STELLUNGNAHME DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSSES zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein viertes mittelfristiges Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Chancengleichheit von Frauen und Männern (1996- 2000)
Amtsblatt Nr. C 039 vom 12/02/1996 S. 0039
Stellungnahme zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein viertes mittelfristiges Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Chancengleichheit von Frauen und Männern (1996-2000) (96/C 39/08) Der Rat beschloß am 4. Oktober 1995, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 198 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen. Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Sozial- und Familienfragen, Bildungswesen und Kultur nahm ihre Stellungnahme am 9. November 1995 an. Berichterstatterin war Frau Twist. Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 330. Plenartagung (Sitzung vom 22. November 1995) mehrheitlich bei 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme. 1. Allgemeine Bemerkungen 1.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß begrüßt die grundlegende Ausrichtung wie auch die Zielsetzungen des vierten Aktionsprogramms. Mit dem vorgeschlagenen Programm sollen Gemeinschaftsmaßnahmen und -initiativen zur Beseitigung der noch bestehenden Formen der Diskriminierung von Frauen in der Europäischen Union weitergeführt und verstärkt werden. Der Ausschuß unterstützt die Initiative der Europäischen Kommission, im Bereich der Chancengleichheit eine führende Rolle zu übernehmen und auf die früheren Aktionsprogramme aufzubauen, die zu beträchtlichen Fortschritten bei der Chancengleichheit beigetragen haben. Der Ausschuß stimmt mit der Kommission darin überein, daß über diese Fortschritte hinaus weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, insbesondere in bezug auf Frauenarbeitslosigkeit, unterschiedliches Arbeitsentgelt für Frauen und Männer und den stärkeren Zugang von Frauen zu Führungspositionen. Der Ausschuß stellt fest, daß sich das vorgeschlagene Aktionsprogramm der Gemeinschaft auf eine begrenzte Anzahl von Zielen konzentriert, die unter der Maßgabe ausgewählt wurden, den bestmöglichen Multiplikatoreffekt zu erzielen. 1.2. Der Ausschuß begrüßt die Schwerpunkte des vierten Aktionsprogramms, insbesondere die Integration und Partnerschaft in allen Bereichen. Der Ausschuß weiß den Konsultationsprozeß mit den Sozialpartnern und allen für Gleichstellung zuständigen Gremien, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, zu würdigen. Der Ausschuß hat in früheren Stellungnahmen unmißverständlich sein Engagement in Sachen Chancengleichheit betont und eine Reihe von Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene vorgeschlagen, insbesondere in bezug auf die Arbeitswelt. Der Ausschuß weist nochmals darauf hin, daß Chancengleichheit ein ständiges Anliegen der Gemeinschaft sein muß, und gibt wie bereits in der Vergangenheit zu bedenken, daß Diskriminierung nicht nur auf der gesetzlichen Ebene vorliegt, sondern sich infolge tief verwurzelter Vorurteile auch in den allgemeinen Praktiken niederschlägt (Dok. CES 385/82). Der Ausschuß fordert die Union nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um die Förderung der Chancengleichheit auszuweiten und zu verstärken. 