Entschließung zur Erwählung des Pantschen-Lama und zur Religionsfreiheit in Tibet
Amtsblatt Nr. C 017 vom 22/01/1996 S. 0200
B4-1499, 1516, 1522, 1544 und 1556/95 Entschließung zur Erwählung des Pantschen-Lama und zur Religionsfreiheit in Tibet Das Europäische Parlament, A. besorgt über die anhaltenden Verfolgungen der tibetischen buddhistischen Mönche durch die chinesischen Behörden, B. unter Hinweis darauf, daß die Regierung der Volksrepublik China die Erwählung eines neuen Pantschen-Lama verkündet hat und damit versucht, die vom Dalai- Lama vor fünf Monaten getroffene Wahl zu unterlaufen, was eine Missachtung der religiösen Traditionen des tibetischen Volkes und gleichzeitig die Politisierung einer Frage bedeutet, die in der tibetischen Geschichte immer rein religiöser Natur war, C. unter Betonung des Umstands, daß diese chinesische Intervention die tibetische Gesellschaft in Aufruhr versetzen könnte, D. unter Hinweis darauf, daß der Dalai-Lama am 14. Mai 1995 in freier Ausübung der ihm übertragenen geistlichen Befugnisse in der Person von Gedhun Chöky Nyima bereits die neue Reinkarnation des Pantschen-Lama erkannt hatte, E. in der Erwägung, daß Gedhun Chöky Nyima und seine Eltern sowie der Mönch, der ihn als Pantschen-Lama erkannt hatte, seit Juli 1995 nicht mehr in der Öffentlichkeit gesehen worden sind, F. voller Bestürzung darüber, daß das Vorgehen der chinesischen Regierung eine weitere Aushöhlung des Grundsatzes der freien Religionsausübung darstellt, G. angesichts der Unruhen im Anschluß an die Entscheidung der Regierung und unter Hinweis auf die Härte, mit der diese Unruhen niedergeschlagen wurden, Das Europäische Parlament, 1. verurteilt die Einmischung der Regierung der Volksrepublik China in die Benennung des Kandidaten für das Amt des Pantschen-Lama, die eine rein religiöse Angelegenheit ist, sowie die erzwungene Durchsetzung eines Kandidaten durch die chinesischen Behörden; 2. fordert die chinesischen Behörden mit Nachdruck auf, die Wünsche des tibetischen Volkes zu respektieren und den vom Dalai-Lama anerkannten Pantschen-Lama zu akzeptieren; 3. fordert die Regierung der Volksrepublik China auf, den Diplomaten der Union unverzueglich Gelegenheit zu geben, mit Gedhun Chöky Nyima, seinen Eltern und dem erwähnten Mönch zusammenzutreffen, um sich zu vergewissern, daß es ihnen gut geht; 4. fordert, daß sich die Regierung der Volksrepublik China verpflichtet, keinerlei Druck auf Gedhun Chöky Nyima und seine Familie auszuüben oder sie einzuschüchtern, auch was die ungehinderte Ausübung seiner geistlichen Rolle als Pantschen-Lama und daher auch seinen freien Zugang zur Ausbildung, die mit einer solchen Funktion verbunden ist, anbelangt; 5. fordert, daß die Regierung der Volksrepublik China den tibetischen Mönchen die volle Bewegungsfreiheit sowie die Freiheit zur Ausübung der Religion gewährt und insbesondere das Kloster Tashi Lumpo als historischen Sitz des Pantschen-Lama respektiert; 6. appelliert an die Vertreter des Rates und der Kommission, starken diplomatischen oder anderweitigen Druck auf die chinesischen Behörden auszuüben, damit sie ihre unannehmbaren Machenschaften gegen das tibetische Volk einstellen; 7. geht davon aus, daß die endgültige Entscheidung zur Fortführung des Panam- Projekts der Europäischen Union in Tibet so lange zurückgestellt werden sollte, bis die in dieser Entschließung enthaltenen Forderungen erfuellt sind; 8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Dalai-Lama, der Regierung der Volksrepublik China und der tibetischen Exilregierung zu übermitteln.