die wissenschaftlichen und technischen Infrastrukturen in den neuen unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion (NUS) haben eine ganz andere Entwicklung genommen als in den Ländern der EU und im Westen im allgemeinen: die strikte Kontrolle der Forschungs- und technologischen Entwicklungstätigkeiten (FTE) führte einerseits zur Schaffung einer großen Anzahl von Forschungszentren und zur Ausbildung eines überaus qualifizierten wissenschaftlichen und technischen Personals (in den achtziger Jahren waren in der russischen Föderation mehr als 3 Millionen Menschen - gegenüber weniger als einer Million heute - in der Forschung tätig) () und andererseits zur Ausrichtung der Forschung auf staatliche Ziele, vor allem die Rüstung und die Sicherheit.

2.2. Die Forschung in der ehemaligen Sowjetunion, die schon zu Beginn der achtziger Jahre verfiel, ist nach dem Fall des kommunistischen Regimes regelrecht zusammengebrochen. So wurden beispielsweise in der russischen Föderation die staatlichen FTE-Mittel für zivile Zwecke von 2,03 % des Bruttoinlandsprodukts im Jahre 1990 auf 0,32 % im Jahre 1995 zurückgeschraubt, mit dramatischen Folgen für die Beschäftigungslage und die Höhe der Gehälter des wissenschaftlichen Personals. Der Niedergang der Forschung in der russischen Föderation wird noch erheblich deutlicher, wenn man berücksichtigt, daß das BIP in derselben Zeit in absoluten Zahlen von 429 auf 230 Milliarden ECU zurückging.

2.2.1. Andererseits ging in der russischen Föderation die Zahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen von internationaler Bedeutung von jährlich über 30 000 in den achtziger Jahren auf wenig mehr als 10 000 im Jahre 1993 zurück, wobei die Luft- und Raumfahrt als einziger Sektor gegen diese Entwicklung resistent zu sein schien. Die Anzahl der Patente, die die NUS 1993 in den USA anmelden ließen, betrug weniger als 25 % der Ziffer von 1981.

2.3. Traditionellerweise wiesen die FTE-Infrastrukturen in der Sowjetunion eine stark von Geheimhaltung und Hierarchien geprägte Struktur auf, was den freien Austausch von Ideen in den wissenschaftlichen Kreisen und die Verbreitung technischer Neuerungen behinderte. Förderung des Zugangs zu technischem Wissen, Kodifizierung der Vorschriften für das Eigentum an Patenten und Lizenzen, Ausbau der Qualitäts- und Kontrollstandards - so lauten einige der Empfehlungen der OECD für die Anpassung der FTE in den NUS an eine Marktwirtschaft.

2.4. Die notwendige Umstellung von Infrastrukturen und menschlichen Ressourcen, die bisher in der Rüstungsforschung eingesetzt wurden, auf die zivile Forschung stößt in der russischen Föderation wegen der Konzentration militärischer Forschungszentren in den sogenannten geschlossenen Städten auf besondere Schwierigkeiten. Auch wenn diese Städte in wissenschaftliche Technologieparks verwandelt werden könnten, so macht doch der Zusammenbruch der Forschung in den meisten Fällen rasche Maßnahmen erforderlich, damit die örtlichen Arbeitskräfte, die in den geschlossenen Städten wohnen, für andere Arbeitsgebiete eingesetzt werden können.

2.5. Die Abwanderung von Spezialisten in den Westen gefährdet die Entwicklung der FTE-Infrastrukturen und könnte zu einem Massensterben wissenschaftlicher Spitzeninstitute führen. Außerdem findet auch innerhalb des Landes ein "brain drain", eine Abwanderung von wissenschaftlichem Personal aus den Fachdisziplinen in kurzfristig einträglichere Wirtschaftszweige statt.

2.6. Die Lage der FTE stellt sich in den verschiedenen NUS unterschiedlich dar: Einerseits verfügen die russische Föderation, die Ukraine, Weißrußland, Kasachstan, Armenien und Georgien noch über beträchtliche Ressourcen in Form von Infrastrukturen und wissenschaftlichem Personal, andererseits brauchen die transkaukasischen Republiken nach Ansicht der Kommission wegen der Instabilität der Region Hilfeleistungen in erheblichem Umfang. Der Zugang zum Markt, zur Technologie und zu den europäischen Investitionen hat daher für diese Länder Vorrang ().

3. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und den neuen unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion

3.1. Die EU ist der erste Handelspartner der Länder der ehemaligen Sowjetunion: so betrug der Anteil der EU am gesamten Handelsaustausch der russischen Föderation in der ersten Hälfte des Jahres 1994 37 % gegenüber einem Anteil der USA von 5 %, Chinas von 4 % und Japans von 3 %. 1994 erreichten die Ausfuhren der russischen Föderation in die EU einen Gesamtwert von 18,4 Milliarden ECU und die Einfuhren aus der Union einen Wert von 12,2 Milliarden, so daß die russische Föderation also einen Handelsüberschuß von mehr als 6 Milliarden ECU erzielte.

3.2. Im Rahmen der wirtschaftlichen und handelspolitischen Zusammenarbeit hat die EU ehrgeizige Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit einer großen Zahl unabhängiger Staaten, v.a. mit der russischen Föderation und der Ukraine, unterzeichnet. Außerdem wurden der politische Dialog und die Koordinierungsmaßnahmen bei der technischen Hilfe und auf dem Nahrungsmittel- und Gesundheitssektor intensiviert.

3.2.1. Was die Maßnahmen im FTE-Bereich angeht, so liefen bereits 1988 10 "Post-Tschernobyl"-Forschungsmaßnahmen der EU an, an denen sich rund 50 wissenschaftliche Teams aus Europa beteiligten. 1990 wurde auf Betreiben der Internationalen Atomenergiebehörde das Chernobyl Center for International Research (CHECIR) geschaffen, und 1992 unterzeichnete die Europäische Kommission einen Vertrag mit der russischen Föderation, der Ukraine und Weißrußland über die einschlägige wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit. Im Bereich der kontrollierten thermonuklearen Fusion geht das Programm ITER (International Thermonuclear Experimental Reactor), an dem die EU, die russische Föderation, Japan und die USA beteiligt sind, weiter.

3.3. Für die Sektoren Energie, Entwicklung der menschlichen Ressourcen, Nuklearsicherheit, Nahrungsmittelproduktion und -vertrieb, Verkehrswesen und Telekommunikation sowie Dienstleistungen für Unternehmen wurde 1991 das Programm TACIS eingerichtet, dessen Budget im Jahre 1995 506,85 Millionen ECU betrug und das sich auch an der Finanzierung der Arbeit des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums (siehe dazu 3.7) beteiligt.

3.4. Seit 1992 arbeitet die EU im Energiebereich intensiv mit den NUS, insbesondere mit der russischen Föderation, zusammen. Dabei konzentrierte sich die Zusammenarbeit auf die Förderung der Energietechnik und der rationellen Energienutzung im Rahmen des Programms THERMIE unter Beteiligung verschiedener Energiezentren, von denen drei in der russischen Föderation liegen, und des Programms SYNERGY, zu dem der Ausschuß zu seinem Bedauern noch nicht konsultiert wurde und so noch keine Stellungnahme abgeben konnte.

3.4.1. Durch die im Dezember 1994 in Lissabon unterzeichnete europäische Energiecharta wurde der Rahmen für die langfristige Zusammenarbeit in diesem Sektor zwischen den Signatarstaaten, vor allem der EU und den NUS, abgesteckt.

3.5. Auch im Umweltschutzbereich findet Kooperation statt: so wurden in der russischen Föderation drei Verwaltungszentren für Umwelttechnik (Ecat) eingerichtet, und die EU trägt außerdem mit dem Programm Life bei.

3.6. Im Bildungsbereich hat die Europäische Stiftung für die Berufsbildung in Turin mit der Verordnung (EWG) Nr. 2063/94 ihre Tätigkeit auf die Empfängerländer des TACIS-Programms ausgedehnt, während das Programm TEMPUS sich auch auf einige der neuen unabhängigen Staaten, u.a. die russische Föderation, Weißrußland und die Ukraine, ausgedehnt hat; ebenso hat das Programm Jugend für Europa III 1995 auch Drittländer, darunter die russische Föderation, einbezogen. Außerdem unterstützte die EU zwei Programme zur Mobilitätsförderung (Go east und Go west), die dazu dienen sollen, die Kontakte und den Austausch zwischen den wissenschaftlichen und industriellen Gruppen in West- und Osteuropa zu intensivieren.

