51995PC0486

Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATES über die Annahme eines mehrjährigen Programms zur Förderung der sprachlichen Vielfalt der Gemeinschaft in der Informationsgesellschaft /* KOM/95/486 ENDG - CNS 95/0263 */

Amtsblatt Nr. C 364 vom 04/12/1996 S. 0005


Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Annahme eines mehrjährigen Programms zur Förderung der sprachlichen Vielfalt der Gemeinschaft in der Informationsgesellschaft (96/C 364/07) (Text von Bedeutung für den EWR) KOM(95) 486 endg. - 95/0263(CNS)

(Von der Kommission vorgelegt am 2. Oktober 1996)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 130 Absatz 3,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Das Entstehen der Informationsgesellschaft bietet der Industrie neue Perspektiven für Kommunikation und Handel auf europäischen Märkten und dem Weltmarkt, die beide von einer großen sprachlichen und kulturellen Vielfalt geprägt sind.

Um vollen Nutzen aus dem Binnenmarkt ziehen und auf den Außenmärkten weiterhin konkurrieren zu können, muß die Industrie spezifische, angemessene Lösungen zur Überwindung der Sprachbarrieren erarbeiten.

Es ist sinnvoll, die Nutzung der Technologien, Hilfen und Methoden anzuregen, die die Kosten für die Informationsübertragung zwischen den Sprachen senken; allerdings muß dabei die Qualität der Übersetzungen sichergestellt werden, insbesondere bei der literarischen Übersetzung, die ohne schöpferischen Akt nicht möglich ist.

Der Europäische Rat von Korfu am 24./25. Juni 1994 hat die Bedeutung der sprachlichen und kulturellen Aspekte der Informationsgesellschaft unterstrichen; des weiteren hat der Europäische Rat von Cannes am 26./27. Juli 1995 erneut darauf hingewiesen, daß die sprachliche Vielfalt für die Gemeinschaft wichtig ist.

Es ist davon auszugehen, daß das Entstehen der Informationsgesellschaft den Bürgern vermehrten Zugang zu Informationen verschafft und eine außerordentliche Gelegenheit bietet, den Reichtum und die Vielfalt der Gemeinschaft in sprachlicher und kultureller Hinsicht zu nutzen.

Die Sprachpolitik fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, die dabei das Gemeinschaftsrecht zu berücksichtigen haben. Die Förderung der Entwicklung moderner Sprachverarbeitungshilfen und ihrer Nutzung ist jedoch ein Tätigkeitsbereich, in dem eine Gemeinschaftsmaßnahme gerechtfertigt ist, damit durch Kooperationen zwischen den Akteuren aus den einzelnen Sprachzonen Wirtschaftlichkeitssteigerungen aufgrund der Größenordnung erzielt werden. Die auf Gemeinschaftsebene durchzuführenden Maßnahmen müssen in ihrem Umfang den angestrebten Zielen angemessen sein und dürfen lediglich die Bereiche betreffen, in denen ein Mehrwert für die Gemeinschaft erzielt werden kann.

Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, die Bemühungen zur Gestaltung einer Infrastruktur zu unterstützen, mit der die Schaffung und Nutzung der sprachlichen Ressourcen gefördert wird, die zur Verbesserung der sprachlichen Hilfen und Dienstleistungen sowie zur Voranbringung der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gebraucht werden.

Es ist ferner sinnvoll, daß die Gemeinschaft die Sprachindustrie mobilisiert und zur Schaffung eines positiven Umfelds für ihre Förderung beiträgt.

Es ist zweckmäßig, die Industrie für Informations- und Kommunikationstechnologie anzuregen, Normen, die der sprachlichen Vielfalt Rechnung tragen, zu erarbeiten und in die Produkte und Anwendungen zu integrieren.

Die Organe der Gemeinschaft und die einschlägigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten ihre Zusammenarbeit verstärken, um die Kosten für Entwicklung und Nutzung der sprachlichen Hilfen zu senken, die sie für die Erfuellung ihrer Aufgaben benötigen.

Es muß für enge Koordinierung gesorgt werden zwischen den Maßnahmen innerhalb dieses Programms und den im Rahmen anderer Gemeinschaftsprogramme durchgeführten Initiativen, die ebenfalls zur Entstehung einer mehrsprachigen Informationsgesellschaft beitragen.