1.3. Die Kommission weist zu Recht darauf hin, daß "die Gemeinschaft [...] bei der Veränderung der Stellung der Frau in der Gesellschaft eine wichtige Rolle gespielt" hat, indem sie den in Artikel 119 des Vertrags festgeschriebenen Rechtsgrundsatz des gleichen Entgelts unmittelbar und mittelbar fest verankert und intensiv gefördert hat. In Fußnote 5 des Vorschlags für einen Ratsbeschluß sind die in dieser Hinsicht auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts erzielten Fortschritte entsprechend aufgelistet. Die Kommission kann stolz auf das sein, was sie in legislativer Hinsicht auf der Grundlage von Artikel 119 und den ergänzenden Artikeln erreicht hat. Es bleibt dennoch viel zu tun. Der Aufbau von Netzen, partnerschaftliche Zusammenarbeit, intensiver Informationsaustausch, Mobilisierung der öffentlichen Meinung und konzertierte Anstrengungen zur Bewerkstelligung eines tiefgreifenden Wandels in der Einstellung zur Rolle der Frau in der Gesellschaft sind zweifellos unbedingt notwendig. Auch wird mit der Unterstützung von Pilotvorhaben und der Förderung von 30 bis 40 integrierten Gleichstellungsprojekten in ganz Europa etwas gegen die gesellschaftlichen Vorurteile gegenüber Frauen und ihre anhaltende Diskrimierung getan. Der Ausschuß weist jedoch darauf hin, daß konkrete Fortschritte hin zu echter Chancengleichheit letzten Endes auch künftig nur über die tatsächliche Gleichstellung vor dem Gesetz und die Anwendung des Gesetzes zu erreichen sein werden. Für die Kommission und die EU als Ganzes ist es wichtig, dies nicht aus den Augen zu verlieren. 1.4. Der Ausschuß betrachtet das vierte Aktionsprogramm als einen weiteren Schritt zur Fortführung des mit den früheren Aktionsprogrammen Erreichten. In seiner Stellungnahme zum ersten Aktionsprogramm stellte der Ausschuß unmißverständlich fest, daß er die Einsetzung des Beratenden Ausschusses für die Chancengleichheit von Männern und Frauen ganz besonders begrüßt, wies gleichzeitig jedoch darauf hin, daß die Anhörung des Beratenden Ausschusses auf keinen Fall die Anhörung der Sozialpartner ersetzen kann. In derselben Stellungnahme forderte der Ausschuß die Gemeinschaftsorgane nachdrücklich auf, ihr herkömmliches Konsultationsnetz auszuweiten und sich um eine Intensivierung ihres Dialogs über Frauenfragen mit den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie mit den für Frauenfragen zuständigen staatlichen Stellen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu bemühen. In diesem Zusammenhang begrüßt der Ausschuß die veränderte Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses, in dem künftig die Mitgliedstaaten, die für Gleichstellung zuständigen einzelstaatlichen Gremien sowie die Sozialpartner vertreten sein werden. Der Ausschuß bedauert jedoch, daß die nichtstaatlichen Organisationen im Beratenden Ausschuß auch weiterhin nur Beobachterstatus haben werden. 1.5. Die löblichen Ziele des Aktionsprogramms werden nur dann glaubwürdig, wenn die entsprechenden Mittel, Ressourcen und Verfahrensweisen in Anwendung gebracht werden. In dieser Hinsicht gibt es möglicherweise Probleme: 1.5.1. Die Kommission hat es sich zu Recht zum Ziel gesetzt, die Akteure des "wirtschaftlichen und sozialen Lebens" zu mobilisieren und in die Durchführung des Programms einzubeziehen. Dies sollte jedoch kein Ersatz dafür sein, innerhalb der Kommission in angemessenem Umfang Verwaltungspersonal für die anfallenden Aufgaben bereitzustellen. Dem erklärten Engagement der Kommission für das Programm werden einfach nicht die entsprechenden Ressourcen zur Seite gestellt. (Die Abstellung von nur 6 Beamten - 4 A-Beamte, 1 B-Beamter und 1 C-Beamter - sowie 13 Bediensteten auf Zeit für einen Zeitraum von fünf Jahren z. B. erweckt den Eindruck einer nur halbherzigen Unterstützung des Programms, wodurch dessen Glaubwürdigkeit unterminiert wird und Zweifel wach werden, ob die sechs in Artikel 2 aufgeführten wesentlichen Ziele tatsächlich ernsthaft verfolgt werden können.) Der Ausschuß bezweifelt auch, daß die vorgeschlagene Mittelausstattung, obwohl doppelt so hoch wie für das dritte Aktionsprogramm (60 Millionen ECU über einen Zeitraum von fünf Jahren), ausreichen wird, um die Ziele des Programms zu verwirklichen. Der Ausschuß vertritt die Auffassung, daß auch alle anderen Generaldirektionen den Aspekt der Chancengleichheit in ihre Arbeit integrieren sollten. 