3.7. Was die wissenschaftliche und technische Kooperation im engeren Sinne angeht, so unterzeichnete die EU im November 1992 mit den USA, Japan und der russischen Föderation ein Abkommen zur Errichtung des Internationalen Wissenschafts- und Technologiezentrums (CIST) in Moskau, das seine Arbeit 1994 aufnahm () und der Umschulung des früher in der Rüstung beschäftigten wissenschaftlichen Personals für Tätigkeiten im zivilen Bereich dient.

3.7.1. Im gleichen Jahr wurden sowohl die Aktion Inco-Copernicus (Unterstützung gemeinsamer Forschungsprojekte und Konzertierungsaktionen in den Bereichen Informationstechnologie, Technologien der Sprachkommunikation, Werkstoffherstellung, -produktion und -verarbeitung, Meß- und Prüfverfahren, Nahrungsmittelindustrie und Biotechnologie) als auch die Aktion MOEL, die die Teilnahme der NUS an fünf spezifischen Programmen des Rahmenprogramms finanziert, auf die neuen Mitglieder der GUS ausgedehnt.

3.8. Im Zusammenhang mit dem Programm SPRINT lief die Initiative European Innovation Monitoring System (EIMS) mit dem Ziel an, die Unternehmungen und Infrastrukturen zur Innovationsförderung vor allem in Mittel- und Osteuropa und den baltischen Staaten, aber auch in der russischen Föderation zu evaluieren. In dem jüngsten EIMS-Bericht werden die Bedingungen für den Technologietransfer in jedes einzelne Land angeführt und sechs Arten von Maßnahmen empfohlen:

- Förderung kleiner, technisch hochentwickelter Unternehmen;

- Hilfe zur Umgestaltung von Instituten für angewandte Forschung;

- Förderung der Zusammenarbeit zwischen KMU und Einrichtungen zur Technologiebewertung;

- Förderung der Mobilität von Fachleuten und des Informationszugangs;

- Förderung des Umgangs mit Innovationsprozessen;

- Hilfe für die Entwicklung der nationalen Politik des Technologietransfers.

3.9. Die Beteiligung der NUS an manchen Aktionen von COST und von der russischen Föderation an EUREKA dient ebenfalls dem Ziel, die europäischen wissenschaftlichen Netze auszuweiten und technologische und industrielle Kooperationsinitiativen sicherzustellen.

4. Die INTAS und die neuen Vorschläge der Kommission

4.1. In diesen Kontext der wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit gehört auch die Aktion der Internationalen Vereinigung zur Förderung der Zusammenarbeit mit den Wissenschaftlern der neuen unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion (INTAS).

4.1.1. Die INTAS wurde im Juni 1993 von der EU und ihren Mitgliedstaaten, denen sich Österreich, Finnland, Schweden, die Schweiz und Norwegen anschlossen, als internationale Vereinigung ohne Erwerbszweck gegründet. Das Ziel war, durch die Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit auf der Basis des beiderseitigen Interesses zu verhindern, daß nach dem Zusammenbruch des Forschungssystems in den NUS das wissenschaftliche und technologische Erbe der Sowjetunion (Infrastrukturen und menschliche Ressourcen) verlorengeht.

4.1.2. Laut Statut verfolgt die INTAS das Ziel, mit internationalen Bemühungen die wissenschaftliche Forschung in den Neuen Unabhängigen Staaten als wesentliches Element für den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt und die Verwurzelung der Demokratie in diesen Ländern sowie die Zusammenarbeit zwischen den Wissenschaftlern dieser Länder und der internationalen Wissenschaftlergemeinde zu fördern.

4.2. Seit ihrer Errichtung finanzierte die INTAS rund tausend Projekte, bei denen im Schnitt drei wissenschaftliche Einrichtungen aus Westeuropa und zwei aus den NUS zusammenarbeiteten. Der Gesamtbetrag belief sich auf mehr als 46 Millionen ECU, von denen 80 % den an den Projekten beteiligten NUS-Forschern zugute kamen. Nach Berechnung der INTAS belaufen sich die Gesamtmittel, die im Zusammenhang mit den finanzierten Projekten vergeben wurden, auf 200 Millionen ECU. Insgesamt haben mehr als 2 500 Forschungslaboratorien und wissenschaftliche Teams aus den NUS von der finanziellen Unterstützung durch die INTAS profitiert.