Die Beteiligung internationaler Organisationen oder Einrichtungen aus Drittländern an der Durchführung des Programms insgesamt oder an Teilen davon entsprechend der allgemeinen Politik der Gemeinschaft gegenüber diesen Organisationen kann von beiderseitigem Nutzen sein -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Es wird ein Gemeinschaftsprogramm angenommen, mit dem gefördert werden sollen:

a) die Nutzung der Technologien, Hilfen und Methoden, die die Kosten für die Übertragung von Information zwischen den Sprachen senken und die Entwicklung mehrsprachiger Dienste fördern;

b) die Stärkung der Sprachindustrie;

c) die Entwicklung mehrsprachiger Dienste;

d) die sprachliche Vielfalt der Gemeinschaft in der globalen Informationsgesellschaft.

Das Programm läuft vom Tag der Bekanntgabe dieser Entscheidung bis zum 31. Dezember 1998.

Artikel 2

Die folgenden Maßnahmen werden unter der Verantwortung der Kommission entsprechend den in Anhang I genannten Aktionsbereichen gemäß den in Anhang II aufgeführten Modalitäten der Programmdurchführung realisiert:

a) Unterstützung der Bemühungen um die Gestaltung der Infrastruktur für Sprachressourcen in der Gemeinschaft und Mobilisierung der entsprechenden Akteure;

b) Mobilisierung und Stärkung der Sprachindustrie durch Anregung der Nutzung moderner Technologien und sprachlicher Hilfen sowie Förderung ihrer Integration in Datenverarbeitungsanwendungen;

c) Förderung der Nutzung moderner sprachlicher Hilfen im öffentlichen Sektor in der Gemeinschaft.

Bei keiner dieser Maßnahmen darf es zu Überschneidungen mit Arbeiten kommen, die im Rahmen von nationalen oder anderen Gemeinschaftsprogrammen in diesen Bereichen durchgeführt werden.

Artikel 3

(1) Die Haushaltsbehörde legt die jährlichen Mittelbindungen vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Ressourcen im Rahmen der finanziellen Vorausschau fest.

(2) Bei Projekten auf Kostenteilungsbasis beträgt die Gemeinschaftsförderung in der Regel 50 %.

Artikel 4

(1) Die Kommission ist für die Durchführung des Programms zuständig.

(2) Die Kommission wird von einem Ausschuß mit beratender Funktion unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

Der Vertreter der Kommission unterbreitet dem Ausschuß einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen. Der Ausschuß gibt eine Stellungnahme zu diesem Entwurf innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage - erforderlichenfalls durch eine Abstimmung - festsetzen kann.

Die Stellungnahme wird in das Protokoll aufgenommen; darüber hinaus hat jeder Mitgliedstaat das Recht zu verlangen, daß sein Standpunkt im Protokoll festgehalten wird.

Die Kommission berücksichtigt soweit wie möglich die Stellungnahme des Ausschusses. Sie unterrichtet den Ausschuß darüber, inwieweit sie seine Stellungnahme berücksichtigt hat.

Artikel 5

Das Verfahren von Artikel 4 Absatz 2 gilt für

a) das Arbeitsprogramm zur Durchführung der Maßnahmen in den in Anhang I genannten Aktionsbereichen;

b) den Inhalt der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen;

c) die Auswahl der zur Gemeinschaftsförderung vorgeschlagenen Maßnahmen und die Festsetzung des geschätzten Finanzierungsbeitrags für jede Maßnahme, soweit er mindestens 0,5 Millionen ECU beträgt;

d) die Verfahren zur Bewertung der Ergebnisse des Programms;

e) die Anpassung der Modalitäten der Programmdurchführung in Anhang II;

f) die Entscheidung über eine Beteiligung von internationalen Organisationen und Einrichtungen aus Drittländern.

Artikel 6

Am Ende der Programmlaufzeit unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat sowie dem Wirtschafts- und Sozialausschuß einen Bericht, in dem die Ergebnisse bewertet werden, die bei der Durchführung der in Artikel 2 genannten Maßnahmen erzielt wurden.

Artikel 7

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

ANHANG I

AKTIONSBEREICHE

1. Aktionsbereich 1: Unterstützung des Aufbaus einer Infrastruktur für die Sprachressourcen in Europa

Sprachliche Ressourcen wie Wörterbücher, Terminologiedatenbanken, Grammatiken, Textsammlungen und Sprachaufzeichnungen sind ein wesentlicher Rohstoff für die Sprachforschung, die Entwicklung von Sprachverarbeitungshilfen, die in Rechnersysteme integriert werden, sowie die Verbesserung von Übersetzungsleistungen. Die Mitgliedstaaten, die Kommission und privatwirtschaftliche Unternehmen haben bereits beträchtliche Mittel in die Schaffung von Sprachressourcen unterschiedlichen Umfangs und Komplexitätsgrads investiert. Ein Handikap bei der Nutzung dieser Ressourcen ist gegenwärtig die Tatsache, daß sie eher einsprachig sind und ihre Grundspezifikationen bisweilen voneinander abweichen, was ihre Wiederverwendung einschränkt. Außerdem sind sie oft schwer zu lokalisieren. Im Rahmen dieses Aktionsbereichs sollen nun die Bemühungen um die Gestaltung einer europäischen Infrastruktur für mehrsprachige Ressourcen unterstützt werden.