1.5.2. Der Ausschuß benötigt nähere Angaben zu Aufbau und Arbeitsweise der gemeinsamen Koordinierungsstruktur "ANIMA". Des weiteren weist er auf die Notwendigkeit hin, ANIMA vollständig der Leitung des für Chancengleichheit zuständigen Referats der GD V zu unterstellen. 1.5.3. Bei dem Aktionsprogramm stellt sich des weiteren die Frage, wie die allgemeine Umsetzung von EU-Beschlüssen gewährleistet werden soll. Die Kommission möchte den Rückstand bei den Richtlinienvorschlägen (Elternurlaub, Umkehr der Beweislast, nichtabhängige Erwerbstätigkeit von Frauen, atypische Beschäftigungsformen usw.) aufarbeiten, die im Rat blockiert sind, weil die 15 Mitgliedstaaten nicht in der Lage bzw. nicht gewillt sind, mit qualifizierter Mehrheit einen Beschluß zu fassen. Mit Hilfe des Sozialprotokolls könnte es jedoch gelingen, die Richtlinien zu verabschieden, die von dem Mitgliedstaat blockiert werden, der sich dem Protokoll nicht angeschlossen hat. Der Ausschuß bedauert in diesem Zusammenhang, daß Großbritannien das Sozialprotokoll nicht mitgetragen hat. Er stellt aber auch mit Befriedigung fest, daß die Sozialpartner im Rahmen des sozialen Dialogs auf dem Weg zu einer Einigung über den Elternurlaub gemäß den Verfahrensweisen des Protokolls ein gutes Stück vorangekommen sind. 1.5.4. Der Ausschuß ist besorgt über die möglichen Auswirkungen des jüngsten Urteils des Gerichtshofs in bezug auf die Richtlinie 76/207/EWG. Der Ausschuß fordert die Kommission auf, eine Bewertung des Urteils und seiner Auswirkungen sowohl auf derzeitige als auch künftige positive Maßnahmen vorzunehmen. Aufgrund dieses Urteils wird nach Meinung des Ausschusses eine Änderung der Richtlinie 76/207/EWG fällig. Der Ausschuß dringt ferner darauf, auf der Regierungskonferenz die Verankerung des Gleichheits- und Gleichbehandlungsgrundsatzes im Vertrag sowie die Aufnahme einer Bestimmung über positive Maßnahmen zu erwägen, um so eine solide Rechtsgrundlage für die Gleichstellung zu schaffen. 1.6. Der Ausschuß nimmt ferner mit Bedauern zur Kenntnis, daß im Programm keine konkreten Maßnahmen und Legislativinitiativen für erwerbstätige Frauen (d.h. atypische Beschäftigungsformen, Gestaltung der Arbeit, Arbeitszeit) sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vorgeschlagen werden. Er macht die Kommission auf seine jüngste Stellungnahme zum Thema Arbeitszeit aufmerksam, in der die Notwendigkeit von Tarifverträgen zur besseren Regelung der Arbeitszeit und zur Abschwächung der Trennung zwischen "Männer-" und "Frauenarbeit" unterstrichen wird und gleichzeitig "unmißverständliche Rechtsvorschriften" über die Gleichbehandlung von Teilzeitarbeitskräften in Anlehnung an das Übereinkommen und die Empfehlung der IAO von 1994 gefordert werden (). 1.7. Der Ausschuß stellt mit Befriedigung fest, daß der Europäische Rat kürzlich die Förderung der Chancengleichheit, zusammen mit dem Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, zu einem der vordringlichsten Ziele der Union erklärt hat. Der Ausschuß ist der festen Überzeugung, daß die Förderung der Chancengleichheit für die Stärkung der Position der Frauen auf dem Arbeitsmarkt von entscheidender Bedeutung ist. 2. Besondere Bemerkungen 2.1. Ziel 1: Aufbau einer Partnerschaft in einer sich wandelnden Gesellschaft 2.1.1. Der Ausschuß begrüßt es, daß die Kommission den Aufbau einer Partnerschaft zwischen Frauen und Männern, Institutionen, Mitgliedstaaten, Sozialpartnern und nichstaatlichen Organisationen als Schwerpunkt setzt. Eine Schlüsselfunktion bei der Förderung solcher Partnerschaften kommt dem in neuer Zusammensetzung tätig werdenden Beratenden Ausschuß für Chancengleichheit zu. Der Ausschuß begrüßt die neue Rolle, die die Sozialpartner in diesem Beratenden Ausschuß spielen werden. 