Entschließung zum Kernkraftwerk Mochovce
Amtsblatt Nr. C 089 vom 10/04/1995 S. 0163
B4-0420, 0484, 0485, 0492, 0496 und 0499/95 Entschließung zum Kernkraftwerk Mochovce Das Europäische Parlament, - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 1995 zum Mochovce- Vorhaben ((Teil II Punkt 10 des Protokolls dieses Datums.)), - unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 15. Dezember 1993 zur nuklearen Sicherheit in den Ländern Osteuropas und in der GUS ((ABl. C 20 vom 24.01.1994, S. 107.)) sowie zur nuklearen Sicherheit ((ABl. C 20 vom 24.01.1994, S. 110.)), - in Kenntnis des Beschlusses des Rates 94/179/Euratom zur Änderung des Beschlusses 77/270/Euratom zwecks Ermächtigung der Kommission, im Hinblick auf einen Finanzbeitrag zur Verbesserung des Wirkungsgrads und der Sicherheit von Kernkraftanlagen in bestimmten Drittländern Euratom-Anleihen aufzunehmen ((ABl. L 84 vom 29.03.1994, S. 41.)), und der Stellungnahme des Parlaments vom 20. Januar 1994 zu diesem Thema ((ABl. C 44 vom 14.02.1994, S. 169. )), - in Kenntnis der Anhörung des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie vom 1. März 1995, der auch Mitglieder anderer zuständiger Ausschüsse beiwohnten (Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz, Haushaltsausschuß, Ausschuß für Haushaltskontrolle), - in Anbetracht der Beiträge der geladenen Vertreter und Sachverständigen auf dieser Anhörung, A. in der Erwägung, daß die Europäische Union bei der Entscheidung über den Bau des Kernkraftwerks Mochovce eine wichtige Rolle spielt, B. in der Erwägung, daß es im Einklang mit seinen früheren Standpunkten zur nuklearen Sicherheit einer kohärenten Strategie grosse Bedeutung beimisst, die den höchstmöglichen Schutz für seine Bürger gewährleistet; in der Erwägung, daß es daher von grösster Bedeutung ist, daß keinerlei Zweifel mehr über die Sicherheit einer in Bau befindlichen Kernkraftanlage fortbestehen, zumal wenn ein solches Projekt von der Europäische Union mitfinanziert wird, C. in der Erwägung, daß die Gewährung von Mitteln durch die EBWE und die Europäische Union für die Fertigstellung der Kernkraftanlage Mochovce letztlich als Präzedenzfall für ähnliche Projekte in Osteuropa betrachtet werden könnte, D. unter besonderem Hinweis darauf, daß Fragen der Entsorgung des beim Betrieb des Atomkraftwerkes anfallenden Atommülls im Rahmen der verwendeten Szenarien völlig ausgeklammert wurden, E. unter Hinweis darauf, daß die Frage der vollen Verantwortung im Falle eines Unfalls nicht geklärt ist, F. unter besonderem Hinweis darauf, daß das geplante Sicherheitskonzept für den Mochovce-Reaktor - Verzicht auf ein Containment und Einsatz eines "bubble condensers" - in keinem EU-Mitgliedsland genehmigungsfähig wäre, G. im Bewusstsein der grossen Unruhe weiter Teile der Bevölkerung der Slowakischen Republik und der Nachbarländer, insbesondere Österreichs, wo 1,2 Millionen Unterschriften gegen dieses Projekt gesammelt wurden, H. in der Erwägung, daß der Präsident der Kommission am 2. März 1995 ihm gegenüber erklärt hat, das Darlehen zur Verbesserung des Kraftwerks von Mochovce werde davon abhängig gemacht, daß die Auflagen bezueglich der Stillegung des Werks von Bohunice streng und formell eingehalten werden, I. in dem Bewusstsein, daß die Europäische Union eine wichtige Aufgabe besitzt, indem sie den Ländern Mittel- und Osteuropas bei ihren Bemühungen helfen sollte, die Sicherheit und den Wirkungsgrad der derzeit in Betrieb befindlichen Kernkraftanlagen zu verbessern; daher erpicht auf eine optimale Verwendung der Euratom-Anleihen, J. in der Erwägung, daß es stets darauf gedrungen hat, daß kurzfristige Maßnahmen mit einer kohärenten Strategie zur Ersetzung und Stillegung der unsichersten Kernkraftanlagen einhergehen; in diesem Zusammenhang besorgt über widersprüchliche Informationen seitens der slowakischen Behörden betreffend die Möglichkeit einer Stillegung der Anlage von Bohunice, K. in der Erwägung, daß die Kernkrafterzeugung