51995IP0327

Entschließung zum XXIV. Bericht der Kommission über die Wettbewerbspolitik

Amtsblatt Nr. C 065 vom 04/03/1996 S. 0090


A4-0327/95

Entschließung zum XXIV - Bericht der Kommission über die Wettbewerbspolitik

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis des XXIV. Berichts der Kommission über die Wettbewerbspolitik - 1994 (KOM(95)0142 - C4-0165/95),

- unter Hinweis auf die Antwort der Kommission auf seine Entschließung vom 16. März 1995 zum XXIII. Bericht ((ABl. C 89 vom 10.04.1995, S. 146.)),

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Recht und Bürgerrechte und des Ausschusses für Aussenwirtschaftsbeziehungen (A4-0327/95),

A. unter Hinweis auf die weitergehende Liberalisierung der Handels- und Dienstleistungsströme im Zuge der Umsetzung der Ergebnisse der Uruguay-Runde, durch die den international tätigen Unternehmen global ein immer grösserer Handlungsspielraum geschaffen wird,

B. in der Erwägung, daß das Streben nach freiem und lauterem Wettbewerb anhand bestimmter Regeln einer der Ecksteine des einheitlichen Binnenmarktes und der europäischen Integration ist,

C. unter Hinweis darauf, daß die Wettbewerbspolitik darauf gerichtet sein muß, Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugung und Verteilung zu fördern, um so zur Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen, wobei die Interessen aller am Produktions- und Verteilungsprozeß Beteiligten (Unternehmer, Arbeitnehmer, Verbraucher und Umwelt) zu schützen sind,

1. begrüsst diesen XXIV. Bericht der Kommission über die Wettbewerbspolitik und die im wesentlichen korrekte Anwendung der gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln, die dort bezeugt ist, sowie ferner die gesonderte Broschüre, in der die Entscheidungen und Entwicklungen des Jahres leicht verständlich zusammengefasst sind;

2. begrüsst die gegenüber 1993 beträchtliche Verringerung der anhängigen Fälle gemäß Artikel 85 und 86 EGV sowie die energischen Maßnahmen der Kommission gegen bestimmte grosse Kartelle in wirtschaftlichen Schlüsselsektoren;

3. stellt die zunehmende Komplexität der Aufgaben der Kommission angesichts der rapiden Entwicklung bei den strategischen Vereinbarungen und der Schwierigkeiten bei der Abwägung ihrer positiven Aspekte gegen die Notwendigkeit der Erhaltung des freien Wettbewerbs fest;

4. stellt ferner die beträchtliche Zunahme der Zahl der Mitteilungen über Konzentrationen fest, insbesondere der Zunahme bei den Fällen, die eingehender überprüft werden müssen;

die Wettbewerbsbehörde

5. äussert sich besorgt über den grossen Rückstand an Veröffentlichungen von Beschlüssen der GD IV-Wettbewerb, der offensichtlich z.T. auf Übersetzungsrückstände zurückzuführen ist; fordert zusätzliche Mittel für die GD und verstärkte Aufmerksamkeit für die Verbesserung der Organisationstruktur sowie für den Zugang zu Informationstechnologien; lobt gleichwohl die Tatsache, daß vor allem die Fusions-Task Force ihre Beschlüsse zuegig und effektiv fasst;

6. bedauert sehr die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Generaldirektionen der Kommission, wodurch bestimmte Angelegenheiten im Bereich der staatlichen Beihilfen von anderen Generaldirektionen als der GD IV geprüft werden, und schlägt vor, sämtliche Fälle im Bereich der staatlichen Beihilfen von der GD IV prüfen zu lassen, damit diese zu einer echten Wettbewerbsbehörde der Europäischen Union wird;

Transparenz und Subsidiarität

7. betrachtet Offenheit und Transparenz als lebenswichtige Voraussetzungen für die öffentliche Akzeptanz der Wettbewerbspolitik; begrüsst in diesem Zusammenhang die Initiative der GD IV der Kommission, regelmässig Mitteilungen zu aktuellen Fällen im Bereich der Wettbewerbspolitik herauszugeben; fordert jedoch eine weitere Verbesserung der Information durch die GD IV insbesondere über Fälle, in denen es um staatliche Beihilfen geht;

