51995IP1149

Entschließung zum Hochwasser und zu den Überschwemmungen in zahlreichen Regionen Italiens

Amtsblatt Nr. C 269 vom 16/10/1995 S. 0180


B4-1149 und 1162/95

Entschließung zum Hochwasser und zu den Überschwemmungen in zahlreichen Regionen Italiens

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, daß die Regionen Lombardei, Piemont, Ligurien, Toscana und Latium zwischen dem 12. und 16. September 1995 von Überschwemmungen heimgesucht wurden, die durch heftige schauerartige Regenfälle verursacht wurden und wodurch die Menschen, die Umwelt und etliche Strukturen schwere Schäden erlitten haben,

B. in der Erwägung, daß auch viele süditalienische Regionen im Sommer 1995 von heftigen wolkenbruchartigen Regenfällen verwüstet wurden,

C. unter Hinweis darauf, daß die am meisten betroffenen Gebiete sowohl Industrie- als auch Agrargebiete sind und in der Gegend zwischen Varese und Mailand (Cavaria, Cassano Magnago, Cairate und Olgiate), in der Gegend von Como und in den Grenzgebieten von Porto Ceresio und Ponte Tresa liegen,

D. unter Hinweis darauf, daß Cavaria und das gesamte Valle Olona bereits 1992 und 1994 von wolkenbruchartigen Regenfällen heimgesucht worden waren und daß Piemont, wo die Weinlese unterbrochen wurde, bereits im vergangenen Herbst von Überschwemmungen verwüstet wurde,

E. in der Erwägung, daß die Hauptursache für diese Naturkatastrophe die ungewöhnlich heftigen Regenfälle waren und daß die anschließenden Überschwemmungen, Berg- und Erdrutsche überall dazu geführt haben, daß Strassen, Autobahnen und Bahnstrecken unterbrochen und einige Grenzuebergänge blockiert wurden,

F. in der Erwägung, daß Menschen, Wohnungen, Fabriken, Handwerksbetriebe, landwirtschaftliche Betriebe und Fremdenverkehrsstrukturen in allen betroffenen Gebieten von der Gewalt der Unwetter getroffen wurden und das Ökosystem selbst in vielen Fällen beeinträchtigt wurde,

G. unter Hinweis darauf, daß diese Katastrophen, die auch auf die Klimaänderungen zurückzuführen sind, immer wieder und immer häufiger in fast allen Mitgliedstaaten auftreten und verheerende Auswirkungen im menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Bereich haben,

H. angesichts der Verpflichtung, die die Kommission am 1. Februar 1995 eingegangen ist, nämlich den Opfern der Überschwemmungen in den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Deutschland im Rahmen einer europäischen Strategie zur Verhinderung der Überschwemmungen Hilfe zu leisten,

Das Europäische Parlament,

1. spricht der Bevölkerung der betroffenen Regionen und den Obdachlosen seine Solidarität aus;

2. ersucht die Kommission nachdrücklich, innerhalb kürzester Zeit die geplanten Soforthilfemaßnahmen im Rahmen einer neuen Politik der Raumordnung durchzuführen, um alle erforderlichen konkreten Initiativen der Solidarität zu fördern;

3. ersucht die Kommission, die nationalen zuständigen Behörden aufzufordern, die betroffenen Regionen über die Durchführung einer wirksamen Vorsorge- und Bekämpfungsstrategie gemäß Artikel 130 r des EG-Vertrags - wo es heisst, daß Umweltbeeinträchtigungen an ihrem Ursprung zu bekämpfen sind anstatt nur nachträglich zu intervenieren - zu unterstützen;

4. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, daß die Bevölkerung, die materiellen Schaden erlitten hat, sobald wie möglich tatsächlich entschädigt wird;

5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den betroffenen regionalen und lokalen Behörden zu übermitteln.