4.2.1. Diese Projekte wurden bislang zu mehr als 90 % aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert.

4.3. Bisher unterstützte die INTAS Forschungsprojekte in folgenden Bereichen:

- Physik, Astronomie und Astrophysik (25 %);

- Chemie (16 %);

- Biowissenschaften (13 %);

- Umwelt und Energie (12 %);

- Human-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (12 %);

- Mathematik, Telekommunikation und Informationstechnologie (11 %);

- Mechanik, Luft- und Raumfahrt (11 %).

4.4. Wie sehr das Interesse für die INTAS-Kooperation in den Empfängerländern gewachsen ist, läßt sich daran ablesen, daß die Zahl von 3 400 Projektvorschlägen der ersten Ausschreibung im Jahr 1993, von denen 500 finanziert wurden, auf 4 700 bei der zweiten Ausschreibung im Jahr 1994, von denen man 470 auswählte, gestiegen ist. Die auf die russische Föderation beschränkte Ausschreibung vom 15. Dezember 1995 und die auf die Ukraine und Kasachstan beschränkte vom 30. Januar 1996 führten zu 1 730 Vorschlägen, die z.Z. bewertet werden.

4.4.1. Außer der gewachsenen Zahl von Projekten konnte auch eine deutliche Verbesserung ihrer Qualität festgestellt werden.

4.4.2. Angesichts der Fülle und des Werts der Vorschläge bedauert der Ausschuß, daß für diese Maßnahmen nur so begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, so daß das in diesen Projekten steckende Potential nicht voll genutzt werden kann.

4.5. Die Organe der INTAS sind: die Generalversammlung, der Rat der Wissenschaftler und das Sekretariat. Dazu kam noch ein Koordinierungsbüro.

4.5.1. Die nur aus INTAS-Mitgliedern bestehende Generalversammlung legt den allgemeinen politischen Kurs der Vereinigung fest, wählt die Projekte aus und verwaltet die Mittel.

4.5.2. Der 26köpfige Rat der Wissenschaftler mit acht Mitgliedern aus den NUS (bei deren Auswahl die von ihnen vertretene Disziplin und nicht ihre geographische Herkunft den Ausschlag gibt) steht der Generalversammlung zur Seite. Er spricht Empfehlungen zu den kurzfristigen wissenschaftlichen Optionen aus und begutachtet den wissenschaftlichen Wert der vorgeschlagenen Projekte. Außerdem wird sie von einem Sekretariat mit Sitz in Brüssel unterstützt, dessen rund 30 Mitarbeiter allesamt aus INTAS-Mitgliedstaaten, also aus westeuropäischen Ländern kommen. Der Generalsekretär wird von der Europäischen Kommission ernannt.

4.5.3. Die Abstimmungen zwischen den verschiedenen INTAS-Dienststellen wird durch ein Koordinierungsbüro, bestehend aus den Vorsitzenden der Generalversammlung, des Rates der Wissenschaftler und des INTAS-Sekretariats, gewährleistet.

4.6. Die Entscheidung der Frage, ob sich die Gemeinschaft nach dem 31. Dezember 1995 weiter an INTAS beteiligen würde, war vom Rat der EU von dem Abschluß eines Abkommens zwischen den Mitgliedern der Vereinigung über die Fortsetzung ihrer Arbeiten sowie einem Beschluß des Rates abhängig gemacht worden, der der Gemeinschaft einen Beitritt zu diesem Abkommen ermöglichte, so wie es der Rat in seiner Entscheidung über das spezifische Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration im Bereich der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen (1994-1998) vorsieht ().

4.7. Im Mai 1995 legte die Kommission eine Mitteilung zu den "Perspektiven für die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit den neuen unabhängigen Staaten (NUS)" (Dok. KOM(95) 190 endg.,) vor, zu der der Ausschuß nicht befragt wurde. In diesem Dokument unterzog die Kommission die Funktionsweise und die Arbeiten der INTAS seit ihrer Errichtung einer kritischen Analyse und kam dabei zu dem Schluß, daß die INTAS in ihrer bisherigen Form die mit ihrer Errichtung verfolgten Ziele nicht erreicht habe. Aufgrund dessen sprach sie sich gegen eine Fortsetzung der Beteiligung der Gemeinschaft an der INTAS und sogar gegen ein Fortbestehen der Vereinigung aus.