2.1.2. Der Ausschuß nimmt auch mit Befriedigung zur Kenntnis, daß die Kommission die Rolle der Sozialpartner bei der Förderung der Chancengleichheit im sozialen Dialog betont. 2.1.3. Das Ziel der Kommission, die Sozialpartner über einen nationalen, transregionalen und transnationalen Informationsaustausch zu beteiligen, sollte deutlicher in die ebenfalls vorgeschlagene Strategie der Partnerschaften auf regionaler Ebene eingebettet werden. Im Rahmen der integrierten "Betreuungsstrategie" sollte auch die Einbeziehung der regionalen und nationalen Wirtschafts- und Sozialräte, soweit vorhanden, erwogen werden. Es wird begrüßt, daß die Sozialpartner und die wirtschaftlichen und sozialen Organisationen bei der Unterstützung integrierter Gleichstellungsprojekte beteiligt werden sollen. 2.1.4. Im Programm wird die Notwendigkeit betont, einen Bewußtseinswandel und somit einen neuen Sozialvertrag zwischen den Geschlechtern auf der Grundlage der Partnerschaft zwischen Mann und Frau zu fördern. Der Ausschuß begrüßt in diesem Zusammenhang die Entschließung des Rates über das Frauenbild in den Medien. Er bedauert jedoch, daß sich die Kommission anscheinend fast ausschließlich auf einen Wandel des Rollenbilds der Frau in der Gesellschaft konzentriert. Nach Ansicht des Ausschusses ist es wichtig, daß das Programm auch auf die dem Mann zugewiesenen stereotypen Rollenbilder abzielt, um die männlichen Verhaltensweisen zu ändern. So hätte man sich z. B. intensiver mit der Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben durch Männer auseinandersetzen müssen. Der Ausschuß bedauert in diesem Zusammenhang, daß weder die Familie noch die wichtige Rolle, die sie bei der Veränderung von Verhaltensweisen spielen kann, zur Sprache kommt. 2.2. Ziel 2: Förderung der Gleichstellung in einer sich wandelnden Wirtschaft 2.2.1. Der Ausschuß begrüßt es, daß die Kommission großen Wert auf die Förderung der Gleichstellung in einer sich wandelnden Wirtschaft legt und zu diesem Zweck das unternehmerische Tätigwerden von Frauen fördert und darüber hinaus Integrationsmaßnahmen sowie Studien und die verstärkte Verbreitung von Informationen vorschlägt. Er ist jedoch der Ansicht, daß das konkrete Handeln nicht auf diese Instrumente beschränkt bleiben sollte. Bedauerlicherweise enthält dieses Kapitel - abgesehen von der Empfehlung, Studien und Forschungsarbeiten durchzuführen, und der in Aussicht gestellten Mitteilung über Vertragserfuellung - nur sehr wenig Vorschläge zur Förderung bewährter Gleichstellungspraktiken am Arbeitsplatz. Die Kommission zeigt zwar die Probleme wie geschlechtsspezifische Segregation, niedrige Vergütung und Arbeitslosigkeit auf, schlägt jedoch keine spezifischen Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mißstände vor. Der Ausschuß stellt mit Bedauern fest, daß im Programm keine gezielten Maßnahmen in bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz oder zur Lösung der Probleme im Zusammenhang mit sämtlichen atypischen Beschäftigungsformen vorgeschlagen werden. Die Kommission begnügt sich damit, nochmals darauf hinzuweisen, daß sie die nach Maßgabe des Sozialprotokolls eingeleitete Anhörung der Sozialpartner zum Thema Teilzeitarbeit und sonstige atypische Beschäftigungsverhältnisse abschließen wird. Der Ausschuß verweist auf eine mögliche IAO-Konvention zur Heimarbeit und bedauert, daß das Programm keine spezifischen Maßnahmen zur Lösung der Probleme im Zusammenhang mit Heimarbeit enthält. Der Ausschuß bedauert, daß die Kommission die Bedeutung eines gleichen Rechts von Frauen und Männern auf Arbeit und eine eigene Versorgung nicht ausreichend hervorhebt. Eine eigene Arbeit ist eine grundlegende Voraussetzung für die Gleichstellung. Der WSA vermißt ebenfalls eine Untersuchung zur künftigen Entwicklung des Arbeitsmarkts für Frauen. 