51995IP1067

Entschließung zu Srebrenica

Amtsblatt Nr. C 249 vom 25/09/1995 S. 0168


B4-1067, 1068, 1069 und 1071/95

Entschließung zu Srebrenica

Das Europäische Parlament,

A. erschüttert über den Fall Srebrenicas, der letzten einer langen Reihe von vorhersehbaren Demütigungen für die Vereinten Nationen,

B. zutiefst beunruhigt über die Sicherheit der dort lebenden 40.000 Menschen nach der Gefangennahme des holländischen UN-Kontingents, das mit einer friedenserhaltenden Mission in Srebrenica betraut war,

C. in der Erwägung, daß Srebrenica die erste von sechs von den UN mit Zustimmung der bosnischen Regierung und der bosnischen Serben eingerichteten Schutzzonen war, die "frei von jedem bewaffneten Angriff oder sonstigem feindlichen Akt bleiben sollten",

D. unter Betonung der Tatsache, daß es den Vereinten Nationen, nachdem sie die Bevölkerung Srebrenicas entwaffnet hatten, nicht gelungen ist, die Sicherheit der Enklave zu gewährleisten und daß jetzt deswegen die Stellung der anderen sicheren Zufluchtsorte ernsthaft bedroht ist,

E. in der Erwägung, daß die Folgen für Bosnien, für die Stabilität des Balkans insgesamt, für die Aussichten für Europa auf eine sichere und blühende Zukunft und sogar für den Weltfrieden äusserst schwerwiegend sein werden, wenn diese katastrophale Situation nicht rückgängig gemacht werden und Aggressionen weiterhin erfolgreich sein sollten,

F. in der Feststellung, daß die Eroberung der Stadt Srebrenica das Risiko einer Ausweitung des Krieges auf zahlreiche Regionen des früheren Jugoslawien vergrössert hat,

G. in Kenntnis des Appells des Ministerpräsidenten des Republik Bosnien- Herzegowina, seinem Volk zur Hilfe zu kommen,

Das Europäische Parlament,

1. verurteilt die Eroberung der Stadt Srebrenica durch Truppen der bosnischen Serben auf das Schärfste;

2. verlangt den sofortigen Rückzug dieser Truppen auf Stellungen ausserhalb der Schutzzone;

3. lehnt die zur Komplizenschaft gewordene falsche Neutralität ab, die nicht zwischen den Vollziehern der ethnischen Säuberungen und ihren Opfern unterscheidet, und ist der Ansicht, daß die UNO sich in keiner Weise passiv gegenüber der jetzigen Lage in Bosnien verhalten kann, ohne als Komplize bei den anhaltenden Greueltaten betrachtet zu werden;

4. fordert den UN-Sicherheitsrat auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der UN-Truppen in Bosnien-Herzegowina und der Zivilbevölkerung in den sogenannten Schutzzonen zu gewährleisten;

5. fordert, daß die UNO-Truppen in Bosnien-Herzegowina gestärkt und nicht zurückgezogen werden und ihre Möglichkeiten verbessert werden, ihr Mandat zu erfuellen, die ungehinderte Beförderung der humanitären Hilfe zu schützen, daß die Blockaden beendet und der Beschuß der Schutzzonen gestoppt wird, und verlangt ein neues Mandat für die Schnelle Eingreiftruppe, damit sie bei der Durchführung dieser Aufgaben helfen kann;

6. verlangt von der UNO, ihre verfehlte "Containment"-Politik zu beenden, die auf der einen Seite Bosnien daran hindert, sich selbst die Mittel zur Selbstverteidigung zu verschaffen, und auf der anderen Seite nicht imstande ist, den Schutz der bosnischen Bevölkerung zu gewährleisten;

7. erkennt uneingeschränkt das Selbstverteidigungsrecht des bosnischen Volkes gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen an;

8. vertritt die Auffassung, daß die Menschen in Bosnien unter Lebensgefahr Werte verteidigen, auf die sich die Europäische Union gründet;

9. beharrt darauf, daß kein Friedensplan auf der ethnischen Teilung Bosnien- Herzegowinas basieren kann, die den Grundsätzen, auf denen die Europäische Union beruht, vollkommen widersprechen würde, Grundsätze, die ebenfalls von allen OSZE-Mitgliedern unterschrieben wurden;

10. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, den Mitgliedstaaten des UN- Sicherheitsrates, der Regierung und dem Parlament Bosnien-Herzegowinas sowie den Generalsekretären von UNO, NATO, WEU und OSZE zu übermitteln.