1.1. Die Kommission gewährt dem Europäischen Verband für Sprachressourcen (ELRA) eine Starthilfe; er beschäftigt sich mit folgenden Themen:

- Bestandserfassung der in der Gemeinschaft verfügbaren Sprachressourcen;

- Schaffung von Mechanismen zur Gewährleistung der Weitergabe auf Gemeinschaftsebene;

- Förderung der Anwendung einheitlicher Normen im Interesse von Kompatibilität und Qualitätszertifizierung.

1.2. Die Terminologiearbeiten erstrecken sich auf einen umfassenden Tätigkeitsbereich und haben wesentliche Auswirkungen auf Handel, Wissenschaft, Kultur und Technologie sowie auf die Durchführung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft (Beschlüsse, Entscheidungen, Richtlinien und Verordnungen). An diesen Arbeiten ist eine Vielzahl öffentlicher oder privater Akteure beteiligt, die oft nicht die Möglichkeit haben ihre Maßnahmen über die Grenzen hinweg zu koordinieren.

. . .

1.3. Wichtig für die Entstehung einer europäischen Sprachindustrie ist, daß lexikographische und Sprachaufzeichnungs-Datenbanken verfügbar sind, die sich für die Entwicklung von DV-Anwendungen eignen und sämtliche Gemeinschaftssprachen abdecken. Gegenwärtig sind die Ressourcen in Europa größtenteils einsprachig und nicht miteinander kompatibel, was ihre Nutzung zur Schaffung mehrsprachiger Hilfen unmöglich macht. Auch in diesem Bereich fördert die Kommission koordinierte Maßnahmen des öffentlichen und privaten Sektors der einzelnen Mitgliedstaaten zur Entwicklung von lexikographischen und Sprachressourcen, die miteinander kompatibel sind und den allgemein anerkannten Normen entsprechen.

1.4. Die Kommission trägt dafür Sorge, daß die von ihr geförderten koordinierten Maßnahmen in enger Abstimmung mit einschlägigen internationalen Arbeiten durchgeführt werden.

2. Aktionsbereich 2: Mobilisierung und Stärkung der Sprachindustrie

Es ist Aufgabe des Privatsektors, moderne Hilfen zu entwickeln und auf den Markt zu bringen, die die Konzeption mehrsprachiger DV-Anwendungen und die Informationsübertragung zwischen den Sprachen erleichtern. Europa verfügt in diesem Bereich zwar über eine solide wissenschaftliche und technische Grundlage, die durch Gemeinschaftsprogramme für Forschung und Entwicklung noch verstärkt wurde, aber bei der Nutzung der Forschungsergebnisse im Sprach-Engineering weist der europäische Markt einen Rückstand auf. Insbesondere im Rahmen der Maßnahmen zur Verbreitung und Nutzung der Forschungsergebnisse aus dem Rahmenprogramm und den spezifischen Programmen muß man sich verstärkt darum bemühen, die Weiterleitung neuer Sprachverarbeitungstechniken an den Markt zu beschleunigen. In sämtlichen Aktionsbereichen dieses Programms wird auf die Schaffung eines günstigen Umfelds für die Entwicklung der entstehenden Sprachindustrie (z. B. Sprachengineering und Übersetzungsindustrie) hingearbeitet.

In diesem Aktionsbereich soll eine Mobilisierung der Sprachindustrie erreicht werden; dazu werden Technologietransfer und Nachfrage über einige Demonstrationsprojekte auf Kostenteilungsbasis angeregt, wobei von den Projekten eine Sogwirkung in Schlüsselbereichen erwartet wird.

2.1. In mehreren Industriezweigen wird versucht, mit der Verwendung kontrollierter Sprache die Erstellung von technischen Unterlagen und Benutzerinformation zu rationalisieren. Das vereinfacht die gesamte Schriftgutverwaltung und ermöglicht den Einsatz automatischer Übersetzungssysteme. Mit einigen Projekten auf Kostenteilungsbasis soll demonstriert werden, daß kontrollierte Sprache und der Einsatz von Editier- und Übersetzungssystemen in der Schriftgutverwaltung von Unternehmen verschiedener Branchen Kosten sparen hilft.