2.2.2. Der Ausschuß begrüßt die im Programm erklärte Absicht der Kommission, nach Untersuchung der Auswirkungen der derzeit geltenden Richtlinie und nach umfassender Anhörung aller Beteiligten einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie des Rates 86/613/EWG zu unterbreiten. Er drängt ferner auf einen Kommissionsvorschlag zur Änderung der Richtlinie des Rates 76/207/EWG. 2.2.3. Die Kommission stellt schließlich fest, daß sie die Anwendung der Gleichstellungskriterien im Rahmen der Strukturfonds verstärkt fördern wird. Der Ausschuß bedauert in diesem Zusammenhang, daß die Kommission bislang noch keine Leitlinien und sonstigen Verfahrensweisen ausgearbeitet hat, die dazu beitragen könnten, die Auswirkungen der Einbeziehung des Zieles der Chancengleichheit zu überwachen. 2.3. Ziel 3: Vereinbarkeit von Beruf und Haushalt bzw. Familie für Frauen und Männer 2.3.1. Insbesondere in Anbetracht der großen Zahl arbeitsloser Mütter mit kleinen Kindern unterstützt der Ausschuß uneingeschränkt den Vorschlag der Kommission, auf eine Richtlinie über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hinzuarbeiten. Ferner befürwortet er die von der Kommission vorgeschlagene Rahmenrichtlinie über die Betreuung von Kindern und anderen Familienangehörigen. Der Ausschuß möchte die Kommission daran erinnern, daß derartige Gesetzesinitiativen mit angemessenen Mittelzuweisungen einhergehen müssen. Der Ausschuß würde einen spezifischen Hinweis auf die Betreuung älterer Familienangehöriger begrüßen. Der Ausschuß stimmt zwar damit überein, daß Studien, Austauschprogramme und die Verbreitung von Informationen die Grundlage für die Konzipierung künftiger Maßnahmen bilden, bedauert jedoch das Fehlen spezifischer Maßnahmen zur Einbeziehung von Männern in die Betreuung von Kindern und anderen Familienangehörigen. 2.3.2. Der Ausschuß begrüßt den expliziten Hinweis auf die Rolle der Sozialpartner bei der Entwicklung, Förderung und Bewertung eines sinnvollen Angebots an Betreuungs-/Pflegevarianten, an Zeitfonds für Betreuungs-/Pflegeaufgaben und an Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Haushalt/Familie, die an die Arbeitsumwelt von Frauen und Männern angepaßt sind. 2.3.3. Nach Ansicht des Ausschusses sind Gestaltung der Arbeit und Arbeitszeit zentrales Thema jeder Debatte über Chancengleichheit. Der Ausschuß ist deshalb sehr enttäuscht, daß im vierten Aktionsprogramm keine gezielteren Initiativen, wie z. B. die Ausarbeitung von Leitlinien in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, vorgeschlagen werden. 2.3.4. Unter Bezugnahme auf seine Stellungnahme zum ersten Aktionsprogramm betont der Ausschuß nochmals, daß er für die Individualisierung der Ansprüche im Rahmen eines Tarifvertrags eintritt. Er hält es aber für wichtig, daß Teilzeitarbeit und sonstige atypische Beschäftigungsformen (bei denen Frauen immer stärker vertreten sind) mit der Individualisierung der Ansprüche gekoppelt werden. Auf diesen Aspekt wird im vierten Aktionsprogramm nicht eingegangen. Der Ausschuß möchte die Kommission daran erinnern, daß der zunehmenden Teilzeitbeschäftigung von Frauen Rechnung getragen werden muß. Hinzu kommt, daß ein Großteil der Frauen nach wie vor hinsichtlich des Arbeitsentgelts benachteiligt ist. All dies hat zur Folge, daß Frauen im Alter ganz besonders schlecht gestellt sind. 2.3.5. Der Ausschuß hat den Richtlinienvorschlag zum Elternurlaub und die Gemeinschaftsmaßnahmen zur Kinderbetreuung folglich auch unterstützt. In der vorgenannten Stellungnahme zur "Arbeitszeit" wurde nochmals auf die Gewährung von Sonderurlaub sowie die Individualisierung der Arbeitszeit (das "Recht" auf eine Anpassung der Arbeitszeit) mit einer zur Arbeitszeit proportionalen Behandlung in den Tarifverträgen hingewiesen. 