8. ist der Auffassung, daß kleine und mittlere Unternehmen häufig nicht genügend Informationen über für sie wichtige Entscheidungen erhalten bzw. nur mit Schwierigkeiten erhalten können, und schlägt eine Art Hotline zur GD IV vor, über die KMU solche wichtigen Informationen erhalten können;

9. unterstützt die Bestrebungen, eine Dezentralisierung der Anwendung der Wettbewerbsregeln zu fördern, um so die entscheidende Ausgewogenheit zwischen Subsidiarität und der Notwendigkeit gleichartiger Rahmenbedingungen für den Wettbewerb ("level playing field") zu gewährleisten; warnt jedoch entschieden vor allen Bestrebungen, die Wettbewerbspolitik zu renationalisieren;

10. fordert eine Stärkung der demokratischen Kontrolle der Wettbewerbspolitik in der Europäischen Union und schlägt diesbezueglich vor, daß das für Wettbewerbsfragen zuständige Mitglied der Kommission den Ausschuß für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik des Parlaments persönlich über die jüngsten Entscheidungen und Entwicklungen im Bereich der Wettbewerbspolitik unterrichtet; diese Unterrichtung sollte regelmässig nach einem gemeinsam mit dem betreffenden Ausschuß vereinbarten Modus erfolgen;

11. beauftragt seinen zuständigen Ausschuß, die Entwicklung der Wettpolitik einmal jährlich, und vor allem im Rahmen der Aussprache über den von der Kommission vorgelegten Jahresbericht über die Wettbewerbspolitik, zu erörtern und seine politische Bewertung dieses Berichts dem Plenum vorzutragen;

12. fordert die Kommission auf, einen Jahresbericht über die Industriepolitik auszuarbeiten, der zusammen mit den Jahresberichten über die Wettbewerbspolitik und den Binnenmarkt geprüft werden soll;

13. fordert, daß im Rahmen des Jahresberichts grössere Anstrengungen unternommen werden, um die Auswirkungen der Wettbewerbspolitik auf andere Politikbereiche, insbesondere die Sozial-, Regional- und Umweltpolitik zu bewerten;

die Herausforderungen für die Wettbewerbspolitik

14. ist der Auffassung, daß die Wirtschafts- und Währungsunion ein völlig neues Wettbewerbsumfeld schaffen wird, worin Abwertung nicht länger ein Instrument der Wirtschaftspolitik sein wird; fordert die Kommission auf sicherzustellen, daß staatliche Beihilfen nicht als Alternative zur Abwertung gesehen werden, um bestimmten Industrien oder Sektoren Vorteile zu verschaffen, sondern daß Haushaltszwänge die Begrenzung der Möglichkeiten staatlicher Beihilfen erfordern;

15. erinnert daran, daß im Weißbuch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung die Bedeutung der Wettbewerbspolitik für die industrielle Umstrukturierung unterstrichen wird, und fordert, daß der Kommission vorliegende Wettbewerbsfälle, die Auswirkungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen haben, vor diesem Hintergrund betrachtet werden;

16. ist der Auffassung, daß die Kommission die Vereinbarungen zwischen Unternehmen in Märkten wie Telekommunikation und Informationstechnologie, die Liberalisierung und Globalisierung ausgesetzt sind, sowie Vereinbarungen, die Forschungs- und Entwicklungsbemühungen der Unternehmen wesentlich verbessern können, entgegenkommender behandeln sollte;

17. fordert eine gründliche Überprüfung der Durchführung der Verordnung Nr. 17 des Rates zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrags ((ABl. 13 vom 21.02.1962, S. 204.)) und schlägt in diesem Zusammenhang vor, daß die Kommission eine entgegenkommendere Haltung gegenüber vertikalen Vereinbarungen in Sektoren einnimmt, die normalerweise transparenter als horizontale Vereinbarungen sind und mit Vollendung des Binnenmarktes sicher noch üblicher werden;

