51995IP1356

Entschließung zum Atommüll und zur Umweltverschmutzung auf See

Amtsblatt Nr. C 323 vom 04/12/1995 S. 0113


B4-1356, 1368, 1373, 1388 und 1410/95

Entschließung zum Atommüll und zur Umweltverschmutzung auf See

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Nuklearemissionen aus dem britischen Kernkraftwerk Sellafield an der Ostküste der Irischen See sowie auf seine andere Entschließungen zur chemischen und nuklearen Umweltverschmutzung,

A. in Sorge über die ständige Zunahme der Verschmutzung der Umwelt durch gefährliche Abfälle aller Art,

B. in Kenntnis der Tatsache, daß die schottische Wiederaufbereitungsanlage Dounreay, in der importierte Nuklearabfälle behandelt werden, Anlaß zu Befürchtungen über die öffentliche Gesundheit und die Umwelt gibt,

C. in der Erwägung, daß die Britische Atomenergiebehörde bestätigt hat, daß sie zwischen 1950 und 1963 17.000 t Fässer mit schwach radioaktivem Material im Ärmelkanal versenkt hat,

D. in der Erwägung, daß British Gas Gaspipelines im Gebiet von Beaufort's Dyke in der Irischen See legen will, wo grosse Mengen von Sprengkörpern, chemischen Waffen und Atommüll abgelagert werden,

E. unter Hinweis auf Artikel 35 des Euratom-Vertrags sowie auf die Ankündigung der Kommission, daß sie Anwendbarkeit von Artikeln des Euratom-Vertrags auf Lagerstätten im Meer zwischen Schottland und Irland untersuchen werde,

1. weist nachdrücklich auf die Gefahren oft irreparabler Umweltschäden durch den Transport ausgebrannter Kernbrennstäbe in der Luft, auf Schiene, Strasse oder zur See hin;

2. fordert die Betreiber aller Nuklear- und Wiederaufbereitungsanlagen auf, jede Kontaminierung der Umwelt zu vermeiden, und fordert alle, die chemische oder Nuklearabfälle ins Meer eingeleitet haben, auf, der Kommission unverzueglich umfassend Rechenschaft darüber abzugeben;

3. fordert die Kommission auf, im Rahmen des Euratom-Vertrags eine genaue Untersuchung über die Ablagerung von Atommüll im Ärmelkanal und in der Irischen See und die damit verbundenen möglichen Auswirkungen auf die Volksgesundheit und den Umweltschutz sowie über die Notwendigkeit der Bergung und Lagerung des Atommülls durchzuführen;

4. fordert die Kommission auf, die Kontrollvorkehrungen der Regierung des Vereinigten Königreichs für die erwähnten Zonen gemäß Artikel 35 des Eurotam- Vertrags zu prüfen;

5. fordert die Kommission weiterhin auf, gemeinsam mit der britischen Regierung eine umfassende Inspektion des gesamten Unterwasserbereichs des Nordkanals zwischen Schottland und Irland sowie anderer bekannter Lagerstätten für Munition und Atommüll wie Hurd Deep in der Nähe der Kanalinseln durchzuführen;

6. drängt darauf, daß British Gas so lange keine Pipelines im Gebiet von Beaufort's Dyke legt, bis eine umfassende Untersuchung dieses Gebiets durchgeführt wurde;

7. fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, daß sich die bevorstehende Regierungskonferenz mit den Befürchtungen im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und insbesondere mit der Frage der Rechtsgrundlage befasst, die die Ergreifung von Maßnahmen ermöglicht, um diese Befürchtungen auszuräumen;

8. ist der Auffassung, daß die abfallerzeugenden Länder für die Beseitigung ihrer Kernabfälle selbst verantwortlich sind, und fordert die Mitgliedstaaten der EU auf, eine Politik auf der Grundlage des Verursacherprinzips zu betreiben;

9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Generalsekretär der IÄA zu übermitteln.