4.8. Die Kommission schlug daher vor, die Vorhaben der INTAS und alle anderen Aktionen zur Zusammenarbeit mit den Wissenschaftlern der NUS wieder in die Kommission einzugliedern, damit ihre Realisierung im Rahmen der üblichen, für die Ausführung spezifischer FTE-Programme vorgesehenen Regeln sichergestellt sei.

4.9. Der Rat "Forschung" vom 9. Juni 1995 beauftragte die INTAS, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Generalversammlung der INTAS unter Beteiligung der Europäischen Kommission ins Leben zu rufen, um zu untersuchen, wie die Arbeitsweise der Vereinigung verbessert werden könne. Diese faßte den entsprechenden Beschluß am 12. Juli 1995. Der Rat ließ in diesem Zusammenhang seinen Wunsch erkennen, daß aufgrund der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe eine Einigung über die Zukunft der Assoziation zustande komme.

4.10. Auf der Grundlage der Empfehlungen der Arbeitsgruppe, die diese in ihrem Bericht von September 1995 niedergelegt hatte, sprach sich der Rat "Forschung" am 30. Oktober 1995 für die Fortführung der INTAS in ihrer bisherigen Form aus. Dazu trug auch das positive Votum des Europäischen Parlaments bei, das in seiner Entschließung vom 27. Oktober dafür eingetreten war, daß sich die Gemeinschaft auch nach 1995, bis zum Ende des Vierten FTE-Rahmenprogramms, an der Vereinigung beteiligt ().

4.11. Der Rat beschloß im einzelnen, die Beteiligung der Gemeinschaft an der INTAS bis zum 31. Dezember 1998 fortzuführen, die Finanzierungsgrundlagen der Vereinigung im Rahmen des spezifischen Forschungsprogramms im Bereich der internationalen Zusammenarbeit zu erweitern und die Position der Kommission als Vertreterin der Gemeinschaft zu stärken, damit die Struktur der INTAS den Anteil der EU-Mittel am Budget besser widerspiegelt.

4.12. So sieht der Kompromiß, der von Ratspräsidentschaft und Kommission ausgearbeitet wurde, vor, daß die Kommission den Vorsitz der Generalversammlung der INTAS übernimmt und die Satzung dahingehend geändert wird, daß die Kommission bei den Entscheidungen der Generalversammlung ein Vetorecht bekommt.

4.13. Der Kompromiß sieht außerdem vor, daß sich die INTAS zu etwa 50 %, d.h. mit 14 bis 18 Millionen ECU im Jahr, an den Mitteln für die Maßnahmen der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit mit den NUS beteiligen kann.

4.14. Im Einklang mit den Schlußfolgerungen des Rates beschloß die Generalversammlung der INTAS am 14. November 1995, die Arbeiten der Vereinigung bis zum 31. Dezember 1998 fortzusetzen, und änderte die Geschäftsordnung der Assoziation.

4.15. Mit der von der Kommission vorgeschlagenen Entscheidung des Rates sollen der Kompromiß zwischen Rat und Kommission und die Beschlüsse des Rates "Forschung" und der Generalversammlung der INTAS in eine rechtliche Form gegossen werden. Dieser Vorschlag enthält folgende Punkte:

- Die Beteiligung der Gemeinschaft an der INTAS wird bis zum 31. Dezember 1998 fortgesetzt.

- Die Kommission erhält als Vertreterin der Gemeinschaft ein größeres Gewicht in der Assoziation, indem ihr der Vorsitz der Generalversammlung übertragen und ein Vetorecht zuerkannt wird.

- Die finanziellen Möglichkeiten der Assoziation werden durch Zusicherung eines Gemeinschaftsanteils von etwa 50 %, d.h. von 14 bis 18 Millionen ECU im Jahr, an den Mitteln für die Maßnahmen der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit mit den NUS verbessert.

5. Allgemeine Bemerkungen

5.1. Der Ausschuß teilt die Ansichten der Kommission, wie sie sich in dem Entwurf einer Entscheidung niederschlagen, und begrüßt die positive Entwicklung der INTAS-Arbeit als angemessene Antwort auf das Erfordernis, die FTE-Ressourcen in den NUS im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der EU und diesen Ländern zu erhalten und zu verwerten.

