51995IP0183(01)

Entschließung zur Mitteilung der Kommission "Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Maschinenbauindustrie" (KOM(94)0380 - C4-0216/94)

Amtsblatt Nr. C 269 vom 16/10/1995 S. 0154


A4-0183/95

Entschließung zur Mitteilung der Kommission "Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Maschinenbauindustrie" (KOM(94)0380 - C4-0216/94)

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission "Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Maschinenbauindustrie" (KOM(94)0380 - C4-0216/94),

- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 14. September 1994 mit dem Titel "Eine Politik der industriellen Wettbewerbsfähigkeit für die Europäische Union" (KOM(94)0319 - C4-0140/94),

- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über das Arbeitsprogramm zur Entwicklung der vorgesehenen Maßnahmen (KOM(94)0319),

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung und des Haushaltsausschusses (A4-0183/95),

1. begrüsst die von der Kommission ergriffene Initiative zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Maschinenbausektors und ihr Arbeitsprogramm, das der Sorge der EU über die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Rechnung trägt;

2. ist der Auffassung, daß die Europäische Union Formen der technologischen und organisatorischen Entwicklung fördern muß, die insbesondere die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ermöglichen, ohne zu ungeschützten Arbeitsverhältnissen zu führen;

3. befürwortet die Strategie der Kommission zur Förderung der Innovation des Sektors in Bereichen wie Information und Kommunikation, neue Werkstoffe, "saubere" und umweltfreundliche Technologien und Mikromechanik;

4. weist darauf hin, daß dieser Sektor für die europäische Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklung umweltfreundlicher Produktionsmethoden insofern von enormer Bedeutung ist, als er die Industrie im allgemeinen mit Maschinen und mit Investitionsgütern beliefert, die erforderlich sind, um auf lange Sicht den industriellen Neuerungen und den Umweltschutzerfordernissen Rechnung zu tragen;

5. hebt positiv die mit der Industrie und den Gewerkschaften geführten Konsultationen hervor und hält einen dauerhaften und wirksamen Dialog zwischen der Kommission und der Maschinenbauindustrie in Zukunft für unerläßlich;

6. betont die Bedeutung der Ankurbelung der Nachfrage, um Anreize für Investitionen zu schaffen und die Nachfrage nach Ausrüstungsgütern zu fördern, die für die Krisenfestigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der Maschinenbauindustrie der EU wesentlich ist und wodurch die Vorleistungsindustrien und der Arbeitsmarkt neue Impulse erhalten;

7. vertritt die Auffassung, daß die Berufsausbildung und die Verbesserung der Qualifikation der Arbeitskräfte Wettbewerbsfaktoren darstellen, die für eine moderne, dynamische und arbeitsplatzschaffende Industrie unverzichtbar sind;

8. verweist nachdrücklich auf die Bedeutung dieses Industriesektors mit seinem hohen Anteil an qualifizierten Arbeitskräften für die Beschäftigungslage in der Europäischen Union;

9. vertritt die Auffassung, daß die Maschinenbauindustrie bei der Dynamisierung des Exportsektors der EU eine wichtige Rolle spielen kann, insbesondere durch die Nachfrage aus den mittel- und osteuropäischen Ländern und in den Schwellenländern, und damit den Anteil am Weltmarkt vergrössern und das Arbeitskräftepotential der EU stärker ausschöpfen kann;

10. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen im Bereich der Kapitalinvestitionen, der neuen Formen der Arbeitsorganisation, der Ausbildung, der F+E und der Innovation neben anderen Industriezweigen auch im Maschinenbausektor zu verstärken;

11. fordert Maßnahmen zur Milderung der negativen Auswirkungen der schwankenden Wechselkurse zwischen den europäischen Währungen, die die Notwendigkeit der Einführung einer einheitlichen Währung innerhalb der vorgesehenen Fristen deutlich machen, sowie Aufklärung der Unternehmen über die Instrumente zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken und Förderung des Zugangs zu diesen Instrumenten;

12. ist der Ansicht, daß die Erfordernisse des Sektors in Anbetracht der Tatsache, daß die kleinen und mittleren Unternehmen in ihm stark vertreten sind, im Rahmen der verschiedenen Programme der EU und der Mitgliedstaaten zugunsten dieser Unternehmen berücksichtigt werden sollten;

13. fordert eine angemessene gemeinschaftliche Kontrolle und Sanktionen gegen Mitgliedstaaten, die Richtlinien der EU nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umsetzen bzw. ausführen;

14. teilt die Auffassung der Kommission, daß ein grundlegender rechtlicher Rahmen geschaffen werden muß, damit die Unternehmen ihre Tätigkeit vorausplanen können und dafür gesorgt werden muß, daß die den Sektor betreffenden Richtlinien der EU in das Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden und eine Vereinfachung der Verfahren zur Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften angestrebt werden muß;

15. fordert die Kommission auf, die Dauer der derzeitigen Übergangsregelung für die Mehrwertsteuer möglichst zu begrenzen und so schnell wie möglich Vorschläge für eine endgültige Mehrwertsteuerregelung vorzulegen;

16. fordert nachdrücklich, daß die Erfordernisse der F+E der Maschinenbauindustrie in den sektoralen Programmen des vierten Rahmenprogramms berücksichtigt werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre von der EU bezuschussten Programme im Bereich der Forschung und Entwicklung in diesem Sektor besser untereinander zu koordinieren;