2.2. In der Informationsgesellschaft entsteht ein wachsender Bedarf nach Lokalisierung von Multimedia-Software und nach Übersetzung gesprochener und geschriebener Sprache. Um die Professionalität und Wettbewerbsfähigkeit der Lokalisierungs- und Multimedia-Unternehmen zu verbessern, wird ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für einige Kostenteilungsprojekte ergehen, mit denen die Integration von Lokalisierungsmethoden und -hilfsmitteln, die Schulung von Lokalisierungspersonal und die Erarbeitung von für KMU besonders wichtigen praktischen Regeln demonstriert werden.

2.3. Die Kommission wird auch die Nutzung von Netzwerken durch die Übersetzungs- und Dolmetschindustrie fördern. Diese Netzwerke verschaffen Zugang zu modernen Arbeitsmitteln, u. a. zu elektronischen Wörterbüchern, verbessern die Logistik, ermöglichen die Integration mit anderen Funktionen und verbessern das Funktionieren des Übersetzungsmarktes insgesamt. Ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wird die Konzeption und Realisierung eines europäischen Directory-Dienstes für Übersetzungen, die Konzeption einer europaweiten offenen Umgebung für Übersetzungen und die Demonstration des Tele-Dolmetschens zum Gegenstand haben. Die Beteiligung der Übersetzungsindustrie und des Berufsstands der Übersetzer ist vorgesehen.

3. Aktionsbereich 3: Förderung der Nutzung moderner sprachlicher Hilfen im öffentlichen Sektor in Europa

Angesichts ihrer Verpflichtungen in sprachlicher Hinsicht haben die Europäischen Institutionen und insbesondere die Kommission beträchtliche Summen für den Erwerb und die Verbesserung moderner Hilfen ausgegeben, die für eine effektive Bewältigung eines immer größeren Volumens an Übersetzungen und mehrsprachigen Dokumenten inzwischen unerläßlich sind. Durch die täglich geleistete Übersetzungsarbeit tragen sie außerdem zur Erstellung umfangreicher mehrsprachiger Ressourcen in den einzelnen Tätigkeitsbereichen der Gemeinschaft bei. Mit der Schaffung des Binnenmarkts und dem Wegfall der Binnengrenzen werden immer mehr Informationen zwischen den Verwaltungen der einzelnen Mitgliedstaaten übertragen. Für diese ergibt sich immer stärker die Notwendigkeit, moderne Sprachhilfen zu beschaffen, um die Kommunikation mit den anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern und kostengünstiger zu gestalten. Indem die Europäischen Institutionen ihre Erfahrungen - zum einen mit der Handhabung der Mehrsprachigkeit und zum anderen mit der gemeinsamen Anwendung der von den einzelnen Institutionen erarbeiteten Sprachressourcen - an die Verwaltungen der Mitgliedstaaten weitergeben, können sie helfen, durch Nutzung der Größenordnung Wirtschaftssteigerungen zu erreichen und die Kosten für die mehrsprachige Kommunikation zu senken.

Mit den hier vorgesehenen Maßnahmen soll die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten und den Europäischen Institutionen gefördert werden, um die Kosten der mehrsprachigen Kommunikation im öffentlichen Sektor in Europa zu senken, vor allem durch Einsatz moderner sprachtechnischer Hilfsmittel. So können die europäischen Institutionen als Katalysatoren wirken und erreichen, daß sich in Europa eine öffentliche Nachfrage entwickelt, die auf Normen oder gemeinsamen technischen Spezifikationen beruht.

3.1. Langfristig geht es darum, einen leistungsfähigen Dienst zur Handhabung der Mehrsprachigkeit zu schaffen, der den Bedürfnissen der Institutionen und einschlägigen Behörden der Mitgliedstaaten gerecht wird. Das fördert die Entstehung einer Infrastruktur, die eine gemeinsame Nutzung der in den Gemeinschaftsinstitutionen und Verwaltungen vorhandenen sprachtechnischen Hilfsmittel ohne Verlust von Funktionen ermöglicht, und es fördert die Konvergenz künftiger Entwicklungen. Es werden Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen für die Entwicklung von Hilfen und Systemen ergehen, mit denen Übersetzungszeit eingespart werden kann durch Erleichterung der Lokalisierung und Wiederverwendung von bereits übersetzten Texten oder Dokumentteilen sowie des Zugangs zu Terminologiedatenbanken. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Hilfen und Anwendungen zur Erleichterung der Arbeit von Dolmetschern.

3.2. Mit einigen Mitgliedstaaten bestehen bereits Kooperationsprojekte auf Kostenteilungsbasis zur Verbesserung terminologischer Hilfen und rechnergestützter Übersetzungssysteme; diese werden unter Einbeziehung weiterer Mitgliedstaaten fortgeführt.