18. fordert erneut Fortschritte im Hinblick auf die Senkung der Umsatzschwellen, oberhalb deren eine Konzentration als Vorgang von gemeinschaftlicher Dimension angesehen werden sollte, und weist darauf hin, daß die fortgeschrittene Integration des Binnenmarktes niedrigere Grenzwerte erfordert;

19. begrüsst die Einrichtung eines speziellen Kartellreferats in der GD IV der Kommission, dessen einzige Aufgabe es sein wird, Kartelle aufzudecken und Beschlüsse auszuarbeiten, die zu deren Verbot und zur Ahndung mit Geldbussen führen;

20. begrüsst die bereits unternommenen Schritte im Hinblick auf die Einführung des Wettbewerbs in Sektoren, die bislang von den nationalen Regierungen geschützt wurden; fordert, daß dieser Prozeß fortgesetzt wird, erinnert jedoch an die Notwendigkeit einer Rahmenregelung zur Gewährleistung der öffentlichen Interessen und zur Beachtung der Grundsätze der Universalität, Kontinuität und Transparenz in den Sektoren Telekommunikation und Energie, die für den Begriff der öffentlichen Dienstleistung von entscheidender Bedeutung sind;

21. fordert die Kommission auf, Vorschläge für die Definition und Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen auszuarbeiten, und verlangt, daß auf der Regierungskonferenz 1996 eine Definition öffentlicher Dienstleistungen in den Vertrag aufgenommen wird;

22. wendet sich gegen die Anwendung von Artikel 90 Absatz 3 EGV, wenn die Kommission eine Richtlinie ohne demokratische Überprüfung durch das Europäische Parlament erlassen hat;

23. fordert, daß der Prozeß eines Strukturwandels im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen unter Beachtung der Grundsätze, die den Begriff der öffentlichen Dienstleistung charakterisieren, im Rahmen der Wettbewerbspolitik angemessen berücksichtigt wird;

24. weist darauf hin, daß die Wettbewerbspolitik mit einer wirksamen Politik zur Finanzierung und genauen Definition eines universalen Dienstes in den Bereichen einhergehen muß, die allen europäischen Bürgern ungeachtet ihres Wohnorts oder ihrer sozialen Situation gewisse Dienstleistungen garantieren, und fordert, daß die Anwendung des Artikels 90 Absatz 3 EGV für diesen Bereich ausgesetzt wird;

25. fordert die Kommission auf, andere Politikbereiche wie die Entwicklung des Binnenmarktes und Wirtschaftswachstums, Beschäftigung und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union in die Anwendung des Wettbewerbsrechts einzubeziehen;

26. bedauert es, daß bislang keine Überprüfung der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen ((ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 1.)) erfolgt ist, und fordert die sofortige Durchführung einer solchen Überprüfung;

27. fordert die Kommission auf, die Vorschriften über die Gewährung staatlicher Beihilfen strikt anzuwenden und diese in ihrer Regionalpolitik mit den Grundsätzen des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und dem Schutz der gemeinschaftlichen Interessen zu koordinieren;

28. fordert die Kommission auf, die Telekommunikations- und Postdienste vollständig für den Wettbewerb zu öffnen, jedoch dafür zu sorgen, daß die Verbraucher in allen Teilen der Gemeinschaft unverändert einen effizienten Dienst in Anspruch nehmen können;

29. stellt fest, daß die Anwendung der Wettbewerbsvorschriften auf öffentliche Dienstleistungen zwar fortlaufend geprüft werden sollte, daß jedoch das Dienstleistungsniveau, auf das die Bürger der Union einen berechtigten Anspruch haben, unverändert beibehalten werden muß;

30. fordert die Kommission auf, eng mit den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten und anderen Einrichtungen, beispielsweise den US-Behörden und der Welthandelsorganisation (WTO), bei der Schaffung eines weltweiten Rahmens für umweltgerechte Entwicklung und fairen Wettbewerb zusammenzuarbeiten und gleichzeitig ihrer Verpflichtung nachzukommen, die eigenen Interessen der Gemeinschaft im Bereich der Wettbewerbspolitik auf internationale Ebene zu wahren;

Verbindung zwischen Wettbewerbspolitik, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