5.2. Der Ausschuß bedauert jedoch, daß er sich, da er zu der Mitteilung der Kommission "Perspektiven für die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit den neuen unabhängigen Staaten (NUS)" vom Mai 1995 nicht konsultiert wurde, nicht früher zu dieser Frage äußern und nicht seinen Beitrag zur Formulierung des Kompromisses zwischen Rat und Kommission, der in diesem Entscheidungsvorschlag Gestalt angenommen hat, leisten konnte.

5.3. So wie die Dinge jetzt liegen, kann sich der Ausschuß nur zu der künftigen Regelung der INTAS-Arbeit äußern und dafür eine Reihe von Bemerkungen und Verbesserungsvorschlägen machen.

5.4. Der Ausschuß hält es für erstrebenswert, daß die Wirksamkeit und die Überschaubarkeit der INTAS-Kooperation weiter erhöht wird, da er sie für ein flexibles und verhältnismäßig schnell greifendes Mittel hält, um das wissenschaftliche und technologische Erbe der Sowjetunion besonders in Form von menschlichen Ressourcen zu bewahren. Die von der INTAS für förderungswürdig erklärten Projekte müssen nämlich nicht die langwierigen und komplizierten Verfahren des Vierten Rahmenprogramms durchlaufen.

5.4.1. Der Ausschuß ist jedoch der Meinung, daß man von der Stabilisierung der Verhältnisse zu einer Phase der Vorwärtsentwicklung gelangen muß, um die Verbindungen zwischen den führenden wissenschaftlichen Instituten auch hinsichtlich der Infrastrukturen auszubauen und die Mechanismen, die den Übergang zu Marktinnovationen beschleunigen, zu verbessern. So kann die Gemeinschaft unter Wahrung des beiderseitigen Vorteils zu einer besseren Eingliederung der FTE-Arbeit in das wirtschaftliche Gefüge dieser Länder beitragen.

5.5. Als geeignet betrachtet der Ausschuß sowohl den Mechanismus, der einerseits sicherstellt, daß der Hauptauftragnehmer der Projekte aus einem der INTAS-Mitgliedstaaten kommt, und andererseits dafür sorgt, daß 80 % der Mittel in die NUS fließen, als auch das "bottom-up"-Verfahren bei der Auswahl der Sektoren, auf die sich die Mittel konzentrieren sollen. Ein solcher Mechanismus sollte jedoch nach Ansicht des Ausschusses zur allmählichen Ausbildung der Kapazitäten der NUS-Partner führen, gemeinsame Projekte mit der EU zu erarbeiten und zu koordinieren.

5.6. Der Ausschuß weist darauf hin, daß im August 1995 in den USA eine ähnliche Initiative ins Leben gerufen wurde, die "US Civilian Research and Development Foundation for the independent States of the FSU" (CRDF), und hält es im Hinblick auf mögliche Synergien für zweckmäßig, daß eine Zusammenarbeit zwischen der INTAS und der CRDF institutionalisiert wird.

5.6.1. In gleicher Weise müßte man die bilateralen Initiativen zwischen einzelnen EU-Mitgliedstaaten und den NUS durch Veranstaltungen regelmäßiger Seminare bei der INTAS eng aufeinander abstimmen, damit möglichst große Synergieeffekte erzielt, die Auswirkungen der Initiativen verstärkt und sämtliche Maßnahmen der EU in diesem Gebiet koordiniert werden können.

5.7. Was das Sekretariat der INTAS angeht, so meint der Ausschuß, daß ihm auch Personen aus den Empfängerländern angehören sollten, damit ein angemessener Kenntnisstand hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten bei den wissenschaftlichen Einrichtungen gewährleistet ist. Außerdem könnten die Kosten durch Vereinheitlichung der Verfahren für die Veröffentlichung der Auswahl-, Bewertungs- und Kontrollkriterien gesenkt werden. Die Vereinheitlichung sollte zu immer einfacheren Verfahren führen, die - zumindest in bezug auf die Fristen und Zeitabstände sowie die Transparenz - auf die für die Durchführung des FTE-Rahmenprogramms vorgesehenen Prozeduren abgestimmt sind.