3.3. Man wird sich besonders darum bemühen, die sprachlichen Hilfen für die neuen Amtssprachen der Gemeinschaft auf dasselbe Niveau wie bei den übrigen Sprachen zu bringen.

4. Flankierende Maßnahmen

Die Entstehung einer mehrsprachigen Informationsgesellschaft erfordert abgestimmte Strategien, die von den beteiligten Akteuren erarbeitet werden müssen: öffentliche Hand; Verbände und Institutionen, die auf die Entwicklung von Sprachressourcen und sprachlichen Hilfen hinarbeiten; Pilotbenutzer; Marktakteure, die Informationsdienste verbreiten oder Hilfen, Dienste und Systeme für Sprachverarbeitung liefern. Als Beitrag hierzu wird die Kommission folgende flankierende Maßnahmen durchführen:

- Konzertierung und Koordinierung zwischen den wichtigsten Akteuren, die am Aufbau einer mehrsprachigen Informationsgesellschaft mitwirken;

- Beurteilung der Fortschritte auf dem Weg zur mehrsprachigen Informationsgesellschaft und Erkennung der noch vorhandenen Hemmnisse;

- Förderung technischer Normen, die den sprachlichen Bedürfnissen der Benutzer entsprechen;

- Initiierung von Maßnahmen zur Unterrichtung und Sensibilisierung der Benutzer und Unterstützung des Austauschs optimaler Verfahren;

- Suche nach Möglichkeiten für eine gewinnbringende Kooperation mit Drittländern und mehrsprachigen internationalen Organisationen.

ANHANG II

MODALITÄTEN DER PROGRAMMDURCHFÜHRUNG

1. Die Kommission führt das Programm entsprechend der Spezifikation in Anhang I durch.

2. Die Ausführung erfolgt nach Möglichkeit auf Kostenteilungsbasis; dies gilt nicht für Entwicklungen, die ausschließlich für die Institutionen der EU bestimmt sind und für die die Kosten zu 100 % übernommen werden können. Die Gemeinschaftsbeihilfe übersteigt in der Regel nicht 50 % der Projektkosten, wobei dieser Anteil immer niedriger wird, je größer die Marktnähe des Projektes ist. Bei Hochschulen und anderen Einrichtungen, die nicht über eine analytische Buchführung verfügen, werden die zusätzlich anfallenden Kosten in voller Höhe erstattet.

3. Die Auswahl der Projekte auf Kostenteilungsbasis erfolgt in der Regel nach dem üblichen Verfahren. Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften werden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Die Ziele werden in enger Zusammenarbeit mit den Marktteilnehmern und dem in Artikel 4 genannten Ausschuß in Arbeitsprogrammen bestimmt.

4. In außergewöhnlichen Fällen kann die Kommission nach Stellungnahme des in Artikel 4 genannten Ausschusses auch unaufgefordert eingereichte Projektvorschläge berücksichtigen, wenn von ihnen besonders vielversprechende und für die Programmziele wichtige Entwicklungen zu erwarten sind und sie nicht im Rahmen des bei Aufrufen zu Vorschlägen üblichen Verfahrens eingereicht werden konnten.

5. Die Gestaltung der Infrastruktur für Sprachressourcen in Europa kann über koordinierte Maßnahmen unterstützt werden, die sich insbesondere über "Koordinierungsnetze" mit der Entwicklung mehrsprachiger Ressourcen beschäftigen. Dabei kann die Gemeinschaft bis zu 100 % der Koordinierungskosten übernehmen.

6. Vollständig von der Kommission im Rahmen von Studien- und Dienstleistungsverträgen finanzierte Projekte werden über Ausschreibungen entsprechend der Haushaltsordnung der Kommission durchgeführt. Hierbei wird Transparenz dadurch erreicht, daß das Arbeitsprogramm veröffentlicht und an Berufsverbände u. ä. verteilt wird.

7. Zur Ausführung des Programms wird die Kommission außerdem Tätigkeiten durchführen, die den allgemeinen Programmzielen und den spezifischen Zielen der einzelnen Aktionsbereiche dienen. Das umfaßt: Workshops, Seminare, Konferenzen, Studien, Veröffentlichungen, Sensibilisierungskampagnen, Schulungskurse, Projekte in Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten, den Europäischen Institutionen und internationalen Organisationen, Unterstützung der nationalen Sprach-Beobachtungsstellen und eine besondere Förderung der Entwicklung von Sprachhilfen und -ressourcen für die nicht gut ausgestatteten Gemeinschaftssprachen.