31. stellt fest, daß die Binnenmarktformel - Abbau der Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten in Verbindung mit einer starken Wettbewerbspolitik - zwar beträchtliche Vorteile gebracht, die eigentlichen Probleme Europas, nämlich den Mangel an Wettbewerbsfähigkeit und die strukturelle Arbeitslosigkeit, aber nicht gelöst hat;

32. fordert daher eine eingehende Untersuchung der Beziehungen zwischen Wettbewerbspolitik, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung;

33. fordert die Kommission auf, unter Nutzung aller zur Verfügung stehenden Instrumente des Vertrags eine aktive Industriepolitik zu entwickeln, um so ein ausgewogenes Zusammenspiel der Politiken auf EU-Ebene zu gewährleisten;

34. begrüsst die im Jahresbericht enthaltene Erkenntnis, daß mit zunehmender Globalisierung bei der Definition der relevanten Märkte oder der tatsächlichen oder potentiellen Konkurrenten auch Drittländer berücksichtigt werden sollten;

35. begrüsst ferner die positive Einstellung der Kommission zu Formen der Zusammenarbeit, die die Effizienz und damit die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen steigern;

36. begrüsst die Versuche zur Förderung der Technologietransfers durch Vereinfachung des Rechtsrahmens für Patent- und Know-how-Lizenzverträge;

37. fordert mehr Klarheit in bezug auf den Handlungsspielraum für die Zusammenarbeit zwischen den KMU im Rahmen der Wettbewerbspolitik;

staatliche Beihilfen

38. ist insbesondere beunruhigt über den Umfang der staatlichen Beihilfen für die europäischen Fluggesellschaften und fordert eine strikte Anwendung des Prinzips der nur einmaligen Gewährung von Beihilfen;

39. fordert gleichwohl, daß staatliche Beihilfen für die Konversion von Industrien, die von den Strukturveränderungen betroffen sind, sowie Übergangsbeihilfen für die betroffenen Arbeitnehmer weiterhin möglich sind;

40. räumt ein, daß staatliche Beihilfen nicht nur zur Wahrung nationaler Interessen, sondern auch zur Förderung von Gemeinschaftsinteressen gewährt werden sollten, und ist der Meinung, daß der Ansatzpunkt für effiziente Interventionen sich bis zu einem gewissen Grade auf die europäische Ebene verlagert hat;

41. ist der Auffassung, daß Unternehmen ein fundamentales Recht darauf haben, sich selbst gegen willkürliche staatliche Eingriffe zu schützen, die Eigentumsrechte durch Wettbewerbsverzerrungen zunichte machen können, die Rechte Dritter sollten zwecks Schaffung einer neuen Kultur gestärkt werden, die sich gründet auf:

- das Informationsrecht,

- das Recht auf Anhörung,

- das Recht auf Stellungnahme vor Entscheidungen,

- das Recht auf Regreß für Rechtshilfe;

42. begrüsst die Erkenntnis der Kommission, daß die Beihilfen für Forschung und Entwicklung und für die KMU nicht gekürzt werden können, und fordert eine Klarstellung in bezug auf die Beihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere in Anbetracht der aktiven Arbeitsmarktpolitik, für die das Weißbuch über Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (KOM(93)0700 - C3-0509/93) plädiert;

43. betont, daß Übernahmen und Fusionen für die Arbeitnehmer in den betreffenden Unternehmen schwerwiegende Auswirkungen haben können, und fordert eine Neuformulierung der Wettbewerbspolitik, bei der sozialen Faktoren Rechnung getragen wird;

44. stellt fest, daß in der Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen ((ABl. L 254 vom 30.09.1994, S. 64.)) die feste Entschlossenheit der Kommission deutlich wird, das Recht der Arbeitnehmer auf unabhängige Vertretung in grenzueberschreitenden Unternehmen der Union zu schützen;

45. fordert die Kommission auf, alle möglichen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, daß dieses grundlegende demokratische Prinzip auch bei Fusionen oder Zusammenschlüssen von EU-Unternehmen oder mit Unternehmen ausserhalb der Union beachtet wird;

internationale Aspekte

46. begrüsst die Bemühungen der Kommission, auf internationaler Ebene Wettbewerbsverhaltensregeln einzuführen, und ist der Auffassung, daß das neue Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sowie die ÖCD-Vereinbarung über Beihilfen für den Schiffbau wichtige Schritte in Richtung auf eine engere internationale Zusammenarbeit sind;