5.8. Eine ausgewogenere Zusammensetzung des Rates der Wissenschaftler sollte die Garantie dafür gewähren, daß alle Empfängerländer vertreten sind. Die Mandatszeit seiner Mitglieder sollte zwei Jahre, nach deren Ablauf ein Teil der Mitglieder bestätigt werden kann, betragen, damit eine gewisse Kontinuität gesichert ist.

5.9. Der Ausschuß tritt für eine Jahreskonferenz der Vertreter der zwölf NUS ein, die der Generalversammlung mittelfristige strategische Leitlinien vorschlagen und eine Überprüfung der verwirklichten Projekte und ihrer Wirksamkeit unter dem Gesichtspunkt des Zusammenspiels von Industrie und Forschung, der Auslösung breiter Innovationsprozesse und der Ausnutzung der Netze und der führenden Institute, die geschaffen wurden, in die Wege leiten kann.

5.9.1. Der Beitrag dieser Konferenz sowie des Koordinierungsbüros werden in Erwartung des Zweijahresberichts in einem Zwischenbericht zusammengefaßt (vgl. Ziffer 5.11).

5.10. Die INTAS-Initiativen müssen kohärent sein und mit den anderen Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung der NUS abgestimmt werden. Vor allem im Zusammenhang mit dem Programm TACIS, den im Rahmen des Programms COPERNICUS finanzierten Forschungsprogrammen, den anderen FTE-Maßnahmen des Rahmenprogramms - u.a. der Aktion Humankapital und Mobilität - und der Initiative EUREKA und COST sollten Doppelarbeit vermieden und Synergieeffekte gefördert werden.

5.10.1. Nach Ansicht des Ausschusses sollte außerdem durch die jeweiligen Programmausschüsse sowohl hinsichtlich des Informationsaustauschs als auch der Zielbereiche für Aktionen eine enge Verbindung zu den Maßnahmen innerhalb der EU hergestellt werden.

5.10.2. Es wäre außerdem zweckmäßig, in Zusammenarbeit mit den anderen internationalen Gemeinschaftsinitiativen Maßnahmen zur Fortbildung von Forschern und Wissenschaftlern einschließlich der vormals in der Rüstungsforschung beschäftigten zu ergreifen, damit ein FTE-Ambiente entstehen kann, das sich durch größere Marktnähe und Offenheit für Zusammenarbeit im Innern und auf internationaler Ebene auszeichnet und sich selbst tragende und wettbewerbsfähige Projekte hervorzubringen vermag.

5.10.3. Der Ausschuß empfiehlt eine enge Verknüpfung des Programms TACIS mit den Maßnahmen der INTAS, was der Nutzung von TACIS für die Innovationsförderung dient. In das TACIS-Programm ist mittels eines multiregionalen Kreditkontingents unter Einbeziehung der Volkswirtschaften im Übergang, eine Aktion zur Valorisierung der Ergebnisse der INTAS-Projekte einzubinden, damit diese nicht nur konkrete Fortschritte für die Technologie, sondern auch für die Beschäftigung und den Markt mit sich bringen und so zur Entwicklung einer Unternehmenskultur beitragen.

5.11. Die Flexibilität und Schnelligkeit der INTAS-Verfahren darf nicht auf Kosten der Transparenz der Zugangsverfahren sowie der Auswahl- und Verwaltungskriterien und -modalitäten gehen. Um die notwendige größere Transparenz herzustellen, sollte dem Europäischen Parlament und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß alle zwei Jahre ein Bericht vorgelegt werden, der nicht nur die internen Ziele der Projekte, sondern auch und vor allem deren Auswirkungen auf Wirtschaft, Beschäftigung, Infrastrukturen und wettbewerbsrelevante Innovationen - auch als Folge des multiregionalen TACIS-Kontingents - behandelt.

5.12. Bei der Auswahl der förderungswürdigen Maßnahmen sollten noch einige vorher festgelegte Leitkriterien berücksichtigt werden, z. B.

- ein geographisches Gleichgewicht zwischen den Empfängerländern unter Berücksichtigung ihres unterschiedlichen Entwicklungsstandes;

- die Teilnahme von wenigstens zwei Partnern aus den NUS und zwei der assoziierten INTAS-Mitgliedstaaten an jeder Initiative;

- die Einplanung von Mechanismen, die die Umsetzung von Forschungsergebnissen in Innovationen beschleunigen;

- beiderseitige Vorteile für die EU und die NUS;

- die Vernetzung der führenden wissenschaftlichen Einrichtungen;

- die Konzentration der Ressourcen auf Projekte mit kritischer Masse, Vermeidung von Mittelverzettelung durch Projektbündelung ("cluster projects");

- die Verstärkung/Einrichtung von FTE-Verbundstrukturen, die sich kurz- und mittelfristig selbst tragen.

