Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1626/94 über technische Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände im Mittelmeer"
Amtsblatt Nr. C 174 vom 17/06/1996 S. 0034
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1626/94 über technische Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände im Mittelmeer" () (96/C 174/11) Der Rat beschloß am 29. Januar 1996, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 198 des EU-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen. Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft und Fischerei nahm ihre Stellungnahme am 7. März 1996 an. Berichterstatter war Herr Muñiz Guardado. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß verabschiedete auf seiner 334. Plenartagung (Sitzung vom 27. März 1996) mit 63 Ja-Stimmen bei 6 Nein-Stimmen und 7 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß stimmt dem Vorschlag der Kommission zu, da er der Ansicht ist, daß dieser eine vernünftige Fischereipolitik und den Erhalt der Fischbestände begünstigt. Geschehen zu Brüssel am 27. März 1996. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Carlos FERRER () ABl. Nr. C 41 vom 13. 2. 1996, S. 17. ANHANG zur Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses Der folgende Änderungsantrag wurde im Verlauf der Debatte abgelehnt: Es sollte eine neue Ziffer mit folgendem Wortlaut angefügt werden: "Der Ausschuß empfiehlt im übrigen, den Beginn der Schonzeit um 2 Wochen vorzuziehen und sie auf insgesamt drei Monate zu verlängern (15. Juni bis 15. September), da sie die gesamte Wachstumsphase von Jungfischen einschließen sollte. Dies entspricht auch den Bestimmungen anderer EG-Verordnungen und insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1626/94 des Rates." Begründung Der Schutz von Jungfischen in der Wachstumsphase ist bei allen technischen Maßnahmen zur Erhaltung von Fischarten im Hinblick auf die durch den Fischfang verursachte Sterblichkeitsrate ein wesentliches Anliegen. Dementsprechend werden entweder regelrechte Schonzeiten (wie z. B. für Langusten oder Venusmuscheln) oder aber zulässige Hoechstmaße für den Fang von Jungfischen festgelegt (siehe u.a. die Verordnung (EG) Nr. 1626/94 des Rates). Aus diesem Grund sollte der Beginn der Schonzeit zumindest auf den 15. Juni vorgezogen und insgesamt bis zum 15. September verlängert werden, damit sie wenigstens den ersten Monat in der Wachstumsphase der Jungfische umfaßt. Abstimmungsergebnis Ja-Stimmen: 30, Nein-Stimmen: 31, Stimmenthaltungen: 10.