2.4. Ziel 4: Förderung einer ausgewogenen Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen 2.4.1. Der Ausschuß unterstützt uneingeschränkt den im vierten Aktionsprogramm dargelegten Grundsatz der - qualitativ wie auch quantitativ - ausgewogenen Mitwirkung der Geschlechter an Entscheidungsprozessen. Darüber hinaus fordert der Ausschuß den Rat nachdrücklich auf, wie von der Kommission vorgeschlagen, eine Empfehlung mit klaren Zielvorgaben zur ausgewogenen Mitwirkung von Frauen und Männern abzugeben. 2.4.2. Der Ausschuß begrüßt ferner die von der Kommission geäußerte Absicht, in dieser Angelegenheit die Zusammenarbeit zwischen Sozialpartnern, nichtstaatlichen Organisationen und Institutionen zu verstärken. 2.5. Ziel 5: Befähigung der Frauen zur Wahrnehmung ihrer Rechte 2.5.1. Nach Auffassung des Ausschusses sollte das Thema "Rechte" höchste Priorität und oberstes Ziel des Programms sein und stärker herausgestellt werden; man sollte sich stärker um umfassende, für alle Mitgliedstaaten geltende Beschlüsse zur Chancengleichheit bemühen. Während der Frage der Rechte grundsätzliche Bedeutung zukommt, weist der Ausschuß darauf hin, daß gleichzeitig auf einen Bewußtseinswandel hingearbeitet werden muß. Es geht darum, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen legislativen Initiativen und anderen flankierenden Maßnahmen herzustellen. Nach Ansicht des Ausschusses müssen den Frauen insbesondere bei sexueller Belästigung bessere Möglichkeiten zur Anrufung der Gerichte eingeräumt werden. 2.5.2. Der Ausschuß weist insbesondere auf die Notwendigkeit hin, verstärkt über die im Gemeinschaftsrecht festgeschriebenen Rechte der Frauen zu informieren. 2.5.3. Der Ausschuß unterstützt voll und ganz die Absicht der Kommission, die Sozialpartner an der Erarbeitung eines verbindlichen Gemeinschaftsinstruments zur Bekämpfung der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz zu beteiligen. Nach Ansicht des Ausschusses müssen die Sozialpartner bei der Erarbeitung eines derartigen Rechtsinstruments eine wichtige Rolle spielen. 2.5.4. Der Ausschuß begrüßt auch die Absicht der Kommission zu untersuchen, welche Folgen illegale Beschäftigung, grenzüberschreitender Menschenhandel und sonstige Formen der Ausnutzung oder Ausbeutung für Frauen haben. 2.5.5. Der Ausschuß befürwortet die im Programm geäußerte Absicht, den Informationsaustausch über nachahmenswerte Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. 2.6. Ziel 6: Durchführung, Begleitung und Bewertung des Programms 2.6.1. Nach Ansicht des Ausschusses enthält das vierte Aktionsprogramm hier ein entscheidendes Element, da dies im dritten Aktionsprogramm fehlte. 2.6.2. Der Ausschuß begrüßt den Vorschlag, einen jährlichen Gleichstellungsbericht zu veröffentlichen. Er weist jedoch nochmals auf die Notwendigkeit hin, klare Zielvorgaben, Zeitpläne und sonstige Indikatoren zu erarbeiten, die zur Bewertung der tatsächlichen Fortschritte dienen können. Der Ausschuß betont, daß sowohl die Sozialpartner als auch der Beratende Ausschuß an der Erarbeitung solcher Kriterien mitwirken müssen. Geschehen zu Brüssel am 22. November 1995. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Carlos FERRER () ABl. Nr. C 18 vom 22. 1. 1996, Ziffer 5.12.