17. ist der Ansicht, daß den KMU, die in den Bereich der F+E investieren, Steuervorteile gewährt und ein besserer Zugang zum Risikokapitalmarkt in der Union ermöglicht werden sollten; betont die Notwendigkeit grenzuebergreifender Zusammenschlüsse und Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen, einschließlich denen der benachteiligten Regionen, die damit in den Genuß der Gemeinschaftsprogramme im Bereich der F+E gelangen können;

18. betont die Bedeutung von Fortbildungsmaßnahmen für die Arbeitnehmer dieses Industriesektors und die Notwendigkeit, die ständige Anpassung dieser Maßnahmen an den technischen Fortschritt unter Nutzung von Gemeinschaftsprogrammen wie ADAPT und Leonardo zu gewährleisten;

19. hält es für notwendig, im Rahmen der Bildungssysteme die Fachhochschulen für Maschinenbau und ihre Beziehungen zu den Berufsbildungszentren zu fördern;

20. fordert die Herstellung und Förderung von Beziehungen zwischen Universitäten, Fachhochschulen, Berufsbildungszentren, Einrichtungen der industriellen Forschung sowie nationalen und lokalen Behörden einerseits und der Maschinenbauindustrie andererseits, um einen dauerhaften Transfer und die ständige Aktualisierung von bewährten Verfahrensweisen, umweltfreundlichen Produktionsmethoden und technischem Know-how zu gewährleisten;

21. fordert die Kommission auf, verstärkt auf die gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen, die Annahme einheitlicher Mindeststandards und die Teilnahme junger Auszubildender an Berufsbildungsmaßnahmen in Verbindung mit Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten hinzuwirken und damit die beruflichen Fachkenntnisse zu steigern, und gleichzeitig auf die besondere Förderung benachteiligter Jugendlicher hinzuwirken;

22. hält eine stärkere Unterstützung der angewandten Forschung bzw. der auf Entwicklung, Demonstration und Verbreitung gerichteten Forschung sowie eine bessere Koordinierung zwischen den Vertretern der verarbeitenden Industrie und des Maschinenbausektors für erforderlich, damit die Europäische Union ihre technologische Führungsrolle behaupten kann;

23. teilt die Sorge über das Verschwinden hochqualifizierter Arbeitskräfte als Folge konjunkturbedingter Entlassungen und schlägt die Einführung von mit den Arbeitnehmervertretern auszuhandelnden flexiblen Systemen vor, die es ermöglichen würden, das Beschäftigungsverhältnis zumindest teilweise aufrechtzuerhalten und die bei einem Anziehen der Konjunktur eine Wiedereinstellung erleichtern würden, und fordert die Kommission auf, die verschiedenen diesbezueglichen Möglichkeiten mit den nationalen Behörden, den Unternehmen und Gewerkschaften zu erörtern;

24. erkennt die Notwendigkeit an, eine Verbindung zwischen den Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung, der flexiblen Arbeitszeitgestaltung und gegebenenfalls der Arbeitszeitverkürzung zu schaffen;

25. betont, daß die Einführung neuer Formen der Arbeitsorganisation auf keinen Fall ungeschützte Arbeitsverhältnisse fördern und den Schutz der Kaufkraft der Arbeitnehmer ausser acht lassen darf;

26. fordert die Kommission auf, für eine Harmonisierung der Beträge der von der EU erlaubten verschiedenen öffentlichen Beihilfen zugunsten der Unternehmen der Maschinenbauindustrie in den einzelnen Mitgliedstaaten zu sorgen und dabei regionale Ungleichgewichte zu berücksichtigen (Ziele 1 und 2) und fordert die Kommission ferner auf, langfristige Investitionen im Rahmen der Union zu fördern;

27. erwartet, daß die Kommission regelmässig detaillierte Informationen in Form von Zahlen und Fakten über die Konzentration und Interrelation der Unternehmen im Maschinenbausektor in der EU, Unternehmensverlagerungen innerhalb der EU und in Drittländer (insbesondere in osteuropäische Länder) und über die Zahl der Konkursanmeldungen in diesem Sektor vorlegt;

28. empfiehlt den Unternehmen, das Potential auszuschöpfen, das junge, qualifizierte und motivierte Frauen für den Arbeitsmarkt darstellen, zumal sie in diesem Sektor nur schwach vertreten sind;

29. dringt auf eine Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften in bezug auf die Inbetriebnahme von Maschinen;

30. verfolgt mit Sorge die enge wirtschaftliche und technische Verflechtung zwischen der Maschinenbauindustrie und dem in einem tiefgreifenden Strukturwandel begriffenen Bergbau in der EU sowie die nachteiligen Auswirkungen, die diese Abhängigkeit auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten hat; fordert die Kommission auf, dem Parlament eine diesbezuegliche Studie vorzulegen;

31. hält es für notwendig, die internationale Präsenz der europäischen Maschinenbauindustrie in Drittländern und insbesondere in Südostasien, Lateinamerika und Osteuropa zu stärken und dabei insbesondere die Beteiligung der KMU zu fördern;

32. fordert, daß Verstösse von Drittländern gegen die Wettbewerbspolitik mit dem entschlossenen Einsatz der Instrumente der EU zum Schutz des Handels beantwortet werden, und daß Vereinbarungen über gegenseitige Anerkennung ausgehandelt werden, die einen fairen Handel garantieren;

33. betont die Notwendigkeit einer raschen Angleichung der Wettbewerbsbestimmungen der Länder Mittel- und Osteuropas, mit denen die EU Assoziierungsabkommen geschlossen hat;

34. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.