5.12.1. Bei der Auswahl der Projekte nach den obengenannten Kriterien sollte nach Ansicht des Ausschusses bedacht werden, daß einheitliche Projektgruppen zu bilden sind, damit die Verzettelung von Mitteln vermieden, eine kritische Masse erreicht und eine angemessene Überschaubarkeit sichergestellt, Verwaltungskosten gesenkt und die Abstimmung mit den EU-Maßnahmen im Ausland insgesamt erzielt werden kann.

5.13. Um die Verbreitung der Ergebnisse von FTE-Aktionen zu fördern und Multiplikatoreffekte hervorzurufen, sollten die Netze CORDIS, COSINE und EIMS auf die NUS ausgedehnt und verstärkt und Informationverbreitungs- und Beratungsstellen nach dem Muster der VALUE-Zentren, u.a. für die Suche nach Partnern, aufgebaut werden.

5.13.1. Der Ausschuß hielte es für angebracht, nach Konsolidierung der INTAS-Arbeit die Möglichkeit eines INTAS-Markenzeichens für wissenschaftliche und technologische Spitzenleistungen zu prüfen, mit dem Ziel u.a.

- den Partnern für Joint Ventures zur technologischen und industriellen Zusammenarbeit mit Gemeinschaftsunternehmen auch über die bereits bestehenden Netze wie das BC-Net und das Büro für die Kooperation zwischen europäischen Unternehmen einen besseren Zugang zu den Forschungskanälen zu verschaffen, so daß die Gründung von Konsortien mit Gemeinschaftsunternehmen zur Nutzung der Ergebnisse, für das Marketing und die Entwicklung des Handels gefördert werden;

- die Gründung neuer Unternehmen im Bereich der innovativen Technologie in den NUS zu erleichtern, und zwar durch Einbeziehung der bereits verfügbaren Finanzkanäle, besonders der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), und durch die Bereitstellung von Krediten zum "AAA"-Satz für die Durchführung von praxisorientierten und marktgerechten Technologieprojekten, deren künftige Rentabilität durch das INTAS-Markenzeichen für wissenschaftliche Spitzenleistungen gewährleistet wird.

5.14. Der Ausschuß befürwortet die neuen bilateralen Initiativen, die eine Beteiligung der Staaten der ehemaligen Sowjetunion an der Finanzierung vorsehen und so sicherstellen, daß ihre Einrichtungen zu der Ermittlung gemeinsamer Prioritäten in Sachen technologische Entwicklung hinzugezogen werden und zur erfolgreichen Durchführung der INTAS-Initiativen beitragen.

5.15. Er gibt allerdings zu bedenken, daß wegen dieser Initiativen nicht diejenigen NUS, die nicht in der Lage sind, sich mit eigenen Mitteln zu beteiligen, benachteiligt werden, und die Initiativen nicht zu Lasten der von der INTAS eigenverantwortlich durchgeführten Maßnahmen gehen dürfen. Auf jeden Fall sollten sich auch die anderen NUS daran beteiligen können.

5.16. Schließlich ist es sinnvoll, die INTAS-Maßnahmen in Vereinbarungen mit den NUS festzuschreiben, um u.a. die Mittelvergabe, den Schutz der gewerblichen Eigentumsrechte und die Verbreitung, Verwertung und Anwendung der Ergebnisse zu erleichtern.

Geschehen zu Brüssel am 24. April 1996.

Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Carlos FERRER

() ABl. Nr. C 21 vom 25. 1. 1996, S. 26.

() Quellen: CSRS, Moskau (Klassifizierung NIORK).

() Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Perspektiven für die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) (Dok. KOM(95) 190 endg. vom 16. 5. 1995).

() ABl. Nr. L 409 vom 31. 12. 1992, S. 1.

() Entscheidung 94/807/EG - ABl. Nr. L 334 vom 22. 12. 1994, S. 109.

() ABl. Nr. C 308 vom 20. 11. 1995, S. 469.