im Wettbewerb mit anderen Stromquellen gesehen werden muß und daß den möglichen Nachfragetrends, vor allem im Lichte des Potentials und der Bemühungen um eine Rationalisierung der Energieverwendung, Rechnung zu tragen ist, 1. ist der Auffassung, daß jedes Land innerhalb und ausserhalb der Europäischen Union das Recht hat, sich für oder gegen die nukleare Option zu entscheiden, solange die Sicherheitsregeln streng eingehalten werden und das betreffende Land den Kernwaffensperrvertrag unterzeichnet hat; 2. ist der Auffassung, daß eine finanzielle Hilfe der EBWE und der Europäischen Union von den folgenden Bedingungen abhängig gemacht werden sollte: - Prüfung durch Euratom, daß die EU-Sicherheitsnormen strikt angewandt werden; - Aufstellung eines vertraglich verbindlichen Zeitplans, um sicherzustellen, daß die Blöcke I und II des Kernkraftwerks Bohunice stillgelegt werden und die Sicherheitssituation in den anderen Blöcken dieser Anlage bewertet wird; - Durchführung einer öffentlichen Anhörung in Österreich nach den in der ESPOO-Konvention niedergelegten Bestimmungen; - Klärung der Frage, welche langfristigen Regelungen für die Entsorgung der Kernabfälle vorgesehen sind; 3. ist ferner nach Anhörung der Sachverständigen am 1. März 1995 der Auffassung, daß noch ernsthafte Zweifel über die künftige Sicherheit der Kernkraftanlage von Mochovce fortbestehen; ist insbesondere nicht davon überzeugt, daß die westlichen Sicherheitsstandards erreicht werden; 4. fordert, daß die Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Gasdampfkraftwerkes gegenüber der Mochovce-AKW-Option - so wie es die Vereinbarung zwischen Ministerpräsident Meciar und Bundeskanzler Vranitzky vorsieht - abgewartet wird, bevor die Entscheidung der Kreditvergabe gefällt wird; 5. ist überdies nicht davon überzeugt, daß die Fertigstellung der Kernkraftanlage Mochovce die kostengünstigste Option darstellt; weist darauf hin, daß es Anzeichen dafür gibt, daß alternative, ebenso rentable Lösungen denkbar wären; denkt in diesem Zusammenhang besonders an die Option Gasturbinen; 6. fordert, daß die Kommission erklärt, wie und wann die einzelnen Empfehlungen der Riskaudit-Studie eingehalten und durchgeführt werden sollten; 7. fordert die EBWE, die EIB und die Kommission daher auf, für dieses Projekt so lange keine Mittel bereitzustellen, wie Zweifel über die Erfuellung der in Ziffer 2 genannten Sicherheitsbedingungen fortbestehen; verlangt eine Kommissionserklärung und einen Bericht von Euratom innerhalb der nächsten sechs Monate über die Erfuellung dieser Bedingungen und fordert, daß ihm dieser Bericht so rasch wie möglich übermittelt wird; 8. ersucht die Kommission, die Slowakische Republik auf Wunsch soweit möglich dabei zu unterstützen, brauchbare alternative Lösungen bezueglich des Energiebedarfs anzuwenden; 9. fordert die Kommission ferner auf, ihm so rasch wie möglich nach Rücksprache mit den betreffenden Ländern einen Energieentwicklungsplan für Mitteleuropa, wie von ihm in seiner obengenannten Stellungnahme vom 20. Januar 1994 verlangt, zu übermitteln mit dem Ziel, die Stromerzeugungsquellen zu diversifizieren, die Energie wirtschaftlich einzusetzen und die Abhängigkeit von der Kernenergie zu verringern; 10. fordert, daß dieser Plan, der sich vorwiegend auf erneuerbare und umweltfreundliche Energien stützen sollte (wie Wasserkraft oder Gas), finanziellen Vorrang erhält; 11. fordert seinen Ausschuß für Forschung, technologische Entwicklung und Energie auf, parallel dazu im Rahmen eines Initiativberichts politische Leitlinien für die Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS im Bereich der Energiepolitik auszuarbeiten; 12. ersucht die Kommission, die Initiative zu ergreifen, um eine hochrangige Regionalkonferenz zur Frage der Energieentwicklung und des Umweltschutzes in Mitteleuropa einzuberufen; 13. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der EBWE, der EIB und der slowakischen Regierung zu übermitteln.