47. weist darauf hin, daß die weitere Liberalisierung der Handels- und Dienstleistungsströme nur dann zum Wohle der Allgemeinheit, insbesondere der Verbraucher, beitragen wird, wenn zugleich auf internaler Ebene einheitliche und bindende Regelungen für unternehmerisches Handeln geschaffen werden;

48. spricht sich daher für eine baldige Aufnahme von Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation mit dem Ziel aus, wettbewerbspolitische Mindestnormen und den sozialen sowie den Umweltschutz in das multilaterale Welthandelssystem aufzunehmen;

49. fordert die Kommission auf, dem Rat den Entwurf eines entsprechenden Verhandlungsmandats zu unterbreiten;

50. sieht als wichtigste Elemente einer internationalen Wettbewerbsordnung das Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen zwischen Unternehmen (Kartellen), eine Kontrolle grenzueberschreitender Fusionen sowie einen Kodex für staatliche Beihilfen an, wobei die innerhalb der WTO vorgesehenen Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen für Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen sind;

51. weist insbesondere auf die Bedeutung des Austausches von vertraulichen Informationen zwischen den Wettbewerbsbehörden der EU und von Drittstaaten hin, der eine unabdingbare Voraussetzung für eine wirksame Anwendung wettbewerbspolitischer Vorschriften ist;

52. erkennt an, daß die zwischen der EU und einer Vielzahl von Drittstaaten bestehenden bilateralen Kooperationsveinbarungen auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik einen nützlichen Beitrag zur Verbesserung des internationän Wettbewerbs leisten, ist jedoch überzeugt, daß dieses Netzwerk bilateraler Verträge eine multilaterale Wettbewerbsordnung nicht ersetzen kann;

53. ist überzeugt, daß eine multilaterale Vereinbarung dazu beiträgt, den Rückgriff auf handelspolitische Schutzmaßnahmen, wie etwa Antidumping- Maßnahmen, zu verringern;

54. betont, daß die angestrebte Liberalisierung der internationalen Direktinvestitionen einheitliche Regelungen in der Wettbewerbspolitik umso dringlicher macht, und erinnert in diesem Zusammenhang an die Verpflichtung der WTO-Mitgliedstaaten, im Rahmen der Überprüfung des Abkommens über handelsbezogene Investitionsmaßnahmen deren Ergänzung um wettbewerbspolitische Bestimmungen zu prüfen;

55. macht darauf aufmerksam, daß die Liberalisierung der Handelsbeziehungen zu den mittel- und osteuropäischen Ländern eine sorgfältige Koordinierung der Wettbewerbsbestimmungen zwischen der Europäischen Union und den betreffenden Ländern erfordert, damit die Unternehmen in der Europäischen Union nicht unfairem Wettbewerb seitens der Unternehmen in Ländern mit weniger strengen Wettbewerbsregeln ausgesetzt sind;

56. betont, daß durch die Vollendung des grenzenlosen Binnenmarkts der Union praktisch der gesamte Spielraum für die Gewährung langer Übergangsperioden und Ausnahmeregelungen für die mittel- und osteuropäischen Länder mit dem Ziel, ihnen den baldigen Beitritt zu ermöglichen, entfallen ist, und dringt darauf, daß diese Länder zunächst alle Binnenmarktsrechtsvorschriften einschließlich der Wettbewerbsregeln erfuellen müssen, damit nicht die Fundamente der Union selbst ausgehöhlt werden;

57. stimmt der Auffassung zu, daß ein neues Wettbewerbsregelwerk auf internationaler Ebene erforderlich ist, und daß diese Wettbewerbsregeln auch auf den Abbau der Handelshemmnisse im privaten wie im öffentlichen Sektor abzielen sollten; betont, daß diese internationalen Wettbwerbsregeln so konzipiert sein sollten, daß sie sozialen und Umweltfaktoren Rechnung tragen;

58. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat, den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten der Union und der EFTA- Ländern sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der EFTA-Länder zu übermitteln.